Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

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Mine
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Di 12. Jan 2016, 22:18

Oh entschuldige, liebe Agnes. Da ist mir ein Tippfehler unterlaufen. Ich meinte Okt. 2015. Ich beziehe mich damit sudden Klinikaufenthalt, der vor kurzem war.

So, jetzt lese ich erstmal weiter.

Oh, es tut mir echt leid. Jetzt sind wir aber wirklich völlig durcheinander durch meinen Tippfehler.

Also, meine Anspruchsvoraussetzungen für einen erneuten Rentenantrag endeten im Oktober 2015. Der Klinikaufenthalt war im Sept/Okt. 2015. somit meint die Dame vom SoVD, dass ich mit den Diagnosen aus dieser Klinik belegen könnte, dass ich vor Okt. 2015 schon leistungsgemindert war. Also noch innerhalb meiner Anspruchsvoraussetzung für einen Rentenantrag.

Tja, mit meiner Konzentration ist es nicht weit her momentan, entschuldige nochmals bitte. Ich hoffe, ich habe jetzt Licht ins dunkle gebracht.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 12. Jan 2016, 23:13

Hallo Mine, :smile:
Ich komme erst am 30.01. aus dem Urlaub wieder und am 01.02. trete ich meinen Dienst an. Ich soll mich dann in der Geschäftsstelle melden zwecks Änderungsvertrag. Der Änderungsvertrag wird notwendig sein, da ich für die kommenden 2 Monate halbtags arbeiten möchte, um mir den Wiedereinstieg etwas zu erleichtern.
du bist gerade dabei den nächsten großen Fehler zu machen, warum hast du mit deinem AG nicht vereinbart einen Teil deiner bestehenden Urlaubsansprüche für diese Einarbeitung zu verwenden und willst dafür dein kompletten Arbeitsvertrag ändern ... das geht doch wieder "in die Hose" ich glaube (leider) nicht daran, dass du alle Fallen erkennen wirst, die dir bereits in diesen Änderungsvertrag gepackt werden und in 2 Monaten geht es dann zurück in den früheren Stand ... :confused:

Solche Dinge kann man auch anders lösen, als mit kompletter Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages um eine "Wiedereingliederung" auf eigene Faust durchzuführen ... z.B. durch halbe Tage Arbeit + halben Urlaubstag oder eben "unbezahlte Freizeit-Stunden" wenn du nicht mehr kannst ... das wäre schon Opfer genug gewesen, ein vernünftiger, "echt besorgter" AG hätte dir das von selber vorgeschlagen ... dafür muss man nicht den Arbeitsvertrag ändern.

Im Bezug auf einen erneuten EM-Rentenantrag kann ich mich den Ausführungen von @agnes nur anschließen, das letzte Verfahren gilt als abgeschlossen, als hätte es niemals stattgefunden und für einen neuen Anlauf fehlen dir die notwendigen Versicherungszeiten, weil du keine regulären AU-Zeiten nachweisen kannst ... daran ändern auch neue Befunde überhaupt gar nichts.

Man kann dir bei der DRV gerne (vielleicht) deine neuen Berichte und Probleme anerkennen (was im letzten Verfahren schon da war hat ja offenbar dafür nicht ausgereicht wie schon angemerkt wurde) ... aber ohne ausreichende Versicherungszeiten (in den zurückliegenden 5 Jahren mindestens 36 Monate) gibt es dann keine Rentenzahlungen ... irgendwie ist das immer noch nicht bei dir angekommen.

Es hängt alles an diesen verdammten fehlenden AU-Bescheinigungen, denn damit wärst du durchgehend abgesichert gewesen für einen weiteren Anspruch auf EM-Rente ... diese Arbeitsaufnahme (egal in welchem Zeitrahmen) wird dich wahrscheinlich schnell "zu Boden" zwingen (das befürchtest du ja selber schon) und Krankengeld bekommst du dann (vermutlich) auch nicht mehr, weil du auf diese Krankheit bereits ausgesteuert bist / wärst, ja was auch immer, der KK wird dann schon ein Grund einfallen dafür ... und wenn doch, dann für die Arbeits-Zeit mit der du jetzt versuchsweise arbeiten willst und dann AU geschrieben wirst. :Heiss: :nein: :Hilfe:

Es ist dir sicher kein Trost aber in meinem Ablehnungsbescheid zur EM-Rente stand auch drin, dass man mittelschwere Depressionen anerkannt hat, ich sollte trotzdem (plus der sonstigen Gesundheitsprobleme) mehr als 6 Stunden am "allgemeinen Arbeitsmarkt" Erwerbstätig sein können.

