Gerichtsurteile - von kalle
Verfasst: Di 9. Feb 2010, 10:04
hab da noch was interessantes gefunden
Gesendet: Di 9. Feb 2010, 09:26
Von: k@lle
An: Blacky
hi
weiß leider nicht wo ich´s reinstellen soll finde diese urteile allerdings von interesse.auf die ersten beiden urteile wurden wir auch in der reha aufmerksam gemacht.hab auch im bezug auf verweisung pförtner (nebeneingang)beitrag (ablehnung eu-rente)hier in der gruppe gelesen (find aber beitrag im moment nicht).
Allerdings versuchte ich meinen anwalt diesbezüglich zu informieren.sein komentar:er könne es dem gericht nicht vorbringen (olg-soz.gericht mainz)...Warum auch immer!!!
staddessen verweisung auf beschäftigung mit dementsprechenden einschränkungen das selbst das arge in lachen kommt (so was gibt es nicht und wenn doch wären wohl tausende interesenten da)
hier mal die urteile (hoff du wirst geeigneten platz finden)
Der SoVD-Kreisverband Minden zeigt: Ein Arbeitnehmer, der nur unter unzähligen Auflagen noch arbeiten kann, ist de facto erwerbsunfähig. Der folgende Fall dokumentiert dies eindringlich.
Herr K., Mitglied des SoVD-Kreisverbandes Minden, war die Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt worden. Das Widerspruchsverfahren war erfolglos geblieben und auch im Klageverfahren sah die Situation nicht gerade rosig für Herrn K. Aus:
Zwei Sachverständige und insbesondere auch die behandelnden Ärzte des Herrn K. Hatten vor Gericht die Aussage getroffen, dass Herr K. Noch vollschichtig arbeiten könne. Jedoch war die Liste der Einschränkungen, unter denen eine Erwerbstätigkeit noch möglich sei, extrem lang. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass Herr K. noch leichte körperliche Aktivitäten, wechselweise im Gehen, Stehen und Sitzen, ohne häufiges Heben und Tragen von Lasten bis fünf Kilogramm, ohne besondere Belastung durch Arbeiten in gebeugter Haltung, mit häufigem Bücken, Knien oder anderen Zwangshaltungen, ohne Zeitdruck, sonstigem Stress oder Publikumsverkehr, ohne Wechsel- oder Nachtschichten, ohne Witterungseinflüsse, Nässe, Kälte, Zugluft, Hitze, Staub, Gas, Dampf oder Rauch, ohne die Notwendigkeit, Leitern zu besteigen, und ohne das Erfordernis besonderen Konzentrationsvermögens oder Feinmotorik ausüben könne ( priv. Anmerkung: was darf der Mann eigentlich noch machen????? ).
Herr K. und auch der mit der Vertretung beauftragte Mitarbeiter des SoVD-Kreisverbandes Minden sahen sich durch dieses Gutachtenergebnis in ihrer Ansicht bestärkt, dass Herr K. tatsächlich erwerbsunfähig sei. Daher argumentierte der SoVD-Vertreter vor dem Sozialgericht Detmold entsprechend und konnte tatsächlich die zwei ehrenamtlichen Richter so nachdenklich stimmen, dass diese auch den hauptamtlichen Richter zu genaueren Nachforschungen veranlassen konnten.
So kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass Herr K. mit den vorliegenden Einschränkungen selbst den vom Rentenversicherer vorgeschlagenen Beruf des Pförtners an einer Nebenpforte nicht mehr ordnungsgemäß ausführen könne.
Einen anderen Beruf, welchen Herr K. trotz der Einschränkungen in seiner Erwerbsfähigkeit ausüben könnte, konnte auch der Vertreter der Rentenversicherung nicht ersinnen, weswegen die Rentenversicherung nachgab und Herrn K. eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung zusprach.
Dieser Artikel entsammte der Mitgliederzeitung des SoVD ( ich bin dort Mitglied ) und ich hoffe, dass ich einigen von euch mit diesem Artikel helfen kann.
Biba
Auch ein Einsatz des Klägers als Pförtner in der Zugangskontrolle ist nicht mehr möglich, da entsprechender Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vorhanden sind. Auf das Vorhandensein einer ausreichenden Zahl derartige Arbeitsplätze kann nicht alleine durch den Hinweis auf die Statistik " Berufe im Spiegel der Statistik " zur Kennziffer 793 Pförtner/Hauswarte geschlossen werden. Zwar wird in dieser Statistik als Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten für das Jahr 2000 176.318 Beschäftigte angegeben, die Beklagte übersieht jedoch, dass in dieser Statistik unter der Ziffer 793 auch die Berufe des Schulhausmeisters, des Hauswartgehilfen, des Haustechnikers und des Hauswarts verzeichnet sind. Für diese Berufe reicht das körperliche Leistungsvermögen des Klägers nicht aus. Eine Unterscheidung nach dem Pförtner in der Zugangskontrolle trifft die Statistik nicht. Das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl an Arbeitsplätzen für einen einfachen Pförtner wird auch nicht durch die von der Beklagten vorgelegten Angebotsseiten aus dem Internet belegt.
