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Doppelomas Widerspruch ist ABGELEHNT !!!

Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 18:48
von Doppeloma
Hallo Ihr Lieben,

es war wieder mal FREITAG und im Briefkasten ein Brief von meinem Anwalt, ein kleiner dünner Brief, das verheißt NICHTS Gutes. :Ohnmacht:

Inhalt, die Ablehnung meines Widerspruches, das übliche Gesetzes-BLA-BLA und ein Absatz, den mir die DRV irgendwie, irgendwann mal genauer erklären muß.

Da lassen die sich doch tatsächlich zeilenlang darüber aus, "dass nur eine rentenversicherungspflichtige Berufstätigkeit, den bisherigen Beruf darstellen kann", das Ganze gespickt mit BSG-Urteilen von "anno Tutti" (1958 /1978 !!!)... HÄÄÄÄÄ :confused: :Gruebeln:

Meine Nachforschungen haben bisher ergeben, dass man die erwähnten Urteile gar nicht mehr finden (also auch nicht nachlesen!) kann, vermutlich weil sie durch die späteren Gesetzesänderungen (zur EM-Rente) inzwischen längst irrelevant sind.
Solche Urteile stehen ja irgendwie auch immer im Zusammenhang mit der (gerade) gültigen AKTUELLEN Rechtslage, so denke ICH mir das zumindest, mit meinen total einfach gestrickten Gemüt. :grinser:

Immerhin habe ich den darin erwähnten § 1246 RVO noch auffinden können und der besagt irgendwas zu Bedingungen/Ausschlüssen (im Bezug auf EM-Rente) bei einer langjährigen selbstständigen Tätigkeit /Zahlung freiwilliger Beiträge.... HÄÄÄÄÄ :confused:

Bin noch nicht dahintergekommen, WAS mir diese Begründung nun eigentlich sagen soll, ICH war noch NIE selbsständig tätig, habe (fast) 40 Jahre Pflichtbeiträge an die DRV geleistet, zumindest DAS sollten die doch aus ihren Akten wissen :lesen:

Außerdem dachte ich immer, dass Bescheide auf Grund der aktuellen Rechtslage erstellt und begründet werden müssen?!?!?
Hab ich wohl auch irgendwie was falsch verstanden, es reicht also ein paar BSG-Urteile aufzulisten, deren "Haltbarkeitsdatum" schon lange überschritten ist :ic_down: :Verwirrt:

NEEE Leute, ich habs SOOO SATT, hatte deshalb gestern auch keinen Trieb mehr, hier was dazu zu schreiben. :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Werde Montag erst mal hören was mein Anwalt dazu sagt, er hat mich gebeten ihn anzurufen, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.

Zumindest ist nun klar, dass H4 uns für längere Zeit begleiten wird, denn von EINER Rente (so die für Dopa wenigstens noch durchkommt?) können wir auch NICHT OHNE Amt leben. :Verwirrt: :Hilfe:

Mir wird diesmal die Berufsunfähigkeit für "Call-Center" bescheinigt, aber ich könne noch als "Registratorin" Vollzeit arbeiten (daher KEINE BU), das sei mir von meinen Kenntnissen (?) und dem Verdienst her auch "sozial" zumutbar, man hat mir sogar gleich den TVöD/Entgeldgruppe 3 "ans Herz gelegt", das bringt nach meiner "Recherche" rund 400 € weniger, als ich zuletzt Brutto hatte.

Mal ganz davon abgesehen, dass ich diesen Job "in einer größeren Behörde" nicht habe, ist es selbstverständlich auch überhaupt nicht "entscheidungsrelevant, dass Sie einen solchen Arbeitsplatz innehaben oder finden werden", es seien aber (angeblich) ausreichend Stellen vorhanden (für die Vermittlung ist natürlich die AfA zuständig!) :Hilfe:

Hab mal aus Neugierde nach einer solchen Stelle gesucht, in ganz "D" leider kein einziges Angebot gefunden, auch in den Jobangeboten der AfA gibt es da keinerlei Interesse eines AG im Umkreis von bis zu 200 km.

Die Anforderungen lt. "Berufe-Net" der Agentur wären ein Alptraum für mich, aber das NUR nebenbei, denn die geforderten Kenntnisse habe ich auch NICHT zubieten.
Wenn ich das alles noch problemlos LERNEN könnte wäre ich nicht schon in meiner Firmenschulung gescheitert, DAS hatte ich eigentlich ALLES schon mal gehört und damit gearbeitet!

