auch hier Widerspruch abgelehnt

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deJ.Ulla
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Re: auch hier Widerspruch abgelehnt

Ungelesener Beitrag von deJ.Ulla » So 23. Jun 2013, 07:19

nach langer Zeit des Wartens war gestern endlich Hans sein Rentenbescheid da.

teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit....

Rente beginnt am 01.07.2010 und ist befristet bis 30.06.2015...erste Rentenzahlung erst zum 01.08.2013. Das heißt noch 2 Monate überbrücken :Ohnmacht:

Nachzahlung wird erst verrechnet und Rest ausgezahlt......bevor Hans ja von ALG 1 ins ALG 2 gerutscht ist, mußte er ja seine Ersparnisse "aufessen".So bekommt er ja die 5 Monate komplett die Rente und auch jetzt ...März letzte Zahlung ALG 2wieder 5 Monate bis August....

Wie ich im Rentenbescheid gelesen habe, ist der Krankenkassenbeitrag niediger als vorher....wollen mal zur KK und fragen was mit der Überzahlung ist....

Froh bin ich das die Rente etwas höher ausgefallen ist, als wir angenommen hatten.....

Sein Psychiater schreibt ihm weiter fleissig krank und ich hefte die Krankmeldungen schön ab....wo sollen die sonst hin??

So...wie gehts weiter..... Arbeitgeber Informieren das befristete Rente wegen BU hat? Antrag auf Betriebsrente stellen?

Erstmal etwas erholen und dann fangen wir wieder an..... neuen Rentenantrag stellen.....sind ja schon geübt drinnen ......

Und mit Hilfe dieses Forums hätten wir das alles nicht geschafft :ic_up: Dafür ein ganz großes DANKE :smile:

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Re: auch hier Widerspruch abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 24. Jun 2013, 00:48

Hallo Ulla, :Bussi:
teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit....
lieben Dank für deine Information, lese ich ein wenig "mit lachendem und weinendem Auge", denn ich verstehe das was nicht (ja, auch sowas kommt mal vor :lachen: ) ... nach welchem § wird denn diese Rente jetzt bewilligt, soll es die reine Rente wegen Berufsunfähigkeit sein (§ 240 für die vor 61 Geborenen ???) ...
Rente beginnt am 01.07.2010 und ist befristet bis 30.06.2015...erste Rentenzahlung erst zum 01.08.2013. Das heißt noch 2 Monate überbrücken
Würde sich dann aber damit schon irgendwie "beißen", denn die reine BU ändert sich ja nicht mehr, warum also wird die überhaupt befristet bewilligt, gibt es dafür eine Begründung (im Bescheid oder in anderen Unterlagen) ... ist das jetzt Ergebnis eines gerichtlichen Vergleiches oder Urteilsspruch ???
Nachzahlung wird erst verrechnet und Rest ausgezahlt......
Das ist so üblich, auch dass sich die DRV dafür 2 Monate genehmigt bis zur ersten tatsächlichen Renten-Überweisung, du weißt ja schon, dass seine Rente dann erst Ende August auf dem Konto sein wird.
bevor Hans ja von ALG 1 ins ALG 2 gerutscht ist, mußte er ja seine Ersparnisse "aufessen".So bekommt er ja die 5 Monate komplett die Rente und auch jetzt ...März letzte Zahlung ALG 2wieder 5 Monate bis August....
Wieso letzte Zahlung im März (für April ???) hat er keinen weiteren Antrag mehr gestellt, war der Bewilligungszeitraum abgelaufen ???, er hat Anspruch auf ALGII bis einschließlich Monat JULI, wenn die erste Rente zum August angekündigt wurde. :aha:

So wird das JC das (vermutlich) auch bei der DRV "als Ausgleich /Verrechnung" beantragen, dazu sollte er bald eine schriftliche Information (vom JC) bekommen, wenn er dort die "freudige Nachricht" überbracht hat, da sind die plötzlich ganz fix ...

Falls du dann Hilfe/Erklärungen brauchst melde dich bitte ... soweit richtig, dass ihm für die Monate wo er nichts (vom Amt) bekam, die volle Rente als Nachzahlung zusteht, das gleiche gilt wenn er jetzt wirklich seit März/April keine Leistung mehr vom Amt bekommen hat ...

Bitte nochmal nachschauen, denn ALG II wird ja im Voraus gezahlt, bekam er also FÜR März 2013 das letzte Geld vom JC, dann war die Überweisung dafür ENDE Februar auf dem Konto ... gab es Ende März noch eine Überweisung vom Amt, dann war es das ALGII FÜR den April 2013 ... das könnte jetzt wichtig sein, um die Abrechnung (JC /DRV) zu kontrollieren.

Sollte der Monats-Betrag der Rente höher sein, als das was er (im gleichen Monat jeweils !!!) vom JC monatlich bekommen hat, dann steht ihm auch dieser "Überschuß" aus seiner rückwirkenden Rente zu. :ic_up:

Also bitte genau hinschauen bei allem was er dazu jetzt noch bekommen wird, bei der AfA dürfte sich eher kein Überschuß mehr ergeben, die müssen dann auf einen Minus-Differenzbetrag verzichten, dürfen sich also nicht einfach aus der Rest-Nachzahlung bedienen, wenn da noch was über ist ...

Allgemein gehen die Abrechnungen (mit den Vorleistern) dann recht schnell, so wird er bestimmt schon vor August auch irgendwann den restlichen Nachzahlungsbetrag auf dem Konto haben, die schriftliche Abrechnung (zu den Abzügen /Verrechnungen aus der Nachzahlung) von der DRV solltest du ja auch bekommen haben.

Da steht dann auch genau drin, was noch zur Überweisung kommt und bei mir (und dem Dopa) war das dann wenige Tage später auch da, wir hatten auch ein wenig Sorge um die "Zahlungslücke" bis zur ersten Rente, aber die gab es dann zum Glück gar nicht.

