Meine liebe Stadtpflanze,
du hattest es ja schon geahnt, weil ja bei uns Vieles (fast) genau parallel lief, ooch Mönsch, das tut mir so leid
Dir haben die auch den alten Kram da reingehauen, ich frage mich wirklich WAS DAS SOLL, diese Urtelie sind 1. KEINE Gesetze und 2. beruhen sie noch nicht mal auf der AKTUELLEN Gesetzeslage.
Der ganze EM-Renten-Kram wurde doch seit 1958 schon X-Mal geändert, WAS bitte sollen also solche alten Kamellen in den Bescheiden
Du solltest NICHT aufgeben, WIE genau stellst du dir das vor "mit der Pause" ???
Kann Miko da nur zustimmen, mit dem ganzen Prozeßkram DAS ZIEHT SICH, das haben wir ja schon beim Dopa erlebt.
Am Anfang sollte man dem Anwalt möglichst VIELE Informationen geben, das ist schon ein wenig stressig.
Aber OHNE diese Infos kann er ja auch nicht viel machen, ER KANN auch nur WISSEN, WAS DU ihm mitteilst, jedenfalls wenn es um die Bereiche geht, in denen du das bisherige Verfahren bemängelst (z.B. GA und Rückschlüsse der DRV !!!).
Wenn er dann von dir genug Munition hat, wird das von ihm gesichtet und aufgearbeitet, dann verfasst er die Klagebegründung (falls er die Akten von der DRV schon hat, da lassen die sich auch gerne Zeit mit!) und DANN passiert erst mal ne ganze Weile NIX.
Das Gericht holt sich dann auch die komplette Akte von der DRV (auch davon stehen dem Anwalt Kopien zu!!!), da tauchen dann oft noch Sachen auf, die dem Anwalt (von der DRV) NICHT geschickt wurden.
Die überprüfen das ALLES (müssen sie jedenfalls lt. Gesetz) und fragen hin- und wieder (über den Anwalt) was nach, da passiert oft monatelang gar nichts, da denkst du die sind schon "gestorben".
Zu JEDEM Quark muß ja auch die DRV Stellung nehmen und DIE haben IMMER ZEIT, VIEL ZEIT
Zu Gutachtern wirst du NUR geschickt, wenn das Gericht irgendwann nicht mehr "durchsieht" und eine EIGENE Meinung von einem beauftragten GA haben will oder wenn dein Anwalt das fordert (entweder weil du dir ein Privatgutachten leisten kannst / willst oder eins auf Staatskosten!), Atteste/ Klinikberichte kannst (und solltest) du jederzeit nachreichen.
Ob es was nützt ist eine andere Frage, aber so merkt auch das Gericht, dass du zumindest weiterhin krank und in Behandlung bist.
Na, ich höre erst mal auf, ich selber bin gerade dabei "mich davon zu überzeugen", dass ich mir die GA /Reha-Berichte alle noch mal vornehme und für Anwalt /Gericht die ensprechenden Hinweise einfüge, WAS da nun WO GENAU falsch ist und WARUM.
Klage ist schon eingereicht, PKH-Antrag und Vertretungsvollmacht hat der Dopa gestern in der Kanzlei abgegeben und nun heißt es erst mal warten, dass die PKH genehmigt wird.
Die aktuellen Vorbereitungen (für die KLage-Begründung) kann und sollte ich allerdings in jedem Falle treffen, denn das brauche ich auch alles, wenn ich ALLEIN weitermachen muß, der Richter kann ja auch nicht hellsehen.
Kann nur zustimmen, ICH hätte auch überhaupt KEINE RUHE, wenn ich das jetzt fallen lasse, um es später noch mal zu probieren, ich denke nicht, dass es dann einfacher wird
Zumindest ICH würde mich dann wohl endgültig dem H4-Schicksal "ergeben" und nur noch auf den 63. Geburtstag warten, DAS kann ich immer noch machen, wenn auch der Prozeß "in die Hose gehen sollte", dann dauert das aber nicht mehr so lange wie jetzt.
Also liebe Stadtpflanze
AUF IN DEN KAMF
Liebe Grüße von der Doppeloma
