Neues Urteil "Urlaubsabgeltung"

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maaboo
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Neues Urteil "Urlaubsabgeltung"

Ungelesener Beitrag von maaboo » Fr 16. Nov 2012, 14:49

Hallo,

hab ich soeben auf http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum gelesen.

Da hat eine Solinger vorm Sozialgericht geklagt und Recht bekommen. Es geht hier um Anrechnung von Urlaubsabgeltung auf Alg II.


http://www.solinger-tageblatt.de/Home/S ... 1130a99-ds

Gruss
maaboo

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Doppeloma
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Re: Neues Urteil "Urlaubsabgeltung"

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 16. Nov 2012, 19:30

Hallo maaboo, :Bussi: :applaus:

das ist ja SUUUUPER, dass du das gefunden und eingestellt hast :Bussi: , das werden WIR (der Dopa und ich) ganz besonders im Auge behalten, ob hier die Rechtskraft eintritt oder das JobCenter in Berufung geht, denn ich bin ja aktuell SELBER in ähnlicher Sache am SG im Klageverfahren. :jaa:

Bei uns geht es (unter Anderem) AUCH um die Urlaubsabgeltung vom Dopa letztes Jahr, die man mir in ziemlich hohen Monatsbeträgen auf meinen Anspruch angerechnet hat...wir sind von Beginn an massiv dagegen vorgegangen (mit sehr ähnlichen Argumenten :grinser: ) leider war unserem JobCenter das auch völlig EGAL ... :ic_down:
Es ging da um deutlich MEHR als 400 €, deswegen hat er ja auch aus dem SGB XII (Grundsicherung für Dauer-Rentner) KEIN Geld bekommen, trotz sehr niedriger EM-Rente monatlich, die SEINEN Bedarf gar nicht gedeckt hat (dort war es ZUVIEL VERMÖGEN, im SGB II wäre es eigentlich "Schonvermögen" gewesen, wurde aber VOLL auf MICH angerechnet) ...

Wenn das rechtskräftig geworden ist, werde ich das meiner zuständigen Richterin schicken, als kleinen "Denkanstoß für ihre Entscheidung", die Urteile betreffs "gemischter Bedarfsgemeinschaft" (Sicherung des soziokulturellen Existenz-Minimums) habe ich schon angeführt in meinen Begründungen, auch das wurde vom JC alles ignoriert und wir bekamen seit Dopas EM-Renten-Bewilligung generell ZU WENIG Geld vom Amt, um den absoluten Mindestbedarf (lt. Grundgesetz) einer Bedarfsgemeinschaft gemäß SGB II zu decken. :kotzen:

VIELEN lieben Dank für deine Aufmerksamkeit und das Einstellen dieses Urteiles, ich werde berichten, ob uns das AUCH weiterhelfen konnte. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Neues Urteil "Urlaubsabgeltung"

Ungelesener Beitrag von Cirillo » Fr 16. Nov 2012, 22:44

Hallo :smile:
Ich habe was zum Thema Urlaubsanspruch bei EM-Rente gefunden.

http://www.ihre-vorsorge.de/magazin/nac ... rente.html

Vielleicht ist das für irgend jemanden interessant.

L.G. Cirillo

maaboo
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Re: Neues Urteil "Urlaubsabgeltung"

Ungelesener Beitrag von maaboo » Sa 17. Nov 2012, 10:38

Hallo Doppeloma,

ich habe das gleich meinem RA geschickt. Der soll jetz in die Puschen kommen. :Sturkopf:

Mein Mann hat von 2008 - 2012 sein Urlaubsgeld im März bekommen.
Ich war ab Febr. 2012 Hartz IV.
Die haben MIR gleich das Hartz IV bis Oktober gekürzt und ich solle noch über 700 Euro zurückzahlen, was ich bis jetzt nicht getan habe. :teufel:

Vielleicht wusste das JC von solch einem Urteil schon... :Gruebeln: , es ist jedenfalls eigenartig, das die sich nicht regen... :Gruebeln:

Mein RA meinte, wenn die sich bis nächstes Jahr 2013 März nicht regen, verfällt es und ich müsste - was ich sowieso nicht getan hätte :Sturkopf: - das Geld zurückzahlen.