Allerdings verstehe ich eben nicht, warum Hans seit März schon kein Geld mehr vom Amt bekommen haben soll, oder hat er einfach vergessen den notwendigen Antrag zu stellen, die Bewilligungen für H4 laufen ja (regulär) nur 6 Monate ... :confused: :Gruebeln:

Würde sich jetzt wohl nicht mehr lohnen deswegen noch Theater zu machen, nun bekommt er dann seine Rente für diese Zeit direkt ausgezahlt (von der DRV), beim JC muss er sich trotzdem melden mit der Info, dass die Rente jetzt bewilligt wurde, damit die ihre Anforderung (für den überschneidenden Zeitraum) an die DRV rausschicken können.

Er braucht aber nur die erste Seite (Kopie) vom Bescheid dort vorlegen, mehr geht die nichts an, manchmal wollen die den kompletten Bescheid haben, das ist vollkommen unnötig.
Wie ich im Rentenbescheid gelesen habe, ist der Krankenkassenbeitrag niediger als vorher....wollen mal zur KK und fragen was mit der Überzahlung ist....
Das machen die mit der DRV untereinander aus, wenn es dazu Fragen gibt, dann meldet sich die KK schon direkt schriftlich bei Hans, welche "Überzahlung" meinst du denn jetzt, wenn er die ganze Zeit schon seine Rente bekommen hätte, dann wäre der Beitrag ja auch niedriger gewesen, den Rest hat das JC gezahlt, darum müßt ihr euch nicht kümmern, es sei denn er war privat Krankenversichert.

Mit den gesetzlichen Versicherungs-Beiträgen braucht ihr euch nicht befassen, das "tauschen die schon alles untereinander aus", für euch (Hans) sind nur die Beträge wichtig, die er auch vom Amt auf dem Konto hatte und die Netto-Beträge (ohne Versicherungen) die er im genau gleichen Zeitraum rückwirkend als Rente von der DRV erhalten hätte.

Gibt es da irgendwo "Fehlbeträge" für ein Amt oder die KK, dann dürfen die das nicht von Hans einfordern, darauf müssen die dann verzichten, das ist gesetzlich so geregelt. :lesen: :aha:
Froh bin ich das die Rente etwas höher ausgefallen ist, als wir angenommen hatten.....
OK, aber es ist ja bei BU nur der halbe Betrag, dem eine volle EM-Rente entsprechen würde, darum würde mich schon genauer interessieren, welche §§ da im Renten-Bescheid angegeben sind, weil du auch schreibst "teilweise Erwerbsminderung" ... daraus könnte sich ja die Volle EM-Rente wegen der Arbeitsmarktlage ergeben, ich verstehe auch diese Befristung bis 2015 überhaupt nicht ... :confused: :confused: :confused:

Steht da noch irgendwas, dass es einen weiteren Bescheid geben wird, denn Befristung bei BU-Rente ist eigentlich Unsinnig und bei teilweiser EM auf Zeit, gäbe es eigentlich nur 3 Jahre am Stück, da müßte praktisch schon eine "Verlängerung" dabei sein ???
Sein Psychiater schreibt ihm weiter fleissig krank und ich hefte die Krankmeldungen schön ab....wo sollen die sonst hin??
Soll er machen, im Prinzip müßte er ja theoretisch noch arbeiten gehen zusätzlich zu einer BU-Rente, also kann das nicht von Schaden sein die AU weiter zu sammeln, auch wenn die im Moment wohl keiner sehen will.
So...wie gehts weiter..... Arbeitgeber Informieren das befristete Rente wegen BU hat? Antrag auf Betriebsrente stellen?
AG ist auf jeden Fall zu informieren, welche Regelungen es da wegen Betriebsrente gibt (ob er deswegen da jetzt Ansprüche hat), das kann Hans nur selber wissen und ist von den entsprechenden vertraglichen und betrieblichen Verträgen /Vereinbarungen abhängig.
Soll er einfach (nachweislich /schriftlich) seiner Firma / Personal-Abteilung mitteilen (auch Kopie der ersten Seite des Rentenbescheides beifügen) und um Informationen dazu bitten, welche konkreten Konsequenzen /Ansprüche sich daraus jetzt für sein Arbeitsverhältnis ergeben.

Dann werden die sich schon melden, wie es jetzt weitergeht.
Erstmal etwas erholen und dann fangen wir wieder an..... neuen Rentenantrag stellen.....sind ja schon geübt drinnen ......
Kommt wirklich drauf an auf welchem Wege diese Entscheidung jetzt getroffen wurde und ob die Aussicht auf eine "Arbeitsmarktrente" bestehen würde, dann braucht er gar nichts weiter machen und erst später den Antrag auf Verlängerung der Rente stellen. :Gruebeln:

Aktuell wirklich erstmal alles regeln (lassen) zwischen den Ämtern und etwas durchschnaufen, wenn er mit der aktuellen Rente soweit klar kommen kann, für eine gewisse Zeit, dann muss man weitersehen.

Liebe Grüße von Doma und Dopa :umarm:
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Re: auch hier Widerspruch abgelehnt

Ungelesener Beitrag von deJ.Ulla » Mo 24. Jun 2013, 10:44

Hallo Doma :Bussi:

Im Rentenbescheid steht.....

aufgrund des Vergleichs vom 25.02.2013 erhalten Sie von uns Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht nicht.

Die Rente beginnt am 01.07.2010. Sie ist befristet und endet mit dem 30.06 2015.

Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit, weil Sie Berufsunfähig sind. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt,da es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwarscheinlich ist, das die Berufsunfähigkeit behoben werden kann.

Ein Anspruch auf Rente wegen vollerErwerbminderung besteht nicht, weil sich nach unseren Feststellungen eine Erwerbstätigkeit noch mindestens 6 Std Täglich ausüben können.Maßgeblich für die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens ist das Ergebnis der medizinischen Sachaufklärung.

Danach sind Sie zwar in Ihrem Beruf und in vergleichbaren Tätigkeiten nicht mehr mindestens 6 Std täglich einsatzfähig.Sie können jedoch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Tätigkeit mindestens 6 std täglich ausüben

Bei einem Leistungsvermögen,das eine Tätigkeit von mindestens 6 Std unter den üblichen bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erlaubt,können Schwierigkeitenbei der Vermittlungeines Arbeitsplatzes nicht zur Anerkennung von voller Erwerbsminderung führen......

so, das steht auf den Rentenbescheid....das er dann wieder in seinem Beruf arbeiten kann....nach welche medizinischen Untersuchungsbefunden??? Die von seinen Ärzten? Oder vom Gutachter....
Seine Ärzte schreiben aber ganz anders.....Augenarzt schreibt...keine PC Arbeiten mehr da sich seine Erkrankung in einem jahr verschlechtert hat.
Orthopädisch nur sitzende Tätigkeiten wegen dem Fuß.....und Psychiater sagt, kann überhaupt nimmer.....

