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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/10

Verfasst: Di 7. Aug 2012, 22:10
von Boo
Hallo, meine Lieben , :smile:

ich stell das brandneue Urteil mal hier rein.

http://www.hensche.de/Urlaub_Dauerkrank ... l#tocitem2

Bei mir läuft zur Zeit eine Klage beim Arbeitsgericht. Mal sehen was übrig bleibt von meinen Forderungen. :pfeif:

Re: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/1

Verfasst: Mi 8. Aug 2012, 19:57
von Peja
.. ich kann es nicht aufmachen , stand aber auch in meiner Zeitung , heute ... gestern hab ich gekündigt und auch um Auszahlung des Urlaubsanspruch gebeten ..sind aber nur 16 Monate - habe aber schon einmal 12 Monate ausgezahlt bekommen .... wie das nun läuft keine Ahnung ...

lg peja

Re: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/1

Verfasst: Mi 8. Aug 2012, 21:38
von Doppeloma
Hallo Peja, :smile:
gestern hab ich gekündigt und auch um Auszahlung des Urlaubsanspruch gebeten ..sind aber nur 16 Monate -
Warum hast DU gekündigt :confused: :Gruebeln: , der Anspruch besteht eigentlich nur, wenn man gekündigt wird ODER wegen Übergang in eine Dauer-Rente (wegen EM ODER wegen Alters) durch Krankheit den Urlaub nicht mehr nehmen KONNTE.

In solchen Fällen (Arbeitsverhältnis endet durch dauerhafte Berentung) braucht man aber nicht zu kündigen, bei einer eigenen Kündigung gibt es diesen Anspruch nicht unbedingt, da soll man ja den Urlaub noch während der KÜ-Frist möglichst (in üblicher Weise) in Anspruch nehmen, welchen Grund gab es denn jetzt für deine Eigen-Kündigung... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/1

Verfasst: Mi 8. Aug 2012, 22:18
von Boo
Vllt. funzt der auch für dich, @Peja :smile:

http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_9- ... s13924.htm

Re: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/1

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 05:40
von k@lle
auch hier findet man aktuelle urteile :lesen:

http://www.rechtslupe.de/

da hab ich mich für eine Newsletter angemeldet....passende Urteile daraus hab ich hier im Forum öfter schon gepostet...

so auch im Bezug auf Urlaubsabgeltung...allerdings denke ich das er hier im Forum irgendwo untergegangen ist

Re: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/1

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 06:52
von stadtpflanze
Danke Boo.
Ich habe diesen Link noch mal in "Gerichtsurteile - gesammelt" hier eingestellt.
Ist ja nicht unwichtig.

Re: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/1

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 08:12
von Boo
Danke @Stadtpflanze & @K@lle,

ja es gab etliche Urteile über das Thema Urlaubsabgeltung beginnend mit dem Urteil des EuGH, das Urlaubsanspruch nicht verfällt von 2009 Dieses Urteil wurde am 22. November 2011 vom EuGH geändert. In der Zwischenzeit gab es etliche " positive " sowie " negative " Urteile für den Arbeitnehmer, aber keines vom Bundesarbeitsgericht. Das waren allesamt Urteile von " untergeordneten " Gerichten. Meines Erachtens sind die nicht bindend. Darum ist das Urteil vom Bundesarbeitsgericht - so wie ich das verstehe - so wichtig.

Das mit den Newsletter ist fein, @K@lle :applaus:

Re: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/1

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 13:10
von Peja
so ihr lieben , ich bin dabei .... mein Personalbüro hat schon reagiert ...

1. es gab keinen Grund für mich zu kündigen - ICH wollte es aber ... bekomme seid August nichts mehr ..kein KG -Kein Alg. ..Rentenantrag läuft immer noch im Widerspruch ... ich wollte nur meine Stelle frei geben ..weil ich da nicht mehr arbeiten kann ...

bin seit 2009 / 11 im Krankenstand ... Rente abgelehnt Widerspruch läuft

im Sommer 2011 ... habe ich gebeten ( Arbeitgeber) mir meinen Urlaub und die Üstd. von 2009 auszubezahlen .....

im Dez. habe ich alles und auch den Urlaub(24 Tage) von 2010 ausgezahlt bekommen.... hab mich gefreut...

nun habe ich fristgerecht zum 30. Sep. gekündigt (ich habe keine Vorteile wenn ich die Stelle blockiere) und um Auszahlung Urlaubsanspruch 2011/2012 gebeten

heute kam die Antwort :

Mit der Gehaltsabrechnung von Dez. 2011 haben Sie vorab bereits eine Urlaubsabgeltung in Höhe von ....erhalten. Diese Berechnung erfoglte nach einer Rechtssprechung des EuGH aus Nov. 2011, wonach für einen langzeiterkrankten Mitarbeiter pro Jahr ein Anspruch in Höhe des gesetzlichen Mindesurlaubs (24 Tage) entsteht, und umfasste den Zeitraum bis zu Ihrer Aussteuerung im Mai 2011. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichtes (9 AZR 353/10 ) vom 07.08. 2012 verfällt der Urlaubsanspruch bei Krankheit 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, d. h . in Ihrem Fall verfällt der Urlaub aus 2009 und 2010.

Da eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs erst zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt,werden bei Ausscheiden im Sep. 2012 folgende Anspüche fällig.

Urlaub 2011 = 24 Tage
Urlaub 2012 = 18 Tage

insgesamt = 42 Tage

Bereits in 12/2011 vorab bezahlt 37 Tage

Den Restanspruch von 5 Tage in Höhe von .... werden wir mit der Gehaltsabrechnung im Sep. auszahlen.


so.........alles abgetippt

Re: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/1

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 13:15
von Peja
.. für mich stellt sich nun die Frage ... Anwalt ... in der Abrechung von 2011 steht nichts von vorauszahlung ... im Gegenteil - es steht drin Urlaubsabgeltung bis
06. 05. 2011

ich bin sooooo sauer ....

lg peja

Re: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/1

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 13:46
von Peja
... ich lese und grübele so hab schon Kopfschmerzen .... frage an euch . habe nun das Urteil durchgelesen ... ist ja wirklich so ...aber mir hat man es ja schon ausgezahlt , haben die evtl, einen Formfehler begannen ...? und müssen so noch einmal zahlen ... ?
nächste Frage .. es ist immer vom mindes Urlaubsan.(24 Tag) die Rede - im Gesetz steht- auch erwähnt der Zusatzurlaub ( Schwerbehinderung nehme ich an) ?
hat man darauf anspruch - Zusätzlich ....24 Tage plus 5 Tage Schwerbehinderungs ???

wer hat Ahnung ...... ?? könnte so nocheinmal 10 Tage rausholen .....