Ich weiß wirklich nicht was man dir da im Moment noch raten kann mit gutem Gewissen, eine freiwillige Verkürzung der Arbeitszeit (als private Wiedereingliederungsmaßnahme) und damit weitere Verringerung deines laufenden Einkommens ist jedenfalls das Letzte, was du da jetzt noch freiwillig tun solltest ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 13. Jan 2016, 01:38

Hallo Mine :umarm:

Jetzt bin ich erleichtert, dass ich wenigstens lesen und verstanden habe, was hier im Beitrag von dir geschrieben wurde und dass das beiderseitige Missverständnis sich dahingehend lediglich auf eine falsche Jahreszahl bezog.

Am Sachverhalt wird sich m.E. nichts ändern, da mit der Klagerücknahme das damalige Verfahren abgeschlossen wurde.

Dass du jetzt nach Klagerücknahme neue Befunde nebst neuen/zusätzlichen/ergänzenden Diagnosen zu deinen bisherigen "Vordiagnosen" vorliegen hast, die bei einem etwaigem neuen Rentenantrag zur Begutachtung/Beurteilung/Wertung von dir dann mit einzubringen wären, werte ich als ein Anfang von akribischem Zusammentragen, wozu ich dir für die Zukunft auch nur raten kann, um dokumentarische Nachweise über deinen Gesundheitszustand, zur gegebenen Zeit, vorlegen zu können. :ic_up:

Diese bereits aktuell als Nachtrag, zumal nach Vollzug der Klagerücknahme, der DRV zur Akte zu geben, würde dir kaum von Nutzen sein.
Sammel jetzt für die Zukunft und sei dabei auch behutsam, welche Arztbefunde dir letztendlich hilfreich sein werden.
Da musste ich Massen von Fragebögen bezüglich meiner Psyche ausfüllen. Am Ende sagte mir der GA, dass das Ergebnis der Fragebögen eine Depression ergibt, er aber mich nicht so einschätzt. Und so ist dann auch das GA ausgefallen.
Wenn ich diese Aussage des Gutachters versuche zu deuten, dann könnte ich/man hineininterpretieren, dass du die Fragebögen dahingehend ausgefüllt hast, dass zwar laut Auswertung der Fragebögen sich bei dir eine "Depression" zeige, allerdings zu der persönlichen Einschätzung des Gutachters, nachdem er sich mit dir bei der gutachterlichen Untersuchung auseinandergesetzt hat, für ihn kein stimmiges Bild ergab.

In meinem neuro-psychiatrischem Gutachten ging der SG-Gutachter mehrmals darauf ein, dass eine psychische Fehlregulation bei vorhandener multipler Gewebeschädigung und einem chronifiziertem Schmerzerleben Grad III vorläge.

Die von mir in den Test-/Fragebögen dargelegten kognitiven Störungen, mein bereits sehr ausgeprägtes und durch das Schlaflabor dokumentierte gestörte Schlafverhalten, die von mir beschriebene Angst- und Panikstörung, meine massiven psychosozialen Einbrüche, mein stark angeknackstes Selbstwertgefühl usw. deckten sich mit den durch die persönliche Befragung während der Begutachtung gemachten Aussagen, sodass er in seinem Gutachten wörtlich/schriftlich darauf einging/anmerkte, dass er an meiner Glaubwürdigkeit nicht zweifeln würde, aufgrund der korrekten Antworttendenz beim Ausfüllen der Fragebögen.

Die Fragebögen hat er mit mir gemeinsam erarbeitet und meine Antworten dazu notiert, sodass mir oft die Möglichkeit blieb, gleich erklärend zu erläutern was ich bei diversen Fragen fühle und warum ich diese oder jene Antwort gab.

Der von ihm letztendlich bezifferte psychische Anteil meines Gesamtkrankheitsbilds dotierte er gegenüber dem SG dahingehend, dass alleine für die Psyche im Schwerbehindertenrecht ein Einzelgrad von 50 anzusetzen sei.

