Liebe Fee59, liebe Agnes, danke für Euere raschen Nachrichten, schön, wieder so lieb und hilfreich von Euch zu lesen,
liebe @lle,
@Fee
Fee59 hat geschrieben:Das Datum liegt meines Wissens daran, dass Rente immer für einen vollen Monat bezahlt wird.
Wenn also am 16. 12. beantragt wurde, würde trotzdem für den vollen Dezember bezahlt, so dass man als Renteneintrittsdatum auch den 1.12. nimmt.
Achso ... na dann solls mir ggf. auch Recht sein (s. auch unten noch Frage zum verspäteten Erhalt des ALG1 nach Vergleich)
Was mir halt nicht klar ist, wie soll ich solch Vergleich bei Anwalt/Gericht zustimmen können, ohne überhaupt zu wissen, was er genau für mich (in Ziffern) "beinhaltet". Wer kann denn sowas vorab selbst ausrechnen bzw. wer rechnet einem das aus?
Im Grunde verstehe ich doch nichtmal, was daran der "Vergleich" ist. Vielleicht die Tatsache, dass man mir jetzt nicht rückwirkend die unbefristete EM-Rente bewilligt, sondern stattdessen "nur" die Arbeitsmarktrente auf 3 Jahre rückwirkend?
Fee59 hat geschrieben:Waren Deine außergerichtlichen Kosten sehr hoch?
Du bekommst bei diesem Vergleich nur die Hälfte davon erstattet.
Das muss ich erst noch aus den Unterlagen raussuchen bzw. soll mir das das Sekretariat der RA nochmals zusammenstellen, denn diese Kosten ziehen sich über Jahre,
nachdem ich das KG rückwirkend erhalten hatte, wurde "Restbetrag" für die Auseinandersetzung mit der AfA weiterübertragen und nach Abschluss dieses Vergleichs der "Rest" auf die Auseinandersetzung mit der DRV weiterübertragen. Insofern kann ich das derzeit gar nicht genau sagen, wie viel da auf die DRV-Sache genau entfallen war, gehe aber davon aus, auf jeden Fall gesamt unter 500 €. Also erhielte ich ggf. ca. 250 € zurück, das wäre für mich in Ordnung.
Fee59 hat geschrieben:
Bevor Du der Anwältin irgend etwas mitteilst, würde ich an Deiner Stelle noch einmal nachfragen, was das nun konkret für Dich heißt und wie groß die Chancen auf ein Urteil stehen, das besser ist als der Vergleich.
Ja, genau deshalb bin ich ja nun hier mit meinen Fragen, damit ich für ein Gespräch mit der Anwältin (die weiß ja alles perfekt und hats immer eilig) mit Wissen "gewappnet" bin.
Im Grunde wäre ich aber nach derzeitigen, vorsichtig optimistischen Überlegungen schon glücklich, wenn das "durch ginge". Vielleicht aber auch nur deshalb, weil ich ja über die "Berechnungen, Konsequenzen, etwaige Fallstricke" usw. kei-ner-lei Ahnung habe. Aber "eigentlich" sollte man ja davon ausgehen dürfen, dass ein Richter des Sozialgerichtes den Privatmenschen nicht irgendwie "reinlegen" will, oder? Ich denke, es ist doch ein Unterschied, ob die DRV einem einen Vergleich anbietet oder ob das Sozialgericht das beiden Beteiligten anrät? Insofern möchte/sollte ich es aus jetziger Sicht eher nicht auf einen Ausgang eines tatsächlichen "Prozesses" ankommen lassen, der mich womöglich letztlich schlechter stellt als der Vergleich?
Fee59 hat geschrieben:Interessant wäre natürlich auch, wie die DRV zu diesem Vorschlag steht.
Ist eine Frist angegeben, bis zu der man sich bei Gericht äußern muss?
Könnte man ggf. die Antwort der DRV noch abwarten und dann erst entscheiden?
Tja, wenn man das wüsste, was die DRV "dazu sagt" ...
Gerichtsschreiben datiert vom 14.02.16, Eingang bei RA am 18.02.16, mir per Mail zugegangen am 22.02.16 - Frist ist wie schon oben gesagt innerhalb 4 Wochen vom Gericht angegeben worden.
@Agnes
agnes hat geschrieben:Wenn die DRV dem Vergleich in vollem Umfang gleichfalls zustimmt, wird man dir eine Nachzahlung der Rente ausrechnen und evtl. Erstattungsansprüche zunächst mit den Ersatzleistungsträgern (KK oder AfA) zwecks Erstattung der gezahlten Leistungen abgleichen und später zur Verrechnung bringen.