Welches Ergebnis der medizinischen Sachaufklärung ? Verstehe nur Bahnhof.....

ALG 2 wurde für Monat März noch überwiesen. Wir haben keinen neuen Antrag gestellt, weil wir immer wieder angeschrieben wurden, was mit seiner Wohnung ist und so langsam hatte ich keinen Nerv mehr immer wieder zu schreiben das wir die Wohnung nicht verkaufen werden was das Jobcenter wollte....hatten auch nicht gedacht,das es mit der ersten Rentenzahlung noch solange dauert.....

Nun können wir irgendwann die Wohnung verkaufen und eine neue hier in unserer Gegend kaufen . Vom Jobcenter haben wir noch nichts schriftliches bekommen.So wissen wir noch nicht, was die zurückverlangen. Das er Rente bekommt haben wir denen schon vor längerer Zeit mitgeteilt.

Krankenkasse.... freiwillig versichert in der gesetzlichen ....das Jobcenter hatte den KK Betrag samt seinen ALG 2 Betrag an Hans überwiesen und er hat dann selber eingezahlt.
Da sich das Jobcenter die komplette Summe sicher von der Rentenstelle zurück holt denke ich das Hans bei der Kk nachfragen muß, was mit den überzahlten betrag ist.
KK Betrag waren 160€, jetzt laut Rentenbescheid 110€, davon hat die Rentenstelle einen Zuschuss von der Hälfte zur Nachzahlung geschrieben.

Um die KK werden wir uns heute nachmittag kümmern. Dann werden wir noch ein Schreiben aufsetzen an seinem Arbeitgeber und per Einschreiben mit Rückschein senden.

Muß er sich eigendlich weiter arbeitslos melden beim Jobcenter oder AFA ???? Noch hat er ja seinen Arbeitsplatz ,ist dafür nur BU...

Große Sprünge kann er mit der BU nicht machen, aber reicht grade zum leben.Wenn vielleicht noch Betriebsrente anteilmäßig dazu kommt, schauts schon etwas besser aus so das wir ihm überhaupt nicht mehr unterstützen müßen.

Und von der Rentennachzahlung halte ich erstmal meine Hand mit auf, mein Konto ist mittlerweile nämlich auch leer :pfeif:

Und Danke für deine Hilfe, ohne würde ich schon lange nimmer durchblicken :umarm:

Liebe Grüße Ulla

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Re: auch hier Widerspruch abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 25. Jun 2013, 02:22

Hallo Ulla, :smile:

danke für deine Ergänzungen, nun klärt sich für mich Einiges, auch wenn ich die Befristung der BU nicht wirklich nachvollziehen kann.
Da er sich aber mit diesem Vergleich einverstanden erklärt hat, gibt es auch keine Widerspruchsmöglichkeit mehr, es sei denn irgendwelche Berechnungen würden nicht stimmen, aber die versteht ja sowieso kein normaler Mensch. :glotzen:
Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit, weil Sie Berufsunfähig sind. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt,da es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwarscheinlich ist, das die Berufsunfähigkeit behoben werden kann.
ich nehme mal an, diese "Vermutungen" ergeben sich aus den erstellten GA (DRV /Gericht), wurden die schon alle angefordert /eingesehen ... da muss ja in der Richtung irgendwas drin stehen. :confused: :Gruebeln:
Ein Anspruch auf Rente wegen vollerErwerbminderung besteht nicht, weil sich nach unseren Feststellungen eine Erwerbstätigkeit noch mindestens 6 Std Täglich ausüben können.Maßgeblich für die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens ist das Ergebnis der medizinischen Sachaufklärung.

Danach sind Sie zwar in Ihrem Beruf und in vergleichbaren Tätigkeiten nicht mehr mindestens 6 Std täglich einsatzfähig.Sie können jedoch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Tätigkeit mindestens 6 std täglich ausüben

Bei einem Leistungsvermögen,das eine Tätigkeit von mindestens 6 Std unter den üblichen bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erlaubt,können Schwierigkeitenbei der Vermittlungeines Arbeitsplatzes nicht zur Anerkennung von voller Erwerbsminderung führen......
Jetzt ist klar, dass er "nur" für seinen Beruf (aber warum befristet ???) berentet wurde und er ansonsten Vollzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Einsatzfähig sein soll, damit entfällt dann auch die Möglichkeit der (vollen) "Arbeitsmarktrente", denn es wird ja keine Einschränkung (3 - unter 6 Stunden) für den allgemeinen Arbeitsmarkt gemacht ... :Wut: :schimpfen: :ic_down:
so, das steht auf den Rentenbescheid....das er dann wieder in seinem Beruf arbeiten kann....nach welche medizinischen Untersuchungsbefunden??? Die von seinen Ärzten? Oder vom Gutachter....
Seine Ärzte schreiben aber ganz anders.....Augenarzt schreibt...keine PC Arbeiten mehr da sich seine Erkrankung in einem jahr verschlechtert hat.
Orthopädisch nur sitzende Tätigkeiten wegen dem Fuß.....und Psychiater sagt, kann überhaupt nimmer.....

Welches Ergebnis der medizinischen Sachaufklärung ? Verstehe nur Bahnhof.....
Das kann ich dir auch nicht erklären, aber wie wenig die Aussagen und Ansichten unserer behandelnden Ärzte dabei berücksichtigt werden, das sollte dir doch schon bekannt sein, die Befunde meines Psychiaters waren der DRV auch über Jahre nicht "aussagefähig genug", bis die gerichtlichen GA verstanden haben was er meinte ...