Warum er den GdB-Wert in dem Zusammenhang zur Veranschaulichung darstellte, ist und war mir nicht schlüssig, danach war ja gar nicht gefragt. Es ging im Gutachten nicht um die Anerkennung eines GdBs sondern um die Frage nach EM und ich kann mir lediglich nur denken, dass er damit deutlich machen wollte, wie man prozentual die Psyche bei der Fragestellung EM ja oder nein, einzuordnen vermag und dass sie gleichfalls einen hohen Anteil dabei hatte.

Auch mir attestierte er eine wechselnde leichte bis mittelgradige Depression, der man laut Vorbefunden medikamentös unterstützend beizukommen versucht habe, ich aber auf diese Medikamente nicht ansprechen würde und von daher die bereits durchgeführte ambulante Psychotherapie auch weiterhin/längerfristig fortzuführen sei, um gesundheitlich diesbezüglich zu profitieren.

Ich bin bisher noch in keiner psychosomatischen Klinik gewesen, lediglich in der TCM- und in der Schmerzklinik wurde ich psychologisch mitbetreut, ansonsten gehe ich einmal monatlich zur ambulanten Therapie und das seit 8,5 Jahren.

Gleichfalls werde ich ambulant fachärztlich schmerztherapeutisch meist einmal im Quartal betreut. Wenn akute starke Beschwerden vorliegen, bestellt mich mein Schmerzarzt auch öfters ein. Bei ihm bin ich bereits 10 Jahre in Behandlung.

Auch wenn ich keine Nachweise über Arztbesuche, neuen Diagnosen oder Therapien mehr führen muss, um Dokumentationen/Beweise über meinen Gesundheitszustand irgendjemandem/Behörden vorzulegen, so benötige ich trotz allem weiterhin kontinuierliche ärztliche Hilfe/Unterstützung bei meinen Beschwerden.

Auch nach heuer 10 Jahren EMR (unbefristet) hat sich leider keine Besserung eingestellt, eine Wunderheilung ist bis dato nicht in Sicht, vielmehr steht mir am Freitag eine erneut wegweisende und im Heilungsverlauf langwierige OP bevor.

Mine, warum ich dir das alles so ausführlich niederschreibe hat folgende Bewandtnis:
Ich bin mit @Doppeloma gleichfalls der Meinung, dass bei dir einiges nicht optimal gelaufen ist, du dich im Versuch zu retten was zu retten gilt womöglich immer mehr verstrickst und in, so nennt es @Doppeloma, "Fallen" hineintappst, die es zu umgehen gilt.
Auch ich habe die Befürchtung, dass du nicht vorankommst, wenn du gewisse Regeln/Dinge nicht akzeptierst und beachtest und im unumgänglichen Bestreben dir zunächst neue Anspruchsvoraussetzungen zu erarbeiten im Weg stehst.

Wie bereits gesagt, wenn die SoVD Dame meint, dass die DRV dahingehend bereit sein muss das vorherige Verfahren neu zu überdenken, weil es aktuell neue Erkenntnisse gibt, dann erkundige dich fachanwaltlich, ob du ihr Glauben schenken und den Weg nach Kanossa gehen willst, um für dich beruhigt zu sein.

Allein mir fehlt dazu jegliche Realität, warum die DRV plötzlich einlenken sollte.
Durch die unglücklich entstandene Situation, dass dir aktuell keine Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, um eine Leistung zur EMR beziehen zu können, ist die DRV nunmehr in der glücklichen Lage, dich für drei Jahre von der Backe zu haben.

Du musst beruflich aufpassen, dass man dich jetzt nicht verschaukelt und du musst darauf achten, falls du wieder in die Arbeitsunfähigkeit gerätst, darüber nahtlose Nachweise zu führen, um etwaige versicherungsrechtliche Ansprüche zu behalten.

Erfrage, wenn du beruflich wieder durchstartest, wie es bei erneuter AU mit der KK (Lohnfortzahlung und Krankengeld) ablaufen wird, ob und ab wann du Ansprüche auf eine neue Blockfrist erworben hast, bei Fortbestehen alter oder hinzugekommener Erkrankungen.

Wie gesagt, ich fühle ganz arg mit dir und weiß deine Ängste und Nöte einzuordnen :umarm: passe jedoch in Zukunft mehr auf, um nicht erneut leer dazustehen. :koepfchen: agnes
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Mi 13. Jan 2016, 07:01

Hallo Ihr lieben,

Eines muss ich noch klarstellen. Es geht hier nicht darum, das Verfahren wieder aufzunehmen, sondern darum einen neuen Rentenantrag zu stellen.

