Hallo Beamaus,
Na dann werde ich morgen früh mal in Nürnberg anrufen - mal schauen was die so sagen... und dann ab zum Gericht und Beratungsschein abholen - denen mach ich es nicht leicht!
Kann mich da
@maday nur anschließen, auf keinen Fall anrufen, BITTE
per MAIL an das Kundenreaktionsmanagement, wie ich es beschrieben habe, dann brauchst du (vermutlich) keinen Beratungsschein mehr!
Womit willst du den denn beantragen, hast doch nicht mal einen Bescheid ...
Der vorgeschlagene Weg über diese Mail-Addy ist am Schnellsten im Moment (die antworten in den nächsten Tagen), auf Fax und/oder Brief bekommst du vielleicht in einigen Wochen mal eine Antwort, ich habe angenommen, du brauchst bald mal dein Geld...
Auch am SG muss man erstmal nachweisen, dass man es schon anders versucht hat, zu seinem Recht zu kommen, auch ein (auf Kopie) abgelehnter Vorschuß-Antrag kann da hilfreich sein.
Da du bereits einen Anspruch im Januar hattest ist die AfA mit der Leistung im Rückstand, du kannst also auch schon morgen (bzw. nachher) dort aufmarschieren (aber bitte nicht alleine!!!) und deinen kompletten Leistungsbetrag für Januar in BAR einfordern.
Gehe bitte die erfolgversprechenden (und bereits oft erprobten) Wege, blinder Aktionismus am Telefon bringt dich nicht weiter.
Vorschuss-BAR ALGI - KoR 2012.doc
Bitte auf deinen Fall anpassen /ergänzen, 2 Mal ausdrucken /unterschreiben und bei der AfA nicht abwimmeln lassen...
Verweigern die eine Bar-Auszahlung, dann die Kopie abstempeln lassen (als Eingangsbestätigung) und DANN kannst du es (damit und mit einem ganz traurigen Konto-Auszug!!!) beim SG versuchen mit Einstweiliger Anordnung, dafür brauchst du keinen Anwalt.
Das macht der Rechtspfleger bei der Rechts-Antragstelle mit dir fertig, allerdings darf man da wirklich KEINE großartigen Geld-Reserven mehr haben, das gleiche gilt auch für den Beratungs-Hilfe-Schein (den gibt es beim Amtsgericht) der wird nur an "Bedürftige" ausgegeben ...alle anderen müssen den Anwalt selber bezahlen.
Viele Erfolg!
Liebe Grüße von der Doppeloma
