Hallo Mine
Jetzt bin ich erleichtert, dass ich wenigstens lesen und verstanden habe, was hier im Beitrag von dir geschrieben wurde und dass das beiderseitige Missverständnis sich dahingehend lediglich auf eine falsche Jahreszahl bezog.
Am Sachverhalt wird sich m.E. nichts ändern, da mit der Klagerücknahme das damalige Verfahren abgeschlossen wurde.
Dass du jetzt nach Klagerücknahme neue Befunde nebst neuen/zusätzlichen/ergänzenden Diagnosen zu deinen bisherigen "Vordiagnosen" vorliegen hast, die bei einem etwaigem neuen Rentenantrag zur Begutachtung/Beurteilung/Wertung von dir dann mit einzubringen wären, werte ich als ein Anfang von akribischem Zusammentragen, wozu ich dir für die Zukunft auch nur raten kann, um dokumentarische Nachweise über deinen Gesundheitszustand, zur gegebenen Zeit, vorlegen zu können.
Diese bereits aktuell als Nachtrag, zumal nach Vollzug der Klagerücknahme, der DRV zur Akte zu geben, würde dir kaum von Nutzen sein.
Sammel jetzt für die Zukunft und sei dabei auch behutsam, welche Arztbefunde dir letztendlich hilfreich sein werden.
Da musste ich Massen von Fragebögen bezüglich meiner Psyche ausfüllen. Am Ende sagte mir der GA, dass das Ergebnis der Fragebögen eine Depression ergibt, er aber mich nicht so einschätzt. Und so ist dann auch das GA ausgefallen.
Wenn ich diese Aussage des Gutachters versuche zu deuten, dann könnte ich/man hineininterpretieren, dass du die Fragebögen dahingehend ausgefüllt hast, dass zwar laut Auswertung der Fragebögen sich bei dir eine "Depression" zeige, allerdings zu der persönlichen Einschätzung des Gutachters, nachdem er sich mit dir bei der gutachterlichen Untersuchung auseinandergesetzt hat, für ihn kein stimmiges Bild ergab.
In meinem neuro-psychiatrischem Gutachten ging der SG-Gutachter mehrmals darauf ein, dass eine psychische Fehlregulation bei vorhandener multipler Gewebeschädigung und einem chronifiziertem Schmerzerleben Grad III vorläge.
Die von mir in den Test-/Fragebögen dargelegten kognitiven Störungen, mein bereits sehr ausgeprägtes und durch das Schlaflabor dokumentierte gestörte Schlafverhalten, die von mir beschriebene Angst- und Panikstörung, meine massiven psychosozialen Einbrüche, mein stark angeknackstes Selbstwertgefühl usw. deckten sich mit den durch die persönliche Befragung während der Begutachtung gemachten Aussagen, sodass er in seinem Gutachten wörtlich/schriftlich darauf einging/anmerkte, dass er an meiner Glaubwürdigkeit nicht zweifeln würde, aufgrund der korrekten Antworttendenz beim Ausfüllen der Fragebögen.
Die Fragebögen hat er mit mir gemeinsam erarbeitet und meine Antworten dazu notiert, sodass mir oft die Möglichkeit blieb, gleich erklärend zu erläutern was ich bei diversen Fragen fühle und warum ich diese oder jene Antwort gab.
Der von ihm letztendlich bezifferte psychische Anteil meines Gesamtkrankheitsbilds dotierte er gegenüber dem SG dahingehend, dass alleine für die Psyche im Schwerbehindertenrecht ein Einzelgrad von 50 anzusetzen sei.
Warum er den GdB-Wert in dem Zusammenhang zur Veranschaulichung darstellte, ist und war mir nicht schlüssig, danach war ja gar nicht gefragt. Es ging im Gutachten nicht um die Anerkennung eines GdBs sondern um die Frage nach EM und ich kann mir lediglich nur denken, dass er damit deutlich machen wollte, wie man prozentual die Psyche bei der Fragestellung EM ja oder nein, einzuordnen vermag und dass sie gleichfalls einen hohen Anteil dabei hatte.