Die Dame vom SoVD meinte damit, dass es hier sich darum handelt, dass meine Versicherungslücke nicht greift, weil ich innerhalb der 3Jahresfrist leistungsgemindert bin. Dies belegt der Befund aus dem letzten Klinikaufenthalt.

Und was den Änderungsvertrag betrifft: bei uns ist es möglich, seine wöchentliche Arbeitszeit zu reduzieren. Das heißt im Klartext: ich habe zum Beispiel vor meiner Erkrankung 90 % gearbeitet. Dieses hatte ich immer für 2 Jahre befristet und dann halt verlängert. Nun will ich nur für die private Wiedereingliederung monatlich diese Verkürzung meiner Arbeitszeit wahrnehmen um dann ab April wieder zu 90 % befristet für ein Jahr wieder zu arbeiten. Ich habe eine Arbeitsvertrag als Vollzeitkraft.

Und was den Urlaub betrifft: ich bin zur Zeit noch im Krankenstand! Das hat nichts mit meinem Urlaub zu tun. Ich bekomme keinerlei Bezüge und zahle meine KV selbst. Wen stört es also momentan, was ich zur Zeit mache? Der AG weiß, dass ich zur Zeit in Urlaub bin.

Ich denke, es kann keiner von mir verlangen, die letzten 4 Jahre nur zu Hause zu sein. Mag sein, dass so mancher mich nicht versteht in dieser Situation. Aber mir tut dieser Urlaub gut und ich versuche, jetzt Kraft zu tanken, damit ich dann im Febr. meinen Dienst einigermaßen gut antreten kann.

Ich hoffe, es ist jetzt etwas verständlicher geworden.

Nun muss ich erstmal wieder alles sacken lassen.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 13. Jan 2016, 09:41

Hallo Mine :umarm:
Die Dame vom SoVD meinte damit, dass es hier sich darum handelt, dass meine Versicherungslücke nicht greift, weil ich innerhalb der 3Jahresfrist leistungsgemindert bin. Dies belegt der Befund aus dem letzten Klinikaufenthalt.
Ich für meinen Teil habe das schon auch so verstanden, kann jedoch leider nirgendwo erkennen, auf welcher rechtlichen Basis diese Annahme beruhen könnte.
Weder ärztlich noch durch das neuro-psychiatrische SG-Gutachten wurde dir zuvor eine derartige Leistungsminderung attestiert, geschweige von der DRV oder dem SG als dies angesehen. Du galtst in deren Augen nicht als rentenrechtlich leistungsgemindert sondern als voll leistungsfähig.

@Doppeloma schrieb es erneut:
Den Beweis einer anhaltenden und ärztlich dokumentierten Leistungsminderung hätte eine anhaltende AU z.B. erbringen und dich auch womöglich versicherungsrechtlich erhalten können.

Es bleibt natürlich dir überlassen, dem Vorschlag der SoVD Dame nachzugehen und bei der DRV zu versuchen, deine nun entstandene Versicherungslücke mit dem Argument schließen zu lassen, dass bereits eine Leistungsminderung vorlag, der man im damaligem Verfahren keine Beachtung schenkte und somit eine Versicherungslücke entstanden ist.
Was dir die DRV dazu erläutern wird, wirst du dann erfahren.

In deren damaligem Prüfverfahren wurde keine Leistungsminderung attestiert und ob der letzte Klinikbericht mit der Diagnose "mittelgradige Depression" das Blatt wenden kann, wirst du rausfinden, sobald du dem nachgehst.

Im Zusammenhang mit deiner Arbeitsaufnahme verstand ich auch deine aktuelle Urlaubssituation und war der Meinung, dass du bereits die Arbeitsaufnahme vollzogen hast, allerdings zuvor deine noch zustehende und aus dem ruhenden Arbeitsverhältnis heraus entstandene Urlaubsabgeltung aktuell in Anspruch nimmst, bevor du wieder arbeitstechnisch beruflich durchstartest.

Du standst ja im ruhenden Arbeitsverhältnis und somit ist dir ein Urlaubsanspruch erhalten geblieben, oder etwa nicht?
Diesen würde es nämlich noch vor 31.3.2016 abzugelten sein, um den Anspruch aus dem Jahr 2014 nicht der Verjährung zu unterziehen.

