Neurol. u. Psych. Gutachtertermin

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maaboo
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Re: Neurol. u. Psych. Gutachtertermin

Ungelesener Beitrag von maaboo » Fr 11. Nov 2011, 14:22

Hallo rudi62,

solch Schreiben bekam ich gestern zu geschickt. Paar Stunden später hat der Nervenarzt persönlich bei mir angerufen.

Die Orthopädin rührt sich nicht... :Gruebeln: Ich werde dort jedenfalls nicht anrufen.

Die DRV hat von sich aus, meinen Rentenantrag umgewandelt. Was ich bei den GA soll, keine Ahnung.

Ich habe zwar Krankheiten, aber deswegen bekomme ich keine EM-Rente, das weiß ich.

Für mich ist der Arbeitsmarkt seit 2005 verschlossen und meinen letzten Beruf als ex. Altenpflegerin kann ich nicht mehr ausüben.


gruss
Maaboo

rudi62
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Re: Neurol. u. Psych. Gutachtertermin

Ungelesener Beitrag von rudi62 » Fr 11. Nov 2011, 14:46

maaboo hat geschrieben: solch Schreiben bekam ich gestern zu geschickt. Paar Stunden später hat der Nervenarzt persönlich bei mir angerufen.
Hallo Maaboo,

heute hatte ich auch den Termin im Briefkasten, der ist Ende November.
maaboo hat geschrieben: Die Orthopädin rührt sich nicht... :Gruebeln: Ich werde dort jedenfalls nicht anrufen..
Würde ich auch nicht machen, das musst Du auch nicht.
maaboo hat geschrieben: Die DRV hat von sich aus, meinen Rentenantrag umgewandelt. Was ich bei den GA soll, keine Ahnung.
Ich habe zwar Krankheiten, aber deswegen bekomme ich keine EM-Rente, das weiß ich.
Für mich ist der Arbeitsmarkt seit 2005 verschlossen und meinen letzten Beruf als ex. Altenpflegerin kann ich nicht mehr ausüben.
Wie umgewandelt?

Gruß

maaboo
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Re: Neurol. u. Psych. Gutachtertermin

Ungelesener Beitrag von maaboo » Fr 11. Nov 2011, 17:52

Hallo rudi63,

umgewandelt den Rentenantrag in § 116 Abs. 2 Nr. SGB VI.

Kurze Einleitung:
Die DRV wollte mir keine Teilhabe am Arbeitsleben mehr geben. Keine Weiterbildung, Fortbildung etc..

Ich habe von 2001 - 2005 (mit krankheitsbedingten Unterbrechungen) an einer Rehaumschulung teilgenommen.
Von 2005 - dato hab ich keinen Arbeitsplatz im kaufm. Bereich gefunden und auch woanders nicht, keine VZ oder TZ noch auf 400,-€ :Gruebeln:

Zwar hat man mir noch 2009 für 9 Monate eine Weiterbildung bei der DAA und dann März 2010 - Febr. 2011
beim BNW (Erwachsenbildung) genehmigt, aber auch dann keinen Arbeitsplatz gefunden.

Dann hab ich mich mit meinem Rehaberater (ein :teufel: war der) angelegt :Miko: :streiten: und der hat mich praktisch "gekündigt".

Jedenfalls hat die DRV mir geschrieben :lesen: , das ich auf dem Arbeitsmarkt keine Erfolgsaussichten mehr habe! :ic_down:

Dann ich denen zurückgeschrieben, entweder geben Sie mir eine Weiterbildung oder eine EM-Rente. :schimpfen:

Kurze Zeit später bekam ich Post :lesen: von der DRV und dort war ein Rentenantrag mit diesem Paragraphen § 116 Nr. 2. Abs.1 SGB VI vermerkt drin.

Dann habe ich bei der DRV Beratungsdienst einen EM-Rentenantrag ausgefüllt und jetzt warte ich. Man sagte mir, "ich hätte
gute Chancen, auf eine EM-Rente"! Das ist gerade mal 8 Wochen her.

Jetzt bekam ich halt gestern Post, das ich trotzdem zum GA soll...warum auch immer... :confused:

So, ist habe ich bamel und weiß nicht, was auf mich zukommt :Gruebeln:

Gruss
maaboo

rudi62
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Re: Neurol. u. Psych. Gutachtertermin

Ungelesener Beitrag von rudi62 » Fr 11. Nov 2011, 18:22

maaboo hat geschrieben: Dann ich denen zurückgeschrieben, entweder geben Sie mir eine Weiterbildung oder eine EM-Rente. :schimpfen:
Jetzt bekam ich halt gestern Post, das ich trotzdem zum GA soll...warum auch immer... :confused:

Hallo maaboo,

ich würde das auch nicht so entspannt sehen, wenn für die klar wäre, das Dir die EM- Rente zusteht, würden sie sich eine Begutachtung sparen.
Es gibt genug Leute hier, die weder eine Weiterbildung noch die EM- Rente bekommen.
Ich bin für eine Weiterbildung zu alt, auf dem Arbeitsmarkt mit den Einschränkungen eigentlich nicht vermittelbar u. die Rente habe ich auch noch nicht durch.
Das juckt doch die DRV nicht.