Und noch eine Meldung aus dem Ausland
Invalidenrente dank Heavy Metal
Der 42-jährige Roger Tullgren aus dem südschwedischen Hässleholm dürfte der erste Mensch der Welt sein, dem von offizieller Seite zugestanden wird, dass er aufgrund seines Musikgeschmacks arbeitsunfähig ist.
Er konnte vor Gericht in einem psychologischen Gutachten nachweisen, dass es ihm nicht möglich ist, einem regulären Job nachzugehen. Tullgren unterzeichnete ein Dokument, das ihm bescheinigt, dass sein Metal-Lebensstil eine Behinderung darstellt.
"Ich habe ein Formular unterzeichnet, in dem steht 'Roger fühlt sich verpflichtet, seinen Heavy Metal-Lifestyle öffentlich zu zeigen. Dies verschlechtert seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt, daher benötigt er finanzielle Hilfe", plauderte der Heavy-Jünger gegenüber der schwedischen Zeitung The Local. Im vergangenen Jahr besuchte Tullgren eigenen Angaben zufolge über 300 Konzerte und schwänzte des Öfteren seinen Job. Daraufhin verlor er seinen festen Arbeitsplatz.
Nun arbeitet Tullgren nebenher noch als Tellerwäscher. Sein neuer Boss erlaubt ihm sogar, am Arbeitsplatz Musik zu hören. Seine Kutte darf Roger ebenfalls anziehen. Konzertbesuche stehen ihm frei, solange er die verpasste Arbeitszeit nachholt, schreibt die Boulevardseite 20min.ch.
In einem Artikel über den kuriosen Fall meint ein Psychologe: "Ich denke, das ist doch reichlich seltsam. Wenn jemand spielsüchtig ist, versuchen wir ihn zu heilen und nicht, ihn noch zu ermuntern". Was wäre dann die Alternative? Sollte das Arbeitsamt in Hässleholm den Guten etwa in eine Entzugsklinik stecken? Ein schwieriger Fall
k@lle
Beiträge: 7
Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
Gesendet: Di 9. Feb 2010, 09:26
Von: k@lle
An: Blacky
hi
weiß leider nicht wo ich´s reinstellen soll finde diese urteile allerdings von interesse.auf die ersten beiden urteile wurden wir auch in der reha aufmerksam gemacht.hab auch im bezug auf verweisung pförtner (nebeneingang)beitrag (ablehnung eu-rente)hier in der gruppe gelesen (find aber beitrag im moment nicht).
Allerdings versuchte ich meinen anwalt diesbezüglich zu informieren.sein komentar:er könne es dem gericht nicht vorbringen (olg-soz.gericht mainz)...Warum auch immer!!!
staddessen verweisung auf beschäftigung mit dementsprechenden einschränkungen das selbst das arge in lachen kommt (so was gibt es nicht und wenn doch wären wohl tausende interesenten da)
hier mal die urteile (hoff du wirst geeigneten platz finden)
Der SoVD-Kreisverband Minden zeigt: Ein Arbeitnehmer, der nur unter unzähligen Auflagen noch arbeiten kann, ist de facto erwerbsunfähig. Der folgende Fall dokumentiert dies eindringlich.
Herr K., Mitglied des SoVD-Kreisverbandes Minden, war die Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt worden. Das Widerspruchsverfahren war erfolglos geblieben und auch im Klageverfahren sah die Situation nicht gerade rosig für Herrn K. Aus:
Zwei Sachverständige und insbesondere auch die behandelnden Ärzte des Herrn K. Hatten vor Gericht die Aussage getroffen, dass Herr K. Noch vollschichtig arbeiten könne. Jedoch war die Liste der Einschränkungen, unter denen eine Erwerbstätigkeit noch möglich sei, extrem lang. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass Herr K. noch leichte körperliche Aktivitäten, wechselweise im Gehen, Stehen und Sitzen, ohne häufiges Heben und Tragen von Lasten bis fünf Kilogramm, ohne besondere Belastung durch Arbeiten in gebeugter Haltung, mit häufigem Bücken, Knien oder anderen Zwangshaltungen, ohne Zeitdruck, sonstigem Stress oder Publikumsverkehr, ohne Wechsel- oder Nachtschichten, ohne Witterungseinflüsse, Nässe, Kälte, Zugluft, Hitze, Staub, Gas, Dampf oder Rauch, ohne die Notwendigkeit, Leitern zu besteigen, und ohne das Erfordernis besonderen Konzentrationsvermögens oder Feinmotorik ausüben könne ( priv. Anmerkung: was darf der Mann eigentlich noch machen????? ).