Dass du dich aktuell in "Urlaub" befindest, war mir aus deiner Schilderung und im Zusammenhang mit der bevorstehenden Arbeitsaufnahme nicht eindeutig klar.
Doch es freut mich sehr zu lesen, dass du gerade tatsächlich "Urlaub" machst und ihn hoffentlich auch ein wenig genießen kannst. :koepfchen:

Ich wünsche dir auf jedenfall eine schöne und möglichst erholsame Zeit :Bussi: agnes
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Evkuda » Mi 13. Jan 2016, 12:49

Hallo Mine,

Du hast gefragt, wie es bei mir momentan aussieht:

Die Klage wurde von meinem Fachanwalt im Oktober 2015 eingereicht. Dann musste ich Schweigepflichtsentbindungen für die behandelnden Ärzte im Dezember 2015 erteilen und nun aktuell wollte das SG eine Aufstellung der aktuell behandelnden Ärzte.

Zur allgemeinen Info: bei dem orthopädischen Gutachten ist mir aufgefallen, dass genau zwischen "hinzunehmenden" altersbedingten orthopädischen Erkrankungen und den über die altersnorm hinausgehenden Erkrankungen unterschieden wurde. Es gibt da wohl ein bestimmtes Quantum an Erkrankungen, die nicht rentenrelevant, die aus Sicht der DRV in bestimmten Altersgruppen hinzunehmen sind. Ich vermute, dass nur die Erkrankungen, die altersnormübergreifend festgestellt werden, Anrechnung im Rentenverfahren finden.

Bei den depressiven Episoden geht die DRV davon aus, dass sie behandlungsfähig sind. Da ist ein längerfristiger Nachweis mit Behandlungserfolgen oder auch Mißerfolgen wahrscheinlich erforderlich. So habe ich das zumindest aus meinem psychiatrischen Gutachten herausgelesen. Momentane psychische Erkrankungen werden da kaum berücksichtigt, oder eher sogar in der Form, dass die Bewertung erfolgen könnte, dass ein geregelter Arbeitstagesablauf heilend wirken kann.

Es gibt halt viele Auslegungsmöglichkeiten, die vor einem Antrag auf Erwerbsminderung oder besser noch, vor dem Austausch in diesem Forum nicht bekannt sind und einem nicht in den Sinn kommen.

Liebe Mine, ich wünsche Dir ganz viel Kraft auf Deinem Weg, Zuversicht, Ausdauer und Mut!!!!!!!!!!!!
Gehe kleine Schritte bis Du Dein Ziel erreichst - wie heißt es so schön: " steter Tropfen höhlt den Stein"! Als erstes würde ich jetzt schauen, dass Du bei der Wiedereingliederung Dich nicht "reinlegen" lässt. Wieso wird bei Dir eigentlich keine Eingliederung nach dem Hamburger Modell gemacht?

Liebe Grüße
Evkuda

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Mi 13. Jan 2016, 13:33

Hallo Evkuda,

Danke für Deine lieben Worte und dafür, dass Du von Dir berichtest.

Bei mir wird keine Wiedereingliederung gemacht, weil bei der KKausgesteuert bin.

Ich habe jetzt bei der AfA angerufen. Die schicken mir jetzt das Formular zur Gleichstellung zu.

Die Schwerbehindertenbeauftragte geht heute zum Geschäftsstellenleiter und teilt ihm mit, dass ich einen Antrag auf Gleichstellung einreichen werde und dass ich mit der Herabstufung nicht einverstanden bin.

Mal gucken, was jetzt passiert.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Evkuda » Mi 13. Jan 2016, 15:36

Hallo Mine,

das war ein guter strategischer Schachzug!!!!!!!!!!!!!!!
Denn auch als Signal wird Dein Geschäftsstellenleiter jetzt merken, dass Du Deine Rechte kennst und diese auch einforderst!

Wenn Du jetzt weiterhin strategisch Schritt für Schritt abarbeitest, wirst Du bestimmt merken, dass Du Dich nicht so arg quälst und dass sich nach und nach ein Weg für den nächsten Antrag auf Erwerbsminderungsrente abzeichnet und Du dann klipp und klar belegen kannst.

