Doppelomas Widerspruch ist ABGELEHNT !!!
Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 18:48
Hallo Ihr Lieben,
es war wieder mal FREITAG und im Briefkasten ein Brief von meinem Anwalt, ein kleiner dünner Brief, das verheißt NICHTS Gutes.
Inhalt, die Ablehnung meines Widerspruches, das übliche Gesetzes-BLA-BLA und ein Absatz, den mir die DRV irgendwie, irgendwann mal genauer erklären muß.
Da lassen die sich doch tatsächlich zeilenlang darüber aus, "dass nur eine rentenversicherungspflichtige Berufstätigkeit, den bisherigen Beruf darstellen kann", das Ganze gespickt mit BSG-Urteilen von "anno Tutti" (1958 /1978 !!!)... HÄÄÄÄÄ
Meine Nachforschungen haben bisher ergeben, dass man die erwähnten Urteile gar nicht mehr finden (also auch nicht nachlesen!) kann, vermutlich weil sie durch die späteren Gesetzesänderungen (zur EM-Rente) inzwischen längst irrelevant sind.
Solche Urteile stehen ja irgendwie auch immer im Zusammenhang mit der (gerade) gültigen AKTUELLEN Rechtslage, so denke ICH mir das zumindest, mit meinen total einfach gestrickten Gemüt.
Immerhin habe ich den darin erwähnten § 1246 RVO noch auffinden können und der besagt irgendwas zu Bedingungen/Ausschlüssen (im Bezug auf EM-Rente) bei einer langjährigen selbstständigen Tätigkeit /Zahlung freiwilliger Beiträge.... HÄÄÄÄÄ
Bin noch nicht dahintergekommen, WAS mir diese Begründung nun eigentlich sagen soll, ICH war noch NIE selbsständig tätig, habe (fast) 40 Jahre Pflichtbeiträge an die DRV geleistet, zumindest DAS sollten die doch aus ihren Akten wissen
Außerdem dachte ich immer, dass Bescheide auf Grund der aktuellen Rechtslage erstellt und begründet werden müssen?!?!?
Hab ich wohl auch irgendwie was falsch verstanden, es reicht also ein paar BSG-Urteile aufzulisten, deren "Haltbarkeitsdatum" schon lange überschritten ist
NEEE Leute, ich habs SOOO SATT, hatte deshalb gestern auch keinen Trieb mehr, hier was dazu zu schreiben.
Werde Montag erst mal hören was mein Anwalt dazu sagt, er hat mich gebeten ihn anzurufen, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.
Zumindest ist nun klar, dass H4 uns für längere Zeit begleiten wird, denn von EINER Rente (so die für Dopa wenigstens noch durchkommt?) können wir auch NICHT OHNE Amt leben.
Mir wird diesmal die Berufsunfähigkeit für "Call-Center" bescheinigt, aber ich könne noch als "Registratorin" Vollzeit arbeiten (daher KEINE BU), das sei mir von meinen Kenntnissen (?) und dem Verdienst her auch "sozial" zumutbar, man hat mir sogar gleich den TVöD/Entgeldgruppe 3 "ans Herz gelegt", das bringt nach meiner "Recherche" rund 400 € weniger, als ich zuletzt Brutto hatte.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich diesen Job "in einer größeren Behörde" nicht habe, ist es selbstverständlich auch überhaupt nicht "entscheidungsrelevant, dass Sie einen solchen Arbeitsplatz innehaben oder finden werden", es seien aber (angeblich) ausreichend Stellen vorhanden (für die Vermittlung ist natürlich die AfA zuständig!)
Hab mal aus Neugierde nach einer solchen Stelle gesucht, in ganz "D" leider kein einziges Angebot gefunden, auch in den Jobangeboten der AfA gibt es da keinerlei Interesse eines AG im Umkreis von bis zu 200 km.
Die Anforderungen lt. "Berufe-Net" der Agentur wären ein Alptraum für mich, aber das NUR nebenbei, denn die geforderten Kenntnisse habe ich auch NICHT zubieten.
Wenn ich das alles noch problemlos LERNEN könnte wäre ich nicht schon in meiner Firmenschulung gescheitert, DAS hatte ich eigentlich ALLES schon mal gehört und damit gearbeitet!
Nun darf man sich ja nicht auf seinen "Traumberuf" (Verweisungsberuf der DRV!) versteifen und MUSS auch ähnliche Bereiche mit einbeziehen, da landet man allerdings ganz schnell im Thema "Bürohilfe / Telefonistin" ALSO IM CALL-CENTER
Zu den dort (wenn überhaupt) angegebenen Verdienstmöglichkeiten möchte ich mich jetzt lieber nicht deutlicher äußern, denn im Call-Center bin ich ja berufsunfähig
Ich lass mich überraschen, ob mein Anwalt seine Zusage einhält mich auch am SG zu begleiten und wenn er da nicht voll dahinter steht, mach ich den Scheiß ALLEINE, die DRV wird sich noch wundern.