Herr K. und auch der mit der Vertretung beauftragte Mitarbeiter des SoVD-Kreisverbandes Minden sahen sich durch dieses Gutachtenergebnis in ihrer Ansicht bestärkt, dass Herr K. tatsächlich erwerbsunfähig sei. Daher argumentierte der SoVD-Vertreter vor dem Sozialgericht Detmold entsprechend und konnte tatsächlich die zwei ehrenamtlichen Richter so nachdenklich stimmen, dass diese auch den hauptamtlichen Richter zu genaueren Nachforschungen veranlassen konnten.
So kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass Herr K. mit den vorliegenden Einschränkungen selbst den vom Rentenversicherer vorgeschlagenen Beruf des Pförtners an einer Nebenpforte nicht mehr ordnungsgemäß ausführen könne.
Einen anderen Beruf, welchen Herr K. trotz der Einschränkungen in seiner Erwerbsfähigkeit ausüben könnte, konnte auch der Vertreter der Rentenversicherung nicht ersinnen, weswegen die Rentenversicherung nachgab und Herrn K. eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung zusprach.
Dieser Artikel entsammte der Mitgliederzeitung des SoVD ( ich bin dort Mitglied ) und ich hoffe, dass ich einigen von euch mit diesem Artikel helfen kann.
Biba
Auch ein Einsatz des Klägers als Pförtner in der Zugangskontrolle ist nicht mehr möglich, da entsprechender Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vorhanden sind. Auf das Vorhandensein einer ausreichenden Zahl derartige Arbeitsplätze kann nicht alleine durch den Hinweis auf die Statistik " Berufe im Spiegel der Statistik " zur Kennziffer 793 Pförtner/Hauswarte geschlossen werden. Zwar wird in dieser Statistik als Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten für das Jahr 2000 176.318 Beschäftigte angegeben, die Beklagte übersieht jedoch, dass in dieser Statistik unter der Ziffer 793 auch die Berufe des Schulhausmeisters, des Hauswartgehilfen, des Haustechnikers und des Hauswarts verzeichnet sind. Für diese Berufe reicht das körperliche Leistungsvermögen des Klägers nicht aus. Eine Unterscheidung nach dem Pförtner in der Zugangskontrolle trifft die Statistik nicht. Das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl an Arbeitsplätzen für einen einfachen Pförtner wird auch nicht durch die von der Beklagten vorgelegten Angebotsseiten aus dem Internet belegt.
Und noch eine Meldung aus dem Ausland
Invalidenrente dank Heavy Metal
Der 42-jährige Roger Tullgren aus dem südschwedischen Hässleholm dürfte der erste Mensch der Welt sein, dem von offizieller Seite zugestanden wird, dass er aufgrund seines Musikgeschmacks arbeitsunfähig ist.
Er konnte vor Gericht in einem psychologischen Gutachten nachweisen, dass es ihm nicht möglich ist, einem regulären Job nachzugehen. Tullgren unterzeichnete ein Dokument, das ihm bescheinigt, dass sein Metal-Lebensstil eine Behinderung darstellt.
"Ich habe ein Formular unterzeichnet, in dem steht 'Roger fühlt sich verpflichtet, seinen Heavy Metal-Lifestyle öffentlich zu zeigen. Dies verschlechtert seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt, daher benötigt er finanzielle Hilfe", plauderte der Heavy-Jünger gegenüber der schwedischen Zeitung The Local. Im vergangenen Jahr besuchte Tullgren eigenen Angaben zufolge über 300 Konzerte und schwänzte des Öfteren seinen Job. Daraufhin verlor er seinen festen Arbeitsplatz.
Nun arbeitet Tullgren nebenher noch als Tellerwäscher. Sein neuer Boss erlaubt ihm sogar, am Arbeitsplatz Musik zu hören. Seine Kutte darf Roger ebenfalls anziehen. Konzertbesuche stehen ihm frei, solange er die verpasste Arbeitszeit nachholt, schreibt die Boulevardseite 20min.ch.
In einem Artikel über den kuriosen Fall meint ein Psychologe: "Ich denke, das ist doch reichlich seltsam. Wenn jemand spielsüchtig ist, versuchen wir ihn zu heilen und nicht, ihn noch zu ermuntern". Was wäre dann die Alternative? Sollte das Arbeitsamt in Hässleholm den Guten etwa in eine Entzugsklinik stecken? Ein schwieriger Fall
k@lle
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Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16