Ich habe seit der Gleichstellung nur Positives erlebt. Vorher hat man mich gerne mit vielen Zusatzaufgaben belegt. Dann nicht mehr und auf einmal habe ich gemerkt, welchen Umfang meine Aufgabenstellungen tatsächlich haben. Man lässt mich vollkommen in Ruhe, wohingehend meine Kollegen aufgrund von Rationalisierung und Umstrukturierung sehr übel behandelt werden. Ich will es nicht zu früh beschreien, aber zumindest momentan ist es so, kann sich aber ständig ändern. Aber wahrscheinlich werde ich so schnell nicht wieder arbeitsfähig und insofern......

Liebe Grüße
Evkuda

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 13. Jan 2016, 20:36

Hallo Mine :umarm:

Ich möchte mich noch einmal kurz zu Wort melden, da ich jetzt, mit Unterbrechungen zwar, deinen kompletten Beitrag erneut gelesen habe und mir dabei u.a. folgendes aufgefallen ist:

Deinen früheren Informationen aus den SG-Gutachten nach zu lesen, wurde bereits dort über eine fehlregulierte psychische Reaktion geschrieben, welche auch eine mittelgradige Depression beinhaltete, die allerdings gutachterlich nicht als Leistungsminderung und/oder rentenrelevant zu erachten war.

Ein psychologischer Gutachter schilderte gar, dass sich laut der Auswertung der psychologischen Fragebögen eine Depression herauskristallisiert habe, die sich für ihn, nach persönlicher Begutachtung, in der Form aber nicht darstelle.
Somit kam keine gesundheitliche und/oder rentenrelevante Leistungsminderung gutachterlich zur Darstellung.

Die Diagnose, aus deinem nun letzten Klinikaufenthalt vom Sept. - Okt. 2015, lautete dahingehend "mittelgradige EPISODE", was eine zeitlich befristete Art einer Depressionsform darstellt und nicht zwangsläufig als diagnostischer Dauerzustand zu erachten ist.

Eine Episode ist eine periodische Krankheitsform eines psychischen Zustands, demnach also eine zeitlich eingeschränkte Form eines Zustands, der jederzeit eine Änderung erfahren kann.

Therapeutisch kann der auslösenden Ursache solcher zeitlich schwankenden Episoden auf den Grund gegangen werden, um im Anschluss ein gezieltes, seelisch stabilisierendes Behandlungskonzept herbeizuführen.

Strategien im Umgang mit Episoden könnten z.B. sein, auftretende Episoden und ihre auslösenden Faktoren für die Zukunft rechtzeitig erkennen zu lernen, sie dann nicht zu unterdrücken versuchen aber ihr auch keinen hohen Stellenwert zu zuordnen.

In deinem 8-wöchigem Klinikaufenthalt wurde mit dir ganz gewiss gezielt nach auslösenden/belastenden Faktoren gesucht und dir auch bestimmt gezeigt, dass negative Gedanken, dich belastende Erlebnisse/Geschehnisse während einer solchen Phase tunlichst zu meiden sind, man über Ablenkung/Zerstreuung/Entspannung mit positiven Gedanken und Handlungen schneller aus dem "Loch" herauskommt.

Du schriebst damals, als Forenmitglieder dich nach dem Klinikaufenthalt nach der Leistungseinschätzung fragten, dass keine erfolgt sei, du lediglich arbeitsunfähig entlassen wurdest.

Liegt dir der komplette Klinikbericht vor?

Ungewöhnlich finde ich dies nämlich, da, so kenne ich es aus jedem meiner Klinikberichte, zum Schluss immer eine Leistungseinschätzung, auch in schriftlicher Form, unter der Rubrik "Epikrise" zusammenfassend und erläuternd/begründet niedergeschrieben steht.
Gleichfalls steht dort auch zu lesen, ob man AU oder AF entlassen wird und Empfehlungen betreffend fortführenden Therapien und Medikationen.

Hat man diese AU zeitlich beziffert?
Für wie lange nach Klinikaufenthalt sah man dich weiterhin AU an?
Welche Empfehlung sprach man nach Ablauf der AU für dich aus?

