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Wartezeit nach Urteilsspruch bei Ablehnung

Verfasst: Sa 11. Jun 2011, 08:22
von Miko
Hi,

nehmen wir mal an ein Sozialgericht sagt, dass die Klage auf Rente abgewiesen werde.

Muss man dann 2 Jahre warten bis man einen neuen Rentenantrag stellen kann, oder geht das schon früher, wenn sich der Gesundheitszustandverschlechtern würde?

Re: Wartezeit nach Urteilsspruch bei Ablehnung

Verfasst: Sa 11. Jun 2011, 08:41
von Blacky
Wenn mir jetzt das gleiche Schicksal passiert gehe ich einen anderen Weg.

Reha beantragen und über diese Schiene eine Entscheidung erzwingen.

Wird die Reha abgelehnt weil ja nix mehr zu machen ist müßte eigentlich Rente bewilligt werden.

Ansonsten halt die Ärzte in der Klinik davon überzeugen das nix mehr geht.

Was deine Frage angeht, keine Ahnung, aber warum sollte man es nicht gleich wieder versuchen können?

Re: Wartezeit nach Urteilsspruch bei Ablehnung

Verfasst: Sa 11. Jun 2011, 08:56
von Boo
Einfach die Reha Stelle bei der DRV kontaktieren & nachfragen, lieber Miko ... :grinser:

Die Gedanken von @Blacky finde ick jut ! :jaa:

Ruhige Pfingstfeiertage euch beeden, trotz aller Widrigkeiten ! :Yeah:

Re: Wartezeit nach Urteilsspruch bei Ablehnung

Verfasst: Sa 11. Jun 2011, 09:41
von angel
Das war mein Weg...
ich war im Klageverfahren..habe mit der Rehastelle der DRV telefoniert, ihnen geschildert, dass ich gerne arbeiten würde,
Teilhabe bräuchte,aber nicht wüßte was oder wie.....sei im Klageverfahren...daraufhin meinten sie, dass ich eine Reha beantragen solle, um die Leistungsfähigkeit überprüfen zu lassen, man könne dann entscheiden, ob Teilhabe oder Rente.....
Bekam dann dann nach langer Bearbeitungszeit die Reha bewilligt, gleichzeitig wurde bei der Bewilligung geschrieben, dass danach über den Rentenantrag entschieden werde.....ich würde diesen Weg jedem empfehlen, es hat das ganze Verfahren doch sehr abgekürzt.