Erwerbsminderungsrente - Eintritt Leistungsfall
Verfasst: Fr 27. Sep 2013, 13:49
Hallo zusammen,
mein Antrag auf EMR wurde im Januar 2010 gestellt und 2011 wurde - nach Ablehnung und Widerspruch - Klage eingereicht. Heute sind wir nun so weit, dass die Rentenversicherung zwar die volle EM anerkennt (Schwere Depression) und ein Vergleichsangebot unterbreitet hat. (Verschlechterung ab 07/12). In den Jahren 2010 und 2011 wurde jedoch bereits durch Gutachter der RV jeweils eine mittlere Depression bescheinigt). Jedoch ist nun der Eintritt des Leistungsfalles strittig. Nun meine Frage:
Wenn ich dieses Vergleichangebot nicht annehme wie geht es dann weiter? Kann ich in gleichem Zuge ein Gegen-Angebot machen oder kommt es dann automatisch zum Hauptklageverfahren. Falls letzteres der Fall wäre, wie lange zieht sich das dann wohl wieder hin?
Auch ergibt sich die Frage ob für die Zeit - in der durch die Gutachten in 2010 und 2011 bereits eine mittelschwere Depression bescheinigt wurde - nicht bereits die Teil-EMR vorgelegen hat und genehmigt werden müsste und ab 07/12 dann die Volle EMR.
Für Antworten im voraus recht herzlichen Dank.
Gruß
Tina
mein Antrag auf EMR wurde im Januar 2010 gestellt und 2011 wurde - nach Ablehnung und Widerspruch - Klage eingereicht. Heute sind wir nun so weit, dass die Rentenversicherung zwar die volle EM anerkennt (Schwere Depression) und ein Vergleichsangebot unterbreitet hat. (Verschlechterung ab 07/12). In den Jahren 2010 und 2011 wurde jedoch bereits durch Gutachter der RV jeweils eine mittlere Depression bescheinigt). Jedoch ist nun der Eintritt des Leistungsfalles strittig. Nun meine Frage:
Wenn ich dieses Vergleichangebot nicht annehme wie geht es dann weiter? Kann ich in gleichem Zuge ein Gegen-Angebot machen oder kommt es dann automatisch zum Hauptklageverfahren. Falls letzteres der Fall wäre, wie lange zieht sich das dann wohl wieder hin?
Auch ergibt sich die Frage ob für die Zeit - in der durch die Gutachten in 2010 und 2011 bereits eine mittelschwere Depression bescheinigt wurde - nicht bereits die Teil-EMR vorgelegen hat und genehmigt werden müsste und ab 07/12 dann die Volle EMR.
Für Antworten im voraus recht herzlichen Dank.
Gruß
Tina