Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

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agnes
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » So 15. Feb 2015, 16:08

Liebe Doppeloma :umarm:

In einigem was du schreibst bin ich mit dir konform :Bussi: und es ist ja Sinn des Forums, sich über Sichtweisen und vor allem persönliche Erfahrungen auszutauschen :jaa:

Und doch sehe ich die gutachterliche Feststellung mittels Fragebögen als gegeben an, sich ein gesundheitliches Bild von dem Exploranden machen zu können, zumal wenn, wie in meinem Fall, zusammen mit dem Gutachter dies gemeinsam erarbeitet wurde.

Dadurch, dass nicht ich alleine vor diesen Bögen saß und sie sturweg ausfüllte, sondern dies in einer Gesprächssituation zwischen dem Gutachter und mir erfolgte, hatte ich die Möglichkeit erklärend/begründend meine Antworten zu geben und nicht nur mein Kreuzchen bei ja/nein zu machen oder mich irgendwie/irgendwo an einer Skala einzuordnen.

Durch die oft unverständliche und in verschiedenen Bögen teils nur verdrehte aber wiederkehrende Fragestellung fiel es mir leicht, ehrliche Antworten zu geben, da ich auch diese komplexen Fragen durch ihn umgehend verständlich gemacht bekam und mir nicht viele Gedanken im Kopf herumschwirrten in der Art "was wollen die von mir" oder "die Frage war doch schon mal auf einem anderen Bogen, aber in verdrehter Form formuliert, also einmal ja und einmal nein" oder "ist das eine Fangfrage, wie soll ich hier besser antworten" ...

Nein, ich konnte spontan antworten und auch bereits erklärend im Gespräch mitteilen, aus welchen Gründen ich eine solche Antwort abgebe.

Ich war nicht überfordert mit der Papierflut alleine dagesessen und habe angestrengt dabei aufgepasst mir ja nur keinen Pferdefuß zu setzen, vielmehr aus einer normalen Gesprächssituation heraus geantwortet, weil mir nicht nur die Fragen abgelesen gestellt wurden, sondern ich das gefragt wurde, was mit der Frage bezweckt wird und das ist/war es, woraus dieser Gutachter seine benötigten Informationen zog, zumal er meine Reaktionen auf die Fragen dabei beobachten konnte oder aus der Frage heraus an ihn mehr Informationen flossen, die insgesamt mit meiner Lebenssituation zu tun hat.

Aus einem sturen Ja/Nein Fragenkatalog heraus, kann er jemanden in eine wissenschaftliche Studie parken, erfährt aber niemals die Hintergründe zur Entstehung der Ja-oder Nein-Antworten, die immer einer persönlichen Situation heraus entspringen.

Von daher könnte man es als wünschenswert erachten, dass diese Bögen in Zusammenarbeit während der Exploration erstellt werden, bekäme der Gutachter somit auch gleich eine Einschätzung über den Exploranden und seinen Gefühlen zu diverser Fragestellung.

Ein Gutachten besteht zudem in der Regel aus mehr, als nur aus dem Ausfüllen von Fragebögen und so wage ich zu behaupten, dass auch bei @Mine diese Fragebogenerhebung am Ende nicht alleine ausschlaggebend für die im Gutachten zu treffende Entscheidungsfindung sein wird, vielmehr, das vom Gutachter persönlich zu stellende Bildnis über sie als Explorandin zusätzlich mit untermauert.

Aus dem Grund glaube ich auch nicht, dass @Mines Gutachter mittels "Überfliegens der von ihr erstellten Fragebögen" heraus zu dem Hinweis an sie kam, dass er sie auf psychischer Ebene nicht für erwerbsgemindert ansieht, vielmehr die Summe aus Vorbefunden/Diagnostik/Vorgutachten (die kompakte Aktenlage) und dem Bild, welches er (vermutlich war er schon akteneingelesen) bei der persönlichen Begutachtung bis dato gewonnen hat, ihn dies hat anmerken lassen.

