Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier im Forum, daher kurz ein paar Daten zu mir. Ich bin seit 5 Jahren ununterbrochen krankgeschrieben.
Ich habe vergangenes Jahr nach Aussteuerung des Krankengeldes, von der Arbeitsagentur zunächst ALG I erhalten. Dabei wurden meine Unterlagen vom medizinischen Dienst der Arbeitsagentur nach Aktenlage geprüft und als Antwort kam „Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können“. Zusätzlich bekam ich einen „Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente“ mit der Aufforderung bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Reha zu stellen, falls das nicht in Frage kommt gilt es als Rentenantrag.
Bei der DRV wurde ich zu einem Gutachtertermin bestellt, welcher 6 Std und mehr feststellte, danach Widerspruch über den Sozialrechtsschutz mit Einsicht in das Gutachten. Mein Rechtsanwalt hat mir keine großen Hoffnungen gemacht, bezüglich EMR, er meinte auch eher in ein paar Monaten nochmals einen neuen Antrag stellen... ALG II oder Rente würde finanziell keinen Unterschied machen. Ist eine Klage oder ein Neuantrag sinnvoller, würde mich über Hilfe freuen.
Rente abgelehnt - Klage oder Neuantrag?
- Engelchen22
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Re: Rente abgelehnt - Klage oder Neuantrag?
Hallo Grace 81,
" Daten " bzw Infos sind für die Ratgebenden immer willkommen - so kann adäquat Rat erteilt werden.
Vielleicht möchtest Du uns ja noch mitteilen, welche Erkrankungen/Einschränkungen Dich so begleiten...
Ich versuche mich mal, Dir zu antworten....
wenn diese Behörde mich " unter 3 Std begutachtet " - jedoch musste ich erfahren, dass es keine Behörde, GA und schon gar nicht die DRV interessierte, was die AfA da für ein GA erstellt hatte.....
Die DRV-GA schrieben ihre eigenen GA in welchen ich " mehr als 6 Std Vollschichtig " befunden wurde.
Ich musste auch erst den Weg über das SG nehmen - dauerte mehr als 3 Jahre bis man mir die EMR bewilligt hatte...
..." Das GA so vermute ich mal, ist Dir wenig hilfreich....
Hast Du dieses GA denn " richtiggestellt " und es berichtigt der DRV wieder zukommen lassen ?
Welche Fachrichtung war dieser GUTachter denn ? Vermutlich Neurologe ?
Mit Alg 2 bist Du doch stets dem Jobcenter ausgeliefert... musst deren Forderungen erfüllen ect....
Finanzieller Unterschied - vermutlich wäre die EMR doch etwas höher als ALG 2....
Beim Neuantrag beginnst Du wieder von neuem - hättest Du dadurch bessere Chancen durch neue Ärztl. Befunde, Klinikberichte, wenn Du die Reha antrittst und Dich die Reha
als EMR einstuft- OK.... falls Du aber voll Erwerbsfähig aus dieser entlassen würdest - WAS dann ?
Besteht Dein Arbeitsplatz eigentlich noch.... Welche berufliche Tätigkeit übst Du aus... Viele Fragen, die helfen würden, gezielter auf Deine Situation eingehen zu können.
Neuantrag so denke ich, würde ICH nur wagen, wenn Du diesen mit " neuer Munition " wie schon geschrieben, aussagefähigen Befunden evlt neuen Diagnosen evlt nach Klinikaufenthalt " untermauern " kannst.
Hast Du denn FACHärzte, die Dich im EMR Verfahren unterstützen?
Wichtig auch in kontinuierlicher ( Fach) Ärztl. Behandlung zu sein !
Auch ist es nicht leicht den Weg der Klage einzulegen - jedoch wurde über diese schon manchem Antragsteller ( incl mir selbst ) die EMR letztendlich bewilligt und zugesprochen.
Das diese meist nur befristetet erteilt wird, versteht sich in der heutigen Zeit von selbst !
Übrigens auf Aussagen wie " zu jung für EMR " sollte man nichts geben...
Wie schon erbeten, wäre prima wenn Du uns noch die ein oder andere Info zukommen lassen könntest - so wird es auch einfacher Dir zu antworten !
Liebe Grüsse
Engelchen 22

Erstmal herzlich Willkommen bei uns im K-o-R !Grace81 hat geschrieben:
ich bin ganz neu hier im Forum, daher kurz ein paar Daten zu mir.
" Daten " bzw Infos sind für die Ratgebenden immer willkommen - so kann adäquat Rat erteilt werden.
Vielleicht möchtest Du uns ja noch mitteilen, welche Erkrankungen/Einschränkungen Dich so begleiten...
Ich versuche mich mal, Dir zu antworten....

