Hallo Ulla,
danke für deine Ergänzungen, nun klärt sich für mich Einiges, auch wenn ich die Befristung der BU nicht wirklich nachvollziehen kann.
Da er sich aber mit diesem Vergleich einverstanden erklärt hat, gibt es auch keine Widerspruchsmöglichkeit mehr, es sei denn irgendwelche Berechnungen würden nicht stimmen, aber die versteht ja sowieso kein normaler Mensch.
Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit, weil Sie Berufsunfähig sind. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt,da es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwarscheinlich ist, das die Berufsunfähigkeit behoben werden kann.
ich nehme mal an, diese "Vermutungen" ergeben sich aus den erstellten GA (DRV /Gericht), wurden die schon alle angefordert /eingesehen ... da muss ja in der Richtung irgendwas drin stehen.
Ein Anspruch auf Rente wegen vollerErwerbminderung besteht nicht, weil sich nach unseren Feststellungen eine Erwerbstätigkeit noch mindestens 6 Std Täglich ausüben können.Maßgeblich für die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens ist das Ergebnis der medizinischen Sachaufklärung.
Danach sind Sie zwar in Ihrem Beruf und in vergleichbaren Tätigkeiten nicht mehr mindestens 6 Std täglich einsatzfähig.Sie können jedoch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Tätigkeit mindestens 6 std täglich ausüben
Bei einem Leistungsvermögen,das eine Tätigkeit von mindestens 6 Std unter den üblichen bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erlaubt,können Schwierigkeitenbei der Vermittlungeines Arbeitsplatzes nicht zur Anerkennung von voller Erwerbsminderung führen......
Jetzt ist klar, dass er "nur" für seinen Beruf (aber warum befristet ???) berentet wurde und er ansonsten Vollzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Einsatzfähig sein soll, damit entfällt dann auch die Möglichkeit der (vollen) "Arbeitsmarktrente", denn es wird ja keine Einschränkung (3 - unter 6 Stunden) für den allgemeinen Arbeitsmarkt gemacht ...
so, das steht auf den Rentenbescheid....das er dann wieder in seinem Beruf arbeiten kann....nach welche medizinischen Untersuchungsbefunden??? Die von seinen Ärzten? Oder vom Gutachter....
Seine Ärzte schreiben aber ganz anders.....Augenarzt schreibt...keine PC Arbeiten mehr da sich seine Erkrankung in einem jahr verschlechtert hat.
Orthopädisch nur sitzende Tätigkeiten wegen dem Fuß.....und Psychiater sagt, kann überhaupt nimmer.....
Welches Ergebnis der medizinischen Sachaufklärung ? Verstehe nur Bahnhof.....
Das kann ich dir auch nicht erklären, aber wie wenig die Aussagen und Ansichten unserer behandelnden Ärzte dabei berücksichtigt werden, das sollte dir doch schon bekannt sein, die Befunde meines Psychiaters waren der DRV auch über Jahre nicht "aussagefähig genug", bis die gerichtlichen GA verstanden haben was er meinte ...
Ich bringe aber den ersten Satz oben, wo die berufliche Tätigkeit (ohne konkrete zeitliche Einschränkungen und positive Prognosen) unter 6 Stunden besetzt wird, nicht mit der Aussage in Einklang, dass sich das (warum /wodurch) wieder ändern könnte, üblicherweise ist doch eine BU-Rente dann zumindest auf Dauer zu bewilligen ... dafür genügt doch die eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf "unter 6 Stunden" (im Beruf und ähnlichen Tätigkeiten) ...
Hans ist doch nicht mehr "30", dass man da noch mit wundersamen Besserungen rechnen könnte, warum haben seine Rechtsvertreter dem eigentlich in der Form überhaupt zugestimmt, es ist äußerst ungewöhnlich, dass BU befristet gegeben wird, ich verstehe den Sinn dahinter noch immer nicht ...
Wie alt wird er 2015 sein ???, will man ihn dann möglicherweise wieder ohne BU-Rente (also erneut ohne jedes Einkommen) auf den Arbeitsmarkt "werfen" ... das ist doch irgendwie total hirnrissig ...
Jedenfalls ergibt sich aus diesem "Schachzug", dass er keinen Anspruch auf die Erweiterung zur "Arbeitsmarktrente" hat, man ist ja der Meinung, er könne ansonsten (außerhalb des Berufes) Vollzeit arbeiten gehen ...