Nun darf man sich ja nicht auf seinen "Traumberuf" (Verweisungsberuf der DRV!) versteifen und MUSS auch ähnliche Bereiche mit einbeziehen, da landet man allerdings ganz schnell im Thema "Bürohilfe / Telefonistin" ALSO IM CALL-CENTER :ic_down:

Zu den dort (wenn überhaupt) angegebenen Verdienstmöglichkeiten möchte ich mich jetzt lieber nicht deutlicher äußern, denn im Call-Center bin ich ja berufsunfähig :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht: :kotzen:

Ich lass mich überraschen, ob mein Anwalt seine Zusage einhält mich auch am SG zu begleiten und wenn er da nicht voll dahinter steht, mach ich den Scheiß ALLEINE, die DRV wird sich noch wundern. :srose: :Miko: :streiten:

Ich habe eine solche WUT im Bauch, ist doch alles :kack: :kack: :kack:

Trotzdem schönen Sonntag euch allen, von der Doppeloma :Bussi:

Re: Doppelomas Widerspruch ist ABGELEHNT !!!

Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 19:02
von deJ.Ulla
Ach Doppeloma, mir fehlen die Worte.

Warum kann es nicht einfach mal positiv verlaufen?

Du bist so eine Kämpfernatur, steck jetzt nicht den Kopf in den Sand.

:Bussi:

Re: Doppelomas Widerspruch ist ABGELEHNT !!!

Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 19:10
von Blacky
Scheiß Korinthenkacker bei der DRV
Ich kotze mit.

Nicht aufgeben und zeig den Vollpfosten was eine Harke ist.

Re: Doppelomas Widerspruch ist ABGELEHNT !!!

Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 19:34
von aggi61
Nur noch Kofschüttel - laß dich mal Bild

Re: Doppelomas Widerspruch ist ABGELEHNT !!!

Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 19:47
von majosu
JA,geh den nächsten Schritt!!!


Grüße
majosu

Re: Doppelomas Widerspruch ist ABGELEHNT !!!

Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 20:16
von mäuschen
Hallo liebe Doppeloma!

Diese blöde Rentenversicherung, oh wie ich diese Institution hasse. Es tut mir leid das dein Widerspruch auch abgelehnt wurde. Ich glaube alle Briefe die nicht wirklich angenehm sind kommen Freitag oder Samstags. Ich kenne das von der ARGE zur genüge. Ärgere dich nicht zu sehr. Bringt eh nix. Wie ich dich einschätze, lässt du das nicht auf sich beruhen und wirst kämpfen. Und wenn dein Anwalt nicht auf Zack ist, such dir nen kompetenten!!!

Ich wünsche dir viiiiel Kraft für den weiteren Weg.
:umarm: :umarm: :umarm: :umarm: Mäuschen

Re: Doppelomas Widerspruch ist ABGELEHNT !!!

Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 20:29
von Miko
Ich ... ich... ich weiß nicht was ich schreiben soll.

Ich leide mit dir und natürlich zutiefst erschüttert.

Hab Kraft!!!

Alles Gute für deinen weiteren Kampf...

Wir halten zusammen!!!!!!

Re: Doppelomas Widerspruch ist ABGELEHNT !!!

Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 20:44
von rosenresli
ach doppelomachen,
ach ach!!!
ich weiß nicht, wie man dich jetzt trösten könnte!
ich kann nur versuchen auszudrücken, wieeee leid mir das tut!

auf in den kampf, leider!!!

gaaaanz liebe grüße
rosenresli

Re: Doppelomas Widerspruch ist ABGELEHNT !!!

Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 21:35
von verelda
liebe Doppeloma

Ach was tut mir das so leid für Dich und den Doppelopa.
:troesten: :troesten: :troesten: :troesten: :troesten:
Bleib stark und :Miko:

Hoffentlich kann Dein Anwalt helfen. Ich drücke die Daumen
und bin in Gedanken bei Dir.

liebe gRüße
Verelda

Re: Doppelomas Widerspruch ist ABGELEHNT !!!

Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 22:43
von Boo
Mir geht es wie all den anderen @Usern , meine liebe Doppeloma, bin komplett geplättet !!!
Musste mir entgehen, meiner Gesundheit erst mal eine :rauchen: ... mach ich normal - fast -
nur im Notfall, aber dit iss ja ooch eener... :Ohnmacht:

Der Anfang deines Post's liest sich so, als ob dieser Bescheid gar ncht zu dir gehört und das
sie dir einfach einen falschen zugeschickt haben ... das liest sich für mich wie in einem
falschen Film und so wirst du dich wahrscheinlich auch fühlen. Ich hoffe, dass der RA am Mo.
Licht in diese ganze abstruse Geschichte bringen kann und ebenso hoffe ich, dass er dich
weiterhin begleitet und denen mal so richtig Feuer unter den Arsch macht... !!!

Es ist doch auch ein Unding, dass sie Monat für Monat brauchen, um sich so einen verquirlten
Mist auszudenken ... tja, vllt. braucht das so lange, gerade weil es so unglaublich ist.

Ich lese aber auf jeden Fall deinen entfachten Kampfgeist und das du auf keinen Fall aufgibst !

Du bist schon eine besondere Frau :umarm: und dazu passt nur diese Einstellung die du hast
und auch weiterhin verfolgen wirst.

Ick sende dir jaaaanz fülle jute Jedanken, Kraft, Zuversicht und weiterhin so viel Mut. :Bussi:


Die olle Boo, die dich nochmal :umarm: muss ..... :grinser: