Hallo Rudi,
diese Umdeutung in eine EM-Rente kann nur erfolgen, wenn eine vorherige Umschulung stattgefunden hat, die auch nicht zum Erfolg geführt hat?
Nicht so ganz, denn eine Reha-Maßnahme ist ja NICHT NUR eine Umschulung, im Prinzip gehört da inzwischen ALLES zu, was unter dem klangschönen Namen "Teilhabe am Arbeitsleben" so angeboten wird.
Bei
@Boo (als Beispiel, sie wird NIX dagegen haben) war es eine medizinische Reha-Maßnahme, die im Ergebnis eine "Umdeutung" bewirkte, in eine Teil-EM-Rente, weil ihre Arbeitskraft (wie es so schön heißt) NICHT mehr voll wieder hergestellt werden KONNTE in der Med. Reha.
DAS ist eher der übliche Weg dann gilt der Zeitpunkt des (med.) Reha-Antrages gleichzeitig, als Zeitpunkt eines EM-Renten-Antrages.
Um die Verwirrung komplett zu machen, "wandelt" die DRV das aber eben NICHT einfach (automatisch) um, sondern fordert dazu auf, JETZT deswegen einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, tut man das dann nicht (sei es auch nur deshalb, weil man gar nicht versteht, WAS die jetzt eigentlich wollen und WARUM), bekommt man auch keine Rente.
Leider sind diese Informationen NICHT unbedingt leicht verständlich geschrieben, was man wohl auch als Absicht sehen MUSS, denn bei maaboo war es eben die berufliche Reha (Umschulung), die eindeutig (wegen häufiger Krankheit!) gescheitert war, dass sie anschließend jahrelang keine Arbeit findet, war für diese Feststellung eigentlich GAR NICHT mehr nötig.
Sie hat ja diese Umschulung schon gesundheitlich gar nicht durchgestanden, damit ist die berufliche Reha (eigentlich) gescheitert und es MUSS eigentlich eine EM-Rente gezahlt werden.
Wenn man mir aus Altergründen keine Weiterbildung mehr anbietet, kann eine Umdeutung in eine EM- Rente gar nicht erfolgen.
Es KANN trotzdem im Zuge einer Med. Reha und /oder über Teilhabe-Zuschüsse an Arbeitgeber (die dich trotzdem einstellen würden) zu einer Umdeutung kommen.
In der Med. Reha müßte dann aber auch der "allgemeine Arbeitsmarkt" mit 3 - unter 6 Stunden (Teil-EM-Rente) oder UNTER 3 Stunden (VOLL-EM-Rente) angekreuzt werden, GENAU da liegt "der Hund begraben", denn für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" wird fast jeder im Reha-Bericht Vollzeit (6 und mehr Stunden) erwerbsfähig erklärt und entlassen.
Das bewirkt aber KEINE Umdeutung in einen EM-Renten-Antrag, man ist ja weiter "verwendbar" für den allg. (ungelernten) AM und deshalb braucht man KEINE EM-Rente!
Auf den stark eingeschränkten Berufsschutz (für vor 1961 Geborene) möchte ich hier an dieser Stelle mal nicht eingehen, denn der wird auch nur zu gerne ausgehebelt, so dass es dann auch KEINE BU-Rente gibt, trotz theoretischer Möglichkeit!
Da wird auf Arbeit verwiesen die es nicht gibt, alles andere kann ich mit meinen Einschränkungen nicht ausüben.
Genau DAS ist der miese Trick dabei, denn es gibt (angeblich) fast IMMER, noch irgend was ANDERES auf diesem "allgemeinen Arbeitsmarkt", jedenfalls nach Meinung der DRV, was man unter Beachtung aller gesundheitlichen Ausschlüsse noch machen können soll.
SOOO war das beim Dopa ja auch und so ist es auch bei mir und vielen anderen hier, was wir bisher ALLES schon gemacht haben im Leben, das GEHT NICHT mehr (letzte Tätigkeit UNTER 3 Stunden) AAABER, was ANDERES geht noch Vollzeit (6 und MEHR Stunden)...
Das ist GENAU der Punkt, der Dopa war die letzten 10 Jahre Pförtner in einer Wachschutzfirma, ich war /bin Telefonistin...
Eigentlich DAS worauf die DRV gerne Leute aus VIELEN anderen Berufsrichtungen verweist, wenn sie die letzte Tätigkeit NICHT mehr ausüben dürfen und eigentlich auch sonst NICHT mehr viel geht gesundheitlich...
Sogar die DRV-GA haben uns jeweils bestätigt, DAS GEHT NICHT MEHR... aber WAS ANDERES VOLLZEIT...
Beim Dopa hat es die DRV nun inzwischen begreifen MÜSSEN, dass dann eben NUR noch die EM-Rente geht, beim Gerichtsverfahren (1. Renten-Antrag) bekam er noch als Ersatz die "Teilhabe am Arbeitsleben" für Ü50 (Zuschuß für einen AG der bereit ist ihn einzustellen, DAS Geld wollte aber KEINER), da stand sogar wörtlich drin, dass die DRV "mit dieser Leistung hofft eine EM-Rente vermeiden zu können"...
Er fand KEINEN AG, der ihn deswegen eingestellt hätte, "umgedeutet" wurde da trotzdem NICHTS, obwohl TOTAL erfolglos, die EM-Rente bekam er erst als wir erneut einen eigenen Antrag darauf gestellt haben und uns NICHT mehr verars*hen ließen, als man wieder anfing ALLES zu verzögern.
Leider KANN ich diesen Weg aktuell für mich nicht beschreiten, weil mein Verfahren am Gericht noch läuft, mit einer "Teilhabe am Arbeitsleben" lasse ich mich da jedenfalls NICHT abspeisen, DAS ist der größte (Teilhabe-) Unsinn für Leute in unserem Alter, aber äußerst sparsam für die DRV.
In der Weise haben sie immerhin fast 4 Jahre Dopas EM-Rente gespart, denn "rentenreif" war er schon beim ersten Antrag (Anfang 2007), da ging es ihm keineswegs deutlich besser als beim 2.Antrag... wir haben erst VIEL später erfahren, dass bereits damals auch der DRV-GA schon eine weitere Tätigkeit als PFÖRTNER (letzte Tätigkeit) ausgeschlossen hatte....
Liebe Grüße von der Doppeloma
