EMR abgelehnt
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EMR abgelehnt
Hallo.
Ich fange mal ein neues Thema an.
Hat einer Erfahrung ob nach einer EMR Ablehnung mit Widerspruch die Nahtlosigkeitsregelung §145 von der AfA weiter genemigt wird bis zur Klärung bzw. bis
zum Ende des ALG1-bezugs? Ich will morgen zur AfA und schriftlich eine Kopie des wiederspruchs (DRV) an die Leistungsabteilung abgeben, denn das Verfahren läuft ja weiter. Ich geh dann gleich noch zum MD der AfA und lass mir das nach Aktenlage erstellte GA Teil A u. Teil B kopieren. Wie geh ich am besten vor?
Ich fange mal ein neues Thema an.
Hat einer Erfahrung ob nach einer EMR Ablehnung mit Widerspruch die Nahtlosigkeitsregelung §145 von der AfA weiter genemigt wird bis zur Klärung bzw. bis
zum Ende des ALG1-bezugs? Ich will morgen zur AfA und schriftlich eine Kopie des wiederspruchs (DRV) an die Leistungsabteilung abgeben, denn das Verfahren läuft ja weiter. Ich geh dann gleich noch zum MD der AfA und lass mir das nach Aktenlage erstellte GA Teil A u. Teil B kopieren. Wie geh ich am besten vor?
LG. riesman
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Re: EMR abgelehnt
Hallo.
Ich war heute bei der AfA und hab ihn schriftlich mitgeteilt das ich im Widerspruch gegen einen negativen Bescheid der DRV bin und hab gleich noch die Kopie vom Widerspruch mit angehängt. Danach bin noch zum ÄD und hab mir Teil A und Teil B vom GA ausdrucken lassen.
Mir wurde erklärt das wenn ich im Widerspruchverfahren bin §145 aufgehoben wird. Kann es sein das die ganzen Rechtssprechungen vom §125 nicht mehr anwendbar sind ?
Auf meine Frage nach §125 sagte sie es hätte sich viel gändert. Es sieht so aus als ob sich die AfA dem DRV GA anpasst und damit Divergenzen ausräumt.
Ich würde mich gern nochmal etwas schlau machen bevor ich Post von der SB bekomme.
Ich war heute bei der AfA und hab ihn schriftlich mitgeteilt das ich im Widerspruch gegen einen negativen Bescheid der DRV bin und hab gleich noch die Kopie vom Widerspruch mit angehängt. Danach bin noch zum ÄD und hab mir Teil A und Teil B vom GA ausdrucken lassen.
Mir wurde erklärt das wenn ich im Widerspruchverfahren bin §145 aufgehoben wird. Kann es sein das die ganzen Rechtssprechungen vom §125 nicht mehr anwendbar sind ?
Auf meine Frage nach §125 sagte sie es hätte sich viel gändert. Es sieht so aus als ob sich die AfA dem DRV GA anpasst und damit Divergenzen ausräumt.
Ich würde mich gern nochmal etwas schlau machen bevor ich Post von der SB bekomme.
LG. riesman
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Re: EMR abgelehnt
Hallo riesman,
An der Rechtslage hat sich dazu überhaupt NICHTS geändert, es wird nur gerne behauptet, dass die Änderung der §-Nummer nun "alles über den Haufen wirft", was zum § 125 mal gerichtlich entschieden wurde" ...
Die AfA ist (eigentlich) nicht berechtigt sich den DRV-GA einfach anzuschließen, die sollen /müssen ja deine Restleistungsfähigkeit selber feststellen und die ändert sich ja nicht "spontan" durch die Ablehnung der EM-Rente, damit werden keine "Divergenzen ausgeräumt" sondern gar nicht mehr hinterfragt und einfach die aktuelle Meinung der DRV zu deiner Erwerbsfähigkeit (weiterhin ungeprüft) "übernommen" ...
Welche Einschätzung gibt es denn im aktuellen AfA-GA und hast du der AfA (dem ÄD) die Erlaubnis erteilt die DRV-GA anzufordern, ansonsten wissen die ja gar nicht was da drin steht, geht sie auch eigentlich nichts an, weil die AfA nicht über EM zu entscheiden hat und es auch denen langsam nicht mehr ganz unbekannt sein sollte, wie häufig die DRV-GA an der Sache vorbei gehen ...
