gutachten im scheidungsverfahren

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schätzelein
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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von schätzelein » Mi 10. Aug 2011, 18:52

guter anwalt................... :groehl:
ich habe jetzt den 5. :schimpfen:
auch den könnt ich....... :streiten:
egal.....
aber nochmal zu meiner frage :
darf die gegenpartei wirklich vollständig einsicht in das gutachten nehmen ? :confused:
der richter - ok - seh ich ja noch ein.
aber mein mann - geht eigentlich garnich.... :schlecht:

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aggi61
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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 11. Aug 2011, 03:27

Moin ihr Lieben

Sowas finde ich zum :kotzen:

Das Ergebniss sehe ich ja ein, aber was geht die Gegenseite an, wenn im Reha - Bericht steht, dass ich ausserdem noch Hämorrhoiden habe und mein Fußpilz auch behandlungsbedürftig sei :schimpfen:

Da heißt es, dass in heutigen Scheidungsverfahren keine schmutzige Wäsche mehr gewaschen wird - offensichtlich sollte man die Leute mal daran erinnern :lesen:

Wünsche euch allen viel Glück

Vielbeschäftigt eure
Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Miko
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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Miko » Do 11. Aug 2011, 06:26

Da hilft nur: Den eigenen Anwalt fragen ob das erlaubt ist.

Oder man bittet den Richter nichts wieter zu geben und sieht dann wie reagiert wird.

M. E. geht so´n Bericht die Gegenseit gar nichts an.
Aber zur Berechnung der gegenseitigen Unterhaltsansprüche bleibt kein anderer Weg.
Gruß
Miko

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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 11. Aug 2011, 07:30

Guten Morgen,

aber dazu muß nicht jede einzelne gesundheitlich Diagnose vor Gericht ausgewertet werden, das hat meiner Meinung nach, was mit Privatsphäre zu tun.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von schätzelein » Do 11. Aug 2011, 09:06

das hat meiner Meinung nach, was mit Privatsphäre zu tun.
genauso sehe ich das auch !
Da hilft nur: Den eigenen Anwalt fragen ob das erlaubt ist.
habe ich getan - und die auskunft bekommen : das wäre so üblich ! :Laber: :kotzen:
da ich aber den anwälten mitlerweile nicht mehr über den weg traue, habe ich hier meine frage gepostet.. :jaa:
eigentlich sollte ich ohne einen anwalt nicht zum anwalt gehen..... :Wut:

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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von schätzelein » Fr 17. Feb 2012, 13:34

update :

dez.2011 habe ich ja bescheid bekommen, dass meine volle eu-rente durch ist.
ich habe gewagt, nach dem kampf um diese rente, mit all den facetten der gutachterlichen sichtung meines körperlichen und geistigen zustandes, mich etwas zu entspannen. :Yeah:
den rentenbescheid habe ich meiner anwältin in sachen scheidung zukommen gelassen, und habe ihr mitgeteilt, dass sich ja wohl damit, das vom gericht angeordnete arbeitsrechtliches gutachten erübrige, weil meine erwerbsunfähigkeit nun amtlich sei. :Laber:
die anwältin erklärte mir darauf hin, dass eine arbeitsrechtliche begutachtungnoch durchaus möglich sein könne.
ich bin aber, blöd wie ich bin, davon ausgegangen, dass das gericht - auch aus kostengründen - von einer weiteren begutachtung absieht.
von wegen ! :Wut:
heute bekam ich meine einladung zu einer arbeitsmedizinischen begutachtung. :schlecht:
ende märz um 8 uhr in duisburg. :Verwirrt:
ich schiebe schon jetzt wieder panik bei der vorstellung, mich wieder einer fleischbeschau übelster art auszusetzen. :Suizid:
und weiter gesponnen, was passiert, wenn dann dieser gutachter mich für arbeitsfähig hält...... :Hilfe:
ich bin wieder ganz unten.......

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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Miko » Fr 17. Feb 2012, 13:56

Das verstehe wer will...

Scheinbar wird alles getan damit die Gutachter schön leben können.

Mach dir zusätzlich eine Liste mit ALL DEINEN EINSCHRÄNKUNGEN und nimm diese mit!!!

Gruß

Miko
Gruß
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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 17. Feb 2012, 18:11

ACH Mensch schätzelein, :koepfchen:

das verstehe ich aber auch überhaupt NICHT, ein EM-Renten-Bescheid (über die volle Erwerbsminderung !!!) soll doch angeblich BINDEND sein FÜR ALLE anderen Institutionen, sind wir denn jetzt komplett im Tollhaus gelandet... :kotzen:
heute bekam ich meine einladung zu einer arbeitsmedizinischen begutachtung.
ende märz um 8 uhr in duisburg.
Da wäre ICH NICHT mit einverstanden, die HABEN doch den Renten-Bescheid vorliegen, sind denen die strengen Kriterien der DRV NICHT bekannt, dass die glauben das BESSER zu WISSEN oder feststellen zu KÖNNEN...NEEEEEE. :Verwirrt: :Hilfe:
Das ist doch einfach NUR noch eine Zumutung und deine Anwältin macht da mit, was soll dir denn die "Entlastung" der bewilligten EM-Rente eigentlich bringen, wenn JEDER Hampelmann das dann doch wieder anzweifeln KANN... :Wut: :schimpfen:
ich schiebe schon jetzt wieder panik bei der vorstellung, mich wieder einer fleischbeschau übelster art auszusetzen.
und weiter gesponnen, was passiert, wenn dann dieser gutachter mich für arbeitsfähig hält......
GENAU DAS ist eigentlich NICHT möglich und daher diese ganze Begutachtung absurd, denn NUR die DRV hat rechtsgültig über deine Erwerbsminderung (Arbeitsfähigkeit) zu entscheiden und DIE HAT entschieden, dass du zumindest auf Zeit NICHT erwerbsfähig /Arbeitsfähig BIST.

