Hallo Oldie,
Alter 53, Zur Reha ware ich nicht, denn eine komplette Queschnittlähmung unter L12 lässt sich auch mit Reha nicht lindern.
Das tut mir leid zu lesen aber so "einfach" sieht die DRV das keineswegs und geht auch nicht davon aus, dass man deswegen überhaupt nichts mehr arbeiten könnte.
Hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis, ist nur eine ergänzende Frage, denn wenn du keinen passenden Arbeitsplatz hast, nützt der dir auch nicht viel.
Und in die Rente für Schwerbehinderte kannst du leider vorerst auch noch nicht (bei deinem Jahrgang wohl erst ca. ab 62 Jahre) aber dafür brauchst du zusätzlich noch mindestens 35 Versicherungsjahre bei der Rentenkasse.
Arbeite jetzt fast 2 Jahre nicht mehr. Kein Alg1 und kein Krankengeld. Alg2 steht mir nicht zu.
Das sieht allerdings dafür auch nicht so gut aus, bist du denn davor berufstätig gewesen und wenn ja, warum hast du dann kein Krankengeld / ALGI bezogen ... es ist
KEINE Neugierde warum ich das alles erfrage, ich versuche zu deuten wie realistisch dein Kampf um die EM-Rente überhaupt sein kann aktuell ... warst du denn mal längere Zeit AU geschrieben (und bist du es immer noch?), das wären ja wenigstens auch noch "Anrechnungszeiten" für einen Anspruch auf eine EM-Rente.
Wenn du schon fast 2 Jahre als "Hausmann" / "Hausfrau" zu Hause bist ohne irgendwelche Nachweise, dass es wegen Krankheit (also möglichst vom Arzt lange AU geschrieben) so ist, wird es sehr schwer die DRV davon zu überzeugen, dass du eine EM-Rente bekommen musst.
Der Gutachter bescheinigt mit eine Arbeitszeit über 6 Stunden.
Das ist an sich nicht ungewöhnlich bei den DRV-Gutachten, nur macht es einen Unterschied, ob man (theoretisch) noch an einem vorhandenen Arbeitsplatz arbeiten "könnte" oder zumindest (direkt aus dem Berufsleben) wegen langer AU mit Aussteuerung aus dem Krankengeld (nach 78 Wochen) dann ALGI beziehen musste (Nahtlosigkeit) ... wichtig ist
IMMER wenigstens eine durchgehende AU-Bescheinigung zu haben.
In deiner aktuellen Konstellation wird es sehr schwer werden, denn die DRV wird auch gerne darauf hoffen, dass du aufgeben wirst und dann (sehr bald) überhaupt keinen Anspruch mehr auf die EM-Rente an sich haben wirst, es fehlen dann einfach die nötigen Versicherungszeiten.
Da würde ich dir nicht raten das alleine zu machen, schon mit einem guten Anwalt kann das noch sehr lange dauern (da kannst du dann noch auf ein Gerichts-Gutachten hoffen) ... die DRV ist sehr "erfinderisch" besonders wenn sie hoffen darf, bald aus versicherungsrechtlichen Gründen ablehnen zu können.
Daran kann dann auch
KEIN Anwalt mehr was ändern ...
Hast du denn mal eine Renten-Information dazu bekommen (und wann zuletzt ?) wo ein Anspruch auf EM-Rente enthalten ist, da steht dann auch der Betrag dabei wie hoch diese Rente (zu diesem Zeitpunkt) ungefähr (gewesen) wäre ...
Der VDK dürfte da jedenfalls
NICHT der richtige Partner sein, dort musst du auch erst mal eintreten und mindestens einen Jahresbeitrag zahlen, ehe die überhaupt was für dich machen würden, meist muss für Widerspruch und Klage dann noch extra gezahlt werden.
Bis man die Aufnahme-Erklärung unterschrieben hat erzählen die viel Gutes und dann bleibt man oft doch mit den Problemen alleine.
Den fristwahrenden Widerspruch kannst du auch alleine einlegen und dann für die Begründung einen Anwalt suchen, der zunächst mal die komplette Akteneinsicht bei der DRV einfordern sollte, vielleicht findet er ja darin die Fehler, die man als Laie nicht so schnell selbst erkennen wird.
Meine Daumen sind gedrückt ... mehr kann man dir im Moment gar nicht dazu raten.
Liebe Grüße von der Doppeloma