Ist aber durchaus inzwischen "die Regel", warum sich Ärzte dafür hergeben weiß ich nicht, die Amtsärztin die mich 2009 untersucht und mein AfA-GA geschrieben hat war offensichtlich nicht bereit, ihre Feststellungen nach kaum 3 Monaten zu "korrigieren" ...
Eine echte Klärung von unterschiedlichen Beurteilungen zwischen DRV und AfA (Klärung von Divergenzen ... ) findet nämlich real gar nicht statt, das sollte mal so sein aber daran hat sich die DRV nie beteiligt und der entsprechende § bei der DRV wurde inzwischen ersatzlos gestrichen.
Falls es noch Schweigepflichtentbindungen von dir beim ÄD der AfA gibt (besonders für die DRV) solltest du die schnellstens widerrufen oder bei der AfA die Weiterleitung der GA stoppen, sonst holen die sich das bevor du überhaupt weiß was da drin steht.
Die AfA hat in jedem Falle weiter zu zahlen, wegen der Aussteuerung und weil dein Antrag an die DRV eben noch keineswegs abschließend bearbeitet wurde ... zur Not kann man sie mit einer Beschwerde in Nürnberg daran erinnern lassen ...
Du kannst auch an vielen Stellen hier im Forum nachlesen, dass die AfA das immer wieder so macht wenn ein Antrag auf EM-Rente abgelehnt wurde ... man betrachtet die Leute dann einfach als "wundergeheilt" durch den Ablehnungsbescheid der DRV ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Soweit völlig richtig gemacht, leider kam deine Renten- Ablehnung zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt aber du schreibst ja, dass du das GA (der AfA) auch direkt bekommen hast ...Ich war heute bei der AfA und hab ihn schriftlich mitgeteilt das ich im Widerspruch gegen einen negativen Bescheid der DRV bin und hab gleich noch die Kopie vom Widerspruch mit angehängt. Danach bin noch zum ÄD und hab mir Teil A und Teil B vom GA ausdrucken lassen.
Das ist purer Unsinn, denn der Antrag auf EM-Rente befindet sich (bis zur endgültigen/Rechtsgültigen Entscheidung dazu) im Schwebenden Verfahren und der Ablehnung hast du ja widersprochen, weil du damit nicht einverstanden bist ... leider sieht das die AfA inzwischen oft ganz anders.Mir wurde erklärt das wenn ich im Widerspruchverfahren bin §145 aufgehoben wird. Kann es sein das die ganzen Rechtssprechungen vom §125 nicht mehr anwendbar sind ?
Auf meine Frage nach §125 sagte sie es hätte sich viel gändert. Es sieht so aus als ob sich die AfA dem DRV GA anpasst und damit Divergenzen ausräumt.
An der Rechtslage hat sich dazu überhaupt NICHTS geändert, es wird nur gerne behauptet, dass die Änderung der §-Nummer nun "alles über den Haufen wirft", was zum § 125 mal gerichtlich entschieden wurde" ...
Die AfA ist (eigentlich) nicht berechtigt sich den DRV-GA einfach anzuschließen, die sollen /müssen ja deine Restleistungsfähigkeit selber feststellen und die ändert sich ja nicht "spontan" durch die Ablehnung der EM-Rente, damit werden keine "Divergenzen ausgeräumt" sondern gar nicht mehr hinterfragt und einfach die aktuelle Meinung der DRV zu deiner Erwerbsfähigkeit (weiterhin ungeprüft) "übernommen" ...
Welche Einschätzung gibt es denn im aktuellen AfA-GA und hast du der AfA (dem ÄD) die Erlaubnis erteilt die DRV-GA anzufordern, ansonsten wissen die ja gar nicht was da drin steht, geht sie auch eigentlich nichts an, weil die AfA nicht über EM zu entscheiden hat und es auch denen langsam nicht mehr ganz unbekannt sein sollte, wie häufig die DRV-GA an der Sache vorbei gehen ...
Der SB kann das AfA-GA nicht ändern und bis es ein anderes geben würde, ist das aktuelle auch maßgeblich für deine "Vermittlung", im Prinzip ist die Ablehnung der EM-Rente bei Widerspruch und Klage aber keine endgültige Entscheidung, die bei der AfA (binnen weniger Tage ???) zu einer gegenteiligen Bewertung deiner aktuellen Leistungsfähigkeit führen könnte ...Ich würde mich gern nochmal etwas schlau machen bevor ich Post von der SB bekomme.