Eine eingehende körperliche Befunderhebung mit Erfassung aller Schmerzlokalisationen und weiterer Körperbeschwerden ist gleichfalls Bestandteil einer Begutachtung.
Nicht immer erfolgt dies zusätzlich während der Exploration. Hierzu kann es ausreichend sein, wenn Vorbefundungen aus den Akten zu Hilfe genommen werden, um ein zusammenhängendes Gesamtbild zwischen körperlichen und seelischen Leiden zu erhalten, zumindest wenn auf einem Psychologischem Fachgebiet exploriert wird und von dem Gutachter keine körperliche Statuserhebung, mangels fachlicher Kompetenz, hierzu erfolgen kann.
Ein Zurückgreifen auf Vorbefundungsaussagen und Einflechtung in das von ihm zu erstellende Gutachten wird als Zusammenhangsgutachten abschließend zu sehen sein.

Eine Exploration der Psychopathologie wird allerdings auf der Basis der AMDP-Kriterien erhoben und hierbei kommen diese Fragebögen ins Spiel.

Der gebräuchlichste Fragenkatalog innerhalb eines neuro-psychologischem Gutachtens besteht aus dem AMDP-System.

Bei dem AMDP-System (Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie) handelt es sich um ein System zur Dokumentation der psychiatrischen Anamnese sowie des psychopathologischen und somatischen Befundes.

Die Inhalte des AMDP-Schemas sollten dabei beschreibend im Gutachten bearbeitet werden.

Der psychische Befund nach dem AMDP-System gliedert sich in 12 Hauptgruppen die da lauten:
- Bewusstseinsstörungen
- Orientierungsstörungen
- Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen
- formale Denkstörungen
- Befürchtungen und Zwänge
- Wahn
- Sinnestäuschungen
- Ich-Störungen
- Störungen der Affektivität
- Antriebs- und psychomotorische Störungen
- circadiane Besonderheiten
- andere Störungen

Bei der Erstellung eines psychischen Befundes sollte eine angemessene, bildhafte Vorstellung des Untersuchten abschließend wiedergegeben werden.

Von daher sollte bei der Beurteilung im Rahmen eines psychiatrischen Gutachtens nachvollziehbar vom Gutachter dargestellt werden, wie über den psychischen Befund, unter Berücksichtigung der zu erhebenden Anamnese, Auswertung der vorliegenden Vorbefunde/die Aktenlage und des weiteren Untersuchungsvorgangs es zu einer Diagnosestellung durch ihn kam.

Um die psychische Situation des Patienten nunmehr vollständig zu erfassen, wird der Gutachter, neben der Erhebung der Beschwerden während der Exploration auch das Verhalten des Patienten beobachten und ebenfalls in den Befund mit einfließen lassen.

Eine sehr komplexe Geschichte, so eine Begutachtung! :jaa:

Daher könnte die Fragestellung auftauchen, ist jeder Gutachter damit auch vertraut und nicht etwa überfordert? :confused: :Gruebeln:

Wir Exploranden stehen dem allem machtlos gegenüber und dürfen nur unsere Mitwirkung demonstrieren und dabei bangen und hoffen, einer gerechten Begutachtung zu unterliegen.

Ja, meine liebe Doppeloma, gerade auch als "Beiwerk" wird sozialgerichtlich die Erhebung durch dieses AMDP-System (die Fragebögen) gefordert und da müssen wir Rentenantragsteller/Exploranden durch und da ist nichts mit "diese Bögen dem Gutachter vor die Füße zu werfen oder auf den Tisch zu knallen". :Verwirrt:

Ich wünsche mir für mich, NIEMALS wieder so einem emotionalen jahrelangen Stress ausgesetzt zu werden und mich demütigen und psychisch fertig machen lassen zu müssen.