Gruß

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Doppeloma
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Re: Neurol. u. Psych. Gutachtertermin

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 11. Nov 2011, 19:16

Hallo Rudi, :smile:
ich würde das auch nicht so entspannt sehen, wenn für die klar wäre, das Dir die EM- Rente zusteht, würden sie sich eine Begutachtung sparen.
Machen sie aber nicht, denn irgendwie versuchen sie noch das "Gesicht zu wahren", so wurde es ja beim Dopa auch gemacht, bei ihm stand VOR dem GA schon fest, dass er die EM-Rente auf JEDEN Fall bekommen wird, trotzdem MUSSTE er das Gutachten der Psychiaterin noch über sich ergehen lassen... :Ohnmacht:

War NUR merkwürdig, dass sich sogar deren Chefarzt (höchstpersönlich) mit uns deswegen telefonisch in Verbindung gesetzt hat, um den Dopa "zu bekneten", weil der eigentlich nicht mehr den geringsten Trieb hatte, überhaupt noch zu irgendeinem GA zu gehen.

Bei maaboo sehe ich das ähnlich, die haben das ZU lange verschlampt, mit der "Umdeutung" eines Reha-Antrages in einen EM-Renten-Antrag (was Anderes besagt dieser § nämlich NICHT), es IST aber KEIN zulässiger Grund für eine EM-Rente, dass man auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelt werden kann.

Das hast du schon richtig erkannt, dann müßten hier schon VIELE eigentlich längst ihre zustehende EM-Rente haben, ICH AUCH, es MÜSSEN also AKTUELLE medizinische Gründe her, als Begründung für den EM-Renten-Bescheid, habe das irgendwo schon die Tage mal erklärt.

Auch wenn maaboo meint, dass sie NUR wegen der langen Arbeitslosigkeit die EM-Rente jetzt bekommen soll, das ist NICHT so, deswegen bekommt man KEINE EM-Rente, die GIBT es NUR aus gesundheitlichen Gründen oder (eher) GAR NICHT.

Die DRV hätte diese Umdeutung bereits viel früher vornehmen MÜSSEN, da die Umschulung/Weiterbildungen NICHT den erhofften Erfolg brachten, dann wären auch keine GA mehr erforderlich gewesen, aber JETZT nach JAHREN kann man ihr ja (auf Grund uralter Befunde) schlecht eine EM-Rente zusprechen, die sie eigentlich schon seit vielen Jahren hätte erhalten MÜSSEN. :teufel:

Auch hier dienen diese GA wieder NUR der DRV, man wird ALLES wieder so drehen, dass es nach außen hin seine Ordnung hat, dass maaboo die EM-Rente eben erst JETZT bekommen musst und NICHT schon seit Jahren, soweit rückwirkend wollen und brauchen die nämlich dann AUCH NICHT zu zahlen... :kotzen:

Solange sogar maaboo selber davon überzeugt ist, dass sie wegen Krankheit gar keine EM-Rente braucht und verdient hat, KANN da natürlich auch noch so EINIGES schief gehen, sie wird aber wenigstens NICHT merken (hofft die DRV), dass man sie um VIELE Jahre ihrer Rente schon beschi**en hat... :keule: :keule: :keule: :Ohnmacht:

Die DRV tut NICHTS OHNE GRUND, diese GA sind mit Sicherheit "preiswerter", als wenn maaboo etwa auf die Idee käme ihre Rente für 5/6 Jahre rückwirkend einzuklagen, weil die DRV sich NICHT rechtzeitig, um die erforderliche Umdeutung in eine EM-Rente gekümmert hat.

Wenn sie DAMIT durchkäme, wäre das deutlich TEURER, denn gewisse amtliche Versäumnisse "verjähren" nicht SOOO schnell, mindestens 4 Jahre rückwirkend sollten möglich sein lt. Gesetz, ein SEHR guter Anwalt findet vielleicht auch noch andere Möglichkeiten.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Neurol. u. Psych. Gutachtertermin

Ungelesener Beitrag von rudi62 » Fr 11. Nov 2011, 19:50

Hallo Doppeloma,

diese Umdeutung in eine EM-Rente kann nur erfolgen, wenn eine vorherige Umschulung stattgefunden hat, die auch nicht zum Erfolg geführt hat?
Wenn man mir aus Altergründen keine Weiterbildung mehr anbietet, kann eine Umdeutung in eine EM- Rente gar nicht erfolgen.
Da wird auf Arbeit verwiesen die es nicht gibt, alles andere kann ich mit meinen Einschränkungen nicht ausüben.
:Heiss: Ich blicke da nicht durch.

