Wenn Klage beim SG eingereicht wurde, was folgt ?

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Schlummerle
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Wenn Klage beim SG eingereicht wurde, was folgt ?

Ungelesener Beitrag von Schlummerle » So 12. Aug 2012, 10:25

Hallo,

wie geht es bitte weiter, wenn eine Klage - noch ohne Begründungen - beim SG eingereicht wurde ?

Bekommt der Kläger (automatisch / generell) eine Eingangsbestätigung oder wie das heißt ?

Wer muss bitte den nächsten Schritt tun ?

Kommt das SG auf den Kläger zu ?

Muss der Kläger seine Begründungen gleich nachschicken ?

Begründungen auch mit Einschreiben / Rückschein schicken ?


So das waren mal wieder meine "harten Nüsse" am Sonntag.

Ich freue mich bereits auf eure Antworten und bedanke mich jetzt schon.


Schlummerle (in freudiger Erwartung) :smile:

Vrori
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Re: Wenn Klage beim SG eingereicht wurde, was folgt ?

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 12. Aug 2012, 13:58

Hallo,

so wie ich das mitbekommen habe, gabs eine Eingangsbestätigung...

und dann holte der Richter vom Sozialgericht die verschiedenen Stellungnahmen zusammen..

wir haben also Klage eingereicht und die Klage begründet..
dann schrieb das Sozialgericht den "Angeklagten" an...und wollte die Begründung von dem haben.
dann wurden wir angeschrieben und sollten auf die Stellungnahme des Angeklagten uns äußern..
dann durfte der Angeklagte sich wieder äußern...
und nun warte ich auf einen Termin bei meinem Anwalt, weil die Behörde vermutlich die Akten manipuliert hat und Kopien der manipulierten Akten wohl an das Sozialgericht geschickt hat..

nun müssen wir beweisen, dass es doch nicht so war, wie die Behörde das mitteilt..

die sind tatsächlich so dreist und lügen dem Sozialgericht etwas vor...

angeblich hätte ich am 13.8. letzten jahres einen Termin beim ärztl.Dienst der Afa gehabt..und lediglich wegen dieser Nichtteilnahme wurde das ALG I zum Febr. 2012!! eingestellt..
die zwischenzeitlichen aufforderungen nun endlich die Schweigepflcihtentbindungen einzureichen, die Drohungen, dann mein ALG I einzustellen usw...das haben die alles ignoriert und nur geschrieben, ich wäre meiner Mitwirkungsfplciht nicht nachgekommen..

interessanterweise hatte aber mein Anwalt im März 2012 Akteneinsicht beantragt und auch bekommen...da lag aber noch keine Info in der Akte, dass ich im August 2011 einen Begutachtungstermin nicht wahrgenommen hätte..

wir werden vermutlich das Sozialgericht bitten, die aussagen des arbeitsamtsmitarbeiters vereidigen zu lassen..mal schauen, was der dann macht..ob der noch so fröhlich weiter lügt..

LG
Vrori

du schaust, selbst bei Klageerhebung scheuen die sich nicht, noch mehr zu lügen..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Wenn Klage beim SG eingereicht wurde, was folgt ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 12. Aug 2012, 15:06

Hallo Schlummerle, :smile:
wie geht es bitte weiter, wenn eine Klage - noch ohne Begründungen - beim SG eingereicht wurde ?
Bekommt der Kläger (automatisch / generell) eine Eingangsbestätigung oder wie das heißt ?
Hast du das jetzt ganz alleine gemacht (schriftlich per Einschreiben oder bei der Rechts-Antragstelle ???)... :confused: :Gruebeln:

Vom Gericht bekommst du dann auf JEDEN Fall eine Eingangsbestätigung und das zugeteilte Aktenzeichen für deinen Fall, damit hast du dann den Nachweis, dass die Klage fristgerecht eingereicht wurde. :ic_up:
Wer muss bitte den nächsten Schritt tun ?
Gibt es noch keine ausführliche Begründung, wirst du gebeten das nachzuholen, meist wird dafür vom Gericht ein Termin gesetzt, den kannst du aber verschieben lassen, wenn du das so schnell nicht schaffst mit der Begründung.

Das Gericht fordert sich deine Akte bei dem Beklagten Teil an (das hat @Vrori völlig richtig beschrieben), die WOLLEN natürlich NICHT was DU willst und werden in ihren Schreiben IMMER verlangen, das Gericht soll die Klage abweisen.
Auch DU hast das Recht (als Kläger) jederzeit Akten-Einsicht bei Gericht zu nehmen, man KANN natürlich NIE wissen (auch das Gericht nicht), ob die wirklich ALLES geschickt haben, was es dort schon gibt.
Kommt das SG auf den Kläger zu ?
Wurde deine Klage fristgerecht eingereicht, dann bekommst du immer was schriftlich vom Gericht, wenn es da was für dich zu erledigen gibt, keine Sorge und achte IMMER darauf, das genannte Aktenzeichen ÜBERALL (auf JEDE Seite !!!) mit rauf zu schreiben, damit die wissen wo das hingehört.

