ja genau, Du bist auch eine Nachteule...wie ich

dann hab ich da wohl die Popo-Karte, obwohl ich zu der Zeit mehrfach bei der KK war und die das auch wußten - doch leider hab ich das ja nun nicht schriftlich.dort fehlen dir also diese 18 Monate (du warst zwar in Behandlung aber NICHT offiziell AU geschrieben von deinem ARZT), wenn das Gericht /ein GA dort den Auszug zu den hinterlegten AU-Zeiten anfordert...
Da kann ich nur hoffen, dass sie da nicht so genau forschen

Ich hab ja auch noch ein ruhendes Arbeitsverhältnis - doch in der Beziehung ist mein Arbeitgeber sehr kulant. Da hat noch niemand etwas von mir verlangt.meine Firma wollte ja auch manchmal einen Nachweis haben, ob ich immer noch AU geschrieben bin, bin ja immer noch fest angestellt und habe (trotz ruhendem Arbeitsverhältnis) entsprechende Pflichten aus meinem Arbeitsvertrag.
Allerdings möchte ich, nach der Entscheidung bzgl. Rente, dort nicht wieder arbeiten - bin wegen "Mobbing", das wurde damals nicht so ausgedrückt und ich hab mich auch lange geweigert, das als Mobbing anzuerkennen, ins Büro versetzt worden. (Das hat den entsprechenden "Damen" erst recht nicht gefallen - das sind in unserem großen Betrieb begehrte Plätze - zumal im Büro keine Früh- und Spätschicht gearbeitet wird - ist ein Großhandelsgeschäft).
Normalerweise sehr traurig, ich bin dort über 10 Jahre sehr gerne dort arbeiten gegangen - doch nach dem Vorfall


Nachdem das an verschiedenen Stellen (unter anderem in der Schmerztherapie) als Mobbing bezeichnet wurde, hab ich das dann vor einem guten Jahr so akzeptiert. Der Mobbing-Vorfall ereignete sich ein gutes halbes Jahr vor meiner jetzigen Krankphase (d.h. ca. Sept.2008) Das trägt sicherlich auch dazu bei, dass es mit meiner Gesundheit nicht besser wird.
da hoffe ich ja drauf, dass ich nochmal zu einem GA muss. Denn das ich mittlerweile Depressionen habe, wurde vorher kaum beachtet. Das hatte ich nur in dem Bericht von der stat. Schmerztherapie von vor genau 1 Jahr stehen.OHNE (mindestens) ein gerichtliches GA wird es wohl NIX werden,
Ich denke, da wird dann auch sicherlich noch mein Psychotherapeut um Stellungnahme gebeten - wobei, dass sicherlich wieder unter die Rubrik: Gefälligkeit fällt und nicht den Stellenwert hat. Da weiß ich allerdings jetzt schon, dass mir von dort bescheinigt wird, dass ich in meinem jetztigen Zustand nicht arbeiten kann und schon mal gar nicht in dem "alten" Betrieb.
Seine genauen Worte: ich werde nichts formulieren, was Ihnen potentiell schaden könnte. Ich habe nie und werde nie ein Attest schönen, aber ich kann sehr wohl zielorientiert formulieren.
lg von "Nacht