Wir werden jetzt auf jeden Fall dem RA mitteilen, das wir eine Klage einreichen und Urlaubsgeld vom JC zurückhaben wollen auf Heller und Pfennig!

Jetzt wird gekämpft! :keule: :keule: :keule: :keule: :Miko: :Miko: :Miko: :Miko:

Noch einen schönen Tag,

liebe Grüße
maaboo

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Re: Neues Urteil "Urlaubsabgeltung"

Ungelesener Beitrag von maaboo » Sa 17. Nov 2012, 15:46

Hallo,

zum Urteil will das JC jetzt gegen angehen.

http://www.solinger-tageblatt.de/Home/S ... a8a139d-ds

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Re: Neues Urteil "Urlaubsabgeltung"

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 17. Nov 2012, 17:18

Hallo maaboo, :Bussi:
ich habe das gleich meinem RA geschickt. Der soll jetz in die Puschen kommen.
Ich mache das ja alleine ohne Anwalt, bevor das nicht rechtskräftig ist wird das wenig Sinn machen, wenn ich das ans Gericht weiterleite aber nach 1,5 Jahren Verfahrens-Dauer kommt es auf einen Monat auch nicht mehr an. :lachen:
Vielleicht "warten" die (bei meinem Gericht) sogar auch auf das Ergebnis und die Rechtskraft, die Richter tauschen sich ja auch aus, wenn es SEHR ähnliche Fälle gibt und das PASST ja "wie die Faust aufs Auge" auch auf unseren Fall... :confused: :Gruebeln:
Mein Mann hat von 2008 - 2012 sein Urlaubsgeld im März bekommen.
Meinst du jetzt regelmäßiges (jährliches) Urlaubs-GELD, und das bekam er immer im März ???
Dann ist das ein Mißverständnis liebe @maaboo, in dem Verfahren geht es um Urlaubs-ABGELTUNG am ENDE eines Arbeitsvertrages, weil man den Urlaub wegen Krankheit nicht mehr nehmen konnte.

Das hat mit jährlichem Urlaubs-GELD nichts zu tun, das wird beim JC IMMER angerechnet, genauso wie Weihnachts-GELD sofern das noch jemand bekommt.
Das sind jährliche Sonderzahlungen die als "normales einmaliges Erwerbseinkommen" zählen beim JobCenter.

Aber vielleicht hast du ja nur die Begriffe verwechselt und meinst wirklich die Urlaubs-ABGELTUNG bei Ende des Arbeitsverhältnisses z.B. wegen Übergang in eine Rente ... :Gruebeln:
Ich war ab Febr. 2012 Hartz IV.
Die haben MIR gleich das Hartz IV bis Oktober gekürzt und ich solle noch über 700 Euro zurückzahlen, was ich bis jetzt nicht getan habe.
Ja, DAS ist BÖSE und traurig :traurig: , wenn man da kaum drin ist und dann kommt mal was Extra und die greifen direkt zu, bei uns waren es 4 Monate, als der Dopa seinen Renten-Bescheid bekam, die Abgeltung von seiner Firma war Mitte März auf dem Konto und wir bekammen dann mal für den April BEIDE GAR KEIN GELD mehr vom Amt ... :Verwirrt: :Hilfe:

Das war damals schon die erste Frechheit, immerhin bekam ICH weder Rente noch Urlaubs-Abgeltung, hatte also weiterhin Anspruch auf Leistungen vom JobCenter...es gab KEINEN Änderungs-Bescheid, keine Informationen WARUM, es gab einfach KEIN GELD...

