Willkür des Rententrägers

Tipps und Erfahrungen.
Prolog
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Willkür des Rententrägers

Ungelesener Beitrag von Prolog » Fr 25. Okt 2013, 09:38

Wer hat Erfahrung in Sachen volle Erwerbsminderung. Ich bin seit Januar 2011 dran, die volle Erwerbsminderungrente zu bekommen. Ich bin stark Rückengeschädigt mit mehreren Bandscheiben-OP´s. Die etlichen Gutachten, auch die 109er Gutachten wurden schon gemacht. Jetzt soll ich auf einmal vom Rententräger aus noch ein psychatrisches-neurologisches Gutachten machen lassen. Das SG hat den Gutachter auch schon benannt. Jetzt kommts: Der Psychiater soll mich psychatrisch begutachten, was ich mir ja noch gefallen lasse. Er soll mich auch neurologisch begutachten, obwohl er mit Neurologie nichts zu tun hat. Er ist einfach nur ein Psychiater. Dazu kommt noch, dass ich den Termin erst wohl in einem halben bis dreiviertel Jahr bekomme. Muss man sich das so gefallen lassen?? Der Gutachter soll mich auch auf orthopädischer Sicht begutachten. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Das wäre dasselbe, wie wenn ich den Pabst fragen würde, ob er mir ein Gutachten erstellen kann. Hat einer Erfahrung und wie kann ich mich dagegen wehren? Vielen Dank.

Gruß
Prolog

irina
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Re: Willkür des Rententrägers

Ungelesener Beitrag von irina » Fr 25. Okt 2013, 18:40

Hallo, Prolog- ich kenne Deine Probleme nur all zu gut ( Banscheibenvorfälle 8 mal) DRV und Gutachter Psychologie / Neurologie. Ich würde mich auch gerne mir Dir austauschen, aber nicht in aller Öffentlichkeit, weil nicht alles, was im Forum geschrieben wird , auch die Meinung aller ist. Wenn Du mich also kontaktieren möchtest, schreib mir Deine E-mail Adresse per PM . Herzliche Grüße Irina

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k@lle
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Re: Willkür des Rententrägers

Ungelesener Beitrag von k@lle » Sa 26. Okt 2013, 12:16

weil nicht alles, was im Forum geschrieben wird , auch die Meinung aller ist
jeder ist hier für seinen Inhalt wohl selbst verantwortlich...und wenn jemand eine andere Meinung hat kann er sie gerne (im Freundlichen Ton )zu besten geben...

und das ist ja wohl Sinn & Zweck eines Forums !

zu deinem Fall...letztendlich hat hier einzig und alleine die DRV zu bestimmen ob oder ob nicht..

dazu gibt es auch hier sehr viele Beispiele der eine bekommt ohne große Probleme die Em( obwohl sein Erkrankungen im Vergleich zu einem anderen eher gering sind)..der andere klagt durch alle Instanzen (ist Gesundheitlich nur noch ein "Wrack")...und bekommt nur ne Ablehnung
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Willkür des Rententrägers

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Sa 26. Okt 2013, 14:23

Hallo Prolog,

meine Psychiaterin ist auch Neurologin.

Bei meinem ersten Besuch beim Nervenarzt, das war 1992, wurden auch meine Nevenstränge vermessen, es war damals auch eine Neurologin, mit Zusatzausbildung, Psychiater und Psychotherapeutin.

Damals gings einfach darum, auch körperliche Krankheiten auszuschließen.

Lass dich nicht verunsichern.

Alles Gute hasenstall
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!" "Ich lächelte, war froh und es kam schlimmer!"

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feldhase
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Re: Willkür des Rententrägers

Ungelesener Beitrag von feldhase » Mo 28. Okt 2013, 08:56

Hallo Prolog,

das Psychiatrische Gutachten soll beschreiben wie dein zustand ist und ob Du psychisch belastbar bist!Körperlich wird auch von einem Psychiater untersucht,immer,das ist so !Wenn in dem schreiben drin steht das Er auch Orthopädisch Dich untersuchen soll,heisst das,das Er deine Gelenke und Wirbelsäule untersuchen muss,ob das nun ok ist,weiss ich nicht,aber jeder Arzt hat diese untersuchung schon gemacht!
Wie lange man auf den Termin warten muss ,kommt auf den Gutachter an,denn Er vergibt den Termin!Leider ist es zulässig das man eine lange warte zeit hat!

Ich kämpfe schon sehr lange und das SG hatte den Gutachter ende Januar bestimmt und termin,nur weil einer abgesagt hat hatte ich dann anfang august!Warte jetzt auf das Sg und kann kaum noch,da alles den Bach runter geht bei mir!Ich habe es mit meiner Anwältin und meinem Hausarzt besprochen und beide kümmern sich gut darum!Beim Gutachten nicht verstellen und nichts verheimlichen,wenn einem zum heulen ist dann heulen!Meine Anwältin sagt Sie könne zwar nachfragen beim SG wie lange es noch dauert,aber das haben die dort nicht gern und wenn man pech hat wird einem das quer genommen und anders ausgelegt!

Hast Du einen Anwalt?Wenn ja frag nach bei Ihm!

LG Feldhase

maniacx
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Re: Willkür des Rententrägers

Ungelesener Beitrag von maniacx » Mo 28. Okt 2013, 21:06

Die Psychiatrische Begutachtung ist oft die einzige Eintrittskarte für die EM, nutze die Chance!
Viel Glück.

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