Ich wünsche es aber nicht nur mir alleine, sondern auch euch, die ihr mittendrin steht :umarm:

Lieben Gruß und danke fürs Lesen und meinen Standpunkt respektieren :ic_up: :jaa: :Bussi: agnes
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 15. Feb 2015, 19:18

Hallo agnes, :umarm:

fasse nur mal kurz zusammen, was wir beide aus unseren ganz persönlichen Erfahrungen dazu erleben mussten ... denn im Grunde bestätigst du was ich weiter oben "verlangt" habe = entweder ALLE bestimmte regulär vorgeschriebene Fragebögen oder Keiner und nicht der aktuelle Mischmasch ... "Nach GA-Gutsherren-Art" ...
Ja, meine liebe Doppeloma, gerade auch als "Beiwerk" wird sozialgerichtlich die Erhebung durch dieses AMDP-System (die Fragebögen) gefordert und da müssen wir Rentenantragsteller/Exploranden durch und da ist nichts mit "diese Bögen dem Gutachter vor die Füße zu werfen oder auf den Tisch zu knallen". :Verwirrt:
Denn genau HIER haben meine gerichtlichen GA ja dann offenbar ihre Verpflichtungen (aus den Gutachterrichtlinien) nicht erfüllt, jedenfalls der Psychiater nicht und die DRV-GA (Psychiaterin) beim Dopa auch nicht, denn er füllte dort auch nichts aus in der Weise und ich beim DRV-Psychiater auch nicht (weder im Gespräch noch separat) ... nur wurden nicht nur diese Vorgaben gutachterlicher Arbeit in den Verfahren dann sträflichst missachtet ... warum hat das Gericht dann die Entscheidungen (zum Glück) ohne die Durchführung dieser (zwingenden) Erhebungen überhaupt getroffen ... :confused: :Gruebeln:

Deiner Ablaufschilderung kann ich folgen und da ist mir auch nachvollziehbar, dass man entsprechende Ergänzungen (aus dem parallelen Gespräch dazu) entnehmen und registrieren kann, in meiner Reha wurde dazu aber NICHTS parallel (oder wenigstens anschließend) besprochen, der einzige "Gesprächspartner" wäre der PC gewesen und da stand immer nur "WEITER" ... und das stand da nur, wenn man irgendeine Antwort gegeben hatte, aus der sehr begrenzten (und oft gar nicht zutreffenden) "Auswahl" ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:
Ich wünsche mir für mich, NIEMALS wieder so einem emotionalen jahrelangen Stress ausgesetzt zu werden und mich demütigen und psychisch fertig machen lassen zu müssen.
Ich wünsche es aber nicht nur mir alleine, sondern auch euch, die ihr mittendrin steht :umarm:
Da bin ich sofort wieder ganz bei dir :Bussi: , denn es gab wohl KEINE andere Zeit in meinem Leben bis zur Antragstellung auf EM-Rente in der ich mich so "wertlos" behandelt fühlte und dem Jahrelang völlig Ohnmächtig ausgeliefert war, was andere Menschen zu meiner Gefühls- und gesundheitlichen Befindens-Lage zu entscheiden hatten ..., dass ich das letztlich emotional noch immer nicht "verarbeitet" habe, zeigt ja auch diese Diskussion gerade wieder, darum werde ich mich daraus jetzt auch zurück ziehen ...

Ich kann (genau wie du) nur ALLEN aktuell und in Zukunft noch Betroffenen die Daumen drücken :ic_up: :ic_up: :ic_up: , dass ihnen manche meiner /deiner /unserer negativen GA-Erfahrungen erspart bleiben mögen ... :Bussi: :umarm:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Di 14. Apr 2015, 20:59

Hallo Ihr lieben,

Wollte Euch mitteilen, dass ich mich dazu entschlossen habe, die Klage nun zurückzuziehen.

Das letzte GA vom gerichtlich bestellten Gutachter ist wie ein Schlag ins Gesicht. Ich gehe da lieber nicht näher darauf ein, sonst kriege ich mich wieder nicht ein.

Nur soviel: obwohl die Unmengen von Fragebögen eindeutig eine Depression und eine Schmerzstörung aufzeigen, ist der GA trotzdem der Meinung, dass ich vollschichtig arbeitsfähig bin. Es ist außer Frage, dass bei Fr. J. eine chronische Schmerzverarbeitungsstörung vorliegt, vor allen Dingen aufgrund der langen Beschwerdedauer. Dies ist jetzt nicht zu 100% sein Wortlaut, aber halt sinngemäß.

Abschließend kommt er zu dem Ergebnis, dass eine stationäre PT "NACH" Abschluß des Verfahrens zwingend angebracht wäre. BlaBlaBla

Ich bin durch mit dem ganzen.

