Der erste Link war mir bekannt, es gibt dazu auch Patientenleitlinien. Aber den 2. kannte ich noch nicht, das ist sehr interessant. Das verdient eigentlich einen eigenen Thread, denn scheinbar war man beim Amt für soziale Angelegenheiten in Mainz nicht darüber informiert. Ich habe vor einem Jahr meinen GdB-Antrag (ADHS, Fibro) eingereicht, bzw. am 26.02.2010 erfolgte Antwort darauf. Meinen Bescheid erhielt ich im April: "Psychische Erkrankung mit somatischen Störungen", Gdb 30%.
Das bedeutet jetzt für mich, dass ich das in meinem Verschlechterungsantrag erwähne, dass dies in meinem Erstantrag nicht berücksichtigt wurde und somit auf einer kompletten Neubearbeitung bestehe, wobei auch die Unterlagen aus meinem Erstantrag mit einzubeziehen sind.
Gut, dass ich den noch nicht weggeschickt habe. Ich drucke das Bundesgesetzesblatt noch aus und lege es dazu, dann wollen wir doch mal sehen...

Ich danke dir für den Link

Liebe Jutta!
Ich Dussel hab gar nicht gerafft, dass du den Erklärbär gar nicht kennst, das ist ein Sketch in der Wochenshow gewesen.
Ich bin so müde... ich schmökere noch ein wenig und mache mich bald in die Falle

LG, Turbo