Hallo maaboo,
ich habe das gleich meinem RA geschickt. Der soll jetz in die Puschen kommen.
Ich mache das ja alleine ohne Anwalt, bevor das nicht rechtskräftig ist wird das wenig Sinn machen, wenn ich das ans Gericht weiterleite aber nach 1,5 Jahren Verfahrens-Dauer kommt es auf einen Monat auch nicht mehr an.
Vielleicht "warten" die (bei meinem Gericht) sogar auch auf das Ergebnis und die Rechtskraft, die Richter tauschen sich ja auch aus, wenn es SEHR ähnliche Fälle gibt und das PASST ja "wie die Faust aufs Auge" auch auf unseren Fall...
Mein Mann hat von 2008 - 2012 sein Urlaubsgeld im März bekommen.
Meinst du jetzt regelmäßiges (jährliches) Urlaubs-
GELD, und das bekam er immer im März ???
Dann ist das ein Mißverständnis liebe
@maaboo, in dem Verfahren geht es um Urlaubs-
ABGELTUNG am ENDE eines Arbeitsvertrages, weil man den Urlaub wegen Krankheit nicht mehr nehmen konnte.
Das hat mit jährlichem Urlaubs-GELD nichts zu tun, das wird beim JC IMMER angerechnet, genauso wie Weihnachts-GELD sofern das noch jemand bekommt.
Das sind jährliche Sonderzahlungen die als "normales einmaliges Erwerbseinkommen" zählen beim JobCenter.
Aber vielleicht hast du ja nur die Begriffe verwechselt und meinst wirklich die Urlaubs-
ABGELTUNG bei Ende des Arbeitsverhältnisses z.B. wegen Übergang in eine Rente ...
Ich war ab Febr. 2012 Hartz IV.
Die haben MIR gleich das Hartz IV bis Oktober gekürzt und ich solle noch über 700 Euro zurückzahlen, was ich bis jetzt nicht getan habe.
Ja, DAS ist BÖSE und traurig
, wenn man da kaum drin ist und dann kommt mal was Extra und die greifen direkt zu, bei uns waren es 4 Monate, als der Dopa seinen Renten-Bescheid bekam, die Abgeltung von seiner Firma war Mitte März auf dem Konto und wir bekammen dann mal für den April BEIDE GAR KEIN GELD mehr vom Amt ...
Das war damals schon die erste Frechheit, immerhin bekam ICH weder Rente noch Urlaubs-Abgeltung, hatte also weiterhin Anspruch auf Leistungen vom JobCenter...es gab KEINEN Änderungs-Bescheid, keine Informationen WARUM, es gab einfach KEIN GELD...
Mit den erforderlichen Bescheiden hatten die es bei uns auch nicht besonders eilig, aber bei den nächsten Überweisungen (logischerweise ab MAI NUR NOCH FÜR MICH) gab es direkt deutliche Abzüge wegen Anrechnung der Urlaubs-Abgeltung als Einkommen.
Korrekte Berechnungen dazu gab es allerdings NICHT und Monate später flatterten auch mir noch Rück-Forderungs-Bescheide ins Haus, weil man mir angeblich zu wenig angerechnet hatte und ich noch immer "überzahlt" wurde, es ging auch um rund 700 € die ICH nun noch zurückzahlen sollte...
Vielleicht wusste das JC von solch einem Urteil schon... , es ist jedenfalls eigenartig, das die sich nicht regen...
von solchen Urteilen WOLLEN die gar nichts wissen und noch weniger wollen sie sich danach richten ...meine Vermutung wird übrigens gerade bestätigt, die Rechtskraft des Urteils bleibt weiterhin OFFEN...das JobCenter nimmt die Entscheidung des Sozialgerichtes NICHT HIN... man wollte ja heute weiter berichten, DAS ist der Bericht dazu...
Das aber wird das Jobcenter so nicht hinnehmen. Dirk Wagner, Leiter der Solinger Behörde, erklärte auf ST-Anfrage gestern, in die Berufung zu gehen. Er hat sich mit Juristen beraten. „Wir bewerten den Fall anders.“ kra
Hervorhebung von Doppeloma
QUELLE
http://www.solinger-tageblatt.de/Home/S ... a8a139d-ds
Mein RA meinte, wenn die sich bis nächstes Jahr 2013 März nicht regen, verfällt es und ich müsste - was ich sowieso nicht getan hätte - das Geld zurückzahlen.
