Hallo,
was bei GG passiert ist, kannst Du nachlesen unter "nie wieder vdk". Der VDK hat einen großen Fehler gemacht, so das das Klageverfahren vorzeitig eingestellt wurde. GG hat die Rente dann via Überüfungsantrag bekommen. Das Klageverfahren hätte 2 bis 3 Jahre gedauert. Je nachdem, wie die GA des Gerichts ausfallen, soll es hier und da zu Vergleichsangeboten der DRV gekommen sein.
LG
Klage vorm Sozialgericht
- marion23
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Re: Klage vorm Sozialgericht
ich habe vom VDK ein Schreiben bekommen in dem folgendes stand......In der Anlage übersende ich zu ihrer Information noch eine Kopie der unverbindlichen Rentenprobeberechnung der DRV vom 16.08.2011 mitsamt dem dazugehörigen Vesicherungsverlauf.....
In der Probeberechnung sieht wie folgt aus...
Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Zugrundegelegter Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung ??.??.2010
Zugrundegelegter Rentenbeginn: 01.07.2010
Hinzuverdienstgrenze bei einem zugrundegelegten Rentenbeginn 01.07.2010
In der Probeberechnung sieht wie folgt aus...
Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Zugrundegelegter Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung ??.??.2010
Zugrundegelegter Rentenbeginn: 01.07.2010
Hinzuverdienstgrenze bei einem zugrundegelegten Rentenbeginn 01.07.2010
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Re: Klage vorm Sozialgericht
Hallo
Ich hab eigentlich jedes Jahr meinen Versicherungsverlauf bekommen.Da ich länger AU bin hab ich mir zum Anfangs des Jahres eine Berechnung schicken lassen .Der ist wesentlich ausführlicher .Dort steht auch wenn ich zum 1.1.2011 in EMR gehe was ich erhalte und das es bis zum 60. Lebensjahr mit den Durchschnitt hoch gerechnet wird.Auch Fehlzeiten und was ich durch die Scheidung an Versorgungsausgleich bekommen hab.Das waren bestimmt 15 Seiten.
Hab am 7.9. EMR beantragt und alles in Kopie beigelegt mit Krankheits und Berufsverlauf .Mir wurde gesagt normal kann es 3 Monate dauern mal sehen was bei mir so raus kommt.
LG SONJA
Ich hab eigentlich jedes Jahr meinen Versicherungsverlauf bekommen.Da ich länger AU bin hab ich mir zum Anfangs des Jahres eine Berechnung schicken lassen .Der ist wesentlich ausführlicher .Dort steht auch wenn ich zum 1.1.2011 in EMR gehe was ich erhalte und das es bis zum 60. Lebensjahr mit den Durchschnitt hoch gerechnet wird.Auch Fehlzeiten und was ich durch die Scheidung an Versorgungsausgleich bekommen hab.Das waren bestimmt 15 Seiten.
Hab am 7.9. EMR beantragt und alles in Kopie beigelegt mit Krankheits und Berufsverlauf .Mir wurde gesagt normal kann es 3 Monate dauern mal sehen was bei mir so raus kommt.
LG SONJA
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