Hi,
wenn einem das Dispositionsrecht gehört, kann man ggf. sogar den Beginn einer REHA noch eigenmächtig verschieben..weil der Mann oder die Frau krank geworden sind, weil die Kinder krank wurden...Opa ins Krankenhaus gekommen usw. usw. ..
liegt das Dispositionsrecht bei der KK, weil sie einen aufgefordert haben, einen REHA-Antrag zu stellen (und man sich das Dispositionsrecht nicht vorher gesichert hat)..dann muß man die KK fragen, ob man den Beginn der REHA verschieben darf.!!
Außerdem müßte man sogar die KK fragen, wenn man den Beginn einer evtl. Rente verlegen will.....vielleicht will man ja die Rente später beginnen lassen, aus steuerrechtlichen Gründen..da wäre natürlich die KK nciht einverstanden..hat man das Dispositionsrecht und die DRV gibt einem die Möglichkeit des späteren Beginns...dann darf man das nutzen, ohne die KK zu fragen..
man kann sogar einen Rentenantrag ggf. zurückziehen..ohne die KK fragen zu müssen...aber nur dann, wenn man sich das Dispositionsrecht vorher gesichert hat..
die DRV ist mittlerweile dazu übergegangen, einem das Dispositionsrecht nur zu gewähren, wenn man es unmittelbar im Zusammenhang mit einem REHA-Antrag beantragt..
gut, das kann man ja machen, wenn ma ahnt, dass die KK einen sowieso auffordern will...
also immer im Gespräch mit dem beh. Arzt bleiben..der soll einen informieren, wenn die KK schriftliche Anfragen stellt und der beh. Arzt seine Meinung zu einer evtl. Erwerbsminderung kund tun soll...spätestens dann selber den Fall in die Hand nehmen...
Fragen zum Dispositionsrecht - Wann, Wie und Wo?
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Re: Fragen zum Dispositionsrecht - Wann, Wie und Wo?
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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- mubbes
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Re: Fragen zum Dispositionsrecht - Wann, Wie und Wo?


Du kannst das immer viel besser formulieren

Ich durfte auch den antritt meiner Reha verschieben- wäre sonst über weihnachten weg gewesen

LG mubbes

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