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Re: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/1

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 15:21
von Doppeloma
Hallo Peja, :koepfchen:
.. für mich stellt sich nun die Frage ... Anwalt ... in der Abrechung von 2011 steht nichts von vorauszahlung ... im Gegenteil - es steht drin Urlaubsabgeltung bis
06. 05. 2011
wenn das so in der Abrechnung steht, dann kann (aus meiner Sicht) nur die Zeit bis 06.05.2011 "als abgerechnet zählen", warum so ein "krummes" Datum ???
Da wären dann zumindest noch die anteiligen U-Tage für 2011 und der Rest (bis zum Ausscheiden 2012) fällig, UND natürlich die ensprechenden Ansprüche auf den zusätzlichen Urlaub für Schwerbehinderte.
Dabei ist dann aber zu beachten, dass der auch nur anteilig für einzelne Monate gewährt werden braucht, also die 5 Tage gelten NUR für ein Volles Jahr.
ich bin sooooo sauer ....
Das glaube ich dir gerne :koepfchen: , dein AG ist prompt auf den ZUG des aktuellen Urteiles "aufgesprungen", daran sieht man schon wie intensiv da diese Rechtsprechung überall verfolgt wird.
Er versucht das nun allerdings "rückwirkend", auf eine bereits erfolgte Urlaubs-Abgeltung anzuwenden, das sehe ich nicht als korrekt an, andererseits ist eine Abgeltung bei bestehendem Arbeitsverhältnis auch NICHT üblich... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Für MICH ist es allerdings unerheblich, ob ich bei meinem AG "einen Arbeitsplatz" blockiere, der macht sich um MEIN Leben auch keine solchen Gedanken...DU hast dir damit die Möglichkeit genommen gegen diese Verfahrensweise bei der Auszahlung/Abrechnung deiner Urlaubsabgeltung gerichtlich vorzugehen, weil du ja SELBER gekündigt hast.

Da kann der AG auch sagen, "sei froh, dass du überhaupt noch was bekommst", DU hast doch freiwilig gekündigt...

Mein AG weiß auch, dass ich dort NIE mehr arbeiten werde, trotzdem warte ich ab was passiert, die AG haben genug Möglichkeiten vertretungsweise Leute einzustellen als Ersatz für Langzeit-Kranke, in den meisten Fällen gibt es doch sowieso nur noch befristete Arbeits-Verträge bei Neueinstellungen oder die holen sich "Ersatz" von den Zeitarbeits-Firmen.

Die können sie ja jederzeit "zurückgeben", wenn der Kranke doch mal wieder zur Arbeit kommen sollte, dass dein AG jetzt "Oberwasser" hat, wenn ein Schwerbehinderter freiwillig seinen Arbeitsplatz aufgibt, das überrascht mich ehrlich gesagt NICHT...du hast ihm viel Ärger erspart z.B. die Auseinandersetzungen mit dem Intergrationsamt, wenn ER dich hätte kündigen wollen.

Für solche Überlegungen ist es nun natürlich zu spät, MICH werden die SOOO billig nicht los...ich bleibe Mitarbeiter solange meine Zeitrente läuft und auch bis zur Altersrente wenn es sein MUSS...ich habe die Perso-Abteilung über die Bewilligung der EM-Rente informiert, wenn die am aktuellen Zustand (ruhendes Arbeitsverhältnis) was ändern wollen, dann melden die sich schon...

Ansonsten ist mir deren Personalplanung und die Art der "Neubesetzung" meines Arbeitsplatzes ziemlich EGAL...in meiner Firma (zumindest an meinem Standort) wurde übrigens schon seit JAHREN nicht mehr neu eingestellt, wenn einer freiwillig ausgeschieden ist (oder gegangen wurde)...dessen Arbeit mußten dann die anderen mit übernehmen.... :jaa:

Selbstverständlich haben solche Arbeitsbelastungen KEINEN direkten Anteil daran, dass die Arbeit immer mehr Leute KRANK macht, "gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen" wurden jedenfalls dem Gericht gegenüber "negiert", was bedeutet an der Arbeit liegt/lag es ganz sicher NICHT, dass ich dauerhaft AU-krank geworden bin... :Sturkopf: :Sturkopf: :Sturkopf:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/1

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 15:45
von Esuse
Steht in der Urteilsbegründung nicht etwas von 20 Tagen gesetztl Mindesturlaub? Plus den Urlaub für die Schwerbehinderung?

Re: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/1

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 18:23
von Peja
.... Esuse der mindest Anspruch entspricht 24 Tage ...

Doppeloma .... das Datum ...siehe meinen Text .. ist genau der Tag wo ich von der KK Ausgesteuert wurde .. warum die das genommen haben ist mir auch unklar ... ich sehe es wie du ... die haben mir diese Zeit schon bezahlt und wollen es nun einfach Abziehen ... morgen mach ich einen Termin beim Anwalt ...

lg peja

Re: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/1

Verfasst: Do 9. Aug 2012, 18:34
von maday
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage, dabei werden 4 Tage für den Samstag berechnet. Hat man eine 5 Tage Arbeitswoche (Mo.- Fr.) dann hat man auch nur 20 Tage Jahresurlaub (Mo.- Fr.). Bei der 6 Tage Arbeitswoche (Mo.- Sa.) hat man 24 Tage Urlaub (Mo.- Sa.).

Re: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/1

Verfasst: Fr 10. Aug 2012, 07:24
von Peja
...ich habe die 5 Tage Woche .... da hab ich ja noch etwas Glück ... im Schreiben steht bei mir " gesetzlicher Mindesurlaub 24 Tage" ....

lg peja