Ich bringe aber den ersten Satz oben, wo die berufliche Tätigkeit (ohne konkrete zeitliche Einschränkungen und positive Prognosen) unter 6 Stunden besetzt wird, nicht mit der Aussage in Einklang, dass sich das (warum /wodurch) wieder ändern könnte, üblicherweise ist doch eine BU-Rente dann zumindest auf Dauer zu bewilligen ... dafür genügt doch die eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf "unter 6 Stunden" (im Beruf und ähnlichen Tätigkeiten) ... :confused: :confused: :confused:

Hans ist doch nicht mehr "30", dass man da noch mit wundersamen Besserungen rechnen könnte, warum haben seine Rechtsvertreter dem eigentlich in der Form überhaupt zugestimmt, es ist äußerst ungewöhnlich, dass BU befristet gegeben wird, ich verstehe den Sinn dahinter noch immer nicht ... :Verwirrt: :Hilfe:

Wie alt wird er 2015 sein ???, will man ihn dann möglicherweise wieder ohne BU-Rente (also erneut ohne jedes Einkommen) auf den Arbeitsmarkt "werfen" ... das ist doch irgendwie total hirnrissig ... :Wut: :schimpfen:

Jedenfalls ergibt sich aus diesem "Schachzug", dass er keinen Anspruch auf die Erweiterung zur "Arbeitsmarktrente" hat, man ist ja der Meinung, er könne ansonsten (außerhalb des Berufes) Vollzeit arbeiten gehen ... :Ohnmacht:
ALG 2 wurde für Monat März noch überwiesen. Wir haben keinen neuen Antrag gestellt, weil wir immer wieder angeschrieben wurden, was mit seiner Wohnung ist und so langsam hatte ich keinen Nerv mehr immer wieder zu schreiben das wir die Wohnung nicht verkaufen werden was das Jobcenter wollte....hatten auch nicht gedacht,das es mit der ersten Rentenzahlung noch solange dauert.....
Ganz ehrlich hatte ich mich ja damals schon gewundert, dass er überhaupt was bekam bei eurem JC, trotz der Eigentumswohnung in einer ganz anderen Ecke von Deutschland, dass die damit nicht aufgegeben haben, überrascht mich daher nicht besonders.
Wegen welcher Informationen dazu habt ihr denn angenommen, dass es mit der ersten Rentenzahlung schneller gehen könnte ???
Nun können wir irgendwann die Wohnung verkaufen und eine neue hier in unserer Gegend kaufen .


OK, das muss er selber wissen, ob es unbedingt eine Eigentumswohnung sein soll /muss, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass er irgendwann erneut zum JobCenter muss, wenn man ihm die BU-Rente nicht verlängert und eine EM-Rente bis dahin auch noch nicht durch ist, steht er ja möglicherweise (wieder) ohne jeden Lebensunterhalt da.

Aus der BU-Rente ergeben sich keine anderen Leistungsansprüche wie Krankengeld oder ALGI, sofern er nicht wirklich wieder versicherungspflichtig arbeiten könnte.
Vom Jobcenter haben wir noch nichts schriftliches bekommen.So wissen wir noch nicht, was die zurückverlangen. Das er Rente bekommt haben wir denen schon vor längerer Zeit mitgeteilt.
Das ist für die erst maßgeblich, wenn es einen schriftlichen Renten-Bescheid dazu gibt, den muss er dort vorlegen (wenigstens die erste Seite kopieren und nachweislich abgeben oder hinschicken), mit welchen Nachweisen habt ihr denn das mitgeteilt, wenn der Bescheid erst vorgestern gekommen ist ... :confused: :Gruebeln:

Von Hans dürfen die (normalerweise) gar nichts zurückverlangen, das wird üblicherweise vom JC über die DRV direkt abgerechnet, für die Monate wo er nun nachträglich Renten-Anspruch hatte, woher soll das JC aber wissen, ab wann er denn nun Rente erhalten hätte, um da was fertig zu machen. :confused:

Die Rentenkasse informiert das JC darüber nicht, dazu ist der Leistungsempfänger verpflichtet, auch wenn er schon seit Monaten kein Geld mehr bekommen hat, für einen rückwirkenden Zeitraum mit ALG II-Bezug aber nachträglich eine Rente bewilligt wurde.
Krankenkasse.... freiwillig versichert in der gesetzlichen ....das Jobcenter hatte den KK Betrag samt seinen ALG 2 Betrag an Hans überwiesen und er hat dann selber eingezahlt.
Was die sich dann bei der Rentenkasse einfordern werden, teilt euch das JC ja dann schriftlich mit, wenn sie keine Beiträge für ihn (direkt an die KK) gezahlt haben, dann dürfen auch keine (vom JC bei der DRV) zurückgefordert werden, wie das nun alles genau bei freiwilliger Versicherung läuft weiß ich allerdings nicht, auf jeden Fall MUSS er sich mit dem Rentenbescheid beim JobCenter melden, sonst steht irgendwann der Zoll vor der Tür.
Da sich das Jobcenter die komplette Summe sicher von der Rentenstelle zurück holt denke ich das Hans bei der Kk nachfragen muß, was mit den überzahlten betrag ist.
Die KK wird das schon alles entsprechend überprüfen und die selber gezahlten Beiträge für die Rentenzeit bekommt er sowieso zurückerstattet von der KK, die KK weiß ja bereits Bescheid, die erfahren das immer mit zuerst, wenn eine Rente bewilligt wird, denn damit verbleibt man ja dann endgültig (oder bis zum Ende der Befristung) in der KvdR ... eine kurze Info und Nachfrage kann trotzdem nicht schaden.

Von meiner KK bekam ich dann relativ schnell automatisch einen kleinen Betrag erstattet, den ich beim Übergang von ALGI in Hartz 4 selber bezahlen musste, wie das aber bei freiwilliger Weiterversicherung läuft, kann ich auch nur raten, zumindest für die Monate wo er kein Geld vom JC bekommen hat, sollte er den vollen Betrag zurückbekommen, jetzt gilt ja der Beitrag der von der Rente zu zahlen wäre.
KK Betrag waren 160€, jetzt laut Rentenbescheid 110€, davon hat die Rentenstelle einen Zuschuss von der Hälfte zur Nachzahlung geschrieben.
Bei gesetzlich Versicherten zahlt die DRV immer 50% als Zuschuß von den K-Beiträgen, die auf den Brutto-Rentenbetrag zu leisten sind, nur die Pflegeversicherung muss man voll alleine tragen.
Um die KK werden wir uns heute nachmittag kümmern. Dann werden wir noch ein Schreiben aufsetzen an seinem Arbeitgeber und per Einschreiben mit Rückschein senden.
Kümmert euch vor Allem um das JobCenter, sonst kommt da gar nichts in Gang und umso länger wird es dann dauern, bis die Abrechnungen (zwischen JC und DRV) erledigt sind und die restliche Renten-Nachzahlung auf dem Konto landet. :Heiss:

Rückschein kostet nur unnötig Geld, ein Übergabe-Einschreiben reicht aus und den Zugang beim Empfänger könnt ihr dann hier kontrollieren und ausdrucken ...

http://www.deutschepost.de/de.html
Muß er sich eigendlich weiter arbeitslos melden beim Jobcenter oder AFA ???? Noch hat er ja seinen Arbeitsplatz ,ist dafür nur BU...
Solange er weiterhin AU geschrieben ist (für den vorhandenen Arbeitsplatz ist das auch notwendig :ic_up: ), sonst muss er da ja eigentlich hin, um zu arbeiten :Gruebeln: , braucht er sich nicht bei der AfA zur Vermittlung melden.
Wenn er krank ist wissen die auch nicht, was sie mit ihm anfangen sollen und für einen späteren (erneuten) Antrag auf EM-Rente ist es auch besser, wenn er weiter AU geschrieben wird und das dann auch nachweisen kann.

Das JobCenter wäre nur zuständig, wenn er weiterhin Leistungen zusätzlich zur Rente brauchen würde, denn er wird ja als Erwerbsfähig 6 und mehr Stunden angesehen lt. DRV, also könnte er nur dort (oder bei der Wohngeldstelle) Zuschüsse bekommen.
Große Sprünge kann er mit der BU nicht machen, aber reicht grade zum leben.Wenn vielleicht noch Betriebsrente anteilmäßig dazu kommt, schauts schon etwas besser aus so das wir ihm überhaupt nicht mehr unterstützen müßen.
Meine Meinung dazu kennst du, wenn er von seiner Rente nicht leben kann, dann sollte er sich bei den zuständigen Ämtern die notwendige finanzielle Unterstützung holen, ich weiß nicht ob ich es bewundern soll, dass du dir immer noch Gedanken um sein finanzielles Wohlergehen auf (wahrscheinlich) deine /eure Kosten machst ... ihr MÜSST ihn doch überhaupt nicht unterstützen von Rechts wegen ... :Ohnmacht:

Man kann sich doch auch eine ganz normale Mietwohnung suchen bei euch in der Nähe, die dann auch vom Amt ganz problemlos mit finanziert wird, warum muss es unbedingt eine Eigentumswohnung sein, wenn man auch für die Zukunft noch gar nicht absehen kann, wie es überhaupt finanziell im eigenen Leben weiter gehen wird. :Gruebeln:

Ich persönlich würde mich nicht besonders "wohl" dabei fühlen anderen (eigentlich fremden) Menschen "auf der Tasche zu liegen" und solche Pläne zu machen, das würde mir nichtmal gefallen, wenn es Verwandte mit gewissen familiären Verpflichtungen wären ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:
Und von der Rentennachzahlung halte ich erstmal meine Hand mit auf, mein Konto ist mittlerweile nämlich auch leer
Dazu gibt es meinerseits besser keinen Kommentar, sonst bist du am Ende noch böse auf mich, ich möchte dir trotzdem raten ganz schnell ein wenig "egoistischer" zu werden und mehr an dein eigenes (auch finanzielles) Wohl zu denken, auch dein "Lebensunterhalt wächst nicht auf den Bäumen" ... :fluestern: :Verwirrt: :Hilfe:

Du hast Hans jetzt ein Stück weit begleitet und ihm bis in die BU-Rente geholfen, das mag weniger sein als man /ihr euch erhofft habt, aber er ist ein erwachsener, volljähriger Mensch, der zumindest mal halbwegs wieder lernen sollte, sein Leben und finanzielles Auskommen selbst zu regeln und sich nicht nur darauf zu verlassen, dass es Andere tun und für ihn sorgen werden ... notfalls bis zur eigenen Existenzgefährdung ... :confused: :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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deJ.Ulla
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Re: auch hier Widerspruch abgelehnt

Ungelesener Beitrag von deJ.Ulla » Do 27. Jun 2013, 09:27

Hallo Doma,

wie kann ich böse auf dich sein, wo du Recht hast , hast du eben Recht :umarm: und es stimmt...ich muß egoistischer werden :jaa:

Also, Rentenbescheid kopiert , Anschreiben dabei und zum Jobcenter gebracht,danach zur Krankenkasse gefahren. Konnten dort gleich die Zuzahlungsbefreiung machen und wegen den Beitrag abklären.Auch das läuft nun.

Das Gutachten vom SG war total im Eimer..... nachdem hätte Hans auch keine BU bekommen, da er Vollschichtig arbeiten kann , nur ohne Kundenkontakt und Verhandlungen führen an einem anderen Arbeitsplatz.

Der Anwalt von der Rentenstelle wollte auch keine BU zustimmen. Unser Anwalt wollte wenigstens die halbe EM Rente, aber dann sagte die Richterin das er Anrecht auf die BU hat.Da mußte der Gegenanwalt zustimmen, aber nur wenn befristete BU .....

Rentenversicherung schrieb vot Termin Gericht....

beratungsärzlicher Dienst hat nach Auswertung der Atteste das Leistungsvermögen für den allgemeinen Arbeitsmarkt aus gutachterlicher Sicht und auch hiesiger Sicht zutreffend beurteilt wurde....

Orthopädischen Leiden erlauben eine sitzende Tätigkeit, Stehfähigkeit reicht auch, derzeitigen Therapien tragen zur Erhaltung des Augenlichtes bei....Vergleichtsvorschlag wird nicht erweiter.....war abgelaufen....

Termin Gericht.....Niederschrift.....Das Gericht weißt daruf hin, dass vorliegend ein Anspruch auf BU besteht,da seine bisherige Tätigkeit als Kaufmann ohne Kundenkontakt und Verhandlungen kaum ausführbar sein dürfte....

Der Gegenanwalt hat sich daruf nur mit Befristung eingelassen....

