Gerade wenn man eh unter ständiger ärztlicher Kontrolle steht, reicht das völlig aus. Gerade bei Patienten die morgens Medikamente nehmen müssen, kann es ansonsten zu völlig verfälschen Werten kommen. Und es ist teilweise auch nicht ungefährlich manche Medikamente auf nüchternen Magen zu nehmen.
Ebenso Urinwerte, die für manche Untersuchung eigentlich nur wirklich aussagekräftig sind wenn es sich um eine 24 h-Proteinausscheidung handelt.
Drug Screening / Medikamentenspiegel bestimmen darf eh nur ein Facharzt für Toxikologe oder Anästhesie bestimmen, denn da geht es ja nicht nur darum ob was genommen wird, sondern auch um Toleranzbestimmung, Toleranzentwicklung, zusammenspiel mit den Botenstoffen etc. Und da müssten vorher die persönlichen Referenzwerte angefragt werden.
Im Normalfall wir dieser Referenzwert vor einer medikamentösen Schmerztherapie ermittelt und dann danach getestet wie der Körper die Schmerzmittel "verwertet".
z.B. bei Opioiden ist es ja auch so das der Körper mit der Zeit eine hohe Toleranzentwicklung hat und die ja von verschiedenen Faktoren abhängig ist, so das der gleiche Blutwert bei zwei unterschiedlichen Personen völlig andere Wirkung haben kann und daher ohne persönliche Referenzen absolut nicht aussagekräftig sein kann.
Daher habe ich diese Werte bisher immer mit zu den Gutachten genommen und bin ganz gut damit gefahren.
Nein, das ist verboten, weil es unter die Persönlichkeitsrechte fällt, nicht alles was bei Barbara Salesch geht, das geht im realen Leben auch. Vor allem wenn der Gutachter merkt das man aufzeichnet oder es später erfährt, dann kann das teuer werden. Im Zweifel immer einen Beistand mitnehmen, der stichpunktartig notiert und dir am besten noch bestimmte Stichworte liefert die für dich wichtig sind.So was wird doch nur verboten, wenn man was zu verbergen oder zu befürchten hat.