Langer Zeitraum, lückenlose AU´s sind stets ein Vorteil wenns um die EMR geht - also ohne Fehlzeiten, dies MUSS die DRV jedoch in keinster Weise beeindrucken.Grace81 hat geschrieben: Ich bin seit 5 Jahren ununterbrochen krankgeschrieben.
OK.... AfA-GA " nach Aktenlage " - dieses Schreiben hatte ich auch erhalten und ich vermutete damals, dass es mir beim EMR Antrag " evtl. Hilfreich " sein könnte -Grace81 hat geschrieben:Dabei wurden meine Unterlagen vom medizinischen Dienst der Arbeitsagentur nach Aktenlage geprüft und als Antwort kam „Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können“.
wenn diese Behörde mich " unter 3 Std begutachtet " - jedoch musste ich erfahren, dass es keine Behörde, GA und schon gar nicht die DRV interessierte, was die AfA da für ein GA erstellt hatte.....
Die DRV-GA schrieben ihre eigenen GA in welchen ich " mehr als 6 Std Vollschichtig " befunden wurde.
Ich musste auch erst den Weg über das SG nehmen - dauerte mehr als 3 Jahre bis man mir die EMR bewilligt hatte...
Läuft Dein Antrag auf Reha denn schon ?Grace81 hat geschrieben: Zusätzlich bekam ich einen „Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente“ mit der Aufforderung bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Reha zu stellen, falls das nicht in Frage kommt gilt es als Rentenantrag.
Das ist typisch DRV-GA " wessen Brot ich ess, dessenGrace81 hat geschrieben:Bei der DRV wurde ich zu einem Gutachtertermin bestellt, welcher 6 Std und mehr feststellte, danach Widerspruch über den Sozialrechtsschutz mit Einsicht in das Gutachten.

Hast Du dieses GA denn " richtiggestellt " und es berichtigt der DRV wieder zukommen lassen ?
Welche Fachrichtung war dieser GUTachter denn ? Vermutlich Neurologe ?

... weshalb sieht Dein RA denn keine Chance ?? Wenn Dein RA dies aktuell so einschätzt, was sollte dann ein Neuantrag in geraumer Zeit bewirken ?Grace81 hat geschrieben:Mein Rechtsanwalt hat mir keine großen Hoffnungen gemacht, bezüglich EMR, er meinte auch eher in ein paar Monaten nochmals einen neuen Antrag stellen... ALG II oder Rente würde finanziell keinen Unterschied machen.

Mit Alg 2 bist Du doch stets dem Jobcenter ausgeliefert... musst deren Forderungen erfüllen ect....
Finanzieller Unterschied - vermutlich wäre die EMR doch etwas höher als ALG 2....
Beim Neuantrag beginnst Du wieder von neuem - hättest Du dadurch bessere Chancen durch neue Ärztl. Befunde, Klinikberichte, wenn Du die Reha antrittst und Dich die Reha
als EMR einstuft- OK.... falls Du aber voll Erwerbsfähig aus dieser entlassen würdest - WAS dann ?
Besteht Dein Arbeitsplatz eigentlich noch.... Welche berufliche Tätigkeit übst Du aus... Viele Fragen, die helfen würden, gezielter auf Deine Situation eingehen zu können.

Das ist eine gute dennoch schwierige Frage auch bezüglich der wenigen Infos von Dir.... nur schwer einzuschätzenGrace81 hat geschrieben: Ist eine Klage oder ein Neuantrag sinnvoller, würde mich über Hilfe freuen.
Neuantrag so denke ich, würde ICH nur wagen, wenn Du diesen mit " neuer Munition " wie schon geschrieben, aussagefähigen Befunden evlt neuen Diagnosen evlt nach Klinikaufenthalt " untermauern " kannst.
Hast Du denn FACHärzte, die Dich im EMR Verfahren unterstützen?
Wichtig auch in kontinuierlicher ( Fach) Ärztl. Behandlung zu sein !
Auch ist es nicht leicht den Weg der Klage einzulegen - jedoch wurde über diese schon manchem Antragsteller ( incl mir selbst ) die EMR letztendlich bewilligt und zugesprochen.

