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Re: Gerichtsurteile - von kalle

Verfasst: Mo 4. Mai 2015, 16:38
von k@lle
Volle Erwerbsminderung – als auflösende Bedingung für das Arbeitsverhältnis



Eine in einem Tarifvertrag geregelte auflösende Bedingung, wonach das Arbeitsverhältnis bei Gewährung einer Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller Erwerbsminderung endet, bewirkt keine Benachteiligung wegen einer Behinderung des Arbeitnehmers.

weiter :lesen: & Quelle:

http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/v ... erhaeltnis

Re: Gerichtsurteile - von kalle

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 17:11
von k@lle
Vorzeitige Verrentung von SGB II-Leistungsbeziehern rechtmäßig

Bundessozialgericht

BUNDESSOZIALGERICHT - Pressestelle -


Kassel, den 19. August 2015

Medieninformation Nr. 20/15

weiter :lesen: & Quelle:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... s=0&anz=20

Re: Gerichtsurteile - von kalle

Verfasst: Fr 1. Apr 2016, 22:51
von FreeNine
Siehe Beitrag 1 - Zitat:
Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass Herr K. noch leichte körperliche Aktivitäten, wechselweise im Gehen, Stehen und Sitzen, ohne häufiges Heben und Tragen von Lasten bis fünf Kilogramm, ohne besondere Belastung durch Arbeiten in gebeugter Haltung, mit häufigem Bücken, Knien oder anderen Zwangshaltungen, ohne Zeitdruck, sonstigem Stress oder Publikumsverkehr, ohne Wechsel- oder Nachtschichten, ohne Witterungseinflüsse, Nässe, Kälte, Zugluft, Hitze, Staub, Gas, Dampf oder Rauch, ohne die Notwendigkeit, Leitern zu besteigen, und ohne das Erfordernis besonderen Konzentrationsvermögens oder Feinmotorik ausüben könne
Wenn ich meine Einschränkungen aus allen Gutachten der DRV zusammensummiere, steht da auch fast all das drinn. Müßte ich jetzt genau nachschlagen. Aber ich bin über 6 Stunden arbeitsfähig. Eine mögliche Tätigkeit, nach der vom SG gefragt war, wurde nicht benannt vom GA.

:Ohnmacht:
PS. Kein Aprilscherz!

Re: Gerichtsurteile - von kalle

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 15:50
von k@lle
BSG-Urteil zu Arbeitslosengeld & Erwerbsminderungsrente -

Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass Arbeitslosengeld auch dann gezahlt werden muss, wenn die Leistung der befristeten Erwerbsminderungsrente nicht „unmittelbar“ vorher gegangen sind.

weiter: :lesen:





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