Hast du schon einen Namen / ORT von dem GA, magst du mir das mal per PN schicken ???
(2) Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist für alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch bindend; § 48 des Zehnten Buches bleibt unberührt.
QUELLE

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/44a.html


Das bezieht sich HIER zwar auf den Bereich SGB II, aber ich vermag mir NICHT vorzustellen, dass ein Gericht in einem Familienrechtsverfahren da andere Befugnisse hat, die Entscheidung der Rentenkasse anzuzweifeln, mir scheint da bereits beim Richter eindeutig "Befangenheit" vorzuliegen, wenn er mit solchen Mitteln, versucht deine Arbeitsfähigkeit "beweisen zu lassen".

Habe da gerade mit dem Dopa drüber gesprochen, der KANN das auch nicht verstehen und sieht hier durchaus den Weg über den Kammerpräsidenten (des zuständigen Gerichtes) eine Beschwerde zu verfassen, das berührt aus unserer Sicht auch schon den Bereich des Schikane-Tatbestandes gemäß § 226 BGB
§ 226
Schikaneverbot.
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
QUELLE

http://dejure.org/gesetze/BGB/226.html

Deine Anwältin scheint das ja für richtig und angemessen zu halten, welche Rechtsgrundlage wird denn dafür überhaupt genannt, dass man bei Gericht der Meinung sei, die Entscheidung der DRV mit diesem GA aushebeln zu können, ist ihr das ALLES EGAL, was man dir da antut gesundheitlich... :Ohnmacht:

Dann beschwere dich SELBER ausführlich schriftlich (nachweislich) beim Kammerpräsidenten dieses Gerichtes, das ist NICHT in Ordnung und KANN nicht das Mittel der Wahl sein, um in einem Scheidungsverfahren eventuell notwendige Unterhaltsleistungen zu vermeiden...da dieses GA ja vom Gericht (also vom Richter) angeordnet wurde, ist hier bereits der Vedacht der Befangenheit gegeben, da dieses GA NUR dem Vorteil der Kläger-Partei dienen soll /kann...

Mit einer objektiven Beurteilung der Sachlage ist das NICHT mehr vereinbar, ein Richter MUSS nicht ALLES anordnen, was NUR einer Partei zum Vorteil gereichen würde /könnte, im Gegenteil, DAS DARF er GAR NICHT.
Es ist in diesem Falle EGAL, ob du auch um deine EM-Rente erst mal kämpfen mußtest, das gibt NIEMANDEM das Recht NUN die aktuelle Entscheidung der DRV anzuzweifeln, um daraus für ganz andere Interessen seinen Vorteil zu ziehen. :Wut:
ich bin wieder ganz unten.......
Das glaube ich dir GERNE und es tut uns unendlich leid, dass wir dir nicht irgendwie weiter helfen können, außer mit Vorschlägen der möglichen Gegenwehr.

Wenn du dafür noch Hilfe brauchst melde dich einfach, beim formulieren der Beschwerde bin ich dir gerne behlflich, ich denke auf deine Anwältin solltest du dich da besser NICHT mehr verlassen, DAS ALLES was ich dir gerade geschrieben habe, hätte sie längst selber erkennen UND dagegen vorgehen MÜSSEN und ICH habe NICHT JURA studiert... :kotzen:

Liebe Grüße von Doma und Dopa :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von schätzelein » Sa 18. Feb 2012, 19:19

wie finde ich den kammerpräsident des hiesigen gerichts ?
habe schon gegoogelt, und nichts dazu gefunden.

danke schomma - weisse bescheid - schätzelein

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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 18. Feb 2012, 22:12

Hallo,

http://medizingutachten.com/gutach.htm
schau dort mal, vielleicht kannst du dort mal vorweg eine Frage online stellen..

...und ich würde auf jeden Fall den Gutachter, zu dem du sollst, auch noch vorher anrufen, und ihm schildern, dass du von der DRV eine EM-Rente bewilligt bekommen hast und ob du ihm das Gutachten überstellen sollst..womöglich weiß der Richter oder auch dieser Gutachter noch gar nichts von dieser Bewilligung..
und deine Anwältin ist vielleicht eine Schlaftablette???

ach Mensch, wie ist das alles blöd...

wer denn anders, als die DRV kann beurteilen und gesetzl. festlegen, dass du erwerbsgemindert bist...was soll der Quatsch...
wenn jeder Hinz-Und Kund Gutachter, Richter, jede Behörde, alle ihre eigenen Aussagen treffen, dann gibt es ja gar keine Rechtssicherheit mehr...

ich würd auch der Anwältin noch mal auf die Füße treten...

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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