Nachdem ich beim Lesen des kompletten Beitrags nun auf deine Klinikdiagnose der "mittelgradigen Episode" stieß und du laut deiner damaligen Information nirgendwo etwas über ein durch die Klinik dokumentiertes eingeschränktes Leistungsbild in dem Klinikbericht zu lesen bekamst/vorfandst, stellt sich mir nun die Frage, wie die Dame des SoVD der DRV gegenüber eine "bereits damals vorliegende Leistungsminderung" nachweisen möchte, um an die wichtigen, aber leider verlorengegangenen, versicherungsrechtlichen Zeiten anknüpfen zu können :Gruebeln:

Schriftlich wirst du eine damals bereits klinische Leistungsminderungsfestellung als Beweis demnach der DRV nicht beibringen/vorlegen können, auf die du dich aber bei deinem Anliegen zu berufen gedenkst. :Gruebeln:

Im Zusammenhang deines damals mit @Vrori geführten Gesprächs über die Blockfristregelung stellt sich mir nun, da du ja die letzten Jahre nachweislich für die KK nicht offiziell AU gegolten hast (es wurde vom Arzt ja keine AU-Bescheinigungen, sondern lediglich Atteste für den AG ausgestellt), die Frage, ob du dadurch nicht umgehend auch wieder eine neue Blockfrist erworben hast. Für die KK warst du, rein hypothetisch gesehen, ja länger als 6 Monate nicht mit derselben Krankheit AU geschrieben :confused:

Abschließend möchte ich noch einmal hinweisend auf meine heute schon einmal gemachte Information bezüglich Urlaubsageltung zurückkommen. Wenn dir arbeitsrechtlich im ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaub zugestanden wurde, so bedenke, dass am 31.3.2016 der Urlaub aus 2014 und am 31.3.2017 der Urlaub aus 2015 verjährt!

Noch viele schöne Urlaubsstunden wünscht dir weiterhin :umarm: Agnes
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(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Do 14. Jan 2016, 07:03

Hallo Agnes,

Theoretisch ist es immer gut, so eine depressive Episode zu erklären und ja, mir wurden im Klinikaufenthalt einiges aufgezeigt, diese Episode zu bekämpfen. Aber in der Praxis sieht es halt anders bei mir aus. Ich komme nicht zur Ruhe und ich kann mit neuerlichen Ereignissen schwer umgehen. Wer kann es beurteilen, dass dies nur eine EPISODE ist?

Mein Fehler ist es und war es auch in der Klinik mit einigem hinterm Berg zu halten. Ich meine damit, dass ich mich erst in der letzten Woche meines Aufenthaltes dort einigermaßen öffnen konnte. In mehreren Arzt- und Therapeutengesprächen wurde dies auch thematisiert. Obwohl ich mir immer wieder gesagt habe, dass ich doch für MICH diesen Klinikaufenthalt nutzen müsse, gelang es mir nicht komplett.

Ich habe ein einschneidendes Erlebnis dort gehabt. Eine Therapeutin hat mit mir ein Experiment durchgeführt: sie hat mich quasi in meine Kindheit zurückversetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte ich mich nicht öffnen. Dann aber brach alles aus mir raus und es tat verdammt gut! Ich heulte wie ein Schlosshund.

Danach begriff ich etwas, dass ich mich öffnen muss, damit man mir helfen kann. Leider war dann aber nicht mehr viel Zeit.

Mein Med. Arzt sagte dann bei meinem letzten Termin:"Tschacka! Endlich haben sie es geschafft!" Tja, wie gesagt, nur leider zu spät.

Ich hatte das Glück, direkt nach Klinikaufenthalt eine Psychotherapeutin zu finden. Dort gehe ich nun alle 14 Tage hin. Ich habe bislang 4 Termine bei ihr gehabt. Ich kann es und die noch nicht einschätzen. Auch damit tue ich mich schwer. Ich habe mir geschworen, mit nichts hinterm Berg zu halten und mich von Anfang an zu öffnen bei ihr. Leider gelingt es mir bis heute noch nicht.

Tut mir leid für diesen Text, ich will nur versuchen zu erreichen, dass ihr mich versteht.

Ach so, ich habe nochmal den Bericht der Klinik durchgelesen. Leider steht dort nichts von Epikrise. Aber es steht:"die Arbeitsfähigkeit ist z. Z. nicht gegeben". Keine zeitl. Begrenzung so wie ich das rauslese. Und es wird dringend zur ambulanten Therapie empfohlen.
Es ist eine leichte Besserung des Zustandes zu verzeichnen. Bei Aufnahme wurde von einem nicht mehr zu bewältigenden Alltag gesprochen.

Viele liebe Grüße
Mine

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