Ich bekam damals dann über meinen Anwalt (in der Renten-Klage) ALLE Unterlagen die ich für das Gericht ausfüllen sollte, dir wird man das dann DIREKT zuschicken, da sind auch Fragen nach gesundheitlichen Sachen bei und eine Schweigepflicht-Entbindung, damit das Gericht überhaupt SELBER ermitteln KANN, solltest du das dann auch erlauben.

Das Sozialgericht MUSS den Sachbverhalt SELBER feststellen und überprüfen, darum nützt es NICHTS, wenn die NUR die Unterlagen /Akten von der DRV ansehen können, denn die werden natürlich auch NUR das schicken, was "gut" für die DRV ist.

Bei mir hat das SG dann SELBER Befunde bei MEINEN Ärzten (bei ALLEN !!!) angefordert, was die DRV in diesem Umfang vorher noch nie gemacht hatte und später haben die (vom Gericht) dann beschlossen einen eigenen GA zu beauftragen, weil das (was meine Ärzte geschrieben hatten) mit den Angaben in den DRV-GA und im Reha-Bericht nicht zusammengepasst hat... :Gruebeln:

In meinem Verfahren gegen das JobCenter mache ich auch alles Alleine, da habe ich schon so einige "Fehl-Informationen" lesen dürfen, die dort vom JC gemacht wurden, das darf uns NICHT durcheinander bringen, darum bekommt man die Sachen ja vom Gericht, damit man sich dazu äußern (Stellungnahme) und die EIGENEN Beweise dazu vorlegen kann.

Sowas KANN einige Zeit HIN und HER gehen, denn der Beklagte Teil wird natürlich immer wieder versuchen seine "Unschuld darzustellen", wie @Vrori das schon beschreibt leider auch mit weniger legalen Mitteln, man sollte sich allerdings hüten direkt von "Akten-Manipulation" zu sprechen, wenn man das nicht wirklich beweisen kann.

In meiner Renten-Sache hat ja die DRV auch IMMER ihre GA als "korrekt" bezeichnet, trotzdem haben sie dem Richter irgendwann NICHT mehr ausgereicht, um aus seiner Sicht über meine EM-Rente zu entscheiden... :applaus:

So sollte man in seinen Äußerungen (auch wenn es manchmal sehr schwer fällt :grinser: ) IMMER sachlich und bei beweisbaren Tatsachen bleiben, damit bekommt man den Richter dann eher "auf seine Seite"...
ALLE Schreiben und Beweismittel sind IMMER doppelt (NUR KOPIEN, KEINE Originale !!!) einzureichen, sonst kann das Gericht die Kosten für zusätzlich erforderliche Kopien verlangen.

Ich habe bisher ALLE Unterlagen IMMER per Einschreiben zum Gericht geschickt, so kann ich sicher sein, dass die das auch bekommen haben und später auch die Kosten beim "Verlierer" einfordern...also ALLES schön aufbewahren, JEDE Quittung für Papier /Druckerfarbe/ Brief-Umschläge /Postgebühren, da kommt mit der Zeit ganz schön was zusammen. :Heiss:

Zu meiner letzten Stellungnahme (betreffs JobCenter) ist denen wohl noch Nichts weiter eingefallen (was sie MIR nun wieder "vorwerfen könnten" :Gruebeln: :teufel: ), das ist schon über 3 Monate her, bisher tut sich da in der Sache NIX weiter...
Ist ganz gut, im Moment habe ich ja mit den Vorbereitungen auf mein EM-Rentner-Dasein auch genug zu tun :grinser: , die werden schon irgendwann wieder "munter werden"...ICH HABE jetzt ZEIT... :jaa: :icon_e_wink: :pfeif:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Schlummerle
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Re: Wenn Klage beim SG eingereicht wurde, was folgt ?

Ungelesener Beitrag von Schlummerle » Mo 13. Aug 2012, 05:51

Guten Morgen,

DANKE schön.

Hast du das jetzt ganz alleine gemacht (schriftlich per Einschreiben oder bei der Rechts-Antragstelle ???)...
Alleine = ohne Anwalt: ja,
ich denke schon an Klage (dauert noch etwas) fristgerecht ! erheben mit Einschreiben mit Rückschein,
SG ist mir viel zu weit weg, um diese dann selbst dorthin zu bringen;
und
dass ich danach erst meine Begründungen einschl. JL hinschicke.

Ich bin ja erst noch bei der Planung, mache mir Gedanken, plane,
was wäre wenn ... , evtl. was käme auf mich zu wenn ... .
Deshalb frage ich hier so viel u. auch so oft. Damit ich halt nen Richtung bekomme, wie es weiter geht. Ihr habt ja schon Erfahrungen sammeln können. Ich noch gar nicht.

L G
Schlummerle

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