
Was anderes hätte wohl auch niemand wirklich verstehen können ...Wir haben dem Vergleich zugestimmt.



Völlig richtig, mir hat man ja (mit 58 Jahren) auch nur eine Teilweise unbefristet und dazu die volle (erweiterte) "Arbeitsmarktrente" mit Befristung bewilligt, das lief dann auch nur noch gut ein Jahr in die Zukunft, weil es ja schon fast 2 Jahre rückwirkend erfolgte ... die halbe (teilweise) EM-Rente hätte man aber weiter zahlen müssen, bei Ablehnung der Verlängerung ...Ein besseres Ergebnis hätten wir nicht erwarten können, ganz selten wird heute noch eine Rente auf unbegrenzte Zeit gewährt.
trotzdem bin ich sehr froh, dass weitere Kämpfe und Verlängerungen ab Verlängerungs-Bescheid letztes Jahr nicht mehr nötig waren ...

Könnte ich mir auch nicht als sinnvoll vorstellen, als Kläger dann das verfahren weiter betreiben zu "müssen" weil die Versicherung das so haben will ... das ist doch schon kostenmäßiger Unsinn... ich denke da hätte auch der Richter seine Probleme mit gehabt ???Kostenübernahme von der Rechtschutzversicherung liegt ihm vor und er ist davon überzeugt, das die die Kosten übernehmen.
In 100 Fällen hatte er es nicht einmal, das bei einem Vergleich die Kosten von der Rechtschutzversicherung nicht übernommen wurde.
Es ist ja besonders bei den EM-renten-Verfahren schon eher eine Gewohnheit geworden, dass die DRV per Vergleich einlenkt, wenn ihr nichts anderes mehr übrig bleibt ... die wollen eben verlorene Prozesse auch möglichst vermeiden ... so ein Vergleich gilt ja später rechtlich gesehen so als hätte es die Klage und das Verfahren nie gegeben ...

genau kann man das leider (wie immer) nicht sagen, denn es hängt immer von dem örtlichen Bearbeitungstempo (Gericht /DRV) ab, wie schnell das jetzt gehen wird... in meinem Falle gab es die Bescheide (du wirst nur EINEN bekommen) von der DRV nach ca. 5 Wochen, erst kam der für die teilweise EM und wenige Tage später dann der für die volle "Arbeitsmarktrente".Wie lange wird es jetzt dauern bis ich meinen Rentenbescheid von dem DRV- Bund erhalte und was geht außer dem Krankenversicherungsbeitrag noch ab?
Wenn es aktuell Vorleister gab (KK/AfA/JC) ab Zeitpunkt der Renten-Bewilligung, dann werden erst noch die Verrechnungen vorgenommen und die erste Rente wird erst 2 Monate nach dem Erhalt des Bescheides überwiesen.
Falls sich noch Nachzahlungen für dich selber (Restbeträge nach Verrechnung mit den Vorleistern) ergeben, dann kommt das sobald alles abgerechnet wurde (meist) schon vor der ersten Rente auf dein Konto.
Abgezogen wird neben der Krankenversicherung auch dein voller Beitrag zu Pflegeversicherung, den müssen alle Rentner voll selber bezahlen, bei der KK zahlt die DRV 50% als Zuschuss ... wenn du ca. 10 % Abzug rechnest von deiner Brutto-Rente dann passt das etwa grob (für beides zusammen), genau steht das dann alles in deinem Renten-Bescheid drin, du wirst also rechtzeitig wissen, welcher Betrag dir zukünftig als Netto-Rente überwiesen wird und ab welchem Monat die Zahlungen beginnen werden.
Liebe Grüße von der Doppeloma