ALG 2 wurde für Monat März noch überwiesen. Wir haben keinen neuen Antrag gestellt, weil wir immer wieder angeschrieben wurden, was mit seiner Wohnung ist und so langsam hatte ich keinen Nerv mehr immer wieder zu schreiben das wir die Wohnung nicht verkaufen werden was das Jobcenter wollte....hatten auch nicht gedacht,das es mit der ersten Rentenzahlung noch solange dauert.....
Ganz ehrlich hatte ich mich ja damals schon gewundert, dass er überhaupt was bekam bei eurem JC, trotz der Eigentumswohnung in einer ganz anderen Ecke von Deutschland, dass die damit nicht aufgegeben haben, überrascht mich daher nicht besonders.
Wegen welcher Informationen dazu habt ihr denn angenommen, dass es mit der ersten Rentenzahlung schneller gehen könnte ???
Nun können wir irgendwann die Wohnung verkaufen und eine neue hier in unserer Gegend kaufen .
OK, das muss er selber wissen, ob es unbedingt eine Eigentumswohnung sein soll /muss, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass er irgendwann erneut zum JobCenter muss, wenn man ihm die BU-Rente nicht verlängert und eine EM-Rente bis dahin auch noch nicht durch ist, steht er ja möglicherweise (wieder) ohne jeden Lebensunterhalt da.
Aus der BU-Rente ergeben sich keine anderen Leistungsansprüche wie Krankengeld oder ALGI, sofern er nicht wirklich wieder versicherungspflichtig arbeiten könnte.
Vom Jobcenter haben wir noch nichts schriftliches bekommen.So wissen wir noch nicht, was die zurückverlangen. Das er Rente bekommt haben wir denen schon vor längerer Zeit mitgeteilt.
Das ist für die erst maßgeblich, wenn es einen schriftlichen Renten-Bescheid dazu gibt, den muss er dort vorlegen (wenigstens die erste Seite kopieren und nachweislich abgeben oder hinschicken), mit welchen Nachweisen habt ihr denn das mitgeteilt, wenn der Bescheid erst vorgestern gekommen ist ...
Von Hans dürfen die (normalerweise) gar nichts zurückverlangen, das wird üblicherweise vom JC über die DRV direkt abgerechnet, für die Monate wo er nun nachträglich Renten-Anspruch hatte, woher soll das JC aber wissen, ab wann er denn nun Rente erhalten hätte, um da was fertig zu machen.
Die Rentenkasse informiert das JC darüber nicht, dazu ist der Leistungsempfänger verpflichtet, auch wenn er schon seit Monaten kein Geld mehr bekommen hat, für einen rückwirkenden Zeitraum mit ALG II-Bezug aber nachträglich eine Rente bewilligt wurde.
Krankenkasse.... freiwillig versichert in der gesetzlichen ....das Jobcenter hatte den KK Betrag samt seinen ALG 2 Betrag an Hans überwiesen und er hat dann selber eingezahlt.
Was die sich dann bei der Rentenkasse einfordern werden, teilt euch das JC ja dann schriftlich mit, wenn sie keine Beiträge für ihn (direkt an die KK) gezahlt haben, dann dürfen auch keine (vom JC bei der DRV) zurückgefordert werden, wie das nun alles genau bei freiwilliger Versicherung läuft weiß ich allerdings nicht, auf jeden Fall
MUSS er sich mit dem Rentenbescheid beim JobCenter melden, sonst steht irgendwann der Zoll vor der Tür.
Da sich das Jobcenter die komplette Summe sicher von der Rentenstelle zurück holt denke ich das Hans bei der Kk nachfragen muß, was mit den überzahlten betrag ist.
Die KK wird das schon alles entsprechend überprüfen und die selber gezahlten Beiträge für die Rentenzeit bekommt er sowieso zurückerstattet von der KK, die KK weiß ja bereits Bescheid, die erfahren das immer mit zuerst, wenn eine Rente bewilligt wird, denn damit verbleibt man ja dann endgültig (oder bis zum Ende der Befristung) in der KvdR ... eine kurze Info und Nachfrage kann trotzdem nicht schaden.
Von meiner KK bekam ich dann relativ schnell automatisch einen kleinen Betrag erstattet, den ich beim Übergang von ALGI in Hartz 4 selber bezahlen musste, wie das aber bei freiwilliger Weiterversicherung läuft, kann ich auch nur raten, zumindest für die Monate wo er kein Geld vom JC bekommen hat, sollte er den vollen Betrag zurückbekommen, jetzt gilt ja der Beitrag der von der Rente zu zahlen wäre.
