bin mal wieder "am Boden" ...
14.01. datiert Schreiben vom SG mit Vergleichsvorschlag
18.01. ging dieses laut Eingangsstempel bei meiner RA ein
22.01. versandte meine RA dieses "mdBu" Rückäußerung an mich
25.01. las ich die Mail (inkl. Gutachten) und musste erstmal begreifen, was überhaupt drinnen stand
26.01. bat ich meine RA um einen Telefontermin bezüglich Rückfragen
29.01. rief ich an, da ich noch keinen Termin genannt bekommen hatte, wann ich die RA anrufen darf
01.02. erinnerte ich innerhalb einer anderen Mail nochmals an meinen gewünschten Telefontermin in Sachen "Vergleich"
10.02. rief ich meine RA nochmals an, dass ja nun die 4-Wochen-Frist bald abgelaufen sei, die das Gericht am 14.01. gesetzt hatte
11.01. habe ich immer noch nicht mit meiner RA sprechen können ...
Ich bins so stinksauer!
Was soll ich nun tun - wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als morgen "SUBITO'" dem Vergleich zuzustimmen (nehme mal an, an meine Anwältin und nicht direkt ans SG) - ohne jegliche weitere Erläuterung von meiner RA erhalten zu haben ...
Ich frage mich nun echt, ob ich mir das eigentlich von meiner Anwältin bieten lassen muss, dass ich zu dem vorgeschlagenen Vergleich keinerlei weitere Informationen erhalte und diesen somit "quasi blind" unterzeichnen soll ... (oder auch es bleiben lassen). Seit Klageerhebung werden meine RA-Gebühren von meiner ReSchuVers getragen - ist es denn wirklich so "vermessen" von mir, ein Gespräch mit meiner RA zu wollen?
Danke für Euere Einschätzung, wie ich nun weiter vorgehen kann/soll ... FÜR mein Dafürhalten sind die 4 Wochen seit Datum des Schreibens SG (14.01.) am 14.02. (kommender Sonntag) abgelaufen. Oder gilt als Rückmeldedatum der Eingang des Gerichtsschreibens bei meiner RA (also 18.01.)?
Ich könnt sowas von

DANKE Euch schon im Voraus und
Lieben Gruß ... Manderley