Übrigens auf Aussagen wie " zu jung für EMR " sollte man nichts geben...
Wie schon erbeten, wäre prima wenn Du uns noch die ein oder andere Info zukommen lassen könntest - so wird es auch einfacher Dir zu antworten !

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Re: Rente abgelehnt - Klage oder Neuantrag?
Hallo,
herzlich willkommen in unserem Forum. Hier bist du bei Gleichgesinnten.
Was dein Rechtsanwalt dir da rät, verwundet mich doch sehr.
Wird denn seine Einschätzung von deinen Ärzten gestützt?
Bist du bei entsprechenden Fachärzten in Behandlung und hast aussagekräftige Befunde?
Nur die ärztliche Beurteilung ist maßgeblich für die Beurteilung ob man Chancen hat auf Rente.
Das das Gutachten der DRV so ausfällt, ist leider nicht ungewöhnlich.
Das darf aber nicht Grund sein, aufzugeben. Die meisten Antragsteller werden das erleben, unabhängig ob sie Rentenanspruch haben oder nicht. Das ist zumindest meine Wahrnehmung.
Wenn Du und deine Ärzte der Meinung sind, dass du nicht Arbeitsfähig bist, also deine Einschränkungen für eine Teil oder Vollrente ausreichen, lege Widerspruch ein und gegebenenfalls reiche Klage beim SG ein.
Bist du mit deinen Ärzten nicht einig, kann evtl auch ein Arzt Wechsel oder ein zusätzlicher Facharzt hilfreich sein.
Sofern überhaupt Anspruch auf Alg2 besteht, bedeutet das unter Umständen üblen Stress von Seiten des JC, da die dann zwar ein paar Einschränkungen berücksichtigen, dich aber nicht als arbeitsunfähig betrachten und somit Druck machen dich arbeiten zu schicken.
Die Option einen Neuantrag zu stellen verfremdet mich sehr. Ich bin kein Anwalt und auch kein Sozialrecht Experte, aber das würde bedeute alles von vorne zu beginnen... Neue Reha, neue Gutachten etc.
Lass dich nicht beirren.
Viel Erfolg
Beste Grüße, Best Regards
Thomas
herzlich willkommen in unserem Forum. Hier bist du bei Gleichgesinnten.
Was dein Rechtsanwalt dir da rät, verwundet mich doch sehr.
Wird denn seine Einschätzung von deinen Ärzten gestützt?
Bist du bei entsprechenden Fachärzten in Behandlung und hast aussagekräftige Befunde?
Nur die ärztliche Beurteilung ist maßgeblich für die Beurteilung ob man Chancen hat auf Rente.
Das das Gutachten der DRV so ausfällt, ist leider nicht ungewöhnlich.
Das darf aber nicht Grund sein, aufzugeben. Die meisten Antragsteller werden das erleben, unabhängig ob sie Rentenanspruch haben oder nicht. Das ist zumindest meine Wahrnehmung.
Wenn Du und deine Ärzte der Meinung sind, dass du nicht Arbeitsfähig bist, also deine Einschränkungen für eine Teil oder Vollrente ausreichen, lege Widerspruch ein und gegebenenfalls reiche Klage beim SG ein.
Bist du mit deinen Ärzten nicht einig, kann evtl auch ein Arzt Wechsel oder ein zusätzlicher Facharzt hilfreich sein.
Sofern überhaupt Anspruch auf Alg2 besteht, bedeutet das unter Umständen üblen Stress von Seiten des JC, da die dann zwar ein paar Einschränkungen berücksichtigen, dich aber nicht als arbeitsunfähig betrachten und somit Druck machen dich arbeiten zu schicken.
Die Option einen Neuantrag zu stellen verfremdet mich sehr. Ich bin kein Anwalt und auch kein Sozialrecht Experte, aber das würde bedeute alles von vorne zu beginnen... Neue Reha, neue Gutachten etc.
Lass dich nicht beirren.
Viel Erfolg
Beste Grüße, Best Regards
Thomas
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