Hinterher haben wir noch ein Atestt vom Augenarzt bekommen wo steht das er keine PC Arbeiten machen kann..... das steht aber weder im Brief von der Rentenstelle sowie vom gericht in der Niederschrift....

Das können wir wohl auch mit zu den neuen Unterlagen erstmal legen und nutzen bei Neuantrag.

Anschreiben sowie Kopie Rentenbeschied per Einschreiben ist am Arbeitgeber unterwegs.....Hab ich was vergessen???

Doma, irgenwie ist meine ganze Familie bekloppt......alle sind wie ich, mein Mann noch schlimmer...... haben wohl alle irgendwie das Helfersyndrom?

Ich denke aber das liegt auch mit daran das Hans mich damals nach meinem Infakt gefunden hat und ohne Ihm wäre ich schon nimmer da....und auch früher..... wenn wir in Franken waren er und seine Mutter auch immer für uns da waren als meine Tochter dort nen Unfall hatte und Sie alleine dort bleiben mußte......

Manchmal bin ich ja auch Ironisch und wenn mich mal die Wut packt,kann ich auch verletzend sein.....dann ist hans mein Ablassventil ders dann abbekommt.....dann sage ich auch schon mal.... andere haben nen Hund, ich hab Hans :teufel:

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Re: auch hier Widerspruch abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 27. Jun 2013, 15:48

Ach Mensch Ulla, :Bussi:

habe mir wirklich schon Gedanken gemacht, ob ich zu hart mit dir "ins Gericht gegangen bin", aber du kennst ja meine Schreibe inzwischen lange genug und (so wie bei dir :lachen: ) schwappen meine Emotionen manchmal schnell über, besonders bei den Usern, die mir über die K-o-R-Jahre schon ziemlich an mein kaputtes (ach nee "repariertes") Herz gewachsen sind ...

Ist schon merkwürdig, obwohl man sich gar nicht persönlich kennt, gibt es eben auch hier Menschen (hinter den Nick-Namen) die mir wichtiger sind (rein vom Gefühl her) als einige Andere, was aber so ganz persönlich hoffendlich noch keiner gemerkt hat ... ich versuche ja fast immer zu helfen (soviel zum Helfersyndrom :jaa: :cool: ) soweit es mir möglich ist.

Also mein Dopa der hat schon manchesmal den Kopf geschüttelt :nein: , wenn er deine Beiträge besonders zur finanziellen Belastung mit Hans gelesen hat und der ist wirklich auch ein herzensguter Mensch, den man schon oft im Leben deswegen ausgenutzt hat ...

Wir sind auch die letzten, die nicht schnell mal spontan aus Mitgefühl auch auf finanzielle Vorteile verzichtet hätten, erinnere mich gerade an den Umzug vom Dopa in meine Wohnung und den Verbleib der überbleibenden Möbelstücke ...

Die hätte man bestimmt auch besser verkaufen können als sie (weil es kurz vor Weihnachten war) an eine völlig unbekannte "arme Socke", die neu in seinem Haus eingezogen war "zu verschenken" ... sie sollte eigentlich einen geringen Preis dafür auf Raten an uns zahlen (eben weil wir sie ja überhaupt nicht kannten), das Geld haben wir nie bekommen, es gab immer neue Ausreden, bis wir dann keinen Bock mehr hatten (und wir hatten auch NIX schriftlich dazu gemacht) ...

NaJa, wenigstens hatte sie dann kostenfrei (wir hanben ihr sogar noch alles in die Wohnung getragen :Gruebeln: :teufel: ) einen schönen großen Eßtisch plus Stühle, fast neue Jalousetten für alle Fenster (ich hatte schon welche in meiner Wohnung), paar kleinere Wandregale (ein schönes fürs Bad was mal richtig teuer war, aber in mein Bad nicht mehr reinpasste) und sogar seinen süßen kleinen (künstlichen/wiederverwendbaren) Weihnachtsbaum komplett geschmückt ... na dann "fröhliche Weihnachten", wir können das also auch ... :lachen: :groehl:

Wenn es ans "Eingemachte" (Konto /Lebensunterhalt auf längere Sicht) geht solltest du aber wirklich vernünftiger werden und dein Mann auch, euch schenkt doch auch Keiner was und es gibt doch die Möglichkeiten und die Ämter dafür nicht so ganz ohne Grund.
Klar ist das lästig und nervig aber da müssen andere auch durch (uns hätte keiner durchgefüttert, wenn wir nicht zum Amt gegangen wären ... :Gruebeln: ), ich denke mal die "Dankbarkeit" für das was er für euch getan hat, kann man auch etwas "kostengünstiger" rüberbringen ... ohne sich am Ende finanziell fast selber zu ruinieren ... :confused:

Aber genug davon, das Verfahren ist ja auch sehr merkwürdig gelaufen, aber da sieht man wieder wieviel Macht die DRV selbst am Gericht noch ausspielen kann, da "erfinden" die notfalls dann noch spezielle Regelungen, die es üblicherweise bei BU gar nicht gibt ... kam mir doch gleich komisch vor mit der Befristung.
Und die reguläre teilweise EM hätte natürlich zum Anspruch auf die volle "Arbeitsmarktrente" geführt, darum das sture beharren auf Vollzeit am allgemeinen Arbeitsmarkt. :Sturkopf:

Bei einem neuen Antrag sollten auf alle Fälle sämtliche aktuellen Berichte mit eingereicht werden, auch die nochmal, die so in der Endphase des letzten Verfahrens schon da gewesen sind, da schauen die dann oft schon gar nicht mehr so genau hin, war er denn vom Gericht aus auch noch bei einem GA oder alles nur von der DRV "festgestellt" ... :confused: :Gruebeln:

So hatten wir ja beim Dopa auch die Klinikberichte erneut mit eingereicht, die es schon am Ende des ersten Verfahrens gab und dazu einen ganz frischen von der gleichen Klinik, nach Klagerücknahme war er ja sehr bald wieder für 3 Wochen dort eingewiesen von seiner Schmerzthera, sogar der gerichtliche Orthopäde hatte diese Berichte ja einfach "vom Tisch gewischt", obwohl in der Klinik auch Fachgebiete (Internist /Neurologe /Psychiater/spezielle Schmerztherapeuten) dabei waren, die er (als Orthopäde) gar nicht beurteilen konnte ...