Auch mir attestierte er eine wechselnde leichte bis mittelgradige Depression, der man laut Vorbefunden medikamentös unterstützend beizukommen versucht habe, ich aber auf diese Medikamente nicht ansprechen würde und von daher die bereits durchgeführte ambulante Psychotherapie auch weiterhin/längerfristig fortzuführen sei, um gesundheitlich diesbezüglich zu profitieren.
Ich bin bisher noch in keiner psychosomatischen Klinik gewesen, lediglich in der TCM- und in der Schmerzklinik wurde ich psychologisch mitbetreut, ansonsten gehe ich einmal monatlich zur ambulanten Therapie und das seit 8,5 Jahren.
Gleichfalls werde ich ambulant fachärztlich schmerztherapeutisch meist einmal im Quartal betreut. Wenn akute starke Beschwerden vorliegen, bestellt mich mein Schmerzarzt auch öfters ein. Bei ihm bin ich bereits 10 Jahre in Behandlung.
Auch wenn ich keine Nachweise über Arztbesuche, neuen Diagnosen oder Therapien mehr führen muss, um Dokumentationen/Beweise über meinen Gesundheitszustand irgendjemandem/Behörden vorzulegen, so benötige ich trotz allem weiterhin kontinuierliche ärztliche Hilfe/Unterstützung bei meinen Beschwerden.
Auch nach heuer 10 Jahren EMR (unbefristet) hat sich leider keine Besserung eingestellt, eine Wunderheilung ist bis dato nicht in Sicht, vielmehr steht mir am Freitag eine erneut wegweisende und im Heilungsverlauf langwierige OP bevor.
Mine, warum ich dir das alles so ausführlich niederschreibe hat folgende Bewandtnis:
Ich bin mit @Doppeloma gleichfalls der Meinung, dass bei dir einiges nicht optimal gelaufen ist, du dich im Versuch zu retten was zu retten gilt womöglich immer mehr verstrickst und in, so nennt es @Doppeloma, "Fallen" hineintappst, die es zu umgehen gilt.
Auch ich habe die Befürchtung, dass du nicht vorankommst, wenn du gewisse Regeln/Dinge nicht akzeptierst und beachtest und im unumgänglichen Bestreben dir zunächst neue Anspruchsvoraussetzungen zu erarbeiten im Weg stehst.
Wie bereits gesagt, wenn die SoVD Dame meint, dass die DRV dahingehend bereit sein muss das vorherige Verfahren neu zu überdenken, weil es aktuell neue Erkenntnisse gibt, dann erkundige dich fachanwaltlich, ob du ihr Glauben schenken und den Weg nach Kanossa gehen willst, um für dich beruhigt zu sein.
Allein mir fehlt dazu jegliche Realität, warum die DRV plötzlich einlenken sollte.
Durch die unglücklich entstandene Situation, dass dir aktuell keine Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, um eine Leistung zur EMR beziehen zu können, ist die DRV nunmehr in der glücklichen Lage, dich für drei Jahre von der Backe zu haben.
Du musst beruflich aufpassen, dass man dich jetzt nicht verschaukelt und du musst darauf achten, falls du wieder in die Arbeitsunfähigkeit gerätst, darüber nahtlose Nachweise zu führen, um etwaige versicherungsrechtliche Ansprüche zu behalten.
Erfrage, wenn du beruflich wieder durchstartest, wie es bei erneuter AU mit der KK (Lohnfortzahlung und Krankengeld) ablaufen wird, ob und ab wann du Ansprüche auf eine neue Blockfrist erworben hast, bei Fortbestehen alter oder hinzugekommener Erkrankungen.
Wie gesagt, ich fühle ganz arg mit dir und weiß deine Ängste und Nöte einzuordnen
passe jedoch in Zukunft mehr auf, um nicht erneut leer dazustehen.
agnes