Aber darum brauchst du dich nicht kümmern. Du solltest jedoch die Erstattungsansprüche für dich auf Korrektheit zeitlich überprüfen.
Zeitlich überprüfen, das kann ich doch vor Zustimmung zum Vergleich gar nicht?
Das ist bei mir ja auch recht kompliziert, weil ich - wie schon beschrieben - sowohl um das KG als auch das ALG1 Auseinandersetzungen führen musste. Was gilt denn da nun für ein Zeitraum? Will heißen, wird das im "Bewilligungszeitraum" verrechnet oder erst dann, wenn das Geld "erst" auch tatsächlich geflossen ist? Sprich ... ggf. Monate/Jahre später?
Der KG-Bezug (Bewilligungszeitraum und tatsächliche Zahlungserhalte liegen alle vor dem Vergleichs-Renteneintrittsdatum), die ALG1-Zahlungen hätte ich (laut Vergleich) schon ab 13.06.2013 erhalten müssen, also ein halbes Jahr vor dem Vergleichs-Rentendatum, die Zahlungserhalte erfolgten aber für den gesamten bewilligten Bezugszeitraum erst in 09/2014
(nach geschlossenem Vergleich inkl. Bearbeitungszeit der AfA).
Dass ich "zu viel" erhaltenes Geld nicht zurückbezahlen muss, wenn nun die Rente bewilligt wird, habe ich schon mehrfach im Forum gelesen. Aber es geht ja auch um etwaige "Nachzahlungen" seit 2013, denen ich mich mit dem Schluss eines Vergleiches "ausliefere", ohne einen Überblick zu haben, was ich da unterschreibe.
Ich kanns meine Befürchtung diesbezüglich leider nicht deutlicher konkretisieren, nur nochmal zur Verdeutlichung, mir hätte in 2013 schon ein halbes Jahr ALG1 zugestanden, BEVOR ich überhaupt die Rente eingereicht hatte. Da ich diese Bezüge aus 6 Monaten aber erst 2014 tatsächlich auf dem Konto hatte, fallen die bereits in den Zeitraum NACH Einreichung der Rente ...
Könnte man denn überhaupt (aus finanziellen Gründen) in einem "überarbeiteten" Vergleich einen anderen Rentenbeginn anstreben und wann wäre sowas sinnvoll oder völlig abgeraten?
Oder sind die "Verrechnungen" der Institutionen von sämtlichen dieser Bewilligungszeiträume und tatsächlichen Zahlungszeitpunkten unabhängig?
Seit Ablauf des ALG1 bis heute habe ich übrigens die KK-Beiträge privat bezahlt (also nicht über AfA),
bekomme ich die dann eigentlich von der KK zurückerstattet? Und auch die zukünftige Zahlung an die KK wird mir automatisch mitgeteilt, denn ich soll gerade jetzt wieder einen Antrag auf einkommensabhängige Beitragsbemessung neu abgeben *grummel*. Möchte aber auch nicht bei der KK schon was sagen, dass da der Vergleich in der Schwebe ist, wenns dann doch nicht dazu kommt, wär arg peinlich ...
agnes hat geschrieben:Beachte, dass du deinen AG von der rückwirkenden EMR Anerkennung unterrichtest, wenn der Vergleich rechtsgültig wird und du den Bescheid dazu bekommst.
Während der befristeten EMR würdest du, sofern nichts anderes in deinem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag steht, in einem ruhendem Arbeitsverhältnis bleiben.
Beim AG hatte ich "damals" Bescheid gegeben, dass ich EM-Rente beantragt habe. Damals sagte mir die Kollegin in der Personalbuchhaltung, ich müsse mich erst wieder melden, wenn diese Rente UNBEfristet bewilligt würde. Aber wenn es korrekt/er ist, wenn ich dem AG nun die Bewilligung der BEfristeten Rente, dann mach ich das natürlich. Danke auf jeden Fall für Deinen fürsorglichen Hinweis.
Was mir irgendwie auch noch Sorgen macht, ist, wie das dann "rückwirkend" beim Finanzamt alles aussieht ...
Und ... kann mein Kind (19, noch in Schulausbildung) auch mit mir "familienversichert" bleiben, wenn ich nun EM-Rentnerin bin?
Mal wieder - Fragen über Fragen *schäm*
Auf jeden Fall vielen lieben Dank für Euere Einschätzungen, dass Ihr die Tatsache, dass das SG mir - und insbesondere auch der DRV einen Vergleich "nahelegt", zunächst mal positiv seht, da fühl ich mich nach der ersten Verwirrung schon ein ganz kleines bisschen besser ...
<3lichst ... Manderley
P. S. @Agnes ... die "Story" um Deinen letzten Gutachtertermin ist ja auch der "Oberknaller"