Habt ihr denn Widerspruch eingelegt gegen diese Forderungen /Aufrechnungs-Bescheide ???
Gab es darauf noch keine Antworten vom JobCenter, nur weil die darauf nicht antworten, verfällt da so schnell NIX, womit begründet er das
Widerspruch und Klage heben die Zahlungs-Pflicht erst mal nicht auf, die "verschieben" das nur (aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage) bis dazu was entschieden wurde, z.B. letztlich vom Gericht, wie das ausgehen kann, zeigt ja das Verfahren in Solingen, das kann sich noch lange hinziehen bis mal klar ist, ob diese Frau das nun zurückbekommen wird oder nicht.
Es ist also weiterhin ein "schwebendes Verfahren", damit brauche ich meiner Richterin nicht zu kommen, aber ich AHNE ungefähr was passieren wird, wenn die FÜR MICH / FÜR UNS entscheiden sollten bei meinem Verfahren, das JobCenter wird wohl auch in Berufung gehen, die geben so schnell NICHTS mehr her, was sie einmal haben.
In der Hinsicht werden die dieses Solinger Verfahren ganz sicher AUCH weiter beobachten ...
Wir werden jetzt auf jeden Fall dem RA mitteilen, das wir eine Klage einreichen und Urlaubsgeld vom JC zurückhaben wollen auf Heller und Pfennig!
Klage KANN erst eingereicht werden, wenn ein Widerspruch vom JobCenter abgelehnt wurde, auch ein Anwalt muss sich an den regulären Rechtsweg halten, erst Widerspruch einlegen, wird der abgelehnt DANN folgt die Klage am Sozialgericht ...
Wenn das JC auf den Widerspruch mehr als 3 Monate NICHT reagiert hat, kann man eine "Untätigkeits-Klage" einreichen, damit die gezwungen werden einen Widerspruchs-Bescheid zu erteilen, das sollte euer Anwalt auch wissen, WARUM tut der das dann nicht...
Jetzt wird gekämpft!
ACH
@maaboo, das wirst du auch OHNE dieses Urteil tun müssen, das gilt dann (irgendwann mal vielleicht) FÜR diese Frau und nicht für UNS ALLE, sowas ist nur mal eine Richtlinie (wenn es denn mal rechtskräftig BEENDET ist), an die sich andere Richter dann gerne mal "anlehnen", im Prinzip KANN JEDER Richter anders entscheiden, solange es nicht gegen das Gesetz verstößt...KEINER MUSS sich nach einem Urteil richten, kein AMT und KEIN anderer Richter ...
Sie TUN es nur GERNE MAL, die Richter wenn sie nicht selber zu lange nachdenken möchten und das Urteil in Ordnung finden und die Ämter NUR, wenn es zum Schaden der Bürger nutzbar ist, DANN weisen sie auch gerne auf Urteile hin ...hätte der Bürger /Leistungs-Empfänger einen Vorteil davon...DANN kennen und akzeptieren die nicht mal das
Bundes-Sozial-Gericht (BSG) und ignoriren selbst diese Rechtsprechung des obersten deutschen Sozialgerichtes ...
Irgend ein ("popeliges") Sozial-Gericht (unterste Stufe der Gerichte), irgendwo in Deutschland nehmen die Behörden doch gar nicht ernst, darum gehen sie ja in Berufung und erwarten dass später (in der höheren Instanz) GEGEN die Klägerin entschieden wird UND DANN KENNEN die dieses Urteil wieder GANZ GENAU ...und "reiben es jeden Leistungs-Empfänger unter die Nase" der sich gegen Anrechnung von
Urlaubs-Abgeltung wehren will.
Im Moment kann man mit diesem Urteil jedenfalls NIX anfangen, wäre ja auch ZUUU schön gewesen, wenn mal wieder ein Urteil GEGEN HARTZ 4 gefallen wäre, das auch direkt rechtsgültig bleibt ...zumindest unterstützend hätte man das schon in eigener Sache verwenden können...
Liebe Grüße von der Doppeloma