Hallo AKW75,
Es geht mir darum, dass ich nur 4 Wochen nach Klageerhebung Zeit habe, diese zu begründen. Warum haben Jobcenter/Rentenvericherung denn soviel mehr Zeit? Sind die etwa gleicher?
Wie dir schon geschrieben wurde, brauchst du vor Allem viel Geduld, wenn du mit einer Sache erstmal am SG bist ... die Verfahren dort dauern inzwischen bis zu 3 Jahren und länger, der Sachverhalt ist dabei eigentlich unerheblich ...damit meine ich, dass sich Niemand extra beeilen wird, weil es bei dir um eine berufliche Reha geht und nicht um EM-Rente.
Die Zeit für die eigene Klage-Begründung kann man bei Gericht auch verlängern lassen, wenn man es bis zum angegebenen Termin nicht schaffen wird und das SG hat einen eigenen Ermittlungsauftrag und muss den ganzen Sachverhalt
SELBER aufklären, dafür wird zunächst deine komplette Akte bei der DRV angefordert und gesichtet ...
Das kann durchaus einige Zeit dauern, nicht nur weil die DRV dafür ca. 6 Wochen Zeit bekommt, sondern weil die das auch zusätzlich sehr gerne verzögern und nicht immer ist die Akte dann auch wirklich komplett, du hast dann als Kläger auch das Recht auf Akten-Einsicht ...die DRV "schreibt keine Klage", die versucht deine Klage abzuwehren und das Gegenteil von dem zu erreichen, was du erreichen willst ...
Wenn die DRV neue Argumente dafür liefert, bekommst du die Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen, das kann einige Mal hin und her gehen, dazwischen wird es immer lange Pausen geben ... für das Sozial-Gericht gibt es keine festen Fristen, wie lange das alles dauern kann/darf ...
Ein Gutachten ist in meinem Fall nicht notwendig, da die DRV meine Gesundheitsbeeinträchtigung bereits anerkannt hat. Es geht darum, dass ich eine Umschulung haben möchte, die mir weitaus eine bessere berufliche Perspektive bieten kann.
Das wird das Gericht eigenständig beurteilen ob eine weitere Begutachtung / Belastungstest /Eignungstest usw. angebracht wäre oder nicht, das liegt nicht in deinem Entscheidungsbereich und das Gericht wird auch dann nicht in der Lage sein, die DRV zu "verurteilen" dir eine Umschulung zu bewilligen ... man kann sie nur dazu verurteilen dir allgemein "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" zu bewilligen und das hat die DRV ja offenbar schon gemacht ...
Die DRV hingegen will mir nur Eingliederungshilfe oder eine Intergrationsmaßnahme bewilligen. Diese Maßnahmen sind aber absolut schwachsinnig, da die mich qualifikationsmäßig und gesundheitlich nicht in Arbeit bringen können. Wohin wollen die mich also "reinintegrieren"? In den Beruf/Tätigkeit, den/die ich nicht ausüben kann?
Das mag alles sein, mir (und vielen anderen hier) ist diese Variante nicht ganz unbekannt, mit den "Eingliederungs-Leistungen" für den vorhandenen oder einen neuen AG, eventuell ergänzt durch eine kurzzeitige (6 - 12 Monate) Weiterbildung/Fortbildung, mehr gibt es von der DRV ab 40 + X nicht mehr als LTA ...
Ich nehme mal an die 75 ist dein Geburtsjahr, ich weiß, wir sollen eigentlich alle bis 67 arbeiten (am Besten noch länger, am Allerbesten bis wir
TOT umfallen), trotzdem wird der Geldhahn (bei
ALLEN Leistungsträgern) inzwischen ab Anfang /Mitte 40 fest zugedreht, was Komplett-Umschulungen betrifft ...
Denn die fertigen Umschüler haben dann mit knapp 50 Jahren überhaupt keine echten Chancen mehr, wieder in den 1. Arbeitsmarkt rein zu kommen, wer Mitarbeiter dieser Altersklasse einstellt, der erwartet außer Gesundheit und Lebens-Erfahrung, auch Berufs-Erfahrung ..."berufliche Frischlinge" kann man jünger, billiger und vor Allem gesünder bekommen ...