Man kann ja auch ein wenig darauf hoffen, dass es dann bei anderen DRV-SB auf den Tisch kommen wird, die das vielleicht mal wieder alles ganz anders betrachten ... :Heiss: :Verwirrt: :Hilfe:

Erledigungsmäßig seid ihr jetzt wohl soweit fertig, jetzt sind die Behörden wieder dran, hast du dir die Abgabe beim JC auf einer Kopie bestätigen lassen ???
Aber wenn es Geld zurück geben wird, sind die ja meist selber nicht daran interessiert, dass Unterlagen "nicht angekommen oder verloren gegangen sind", ist schon sehr traurig, dass man bei den Behörden immer zuerst überlegt, was die wohl mit den Sachen machen werden, wenn es nicht ihnen selber zum Nutzen ist ...

Dein letzter Satz hat mich jedenfalls beruhigt und herzhaft zum Lachen gebracht, ich hab auch keinen Hund aber einen "Hans" (ist einer seiner vielen Vornamen :jaa: :lachen: ), mit dem bin ich aber verheiratet, der darf mich auch finanziell "arm" machen (von seiner mickrigen Rente könnte er alleine auch nicht überleben), aber OHNE ihn wäre mein ganzes Leben deutlich ärmer ... :groehl:

Liebe Grüße von Doma und Dopa :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

deJ.Ulla
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Re: auch hier Widerspruch abgelehnt

Ungelesener Beitrag von deJ.Ulla » Do 27. Jun 2013, 16:55

Hallo Doma,

ja klar kenne ich deinen Schreibstil, darum darfst auch so schreiben :warte: Immerhin hast du mich bei meinen kampf um meine Rente hier schon unterstützt und mir auch dabei oft den Kopf "gewaschen".....
Ohne Deine und auch der anderen Usern wäre ich heute nicht da wo ich jetzt bin....Volle Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente :grinser:
Ich bewunder immer wieder dein Wissen, egal mit welchen Behördenkram.... mein Schreibtisch ist mit lauter Spickzeteln beklebt, wo ich sofort notiere was wichtig sein könnte, sonst würde ich es vergessen....soviel zu meiner Konzentration.....

Leider läßt sich manchmal nicht vermeiden, das man enttäuscht wird wo man es gut gemeint hat wie ihr selber erfahren habt mit Dopas Wohnung / Möbel....oder auch ausgenutzt......

Ach, da könnte ich ein Buch über schreiben was ich schon alles erlebt habe.....auch meine Kinder,besonders meine Tochter hat ein Helfersyndrom entwickelt schon in der Kindheit.... bei uns in der Nähe war ein Heim für Kinder aus schwierigen Familien...manch Mädel brauchte Sie mit heim und blieben ne Woche oder länger..... bis ich mich geweigert hatte und sie weggewchickt hatte. Eine war dabei die wohnte 4 Wochen hier...als Dank klaute Sie Ihre Klamotten und Schmuck......Klamotten haben wir zurück geholt, der Schmuck blieb weg ...konnten es auch nicht beweisen....seitdem war Schluss gewesen....

Also, Hans ist grade 53 Jahre alt also noch jung..... im Testament stehe ich drin wenn ihm was passiert...... hatten gestern aber noch ein Gespräch was ist wenn er ein Pflegefall wird...dann ist die Wohnung weg !!! Und ich stehe mit nix da....

Wenn wir ne neue Wohnung kaufen, ne kleine.... dann geht die auf meinem Namen und er bekommt Wohnrecht, was über bleibt auf ein Konto wovon wir uns mal nen Urlaub oder so leisten können...das Konto auch auf meinen Namen.....

Denke das ist ne gute Lösung...oder??

Liebe Grüße auch an Dopa :umarm: sag Ihm,ich mag Euch Beide :grinser:

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Re: auch hier Widerspruch abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 29. Jun 2013, 03:18

Hallo Ulla, :smile:
Volle Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente :grinser:
Ja, ist irgendwie ein irre gutes Gefühl es endlich geschafft zu haben, mit den ganzen beruflichen Zwängen und dem Druck in der heutigen Arbeitswelt NIX mehr zu tun zu haben :jaa: :cool:
Ich weiß was du meinst, mir /uns geht es genauso und ich bin immer wirklich GERNE arbeiten gegangen, früher mal ... traurig, dass man so sehr darum kämpfen mußte, bis man fast dran kaputt gegangen wäre ... :Wut: :schimpfen:

Wir werden diese Zeiten wohl nie ganz vergessen können, aber wir genießen jetzt jeden Tag, dass wir nicht mehr MÜSSEN ... und uns das auch Keiner mehr einreden will/kann ...
Ich bewunder immer wieder dein Wissen, egal mit welchen Behördenkram.... mein Schreibtisch ist mit lauter Spickzeteln beklebt, wo ich sofort notiere was wichtig sein könnte, sonst würde ich es vergessen....soviel zu meiner Konzentration.....
NAJA, das ist auch irgendwie sehr relativ zu sehen, wenn es um meine eigenen Angelegenheiten ging und geht, dann bin ich gar nicht so schlau, da immer genau zu wissen, was ich jetzt machen soll (auch weil mir da gerade die Erfahrungswerte fehlen und ich dazu nirgens was nachlesen kann) ... so warte ich immer noch geduldig darauf "entlassen zu werden" von meinem AG, da tut sich einfach überhaupt nichts, um die Sache abzuschließen ... :confused: :Gruebeln:

Man hat mir bestätigt, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen und dass man "daran arbeite" ... ich weiß gerade nicht wirklich was ich da noch "nachfragen soll", wann die damit mal fertig sein werden, komme mir da sowas von bescheuert vor, sozusagen meine Entlassung zu fordern, wie es im Arbeitsvertrag steht bei einer EM-Rente auf Dauer ...
Ich hoffe jetzt auf den August, weil ja da erst offiziell meine "Dauer-Rente" beginnt, dass die da endlich zu Potte kommen, es wäre mir ja sonst egal, aber da hängt ne Menge Kohle dran, die aber erst fließt wenn der AG das Arbeitsverhältnis beendet wegen EM auf Dauer ... :Heiss: :Verwirrt: :Hilfe:

Es ist im Moment nicht existenziell, aber man könnte Einiges machen, was so nicht möglich ist ... ne schöne Urlaubsreise, den Umzug an die Ostsee konkret planen, ... es macht mich kribbelig aber es gab viel schlimmere Zeiten, also will ich mich nicht beklagen und das Forum lenkt mich da gut von ab ... :icon_e_wink: :pfeif:
Also, Hans ist grade 53 Jahre alt also noch jung..... im Testament stehe ich drin wenn ihm was passiert...... hatten gestern aber noch ein Gespräch was ist wenn er ein Pflegefall wird...dann ist die Wohnung weg !!! Und ich stehe mit nix da....
Also mit Eigentumswohnungen und dem ganzen rechtlichen Gedönse darum tu ich mich doch etwas schwer, ich weiß nur wieviel "Trallala" es da gerade wegen dem Haus meiner Schwiegereltern gab, weil der Papa das jetzt alleine bewohnen muss ... das war alles kompliziert, die Kinder mußten (für seine Restlebenszeit) auf ihren Pflichtteil verzichten (damit er das Haus deswegen nicht verkaufen mußte), nun wurde es im Grundbuch auf ihn alleine umgeschrieben und später erben dann die Kinder zu gleichen Teilen ...

Da müssen die Geschwister sich dann wieder einig sein oder werden was mit dem Haus passieren soll, denn übernehmen will es eigentlich keiner, der müßte ja dann auch die anderen auszahlen ... aber die haben selber schon Häuser und wir wollen kein Haus auch nicht geerbt ... im Prinzip steht schon fest, dass es dann verkauft wird und das Geld geteilt wird ...
Neben Rennereien für den über 80-jährigen Vater auch ne Menge (für ihn und uns unverständliche) Bürokratie und natürlich auch Kosten für dieses und jenes Schriftstück, der "Amtsschimmel" muss ja auch leben ... :Heiss:

Auch hier steht natürlich auch die Frage noch im Raum, was wäre wenn der Papa mal ins Heim müßte, denn so richtig fitt alleine klar zu kommen ist er auch nicht mehr und die Kinder / Enkel in der Nähe sind alle berufstätig ... es ist wohl absehbar, dass es nicht ewig so gehen wird, wie im Moment noch ...
Dann wird vom Erbe NIX übrig bleiben, bei den Heimkosten heutzutage aber ich bin da sowieso nicht scharf drauf, (mein Dopa auch nicht) soll er 100 Jahre alt werden, dann ist das "Erbe" eben weg ...

So ähnlich dürfte das wohl mit einer Eigentumswohnung auch laufen denke ich mir mal und wenn Hans euch die auch geben /schenken würde, um dort nur zu wohnen auf Lebenszeit, ihr hättet ja trotzdem die finanzielle Verantwortung, wenn da mal was kaputt geht oder so und falls er doch wieder zum Amt muß (2015) werden die wohl auch fragen, wo das Geld geblieben ist, das er für den Verkauf der (aktuellen) Wohnung bekommen hat ... :confused: :Gruebeln:

Für den Pflegefall kommen die auf Schenkungen (sowas in der Art wäre das ja dann) bis zu 10 Jahren zurück, wenn die Kosten zu zahlen sind und vom Erbe können sie auch noch Rückzahlungen verlangen, bis es auf NULL wäre ... ich weiß nicht wirklich ob das so eine gute Idee ist, was ihr euch da gerade so überlegt habt ...
Wenn wir ne neue Wohnung kaufen, ne kleine.... dann geht die auf meinem Namen und er bekommt Wohnrecht, was über bleibt auf ein Konto wovon wir uns mal nen Urlaub oder so leisten können...das Konto auch auf meinen Namen.....
Ihr solltet euch da vorab unbedingt mal notariell beraten lassen (nicht anwaltlich, sondern wirklich notariell), das wird nicht kostenfrei sein, aber es kann euch vor falschen Schritten bewahren, die sich aus euren Überlegungen ergeben könnten, die wissen mit Eigentumsrechten (Wohneigentum in jeder Form) und auch mit dem Erbrecht Bescheid, ohne notarielle Verträge und Beglaubigung geht bei Wohneigentum sowieso gar nichts rechtlich einwandfrei zu regeln.

Auch eventuelle Steuerfragen sollten vorher (beim Finanzamt) geklärt werden, nicht, dass es später böse Überraschungen gibt, mir wäre das schon theoretisch alles wieder viel zu bürokratisch, ich kann dem ganzen Eigentumswohnungskram aber generell nicht viel abgewinnen, diese vermeintlichen Geldanlagen kosten doch letztlich eher (immer wieder) Geld und vor allem Nerven ...

Nein, Nein :nein: , ich bin da überhaupt nicht neidisch, auch wenn ich mich gerade wieder über die Betriebskosten-Abrechnung meines Vermieters ärgern durfte, wir hatten früher (mein EX und ich) auch ein kleines Häuschen, war schön als die Kinder klein waren, dass sie ungefährdet im Garten spielen konnten, die Arbeit damit hörte aber nie wirklich auf ...

Aber jetzt so gesundheitlich angeschlagen, möchte ich kein Wohneigentum mehr haben, das wäre mir alles zuviel ... ist in der Wohnung was kaputt rufe ich den Hausmeister an und der hat sich darum zu kümmern, dass es in Ordnung gebracht wird ... da ärgere ich mich lieber einmal im Jahr über die Betriebskostenabrechnung ...

Pass auf dich auf und kläre alles gründlich ab, bevor du dich da auf das nächste Abenteuer einläßt ... :lesen: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Rheintal
Beiträge: 1
Registriert: Sa 21. Jul 2012, 20:51

Re: auch hier Widerspruch abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Rheintal » Mi 24. Jul 2013, 22:34

Ich will einfach mal @Doppeloma sagen: RESPEKT RESPEKT

1. wei du soviel Ahnung hast und vorallem
2. weil du dich, trotz erkämpfter Rente, so für andere einsetzt.

Zudem werde ich das Gefühl nicht los. dass ich demnächst ebenfalls hier Hilfe benötige. AG "mag" mich nicht mehr, GdB 100, 55 Jahre, Angebot Aufhebungsvertrag mit Abfindung. Teil-EM Rente ist auch aus meiner Sicht notwendig

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