Gruß

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Re: Neurol. u. Psych. Gutachtertermin

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 11. Nov 2011, 22:48

Hallo Rudi, :smile:
diese Umdeutung in eine EM-Rente kann nur erfolgen, wenn eine vorherige Umschulung stattgefunden hat, die auch nicht zum Erfolg geführt hat?
Nicht so ganz, denn eine Reha-Maßnahme ist ja NICHT NUR eine Umschulung, im Prinzip gehört da inzwischen ALLES zu, was unter dem klangschönen Namen "Teilhabe am Arbeitsleben" so angeboten wird.

Bei @Boo (als Beispiel, sie wird NIX dagegen haben) war es eine medizinische Reha-Maßnahme, die im Ergebnis eine "Umdeutung" bewirkte, in eine Teil-EM-Rente, weil ihre Arbeitskraft (wie es so schön heißt) NICHT mehr voll wieder hergestellt werden KONNTE in der Med. Reha.

DAS ist eher der übliche Weg dann gilt der Zeitpunkt des (med.) Reha-Antrages gleichzeitig, als Zeitpunkt eines EM-Renten-Antrages.
Um die Verwirrung komplett zu machen, "wandelt" die DRV das aber eben NICHT einfach (automatisch) um, sondern fordert dazu auf, JETZT deswegen einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, tut man das dann nicht (sei es auch nur deshalb, weil man gar nicht versteht, WAS die jetzt eigentlich wollen und WARUM), bekommt man auch keine Rente.

Leider sind diese Informationen NICHT unbedingt leicht verständlich geschrieben, was man wohl auch als Absicht sehen MUSS, denn bei maaboo war es eben die berufliche Reha (Umschulung), die eindeutig (wegen häufiger Krankheit!) gescheitert war, dass sie anschließend jahrelang keine Arbeit findet, war für diese Feststellung eigentlich GAR NICHT mehr nötig.

Sie hat ja diese Umschulung schon gesundheitlich gar nicht durchgestanden, damit ist die berufliche Reha (eigentlich) gescheitert und es MUSS eigentlich eine EM-Rente gezahlt werden.
Wenn man mir aus Altergründen keine Weiterbildung mehr anbietet, kann eine Umdeutung in eine EM- Rente gar nicht erfolgen.
Es KANN trotzdem im Zuge einer Med. Reha und /oder über Teilhabe-Zuschüsse an Arbeitgeber (die dich trotzdem einstellen würden) zu einer Umdeutung kommen.
In der Med. Reha müßte dann aber auch der "allgemeine Arbeitsmarkt" mit 3 - unter 6 Stunden (Teil-EM-Rente) oder UNTER 3 Stunden (VOLL-EM-Rente) angekreuzt werden, GENAU da liegt "der Hund begraben", denn für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" wird fast jeder im Reha-Bericht Vollzeit (6 und mehr Stunden) erwerbsfähig erklärt und entlassen.

Das bewirkt aber KEINE Umdeutung in einen EM-Renten-Antrag, man ist ja weiter "verwendbar" für den allg. (ungelernten) AM und deshalb braucht man KEINE EM-Rente!
Auf den stark eingeschränkten Berufsschutz (für vor 1961 Geborene) möchte ich hier an dieser Stelle mal nicht eingehen, denn der wird auch nur zu gerne ausgehebelt, so dass es dann auch KEINE BU-Rente gibt, trotz theoretischer Möglichkeit!
Da wird auf Arbeit verwiesen die es nicht gibt, alles andere kann ich mit meinen Einschränkungen nicht ausüben.
Genau DAS ist der miese Trick dabei, denn es gibt (angeblich) fast IMMER, noch irgend was ANDERES auf diesem "allgemeinen Arbeitsmarkt", jedenfalls nach Meinung der DRV, was man unter Beachtung aller gesundheitlichen Ausschlüsse noch machen können soll.

SOOO war das beim Dopa ja auch und so ist es auch bei mir und vielen anderen hier, was wir bisher ALLES schon gemacht haben im Leben, das GEHT NICHT mehr (letzte Tätigkeit UNTER 3 Stunden) AAABER, was ANDERES geht noch Vollzeit (6 und MEHR Stunden)... :Verwirrt: :Hilfe:

Das ist GENAU der Punkt, der Dopa war die letzten 10 Jahre Pförtner in einer Wachschutzfirma, ich war /bin Telefonistin...