Ich warte jetzt darauf, dass ich zeitnah die stationäre PT machen kann.

Vielen lieben Dank an Euch, dass Ihr mit Euren Ratschlägen, Erfahrungen und nicht zuletzt aufmunternden Worten mir beiseite standet.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 14. Apr 2015, 23:20

Hallo Mine :umarm:

Ich habe es fast kommen sehen, dass du diesen Schritt nun am Ende gehen wirst, um endlich wieder Ruhe in dein Leben/deinen Alltag zu bekommen.

Was hat aber nun den Ausschluss dafür gegeben, so frage ich mich. :Gruebeln:

Hat das SG dir erneut zu verstehen gegeben, dass sie die Klage nicht positiv für dich abschließen werden, hat man von dort erneut zur Rückziehung der Klage geraten?

Wie wird es aber für dich nun insgesamt weitergehen?
Wirst du versuchen im alten Job anzuknüpfen (wenn ich es richtig im Kopf habe, warst/bist du Verwaltungsangestellte).

Bist du nun zur stationären PT bereit und ist diese schon angeleiert (ich denke, sie wird dir gut tun, wenn du dich darauf einlassen kannst und sie wird dich hoffentlich auffangen, nach all dem negativem Erlebten der letzten Monate/Jahre).

Hast du das mit der KK geregelt, wie wirst du in Zukunft versichert sein wenn das Rentenverfahren aufgehoben ist, kannst du familienversichert bei deinem Mann einsteigen?

Wie willst du zukunftweisend agieren, denkst du an einen Neuantrag der EMR nach einer gewissen Zeit?

Insgesamt kann ich dir deine jetzige geknickte Gefühlswelt nachfühlen und dich nur ermutigen, nunmehr verstärkt weiter nach vorne zu schauen und alles Negative der letzten Zeit versuchen hinter dir zu lassen. :koepfchen:

Normalerweise bin ich immer dafür durchzuhalten und zu kämpfen bis zum geht nicht mehr, doch in deinem speziellen Fall, wo du grundsätzlich durch alle Instanzen wenig angehört und gewürdigt wurdest, würde auch ich die Segel streichen und mich mit den vielen Negativbeurteilungen und Erniedrigungen nicht weiter auseinandersetzen wollen, vielmehr zunächst damit beginnen Kraft zu tanken um aussagekräftige gesundheitliche Befunde/Berichte in Zukunft neu zusammenzutragen und ggf., falls es wirklich gesundheitlich nicht bergauf geht (womit sicher zu rechnen ist), einen Neuantrag zu stellen.
Hierzu würde ich mir an deiner Stelle dann aber auch einen anderen RA mit ins Boot nehmen, denn soviel ich in Erinnerung habe, war er dir nicht wirklich eine gute Stütze bei allem.

Liebe Mine, Kopf hoch!
Auch wenn es sehr schwer fällt, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, doch du hast eine Würde die du dir erhalten darfst und die du nicht mit Füßen treten lassen musst. :umarm: :troesten:

Ich wünsche dir gesundheitlich alles Gute. Lege darauf deinen Fokus, damit du mit deinem Mann gemeinsam das Leben noch etwas ohne Behördenärger und dadurch Frust genießen kannst. :Bussi: Gruß agnes
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Mi 15. Apr 2015, 07:56

Hallo Agnes,

Ich habe es fast kommen sehen, dass du diesen Schritt nun am Ende gehen wirst, um endlich wieder Ruhe in dein Leben/deinen Alltag zu bekommen.

Ja Agnes, so siehts aus. Ich kann nicht mehr und will auch nicht mehr. Es hat mich so sehr mitgenommen, dass ich nun selber einsehe, dass für mich hier Schluß ist. Das ganze schadet mir und meiner Verfassung zu sehr.


Was hat aber nun den Ausschluss dafür gegeben, so frage ich mich. :Gruebeln:

Hat das SG dir erneut zu verstehen gegeben, dass sie die Klage nicht positiv für dich abschließen werden, hat man von dort erneut zur Rückziehung der Klage geraten?