Mit den erforderlichen Bescheiden hatten die es bei uns auch nicht besonders eilig, aber bei den nächsten Überweisungen (logischerweise ab MAI NUR NOCH FÜR MICH) gab es direkt deutliche Abzüge wegen Anrechnung der Urlaubs-Abgeltung als Einkommen.
Korrekte Berechnungen dazu gab es allerdings NICHT und Monate später flatterten auch mir noch Rück-Forderungs-Bescheide ins Haus, weil man mir angeblich zu wenig angerechnet hatte und ich noch immer "überzahlt" wurde, es ging auch um rund 700 € die ICH nun noch zurückzahlen sollte... :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht:
Vielleicht wusste das JC von solch einem Urteil schon... , es ist jedenfalls eigenartig, das die sich nicht regen...
von solchen Urteilen WOLLEN die gar nichts wissen und noch weniger wollen sie sich danach richten ...meine Vermutung wird übrigens gerade bestätigt, die Rechtskraft des Urteils bleibt weiterhin OFFEN...das JobCenter nimmt die Entscheidung des Sozialgerichtes NICHT HIN... man wollte ja heute weiter berichten, DAS ist der Bericht dazu... :kotzen:
Das aber wird das Jobcenter so nicht hinnehmen. Dirk Wagner, Leiter der Solinger Behörde, erklärte auf ST-Anfrage gestern, in die Berufung zu gehen. Er hat sich mit Juristen beraten. „Wir bewerten den Fall anders.“ kra
Hervorhebung von Doppeloma

QUELLE

http://www.solinger-tageblatt.de/Home/S ... a8a139d-ds

Mein RA meinte, wenn die sich bis nächstes Jahr 2013 März nicht regen, verfällt es und ich müsste - was ich sowieso nicht getan hätte - das Geld zurückzahlen.
Habt ihr denn Widerspruch eingelegt gegen diese Forderungen /Aufrechnungs-Bescheide ???
Gab es darauf noch keine Antworten vom JobCenter, nur weil die darauf nicht antworten, verfällt da so schnell NIX, womit begründet er das :confused: :Gruebeln:

Widerspruch und Klage heben die Zahlungs-Pflicht erst mal nicht auf, die "verschieben" das nur (aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage) bis dazu was entschieden wurde, z.B. letztlich vom Gericht, wie das ausgehen kann, zeigt ja das Verfahren in Solingen, das kann sich noch lange hinziehen bis mal klar ist, ob diese Frau das nun zurückbekommen wird oder nicht. :Gruebeln:

Es ist also weiterhin ein "schwebendes Verfahren", damit brauche ich meiner Richterin nicht zu kommen, aber ich AHNE ungefähr was passieren wird, wenn die FÜR MICH / FÜR UNS entscheiden sollten bei meinem Verfahren, das JobCenter wird wohl auch in Berufung gehen, die geben so schnell NICHTS mehr her, was sie einmal haben. :Verwirrt: :Hilfe:
In der Hinsicht werden die dieses Solinger Verfahren ganz sicher AUCH weiter beobachten ...
Wir werden jetzt auf jeden Fall dem RA mitteilen, das wir eine Klage einreichen und Urlaubsgeld vom JC zurückhaben wollen auf Heller und Pfennig!
Klage KANN erst eingereicht werden, wenn ein Widerspruch vom JobCenter abgelehnt wurde, auch ein Anwalt muss sich an den regulären Rechtsweg halten, erst Widerspruch einlegen, wird der abgelehnt DANN folgt die Klage am Sozialgericht ...

Wenn das JC auf den Widerspruch mehr als 3 Monate NICHT reagiert hat, kann man eine "Untätigkeits-Klage" einreichen, damit die gezwungen werden einen Widerspruchs-Bescheid zu erteilen, das sollte euer Anwalt auch wissen, WARUM tut der das dann nicht... :Verwirrt: :Gruebeln:
Jetzt wird gekämpft!
ACH @maaboo, das wirst du auch OHNE dieses Urteil tun müssen, das gilt dann (irgendwann mal vielleicht) FÜR diese Frau und nicht für UNS ALLE, sowas ist nur mal eine Richtlinie (wenn es denn mal rechtskräftig BEENDET ist), an die sich andere Richter dann gerne mal "anlehnen", im Prinzip KANN JEDER Richter anders entscheiden, solange es nicht gegen das Gesetz verstößt...KEINER MUSS sich nach einem Urteil richten, kein AMT und KEIN anderer Richter ... :Ohnmacht:

Sie TUN es nur GERNE MAL, die Richter wenn sie nicht selber zu lange nachdenken möchten und das Urteil in Ordnung finden und die Ämter NUR, wenn es zum Schaden der Bürger nutzbar ist, DANN weisen sie auch gerne auf Urteile hin ...hätte der Bürger /Leistungs-Empfänger einen Vorteil davon...DANN kennen und akzeptieren die nicht mal das Bundes-Sozial-Gericht (BSG) und ignoriren selbst diese Rechtsprechung des obersten deutschen Sozialgerichtes ... :ic_down: :ic_down: :ic_down:

Irgend ein ("popeliges") Sozial-Gericht (unterste Stufe der Gerichte), irgendwo in Deutschland nehmen die Behörden doch gar nicht ernst, darum gehen sie ja in Berufung und erwarten dass später (in der höheren Instanz) GEGEN die Klägerin entschieden wird UND DANN KENNEN die dieses Urteil wieder GANZ GENAU ...und "reiben es jeden Leistungs-Empfänger unter die Nase" der sich gegen Anrechnung von Urlaubs-Abgeltung wehren will.

Im Moment kann man mit diesem Urteil jedenfalls NIX anfangen, wäre ja auch ZUUU schön gewesen, wenn mal wieder ein Urteil GEGEN HARTZ 4 gefallen wäre, das auch direkt rechtsgültig bleibt ...zumindest unterstützend hätte man das schon in eigener Sache verwenden können...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Neues Urteil "Urlaubsabgeltung"

Ungelesener Beitrag von maaboo » Sa 17. Nov 2012, 17:45

Hallo Doppeloma,

nein, mein Mann hat im 10/2008 wegen Krankheit aufhören müssen.

Er bekam 78 Wochen sein Krankengeld, anschl. Reha 2009. Kann nicht mehr unter 3 Std. arbeiten, Schwer behindert 50 % G.

Ab Ende Krankengeld Alg I beantragt.
Den Arbeitsplatz musste die Fa. für meinen Mann "freihalten", er konnte nicht gekündigt werden.
Für die Zeit, wurde ein befristeter AN eingestellt, der ab 01.04.2012 jetzt einen festen Arbeitsplatz hat, da mein Mann ab 01.04.2012 in Altersrente gegangen ist.

Mein Mann hat ab Ende des Krankengeldes bis März 2012 Alg I bekommen.
Ab Feb. 2012 hab ICH Hartz IV beantragt.

Sein Urlaubsgeld bekam er erst Ende März/Anfang April ausbezahlt und das wurde dann auf mein H4 mit angerechnet.

Bis ich einen neuen Bescheid vom JC bekam, hat es 2 Monate gedauert und diese 2 Monate wo ich "unrechtmäßig zusätzliches Geld bezogen hab" so die Worte vom JC, bekam ich bis Sept.2012 gerade mal 69-, Euro H4.
Die haben die Urlaubsabgeltung durch 6 Monate geteilt.


Ist klar, momentan kann der RA nichts unternehmen, aber er weiß, das hier geklagt.

Ich mache nichts mehr alleine, bis jetzt hab ich immer einen Beratungsschein bzw. jetzt auch für meine EM-Rente/Klage Prozesskostenbeihilfe bekommen.

Man muss eben jetzt abwarten, was die Zukunft bringt...

Liebe Grüße
maaboo

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Re: Neues Urteil "Urlaubsabgeltung"

Ungelesener Beitrag von maaboo » Mo 17. Dez 2012, 17:02

Hallo,

hab soeben per Email Antwort bekommen.

Es musste ja so enden.... :schimpfen: :schlecht: :Miko:

"Die Entscheidung ist veröffentlicht, aber das Verfahren ist z. Zt. wegen Berufung beim LSG (Az.: L 2 AS 2252/12)."

Gruss
maaboo

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