Siehe Beitrag 1 - Zitat:
Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass Herr K. noch leichte körperliche Aktivitäten, wechselweise im Gehen, Stehen und Sitzen, ohne häufiges Heben und Tragen von Lasten bis fünf Kilogramm, ohne besondere Belastung durch Arbeiten in gebeugter Haltung, mit häufigem Bücken, Knien oder anderen Zwangshaltungen, ohne Zeitdruck, sonstigem Stress oder Publikumsverkehr, ohne Wechsel- oder Nachtschichten, ohne Witterungseinflüsse, Nässe, Kälte, Zugluft, Hitze, Staub, Gas, Dampf oder Rauch, ohne die Notwendigkeit, Leitern zu besteigen, und ohne das Erfordernis besonderen Konzentrationsvermögens oder Feinmotorik ausüben könne
Wenn ich meine Einschränkungen aus allen Gutachten der DRV zusammensummiere, steht da auch fast all das drinn. Müßte ich jetzt genau nachschlagen. Aber ich bin über 6 Stunden arbeitsfähig. Eine mögliche Tätigkeit, nach der vom SG gefragt war, wurde nicht benannt vom GA.

PS. Kein Aprilscherz!