Das weiß auch die DRV, auch wenn sie das gerne unter den Teppich kehrt, bei der Ablehnung von EM-Renten auf die angeblich wahnsinnig, massenhaft vorhandenen "leidensgerechten /versicherungspflichtigen" Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt verweist und uns als "Sahnehäubchen" klar macht, dass für Vermittlung in Arbeit die AfA zuständig sei und nicht die Rentenkasse...
Was schert es da die DRV, dass die AfA (der Med. Dienst) bereits schriftlich beschlossen hat, dass wir wegen Krankheit und Alter überhaupt nicht mehr vermittelt werden
KÖNNEN ... mein Dopa und ich haben das alles durch, wir haben (beide schon Mitte 40) Ende der 90-er Jahre noch Umschulungen bewilligt bekommen (da war man noch recht großzügig damit bei der DRV) ...
Mit knapp 50 waren wir dann frisch ausgebildet und haben nach Hunderten von bundesweiten Bewerbungen (und weniger als halb so vielen "freundlichen Absagen mit allen guten Wünschen für die berufliche Zukunft", der Rest hat sich gar nicht erst gemeldet)
BEIDE Jobs im Anlernbereich angenommen, damit wir überhaupt wieder Arbeit hatten ... dafür hätten wir keine Umschulung gebraucht ... das hätten wir auch so machen können ...
Ich nehme nicht an, dass sich die Bedingungen am Arbeitsmarkt da noch relevant verbessern werden, bis du mal in eventuell 2 - 3 Jahre eine Umschulung antreten könntest (die dauert dann rund 2 Jahre wenn alles glatt geht), es gab irgendwo schon einen ähnlichen Fall.
Da wollte auch jemand mit knapp unter 50 noch die DRV gerichtlich zwingen, ihm eine Umschulung zu bewilligen, das endete dann (nach mehreren Jahren) damit, dass ihm als "Vergleich" die LTA von der DRV "angeboten wurde" (Zuschüsse für einen AG, der ihn so einstellt wie er ist
) und der Richter ihm dann klar machte, dass er die DRV nicht zwingen kann eine Umschulung zu bewilligen ... er könne nur darauf drängen, dass (irgendeine) LTA /berufliche Reha bewilligt wird ... welche Art der LTA das sein wird, liegt im alleinigen Entscheidungsbereich der DRV ...
Will dir wirklich deine Hoffnungen nicht zerstören, aber ich denke mal das wird bei dir nicht anders enden ...in einigen Jahren ...
Dass Jobcenter lässt mich komischer Weise in Ruhe, nachdem ich denen den Widerspruchsbescheid von der DRV gezeigt habe.
NaJa, die wissen auch nicht was sie mit dir anfangen sollen, ich nehme an du hast das JC auch informiert, dass du Klage eingereicht hast, irgendwann werden die schon wieder "aus ihren Löchern kommen", schließlich haben sie immer noch den ehrenvollen Auftrag dich in Arbeit zu vermitteln ...
Keine EGV habe ich zurzeit. Meine Letzte lief am 21.02.13 aus. Seitdem nichts mehr.
Und, fehlt dir da jetzt irgendwas, so ganz ohne EGV ... das ist doch auch nur "Pseudo-Aktivität", um dich möglichst klein zu halten und mit Sanktionen drohen zu können, ich habe so einen Wisch nie unterschrieben und hatte auch soweit meine Ruhe ... fast 2 Jahre lang, bis meine EM-Rente (nach Gerichts-GA und Vergleichs-Angebot der DRV) durch war am Gericht ...
Aktuell habe ich auch noch ein Verfahren (gegen das JC
) am Gericht, das läuft schon seit Sommer 2011 und wenn sie nicht gestorben sind, dann melden die sich irgendwann auch mal wieder, ich habe jetzt keine Eile mehr, bin ja (zum Glück) auf diese Almosen nicht mehr angewiesen ... wir hätten nur gerne zurück, was die uns unberechtigt als Einkommen angerechnet haben in der Zeit ... aber ein wenig Geld kann man ja immer gebrauchen ...
Die Mühlen der Sozialgerichte mahlen eben langsam,
SEEEHHHR langsam ... der letzte Schriftverkehr liegt bei uns jetzt ca. 6 Monate zurück ... möglicherweise warten die auf eine Entscheidung bei einem LSG anderswo, denn da wurde ein sehr ähnlicher Fall verhandelt und das SG gab der Klägerin
RECHT, leider war das JC immer noch nicht damit einverstanden und ging in Berufung ...
Liebe Grüße von der Doppeloma