Ich habe eine solche WUT im Bauch, ist doch alles
Trotzdem schönen Sonntag euch allen, von der Doppeloma
es war wieder mal FREITAG und im Briefkasten ein Brief von meinem Anwalt, ein kleiner dünner Brief, das verheißt NICHTS Gutes.
Inhalt, die Ablehnung meines Widerspruches, das übliche Gesetzes-BLA-BLA und ein Absatz, den mir die DRV irgendwie, irgendwann mal genauer erklären muß.
Da lassen die sich doch tatsächlich zeilenlang darüber aus, "dass nur eine rentenversicherungspflichtige Berufstätigkeit, den bisherigen Beruf darstellen kann", das Ganze gespickt mit BSG-Urteilen von "anno Tutti" (1958 /1978 !!!)... HÄÄÄÄÄ
Meine Nachforschungen haben bisher ergeben, dass man die erwähnten Urteile gar nicht mehr finden (also auch nicht nachlesen!) kann, vermutlich weil sie durch die späteren Gesetzesänderungen (zur EM-Rente) inzwischen längst irrelevant sind.
Solche Urteile stehen ja irgendwie auch immer im Zusammenhang mit der (gerade) gültigen AKTUELLEN Rechtslage, so denke ICH mir das zumindest, mit meinen total einfach gestrickten Gemüt.
Immerhin habe ich den darin erwähnten § 1246 RVO noch auffinden können und der besagt irgendwas zu Bedingungen/Ausschlüssen (im Bezug auf EM-Rente) bei einer langjährigen selbstständigen Tätigkeit /Zahlung freiwilliger Beiträge.... HÄÄÄÄÄ
Bin noch nicht dahintergekommen, WAS mir diese Begründung nun eigentlich sagen soll, ICH war noch NIE selbsständig tätig, habe (fast) 40 Jahre Pflichtbeiträge an die DRV geleistet, zumindest DAS sollten die doch aus ihren Akten wissen
Außerdem dachte ich immer, dass Bescheide auf Grund der aktuellen Rechtslage erstellt und begründet werden müssen?!?!?
Hab ich wohl auch irgendwie was falsch verstanden, es reicht also ein paar BSG-Urteile aufzulisten, deren "Haltbarkeitsdatum" schon lange überschritten ist
NEEE Leute, ich habs SOOO SATT, hatte deshalb gestern auch keinen Trieb mehr, hier was dazu zu schreiben.
Werde Montag erst mal hören was mein Anwalt dazu sagt, er hat mich gebeten ihn anzurufen, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.
Zumindest ist nun klar, dass H4 uns für längere Zeit begleiten wird, denn von EINER Rente (so die für Dopa wenigstens noch durchkommt?) können wir auch NICHT OHNE Amt leben.
Mir wird diesmal die Berufsunfähigkeit für "Call-Center" bescheinigt, aber ich könne noch als "Registratorin" Vollzeit arbeiten (daher KEINE BU), das sei mir von meinen Kenntnissen (?) und dem Verdienst her auch "sozial" zumutbar, man hat mir sogar gleich den TVöD/Entgeldgruppe 3 "ans Herz gelegt", das bringt nach meiner "Recherche" rund 400 € weniger, als ich zuletzt Brutto hatte.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich diesen Job "in einer größeren Behörde" nicht habe, ist es selbstverständlich auch überhaupt nicht "entscheidungsrelevant, dass Sie einen solchen Arbeitsplatz innehaben oder finden werden", es seien aber (angeblich) ausreichend Stellen vorhanden (für die Vermittlung ist natürlich die AfA zuständig!)
Hab mal aus Neugierde nach einer solchen Stelle gesucht, in ganz "D" leider kein einziges Angebot gefunden, auch in den Jobangeboten der AfA gibt es da keinerlei Interesse eines AG im Umkreis von bis zu 200 km.
Die Anforderungen lt. "Berufe-Net" der Agentur wären ein Alptraum für mich, aber das NUR nebenbei, denn die geforderten Kenntnisse habe ich auch NICHT zubieten.
Wenn ich das alles noch problemlos LERNEN könnte wäre ich nicht schon in meiner Firmenschulung gescheitert, DAS hatte ich eigentlich ALLES schon mal gehört und damit gearbeitet!
Nun darf man sich ja nicht auf seinen "Traumberuf" (Verweisungsberuf der DRV!) versteifen und MUSS auch ähnliche Bereiche mit einbeziehen, da landet man allerdings ganz schnell im Thema "Bürohilfe / Telefonistin" ALSO IM CALL-CENTER
Zu den dort (wenn überhaupt) angegebenen Verdienstmöglichkeiten möchte ich mich jetzt lieber nicht deutlicher äußern, denn im Call-Center bin ich ja berufsunfähig
Ich lass mich überraschen, ob mein Anwalt seine Zusage einhält mich auch am SG zu begleiten und wenn er da nicht voll dahinter steht, mach ich den Scheiß ALLEINE, die DRV wird sich noch wundern.
Ich habe eine solche WUT im Bauch, ist doch alles
Trotzdem schönen Sonntag euch allen, von der Doppeloma