Richtig, das SG schreibt, dass sie keine Aussicht auf Erfolg sehen und mir deshalb raten, die Klage zurückzuziehen.

Mein RA sieht nun zwei Möglichkeiten: Ich könnte nun einen GA beauftragen. Kostenpunkt: erstmal 1.500€ vorschießen. Was bringt es? Auch wenn dieser GA zu dem Ergebnis kommen würde, dass ich erwerbsunfähig bin, stehen die anderen GA dagegen. Und außerdem weiß man ja, wie diese eigens beauftragten GA angesehen werden! Nein nein, das kommt für mich nicht in Frage. Sowieso auch nicht finanziell.


Wie wird es aber für dich nun insgesamt weitergehen?
Wirst du versuchen im alten Job anzuknüpfen (wenn ich es richtig im Kopf habe, warst/bist du Verwaltungsangestellte).


Ich weiß es ehrlich gesagt nicht.


Bist du nun zur stationären PT bereit und ist diese schon angeleiert (ich denke, sie wird dir gut tun, wenn du dich darauf einlassen kannst und sie wird dich hoffentlich auffangen, nach all dem negativem Erlebten der letzten Monate/Jahre).


Ja, sie ist in die Wege geleitet. Ich stehe im telefonischen Kontakt mit einer Klinik. Ich warte eigentlich täglich auf den Anruf, ob und wann ich dort hinkommen darf.

Hast du das mit der KK geregelt, wie wirst du in Zukunft versichert sein wenn das Rentenverfahren aufgehoben ist, kannst du familienversichert bei deinem Mann einsteigen?


Ich rief vor ein paar Tagen bei meiner KK an (da hatte ich aber das vernichtende GA noch nicht vorliegen) und wollte allgemein wissen, welche Möglichkeiten ich wegen der Versicherung noch habe. Die Dame am Telefon sagte mir, solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, brauche ich mir keine Gedanken machen.
Nun ja, nun wird das Verfahren aber bald abgeschlossen sein und ich muss erneut mit der KK telefonieren. Mein Arzt möchte mich aber weiter krankschreiben.

Ich habe leider nicht die Möglichkeit auf Familienversicherung, da mein Mann privat versichert ist. Er ist selbständig.
Falls Ihr eine Möglichkeit wisst, wäre ich Euch dankbar, mir dies mitzuteilen. Gerade jetzt, wo sich die stat. PT nähert.


Wie willst du zukunftweisend agieren, denkst du an einen Neuantrag der EMR nach einer gewissen Zeit?

Die zweite Möglichkeit, die mein RA sieht, ist, dass ich erstmal die PT machen soll. Wenn dieser Abschlussbericht zu meinen Gunsten verwendet werden könnte, könnte man dies zur Wiederaufnahme des Klageverfahrens nutzen.
Auch das würde für mich nicht infrage kommen. Ich möchte nun einen klaren Schlussstrich setzen.

Vielleicht werde ich ja auch wieder so gesund, dass ich gar nicht mehr über die EU-Rente nachdenken brauche!


Liebe Mine, Kopf hoch!
Auch wenn es sehr schwer fällt, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, doch du hast eine Würde die du dir erhalten darfst und die du nicht mit Füßen treten lassen musst. :umarm: :troesten:


Genau liebe Agnes, das ist es, was ich mir noch wahren möchte. Deshalb gehe ich diesen Weg nun.

Ich möchte mich nochmals bei Euch allen für die tolle Unterstützung bedanken. Vor allem auch bei Dir, liebe Agnes. Du hast Dir immer viel Zeit genommen, auf meine Beiträge hilfreich zu antworten. Vielen Dank :umarm:


Entschuldigt bitte, dass ich diesen Beitrag nicht korrekt zitiert habe. Leider habe ich vergessen, wie es richtig geht.


Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 15. Apr 2015, 08:09

Entschuldigt bitte, dass ich diesen Beitrag nicht korrekt zitiert habe. Leider habe ich vergessen, wie es richtig geht
kein Prob.....guckst du hier :lesen:

viewtopic.php?f=45&p=61925#p61925
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Dannie » Mi 15. Apr 2015, 10:40

liebe Mine,
es tut mir so unendlich leid für dich und mir bleibt nur, dir für deinen weiteren weg von herzen alles gute zu wünschen :koepfchen: :Bussi: :umarm: .
ich bin wirklich sprachlos... :traurig:

Lg Daniela

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 16. Apr 2015, 20:48

Hallo Mine :umarm:

ich denke, du kannst mit deiner KK eine Weiterversicherung auf "freiwillige Basis" vereinbaren.

Wichtig ist, dass es nun zeitnah erfolgt, da du in absehbarer Zeit mit der PT beginnen wirst.

Ich würde, wie du es selber auch gedanklich schon durchspielst, unter allem den Schlussstrich ziehen und nicht wie vom Anwalt vorgeschlagen ein Privatgutachten nachschießen oder ggf. ein Wiederaufnahmeverfahren anstreben, falls es bei der PT zu anderen Erkenntnissen käm.

Das SG war und ist in deinem Fall von Anfang an darauf ausgewesen den Sachverhalt so auszulegen, dass am Ende jedesmal nur der Vorschlag zur Rücknahme der Klage bei herauskam.
Ein privates Gutachten würde auf sie wohl auch eher keine beeindruckende Wirkung ausüben.
Mir scheint, ihre Meinung in/zu deinem Fall scheint festgefahren..

Diese wünschenswert zu deinen Gunsten dann dokumentierten neuen Erkenntnisse nach der PT würde ich vielmehr nutzen, sie zu gegebener Zeit mit einzubinden, um einen neuen EM-Antrag zu stellen.

Eine Aussicht, jetzt im gleichen Verfahren anhängig etwas erreichen zu wollen, sehe ich auch als eher gering an.

So wie @Doppeloma es dir einige Beiträge zuvor erklärt hat, dass das Verfahren als nicht verloren gilt wenn du persönlich die Klage zurücknimmst, bleibt es dir ganz unbenommen, eine erneute Klage einzuleiten.
Ihr Dopa hat damit Erfolg verzeichnen können, warum nicht auch Du :koepfchen:

Ich denke, du benötigst jetzt den Abstand zu den Geschehnissen der letzten Jahre :troesten:

Verbuche sie als "Lehrzeiten" und setze alles das beim nächsten Antrag ein, was du in diesem Verfahren an Erfahrungen lernen musstes/durftest.

Ob du nun beruflich beim alten AG anklopfen magst/musst, oder lieber weiterhin ohne Bezüge weiter AU geschrieben bleibst (du hast keinerlei Ansprüche bei KK oder AfA mehr, wie ich es in Erinnerung habe), das musst du mit dir und sicher auch mit deinem Mann durchsprechen, denn es geht ja um die/eure Einkünfte, um die Existenzfrage schlechthin.

Ich kann mich noch gut erinnern, dass auch wir, mein Mann und ich, es oft durchbesprochen haben, wie es finanziell bei uns weitergehen wird wenn die EM keine Anerkennung findet.
Zwangläufig befanden wir uns dann tatsächlich 14 Monate hautnah in der Situation, als ich keine Ansprüche mehr bei der KK und der AfA hatte und das SG-Verfahren immer noch lief.
ALG II Ansprüche gab es für mich nicht (ist ja auch korrekt so), da das Familieneinkommen durch meinen Mann abgesichert blieb und finanzielle Reserven vorhanden sind/waren die es dann vorrangig galt anzugreifen/aufzubrauchen, respektive zunächst Haus und Grundstück vorab zu veräußern wären, sich also räumlich zu verkleinern.

Gesundheitlich, so war uns beiden klar, wäre eine Arbeitsaufnahme meinerseits nicht mehr möglich gewesen und gedanklich haben wir uns damit abgefunden, uns nun ggf. sprichwörtlich "blank" machen zu müssen.

Dass sich bei solch aufdrängenden Sorgen der Gesundheitszustand nicht stabilisieren kann, ist jedem verständlich und von daher habe ich auch für jeden Verständnis, der sich in gleicher Situation zwangsläufig befindet.

