
Mische mal so "von der Seite dazwischen", denn meine EM-Rente kam ja damals auch per Vergleich zu Stande.Grundsätzlich sollte "man" doch meinen dürfen, dass seit Unterbreitung des Vergleichsvorschlages durch das SG Mitte Januar AUCH die DRV bis zum Stichtag 15.02.2016 genügend (Bedenk- und Administrations-) Zeit gehabt haben sollte, zumindestens die Zustimmung auf den Weg gebracht zu haben.
Allerdings bekam (nach den gerichtlichen GA) die DRV bereits vom Gericht / vom Richter die "Anordnung" SELBER einen akzeptablen Vorschlag zu machen, das machen die ja nicht, weil sie "freiwillig" selbst irgendwas "einsehen" würden ...
An diesen eigenen Vorschlag haben die sich dann zu halten, da gibt es keine konkreten "Vorschläge" vom Richter und dann "dürfen die sich dazu noch wieder äußern", ob ihnen das gefällt ...


Man wartet bei Gericht eigentlich NUR noch auf DEINE (schriftliche) Zustimmung ... so verstehe ich das jedenfalls im Moment ...



Habe nicht alle Einzelheiten nachgelesen, nur soviel verstanden, dass der Draht zum Anwalt bei dir offenbar auch ziemlich "gestört" ist und du (eigentlich) befürchtest nun könnte das scheitern mit dem Vergleich, wegen Fristversäumnissen.
Ich habe das hier zu spät gelesen (weil du dich nicht mit einem / in einem eigenen Thema dazu gemeldet hast), aber du bist NICHT auf die Informationen deines Anwaltes angewiesen wenn da NIX kommt.
Du hast als Klägerin durchaus das Recht eigene Erkundigungen bei Gericht zu deinem laufenden Verfahren einzuholen, zudem musste ICH auch meinem Anwalt ein Schriftstück (für das Gericht) unterschreiben, dass ICH diesen Vorschlag / Vergleich annehmen werde ...



Wenn dein Anwalt offenbar unfähig ist /war die nötigen Schritte für diese Erklärung einzuleiten, dann solltest du dich selbst DIREKT an das Gericht wenden und die Angelegenheit für dich klären, dann wirst du auch sehr bald Bescheid wissen zum Endergebnis.
Ich wusste zunächst auch nur, dass ich teilweise EM-Rente ohne Befristung bekommen kann (lt. Vergleichsvorschlag) und darauf dann die "Arbeitsmarktrente" (volle EM-Rente befristet) gepackt wird, das ganze für fast 2 Jahre rückwirkend.
Mein Anwalt hat noch im Gegenzug die Volle EM-Rente direkt unbefristet verlangt (denn die GA hatten bereits den Antragszeitpunkt gesehen, eventuell schon die Reha davor) aber darauf hatte sich die DRV dann noch nicht eingelassen, also habe ich das erste Angebot akzeptiert.
In der Regel KANN die DRV davon dann nicht mehr abweichen aber der Kläger muss sich natürlich (über Anwalt oder eben notfalls direkt) klar dazu äußern, ob er den Vergleich so akzeptieren wird oder nicht, damit wird das Gerichts-Verfahren dann (ohne Urteil) abgeschlossen (du nimmst die Klage zurück, damit die DRV da "sauber raus kommt"), aber so ist das nun mal bei einem Vergleich.
Das Gericht bestätigt diese Regelung / Einigung dann und da komm dann auch die DRV NICHT mehr raus, du selbst kannst aber auch keinen Widerspruch mehr einlegen, gegen diese grundsätzliche Regelung, nur wenn dann in den Berechnungen (später im Bescheid) was falsch wäre.
Danach geht eigentlich alles weitere recht schnell, die DRV erstellt den Bescheid und dann ist der Fall (bei Befristung) vorerst abgeschlossen.
Also warte nicht länger, sondern teile dem Gericht unter deinem Aktenzeichen (schriftlich / nachweislich) selber mit, dass du den Vergleichsvorschlag vom XX annehmen möchtest und man Informationen zum weiteren Vorgehen zukünftig auch DIR persönlich zukommen lassen soll.
Ob du deine Anwältin dann gleich in die Wüste schicken willst ( Mandat entziehen) musst du selber wissen ... für dieses Verfahren brauchst du dann keinen Anwalt mehr ...



DU bist die Klägerin und dein Anwalt soll dich eigentlich unterstützen und entlasten, wenn der das nicht tut, dann musst und darfst du dich jederzeit SELBER an das Gericht wenden, es ist DEIN Verfahren, der Anwalt ist nur dein "Gehilfe" und nicht dein "Vormund" ...
Mein Verfahren war nach der Annahme des Vergleiches recht schnell beendet, ich bekam dann auch zügig die Bescheide von der DRV zur EM-Rente und ab wann nun gezahlt wird usw., das weitere Vorgehen der DRV ist dann wieder direkt mit denen zu klären, der Vergleich ist einfach wie gerichtlich beschlossen umzusetzen, dazu gibt es dann NICHTS mehr mit der DRV zu diskutieren.
Trau dich und VIEL ERFOLG ...



Liebe Grüße von der Doppeloma
