Hallo Elzbieta,
da kann ich meiner Vorschreiberin nur zustimmen, an die persönlichen Aufzeichnungen (egal ob Notizen oder auf einem Diktiergerät) kommt man nicht ran und drauf hat man auch keinen Anspruch ... da hätte ich auch so manchen "Wunsch" gehabt besonders bei den DRV-GA.
Die Aufnahmen auf den Geräten werden (vermutlich) auch gelöscht wenn das GA geschrieben wurde, das soll ja üblicherweise nur als "Gedächtnisstütze" und für die Sekretärin zum Tippen des GA dienen, da hast du wohl ganz andere Vorstellungen vom Zweck dieser Aufnahmen.
So konnte (durfte) ich auch nie die Aufzeichnungen der jungen Assistenzärztin lesen, die mein psychiatrischer GA (DRV) dann verwendet hat für "sein" GA, letztlich war das ja auch schon ein GA "aus zweiter Hand" der Arzt hat ja gar nicht selber mit mir gesprochen über die Aufzeichnungen der "jungen Dame" und sie hat sicher auch ihre persönlichen Ansichten weitergegeben meinen Zustand betreffend ...
Die DRV fand das alles völlig "in Ordnung", obwohl das gar nicht zulässig ist besonders bei psychiatrischen GA, deswegen werden ja auch (eigentlich) erfahrene Ärzte damit beauftragt und keine jungen Assistenz-Ärzte, die gerade kürzlich ihr Studium beendet haben ... so kam ich dann (im GA) auch zu einer "frühkindlichen Schädigung", die mir vorher noch kein Arzt "angedichtet hatte" ....
War wohl das Einzige was sie vom Studium her noch genau wusste, dass da wohl die meisten Menschen irgendwelche Probleme damit haben (sollen) frühe Kindheitserlebnisse zu verarbeiten, also "wird es schon passen" und ist natürlich kein Grund mit Mitte 50 und nach 40 Jahren Arbeit eine EM-Rente zu benötigen ...
Immerhin hatte ich aber Begleitung mit zu den GA und mein Dopa konnte bezeugen, dass mich nicht der beauftragte Arzt gesprochen hatte ... interessiert hat es wohl das Gericht "eher nebenbei" und die DRV überhaupt nicht ... man kommt dagegen nicht so einfach an.
Es ist auch kein "Problem" wenn verschiedene Ärzte auch verschiedene "Meinungen" zu deiner Gesundheit haben, besonders im psychischen Bereich ist das eher die Regel, denn da gibt es keine "messbaren/überprüfbaren" Diagnosen und so kann schnell jeder Psychiater seine eigene Ansicht haben, was mit dir los ist oder eben nicht und "irgendwie Recht" haben sie am Ende alle ...
Bisher hat hier noch Keiner "Glück" gehabt am LSG zu bekommen, was er vorher nicht bekommen hatte und wenn alle GA gegen die Berentung sprechen (auch eins nach § 109 SGG ???) dann sollte man vielleicht mal überlegen ob es sich lohnt diesen Kampf dort noch weiter zu führen oder lieber einen neuen Antrag auf EM-Rente stellt und diese aktuelle Klage zurück nimmt.
Bis zum LSG wäre ich wohl nicht gegangen, dann hätte ich wohl noch immer keine Rente ... das dauert ja auch alles Ewigkeiten ...
Allerdings hatte ich wenigstens vom SG vernünftige GA (nach § 106 SGG also nicht selber bezahlt, sondern vom Gericht beauftragt) und die haben auch meine Einwendungen (Gegendarstellungen /Richtigstellungen) gegen die DRV-GA ernst genommen und diese GA insgesamt bemängelt, als nicht korrekt und überwiegend nicht zutreffend ...
Beim Dopa haben wir allerdings auch schon das Gegenteil erleben müssen, dass auch der gerichtliche GA sehr für die DRV "begutachtet" hatte und von seiner ärztlichen "Meinung" zu Dopas Gesundheit nicht abzubringen war ... der durfte mit Zustimmung des Richters sogar fachfremde Klinikberichte als irrelevant bezeichnen und einfach ignorieren ... da hatte es keinen Sinn mehr für den Dopa weiter zu kämpfen ...
Nach kurzer Zeit haben wir dann einen neuen Antrag auf EM-Rente für ihn gestellt und der DRV genau diese ignorierten Klinikberichte (sowie einen ganz Frischen) erneut mit beigefügt, nun mussten sie sich neu damit beschäftigen und knapp 1 Jahr nach der Verhandlung zum 1. Rentenantrag hat er dann die EM-Rente bekommen ...
Letztlich muss Jeder für sich selbst entscheiden ob er den gerichtlichen Weg weiter verfolgen will, auch wenn es eigentlich keinen Sinn mehr ergeben kann ... es kommt eben immer auf die ganz persönlichen Umstände an dabei, die GA die es bis dahin gibt, bekommt man jedenfalls nicht "aus der Welt" und persönliche (unterstützende) Unterlagen und Aufzeichnungen braucht kein Arzt herausgeben, nicht mal dein Hausarzt ...
Liebe Grüße von der Doppeloma