Mein sozialgerichtliches Verfahren

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AKW75
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Mein sozialgerichtliches Verfahren

Ungelesener Beitrag von AKW75 » Do 23. Mai 2013, 18:56

Hallo Zusammen,

wie ich bereits in meiner User - Vorstellung geschrieben habe, befinde ich mich auch gegen die DRV Bund im sozialgerichtlichen Verfahren. Klage habe ich am 12.02.13 eingereicht und am 10.03.13 mit der Schweigepflichtsentbindung begründet. Seitdem habe ich leider nichts mehr vom SG gehört.

Wie lange haben die Vögel von der DRV eigentlich Zeit, die Kage zu begründen?

Es sind jetzt schon über zwei Monate vergangen, ohen dass ich etwas schriftliches erhalten habe. Also ich habe vier Wochen Zeit gehabt, um meine Klage zu begründen.

Die Penner spielen doch nur auf Zeit. Dass dies das Sozialgericht mitmacht, ist eine Frechheit.

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feldhase
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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren

Ungelesener Beitrag von feldhase » Do 23. Mai 2013, 19:08

Hallo AKW75,

meine Klage läuft seit Mai 2012,erst ende Januar hat das Gericht entschieden das nochmal ein gutachten erstellt werden soll!Darauf warte ich jetzt,das der Gutachter mir nen Termin mitteilt,also seit fast 4 Monaten!Nach fragen,soll man nicht und das Gericht anschreiben auch nicht,da es einem nicht zu gute kommt,das hat meine Anwältin gesagt und Ihr glaube ich auch!

Das kann sich über Jahre hin ziehen,leider!Der Gutachter hat 6 Monate zeit,mich zu sich zu bestellen und nach der Untersuchung nochmal fast soviel zeit und das Gericht hat 6 Monate Zeit,nachdem das GA da ist zu entscheiden!

Ich bin nervlich so angespannt,das es bei mir schlimmer geworden ist!Aber das Intresse daran haben die nicht wie es Uns geht!Es geht um deren Geld!Geld und Gesundheit passt nicht zusammen,sagt unser Hausdoc,leider hat Er recht damit!

Die Zeit die die sich nehmen ,fehlt uns,damit wir endlich mal zur ruhe kommen und keine Behörden gänge mehr machen brauchen.Oder das Job Center rechenschaft ablegen müssen,was mich total nervt!

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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren

Ungelesener Beitrag von AKW75 » Do 23. Mai 2013, 20:13

Es geht mir darum, dass ich nur 4 Wochen nach Klageerhebung Zeit habe, diese zu begründen. Warum haben Jobcenter/Rentenvericherung denn soviel mehr Zeit? Sind die etwa gleicher?

Ein Gutachten ist in meinem Fall nicht notwendig, da die DRV meine Gesundheitsbeeinträchtigung bereits anerkannt hat. Es geht darum, dass ich eine Umschulung haben möchte, die mir weitaus eine bessere berufliche Perspektive bieten kann. Die DRV hingegen will mir nur Eingliederungshilfe oder eine Intergrationsmaßnahme bewilligen. Diese Maßnahmen sind aber absolut schwachsinnig, da die mich qualifikationsmäßig und gesundheitlich nicht in Arbeit bringen können. Wohin wollen die mich also "reinintegrieren"? In den Beruf/Tätigkeit, den/die ich nicht ausüben kann?

Dass Jobcenter lässt mich komischer Weise in Ruhe, nachdem ich denen den Widerspruchsbescheid von der DRV gezeigt habe. Keine EGV habe ich zurzeit. Meine Letzte lief am 21.02.13 aus. Seitdem nichts mehr.

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feldhase
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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren

Ungelesener Beitrag von feldhase » Do 23. Mai 2013, 20:42

Sorry,ich habe mich sofort an eine Anwältin gewandt,die hat sofort klage erhoben mit begründung!Die Begründung muss innerhalb von 4 wochen vorliegen,da sonst die klage fallen gelassen wird und das will man doch nicht!

Mir wurde damals geraten sofort mit einem Anwalt vorzugehen,das ist besser und die kennen sich da besser aus!Deshalb habe ich mir eine ANwältin ausgesucht die vom Sozialrecht ahnung hat und mich gut beraten kann!Ich habe damals gleich alles was ich hatt mit genommen und Sie hat sofort alles in die wege geleitet!

Es macht keinen Spass,immer nur zu warten und zu sehen wie die Behörden mehr zeit haben wie wir!Aber das ist unser Deutscher Staat,wir kleinen sind die doofen!Leider!Ich warte halt und hoffe das ich bald mal besser und mehr zur ruhe kommen kann!Meine Ärzte stehen hinter mir und sind auch der Meinung ,das nun endlich mal was passieren muss,damit ich mehr ruhe kriege!Stress macht krank und stress soll ich sehr meiden,aber wie soll man was meiden wenn die einen solange warten lassen?