Eigentlich DAS worauf die DRV gerne Leute aus VIELEN anderen Berufsrichtungen verweist, wenn sie die letzte Tätigkeit NICHT mehr ausüben dürfen und eigentlich auch sonst NICHT mehr viel geht gesundheitlich...

Sogar die DRV-GA haben uns jeweils bestätigt, DAS GEHT NICHT MEHR... aber WAS ANDERES VOLLZEIT...

Beim Dopa hat es die DRV nun inzwischen begreifen MÜSSEN, dass dann eben NUR noch die EM-Rente geht, beim Gerichtsverfahren (1. Renten-Antrag) bekam er noch als Ersatz die "Teilhabe am Arbeitsleben" für Ü50 (Zuschuß für einen AG der bereit ist ihn einzustellen, DAS Geld wollte aber KEINER), da stand sogar wörtlich drin, dass die DRV "mit dieser Leistung hofft eine EM-Rente vermeiden zu können"... :Ohnmacht:

Er fand KEINEN AG, der ihn deswegen eingestellt hätte, "umgedeutet" wurde da trotzdem NICHTS, obwohl TOTAL erfolglos, die EM-Rente bekam er erst als wir erneut einen eigenen Antrag darauf gestellt haben und uns NICHT mehr verars*hen ließen, als man wieder anfing ALLES zu verzögern.

Leider KANN ich diesen Weg aktuell für mich nicht beschreiten, weil mein Verfahren am Gericht noch läuft, mit einer "Teilhabe am Arbeitsleben" lasse ich mich da jedenfalls NICHT abspeisen, DAS ist der größte (Teilhabe-) Unsinn für Leute in unserem Alter, aber äußerst sparsam für die DRV.

In der Weise haben sie immerhin fast 4 Jahre Dopas EM-Rente gespart, denn "rentenreif" war er schon beim ersten Antrag (Anfang 2007), da ging es ihm keineswegs deutlich besser als beim 2.Antrag... wir haben erst VIEL später erfahren, dass bereits damals auch der DRV-GA schon eine weitere Tätigkeit als PFÖRTNER (letzte Tätigkeit) ausgeschlossen hatte.... :confused: :Gruebeln: :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Neurol. u. Psych. Gutachtertermin

Ungelesener Beitrag von maaboo » Sa 12. Nov 2011, 09:30

Hallo doppeloma,

"Die DRV tut NICHTS OHNE GRUND, diese GA sind mit Sicherheit "preiswerter", als wenn maaboo etwa auf die Idee käme ihre Rente für 5/6 Jahre rückwirkend einzuklagen, weil die DRV sich NICHT rechtzeitig, um die erforderliche Umdeutung in eine EM-Rente gekümmert hat."

Kann ich das tatsächlich, einklagen? :Gruebeln: :confused:

Ich frage mich nur, wie ich mich jetzt beim GA verhalten soll? :Gruebeln:

LG
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Re: Neurol. u. Psych. Gutachtertermin

Ungelesener Beitrag von rudi62 » Sa 12. Nov 2011, 12:52

Hallo Maaboo,

Dein Gutachtertermin ist ja vor meinem Termin, es wäre schön, wenn Du dann mal hier berichtest wie es gelaufen ist u. was da so gemacht wurde.
Vielleicht hilft mir das etwas weiter.
Ich werde am 25. an Dich denken und Dir die Daumen drücken!

Gruß

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Re: Neurol. u. Psych. Gutachtertermin

Ungelesener Beitrag von maaboo » Sa 12. Nov 2011, 13:32

Hallo rudi63,

ist doch selbstverständlich, ich werde berichten.

Doppeloma hat mich jetzt zum Nachdenken gebracht..... :Gruebeln:


Vorab werde ich mich mit meinen Hausarzt in Verbindung setzen, und ihn bitten, die Entlassungsberichte 1999 und 2000 anzufordern.
Ich selber hab sie nicht bekommen. :ic_down: Weiß nicht, was da überhaupt drin steht.

Beim GA werde ich vor Ort entscheiden, ob Untersuchung ja oder nein. GA muss ja die Berichte eigentlich auch haben und dann werde ich den fragen, was das alles hier soll. :schimpfen: und evtl. die Untersuchung ablehnen... :Gruebeln:

Wenn es sich herausstellt, das ich schon längst EM-Rente beantragen konnte, dann gibt es Krieg mit der DRV. :keule: :keule: :keule: :keule: :keule: :Miko: :Miko: :Miko:

Werde jetzt noch ein Schreiben an die DRV aufsetzen , mit der "Bitte" um Akteneinsicht. :lesen: :keule: Mal sehen, ob ich es bekomme :Gruebeln: :confused:

Wenn das alles so ist, dann werde ich klagen! :teufel:

Gruss
maaboo

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