Ein Arbeitnehmer kann auch den Anspruch aus eine volle Erwerbsminderungsrente haben, wenn er zwar noch 6 std.pro tag arbeiten könne, die vom Rv vorgeschlagene Beschäftigung aber wegen
Der konkreten Behinderung nicht ausüben kann.
Dies entschied das Lsg Baden-Württemberg (Urteil vom 26.03.2010 Az:L 4R 3765/08)
Und gab damit der Klage des versicherten statt der nach einem Unfall seine rechte Hand nicht
Mehr benutzen konnte. Die Rv.hatte den Antrag auf Eu-Rente abgelehnt da der versicherte laut Ärztlichem Gutachten noch mehr als 6 std.pro tag einsatzfähig sei. Die Rk schlug dem ehemals in einer Schreinerei beschäftigten Kläger vor, als Pförtner od.museumswärter zu arbeiten.
Die Richter folgten dem jedoch nicht. Als Rechtshänder sei der Kläger auf Grund seiner Behinderung
„faktisch einarmig“. da er mit der linken Hand allenfalls langsam schreiben könne, scheide eine Beschäftigung als Pförtner aus. auch die von der Rk.genannte Tätigkeit als Museumswärter könnten
Sich die Richter für den Kläger nicht vorstellen, da er regelmäßig auf Leitern stehen und bei objekt-transporten helfen müsse.
Da die Rk.damit keine konkrete Vereinbarkeit für den versicherten genannt habe uns aus
Medizinischer Sicht keine Verbesserung des Gesundheitszustands zu erwarten sei, habe der Kläger
Anspruch auf eine unbefristete volle Eu-Rente
Rheinpfalz 05.06.2010
und siehe da es gib ja doch noch Richter die mal .........