Ich drücke Dir die Daumen!

LG Feldhase

AKW75
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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren

Ungelesener Beitrag von AKW75 » Do 23. Mai 2013, 20:57

Ich lasse mich trotzdem von den nicht zermürben. Mir ist schon klar, dass das Verfahren eine Zeit lang dauert. Diesen Weg der Klage machen aus den besagten Gründen leider wenige.Darauf setzen die nämlich. Ich wünsche dir auch viel Erfolg!

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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 23. Mai 2013, 21:14

Hallo,

sobald du in die Mühlen von KK, DRV und SG gerätst mußt du eins lernen...GEDULD...

meine Klage läuft nun seit Jan. 2011.......im Jan. 2012 war ein Gutachten...dann im Sommer 2012...im Nov. 2012..und nun war wieder eins...bei dem gleichen Gutachter, wie im Jan. 2012....
der hat nun natürlich wieder 3 Monate Zeit, sein Gutachten zu schreiben...aber wann der Richter dann sich mit der Sache beschäftigt? wer weiß...

meine Klage gegen die Afa läuft ebenfalls seit März 2012...im Dezember war der letzte Schriftwechsel (Stellungnahme) für das Sozialgericht...und nun liegt die Sache rum..und nichts passiert...

Geduld ist das wichtige, was du ab nun aufbringen mußt...
LG
Vrori

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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 24. Mai 2013, 00:55

Hallo AKW75, :smile:
Es geht mir darum, dass ich nur 4 Wochen nach Klageerhebung Zeit habe, diese zu begründen. Warum haben Jobcenter/Rentenvericherung denn soviel mehr Zeit? Sind die etwa gleicher?


Wie dir schon geschrieben wurde, brauchst du vor Allem viel Geduld, wenn du mit einer Sache erstmal am SG bist ... die Verfahren dort dauern inzwischen bis zu 3 Jahren und länger, der Sachverhalt ist dabei eigentlich unerheblich ...damit meine ich, dass sich Niemand extra beeilen wird, weil es bei dir um eine berufliche Reha geht und nicht um EM-Rente.

Die Zeit für die eigene Klage-Begründung kann man bei Gericht auch verlängern lassen, wenn man es bis zum angegebenen Termin nicht schaffen wird und das SG hat einen eigenen Ermittlungsauftrag und muss den ganzen Sachverhalt SELBER aufklären, dafür wird zunächst deine komplette Akte bei der DRV angefordert und gesichtet ... :ic_up:

Das kann durchaus einige Zeit dauern, nicht nur weil die DRV dafür ca. 6 Wochen Zeit bekommt, sondern weil die das auch zusätzlich sehr gerne verzögern und nicht immer ist die Akte dann auch wirklich komplett, du hast dann als Kläger auch das Recht auf Akten-Einsicht ...die DRV "schreibt keine Klage", die versucht deine Klage abzuwehren und das Gegenteil von dem zu erreichen, was du erreichen willst ... :Verwirrt: :Hilfe:

Wenn die DRV neue Argumente dafür liefert, bekommst du die Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen, das kann einige Mal hin und her gehen, dazwischen wird es immer lange Pausen geben ... für das Sozial-Gericht gibt es keine festen Fristen, wie lange das alles dauern kann/darf ... :nein: :nein:
Ein Gutachten ist in meinem Fall nicht notwendig, da die DRV meine Gesundheitsbeeinträchtigung bereits anerkannt hat. Es geht darum, dass ich eine Umschulung haben möchte, die mir weitaus eine bessere berufliche Perspektive bieten kann.


Das wird das Gericht eigenständig beurteilen ob eine weitere Begutachtung / Belastungstest /Eignungstest usw. angebracht wäre oder nicht, das liegt nicht in deinem Entscheidungsbereich und das Gericht wird auch dann nicht in der Lage sein, die DRV zu "verurteilen" dir eine Umschulung zu bewilligen ... man kann sie nur dazu verurteilen dir allgemein "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" zu bewilligen und das hat die DRV ja offenbar schon gemacht ... :Gruebeln:
Die DRV hingegen will mir nur Eingliederungshilfe oder eine Intergrationsmaßnahme bewilligen. Diese Maßnahmen sind aber absolut schwachsinnig, da die mich qualifikationsmäßig und gesundheitlich nicht in Arbeit bringen können. Wohin wollen die mich also "reinintegrieren"? In den Beruf/Tätigkeit, den/die ich nicht ausüben kann?
Das mag alles sein, mir (und vielen anderen hier) ist diese Variante nicht ganz unbekannt, mit den "Eingliederungs-Leistungen" für den vorhandenen oder einen neuen AG, eventuell ergänzt durch eine kurzzeitige (6 - 12 Monate) Weiterbildung/Fortbildung, mehr gibt es von der DRV ab 40 + X nicht mehr als LTA ... :Ohnmacht:

Ich nehme mal an die 75 ist dein Geburtsjahr, ich weiß, wir sollen eigentlich alle bis 67 arbeiten (am Besten noch länger, am Allerbesten bis wir TOT umfallen), trotzdem wird der Geldhahn (bei ALLEN Leistungsträgern) inzwischen ab Anfang /Mitte 40 fest zugedreht, was Komplett-Umschulungen betrifft ...

Denn die fertigen Umschüler haben dann mit knapp 50 Jahren überhaupt keine echten Chancen mehr, wieder in den 1. Arbeitsmarkt rein zu kommen, wer Mitarbeiter dieser Altersklasse einstellt, der erwartet außer Gesundheit und Lebens-Erfahrung, auch Berufs-Erfahrung ..."berufliche Frischlinge" kann man jünger, billiger und vor Allem gesünder bekommen ...

Das weiß auch die DRV, auch wenn sie das gerne unter den Teppich kehrt, bei der Ablehnung von EM-Renten auf die angeblich wahnsinnig, massenhaft vorhandenen "leidensgerechten /versicherungspflichtigen" Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt verweist und uns als "Sahnehäubchen" klar macht, dass für Vermittlung in Arbeit die AfA zuständig sei und nicht die Rentenkasse... :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Was schert es da die DRV, dass die AfA (der Med. Dienst) bereits schriftlich beschlossen hat, dass wir wegen Krankheit und Alter überhaupt nicht mehr vermittelt werden KÖNNEN ... mein Dopa und ich haben das alles durch, wir haben (beide schon Mitte 40) Ende der 90-er Jahre noch Umschulungen bewilligt bekommen (da war man noch recht großzügig damit bei der DRV) ... :jaa: :cool:

Mit knapp 50 waren wir dann frisch ausgebildet und haben nach Hunderten von bundesweiten Bewerbungen (und weniger als halb so vielen "freundlichen Absagen mit allen guten Wünschen für die berufliche Zukunft", der Rest hat sich gar nicht erst gemeldet) BEIDE Jobs im Anlernbereich angenommen, damit wir überhaupt wieder Arbeit hatten ... dafür hätten wir keine Umschulung gebraucht ... das hätten wir auch so machen können ...

Ich nehme nicht an, dass sich die Bedingungen am Arbeitsmarkt da noch relevant verbessern werden, bis du mal in eventuell 2 - 3 Jahre eine Umschulung antreten könntest (die dauert dann rund 2 Jahre wenn alles glatt geht), es gab irgendwo schon einen ähnlichen Fall.

Da wollte auch jemand mit knapp unter 50 noch die DRV gerichtlich zwingen, ihm eine Umschulung zu bewilligen, das endete dann (nach mehreren Jahren) damit, dass ihm als "Vergleich" die LTA von der DRV "angeboten wurde" (Zuschüsse für einen AG, der ihn so einstellt wie er ist :glotzen: ) und der Richter ihm dann klar machte, dass er die DRV nicht zwingen kann eine Umschulung zu bewilligen ... er könne nur darauf drängen, dass (irgendeine) LTA /berufliche Reha bewilligt wird ... welche Art der LTA das sein wird, liegt im alleinigen Entscheidungsbereich der DRV ... :lesen: :lesen: :lesen:

Will dir wirklich deine Hoffnungen nicht zerstören, aber ich denke mal das wird bei dir nicht anders enden ...in einigen Jahren ... :confused: :Gruebeln:
Dass Jobcenter lässt mich komischer Weise in Ruhe, nachdem ich denen den Widerspruchsbescheid von der DRV gezeigt habe.
NaJa, die wissen auch nicht was sie mit dir anfangen sollen, ich nehme an du hast das JC auch informiert, dass du Klage eingereicht hast, irgendwann werden die schon wieder "aus ihren Löchern kommen", schließlich haben sie immer noch den ehrenvollen Auftrag dich in Arbeit zu vermitteln ... :Gruebeln: :teufel:
Keine EGV habe ich zurzeit. Meine Letzte lief am 21.02.13 aus. Seitdem nichts mehr.
Und, fehlt dir da jetzt irgendwas, so ganz ohne EGV ... das ist doch auch nur "Pseudo-Aktivität", um dich möglichst klein zu halten und mit Sanktionen drohen zu können, ich habe so einen Wisch nie unterschrieben und hatte auch soweit meine Ruhe ... fast 2 Jahre lang, bis meine EM-Rente (nach Gerichts-GA und Vergleichs-Angebot der DRV) durch war am Gericht ...