KK Betrag waren 160€, jetzt laut Rentenbescheid 110€, davon hat die Rentenstelle einen Zuschuss von der Hälfte zur Nachzahlung geschrieben.
Bei gesetzlich Versicherten zahlt die DRV immer 50% als Zuschuß von den K-Beiträgen, die auf den Brutto-Rentenbetrag zu leisten sind, nur die Pflegeversicherung muss man voll alleine tragen.
Um die KK werden wir uns heute nachmittag kümmern. Dann werden wir noch ein Schreiben aufsetzen an seinem Arbeitgeber und per Einschreiben mit Rückschein senden.
Kümmert euch vor Allem um das JobCenter, sonst kommt da gar nichts in Gang und umso länger wird es dann dauern, bis die Abrechnungen (zwischen JC und DRV) erledigt sind und die restliche Renten-Nachzahlung auf dem Konto landet.
Rückschein kostet nur unnötig Geld, ein Übergabe-Einschreiben reicht aus und den Zugang beim Empfänger könnt ihr dann hier kontrollieren und ausdrucken ...
http://www.deutschepost.de/de.html
Muß er sich eigendlich weiter arbeitslos melden beim Jobcenter oder AFA ???? Noch hat er ja seinen Arbeitsplatz ,ist dafür nur BU...
Solange er weiterhin AU geschrieben ist (für den vorhandenen Arbeitsplatz ist das auch notwendig

), sonst muss er da ja eigentlich hin, um zu arbeiten

, braucht er sich nicht bei der AfA zur Vermittlung melden.
Wenn er krank ist wissen die auch nicht, was sie mit ihm anfangen sollen und für einen späteren (erneuten) Antrag auf EM-Rente ist es auch besser, wenn er weiter AU geschrieben wird und das dann auch nachweisen kann.
Das JobCenter wäre nur zuständig, wenn er weiterhin Leistungen zusätzlich zur Rente brauchen würde, denn er wird ja als Erwerbsfähig 6 und mehr Stunden angesehen lt. DRV, also könnte er nur dort (oder bei der Wohngeldstelle) Zuschüsse bekommen.
Große Sprünge kann er mit der BU nicht machen, aber reicht grade zum leben.Wenn vielleicht noch Betriebsrente anteilmäßig dazu kommt, schauts schon etwas besser aus so das wir ihm überhaupt nicht mehr unterstützen müßen.
Meine Meinung dazu kennst du, wenn er von seiner Rente nicht leben kann, dann sollte er sich bei den zuständigen Ämtern die notwendige finanzielle Unterstützung holen, ich weiß nicht ob ich es bewundern soll, dass du dir immer noch Gedanken um sein finanzielles Wohlergehen auf (wahrscheinlich) deine /eure Kosten machst ... ihr
MÜSST ihn doch überhaupt nicht unterstützen von Rechts wegen ...
Man kann sich doch auch eine ganz normale Mietwohnung suchen bei euch in der Nähe, die dann auch vom Amt ganz problemlos mit finanziert wird, warum muss es unbedingt eine Eigentumswohnung sein, wenn man auch für die Zukunft noch gar nicht absehen kann, wie es überhaupt finanziell im eigenen Leben weiter gehen wird.
Ich persönlich würde mich nicht besonders "wohl" dabei fühlen anderen (eigentlich fremden) Menschen "auf der Tasche zu liegen" und solche Pläne zu machen, das würde mir nichtmal gefallen, wenn es Verwandte mit gewissen familiären Verpflichtungen wären ...
Und von der Rentennachzahlung halte ich erstmal meine Hand mit auf, mein Konto ist mittlerweile nämlich auch leer
Dazu gibt es meinerseits besser keinen Kommentar, sonst bist du am Ende noch böse auf mich, ich möchte dir trotzdem raten ganz schnell ein wenig "egoistischer" zu werden und mehr an dein eigenes (auch finanzielles) Wohl zu denken, auch dein "Lebensunterhalt wächst nicht auf den Bäumen" ...
Du hast Hans jetzt ein Stück weit begleitet und ihm bis in die BU-Rente geholfen, das mag weniger sein als man /ihr euch erhofft habt, aber er ist ein erwachsener, volljähriger Mensch, der zumindest mal halbwegs wieder lernen sollte, sein Leben und finanzielles Auskommen selbst zu regeln und sich nicht nur darauf zu verlassen, dass es Andere tun und für ihn sorgen werden ... notfalls bis zur eigenen Existenzgefährdung ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