Wir haben nichts aus eigenem Verschulden verbrochen, werden aber stark dafür bestraft, dass unser Körper uns ein STOP ! zeigt, weiter keinen Raubau mit ihm zu betreiben, denn die meisten von uns haben ihre körperliche und geistige Kraft im und durchs Berufsleben eingebüsst :jaa:


Mine, gönne dir jetzt Ruhe, nach all dem emotionalen Hin und Her :umarm: :koepfchen: :troesten:

Ich hoffe und wünsche, dass dein Mann zu dir hält, dich gut und hilfreich unterstützt, dir keine Vorwürfe jeglicher Art macht und dich gerade jetzt in dieser frustranen Situation auch auffängt.

Findet gemeinsam Lösungen, dass euer Leben ein gutes gemeinsames bleibt und ihr, ohne deine Gesundheit weiter zu strapazieren, die finanzielle Hürde überwindet/wegsteckt. Alles kann gemeistert werden, wenn man zusammenhält.

Wer weiß, vielleicht gibt es bald schon wieder ein Licht am Ende des (vermeintlichen) Tunnels. :ic_up:

Viel Erfolg für deine (hoffentlich bald beginnende und dann möglichst auch erfolgversprechende) PT das wünscht dir agnes :Bussi:
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Fr 17. Apr 2015, 06:46

Liebe Agnes,

Ich danke Dir für die lieben und tröstenden Worte. Das tut gut.

Ich war die letzten Tage nicht ganz untätig, obwohl ich mich am liebsten in eine Ecke setzen würde und nur heulen könnte. Aber das bringt ja auch nichts. Ich muss aufpassen, dass ich mich nicht komplett fallen lasse.

So, ich habe in der Klinik angerufen, um zu erfahren, ob es schon ein Termin für mich gibt. Ich bin nun in der Terminvergabe und stehe für Juli auf dem Plan.

Auf welche Station ich komme, konnte die Dame mir noch nicht sagen. Aber es wird der Bereich Schmerz. Sie erklärte mir, dass es in dieser Klinik 2 Stationen für Schmerz gibt. Welche es letztendlich sein wird, steht noch nicht fest.

Auch wie lange dieser Aufenthalt dauert steht noch nicht fest.

Nach diesem Telefonat habe ich mit der KK gesprochen, um zu erfahren, wie es versicherungstechnisch für mich nach Klagerückbahne weitergehen kann.
Da mein Mann selbständig ist und somit privat versichert, geht es nur, indem ich mich selber freiwillig versichern muss. Welchen Beitrag ich monatlich zu zahlen habe, ergibt sich aus dem Verdienst (aktueller Einkommensteuerbescheid) meines Mannes.

Diesen Weg können wir aber nur zur Überbrückung gehen. Auf Dauer geht das finanziell nicht.

Meine nächsten Schritte sind nun, den ESt-Bescheid meines Mannes mit der Beitrittserklärung an die KK zu schicken. Da die Klagerücknahme noch nicht offiziell ist, soll ich das Datum der Beitrittserklärung offen lassen. Wenn dann die KK von der RV bescheid bekommt, wird dies dann nachgetragen.

Ich hoffe, dass dies alles in trockene Tücher ist, bis ich die stationäre PT antrete.

Seit Tagen versuche ich meinen RA zu kontaktieren. Den kann man wirklich in der Pfeife rauchen! Nie wieder werde ich mich durch diesen Mann vertreten lassen!

Mein HA geht jetzt erstmal für 3 Wochen in den Urlaub. Von ihm bekomme ich immer ein ärztliches Attest, dass ich für mind. 3 Monate arbeitsunfähig bin. Das nächste Attest ist Anfang Juni fällig.

So, ich denke, das war es erstmal.

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Viele liebe Grüße

Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 17. Apr 2015, 07:51

Hallo Mine,

denke dran...als Grundlage für die Beitragshöhe darf nur die Hälfte des Einkommens deine Ehemannes berücksichtigt werden...nicht das die auf die Idee kommen und sein gesamtes Einkommen zu grunde legen..!!!

wenn Kinder im Haushalt sind, ist auch noch ein Kinderfreibetrag abzuziehen..lass dir das genau erläutern...

Dir alles Gute...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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