Aktuell habe ich auch noch ein Verfahren (gegen das JC :grinser: ) am Gericht, das läuft schon seit Sommer 2011 und wenn sie nicht gestorben sind, dann melden die sich irgendwann auch mal wieder, ich habe jetzt keine Eile mehr, bin ja (zum Glück) auf diese Almosen nicht mehr angewiesen ... wir hätten nur gerne zurück, was die uns unberechtigt als Einkommen angerechnet haben in der Zeit ... aber ein wenig Geld kann man ja immer gebrauchen ...

Die Mühlen der Sozialgerichte mahlen eben langsam, SEEEHHHR langsam ... der letzte Schriftverkehr liegt bei uns jetzt ca. 6 Monate zurück ... möglicherweise warten die auf eine Entscheidung bei einem LSG anderswo, denn da wurde ein sehr ähnlicher Fall verhandelt und das SG gab der Klägerin RECHT, leider war das JC immer noch nicht damit einverstanden und ging in Berufung ... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren

Ungelesener Beitrag von Michl » Fr 24. Mai 2013, 03:07

Es ist schon traurig zu lesen, wie lange sich Behörden Zeit lassen und ich kann AKW verstehen denn solch eine Warterei kann einem ja regelrecht zermürben.

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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren

Ungelesener Beitrag von AKW75 » Fr 24. Mai 2013, 07:32

Liebe Doppeloma,

herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort.

wie du richtig erkannt hast, ist 1975 mein Geburtsjahr. LTA steht mir dem Grunde nach zu. Heisst also, dass ich in meinem bisherigen Beruf nicht mehr hinreichend tätig sein kann. In meinem ursprünglich erlernten Beruf kann ich auch nicht mehr arbeiten. Deshalb wurde ja bereits eine Maßnahme von der DRV bewilligt, die ich Ende Juni 2011 erfolgreich abgeschlossen habe. Ende März 2010 hat die Maßnahme begonnen. Drei Monate Rehavorbereitungslehrgang (RVL) + zwölf Monate Hauptmaßnahme Sachbearbeiter für Lagerprozesse (SALA). Dass hat mir aber nichts gebracht, da ich auch dort überproportional körperlich arbeiten muss.

Im ablehnenden Ausgangsbescheid für meine beantragte Umschulung schrieben die noch, dass diese Ausbildung als SALA ausreichend und zielführend sei.

Im WS Bescheid hieß es, dass auch in diesem "Beruf" als SALA meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdert beziehungsweise gemindert ist. Deshalb sind Eingliederungshilfen oder eine Integrationsmaßnahme völliger unsinn.

Wo wollen die mich "reinintegrieren"? Es bleibt aus meiner Sicht nur eine Umschulung. Diese wurde ja auch im ärztlichen Gutachten von 2009 empfohlen. Jetzt weiss ich auch, dass die sich nicht unbedingt daran halten müssen. Aber das zeigt mir auch, dass die mir von Anfang an überhaupt nicht helfen wollten.

Dass fing ja schon mit dem bekloppten Assessment an (14 Tage). Da sollen ja nur die Leute hin, die noch NICHT wissen, was sie beruflich machen wollen. Ich hingegen habe klipp und klar dem Rehaberater meinen Berufswunsch mitgeteilt, Stichwort Neigungen gem. § 33 Abs. 4 SGB IX. Also wäre in meinem Fall eine Kurzerprobung (4 Tage) erforderlich gewesen. Dort wird fachspezifisch getestet.

Natürlich hat die DRV bei der Auswahl an Leistungen einen Ermessenspielraum, der in § 13 Abs. 1 SGB VI geregelt ist. Aus meiner Sicht ist dieser noch nicht einmal im Ansatz ausgeübt worden. Dies ist in den Bescheiden nicht zu erkennen, muß es aber.

Also nachdem die DRV mir ja diese "tolle" Maßnahme zum SALA finanziert hat, und diese bekanntlich nicht gebracht hat, bleibt nur noch die Umschulung. Berufe mich daher auch auf § 33 Abs. 1 SGB IX. Falls ich trotzdem vor Gericht verliere, mache ich halt dann die Integrationsmaßnahme. Diese wird dann schon zeigen, dass es nichts nutzen wird. Und dann geht das Spiel wieder von vorne los....

Dauert ja nicht mehr lange, bis ich 67 bin!!

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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren

Ungelesener Beitrag von Esuse » Fr 24. Mai 2013, 07:42

Was bitte ist SALA?
Liebe Grüße

Esuse

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