Ist aber durchaus inzwischen "die Regel", warum sich Ärzte dafür hergeben weiß ich nicht, die Amtsärztin die mich 2009 untersucht und mein AfA-GA geschrieben hat war offensichtlich nicht bereit, ihre Feststellungen nach kaum 3 Monaten zu "korrigieren" ...
Eine echte Klärung von unterschiedlichen Beurteilungen zwischen DRV und AfA (Klärung von Divergenzen ... ) findet nämlich real gar nicht statt, das sollte mal so sein aber daran hat sich die DRV nie beteiligt und der entsprechende § bei der DRV wurde inzwischen ersatzlos gestrichen.
Falls es noch Schweigepflichtentbindungen von dir beim ÄD der AfA gibt (besonders für die DRV) solltest du die schnellstens widerrufen oder bei der AfA die Weiterleitung der GA stoppen, sonst holen die sich das bevor du überhaupt weiß was da drin steht.
Die AfA hat in jedem Falle weiter zu zahlen, wegen der Aussteuerung und weil dein Antrag an die DRV eben noch keineswegs abschließend bearbeitet wurde ... zur Not kann man sie mit einer Beschwerde in Nürnberg daran erinnern lassen ...
Du kannst auch an vielen Stellen hier im Forum nachlesen, dass die AfA das immer wieder so macht wenn ein Antrag auf EM-Rente abgelehnt wurde ... man betrachtet die Leute dann einfach als "wundergeheilt" durch den Ablehnungsbescheid der DRV ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: EMR abgelehnt
Hallo Doppeloma
Ich danke dir mal wieder für deine ausführliche Informationsflut. Das beruhigt mich auch gleich wieder.
Im GA steht: In Anbetracht der Aussteuerung und weiterhin bestehender deutlicher Funktionseinschrenkung sowie nicht Nichtvorligen der Unterlagen
des Rentenversicherers wird derzeit ein Leistungsvermögen auf weniger drei Stunden länger als sechs Monate eingeschätzt.
Die Dame vom ÄD fragte mich wozu ich das GA bräuchte, ich glaube sie geben es nicht gern raus. Aber sie sagte auch, sie haben ja ein Recht darauf.
In den Satz steht ja schon geschrieben das sie noch auf das GA von der DRV warten. Das dürften sie aber nicht bekommen da ich ja sämtliche Schweigepflichtsentbindung widerufen hab.
>>> hallo gehts noch <<<
Wenn die SB mir was erzählen will werde ich sie am besten gleich nach den Rechtsgrundlagen fragen.
Ich versuche eh alles soweit wie möglich schriftlich abzuwickeln, da hat man gleich was in der Hand.
Ich danke dir mal wieder für deine ausführliche Informationsflut. Das beruhigt mich auch gleich wieder.
Welche Einschätzung gibt es denn im aktuellen AfA-GA und hast du der AfA (dem ÄD) die Erlaubnis erteilt die DRV-GA anzufordern
Im GA steht: In Anbetracht der Aussteuerung und weiterhin bestehender deutlicher Funktionseinschrenkung sowie nicht Nichtvorligen der Unterlagen
des Rentenversicherers wird derzeit ein Leistungsvermögen auf weniger drei Stunden länger als sechs Monate eingeschätzt.
Die Dame vom ÄD fragte mich wozu ich das GA bräuchte, ich glaube sie geben es nicht gern raus. Aber sie sagte auch, sie haben ja ein Recht darauf.
In den Satz steht ja schon geschrieben das sie noch auf das GA von der DRV warten. Das dürften sie aber nicht bekommen da ich ja sämtliche Schweigepflichtsentbindung widerufen hab.
Der Meinung bin ich ja auch, aber die Dame vom ÄD wollte mir was anderes erzählen und sagte gleich ich will doch nicht bist zur Rente zuhause rumsitzen.der Antrag auf EM-Rente befindet sich (bis zur endgültigen/Rechtsgültigen Entscheidung dazu) im Schwebenden Verfahren
>>> hallo gehts noch <<<
Wenn die SB mir was erzählen will werde ich sie am besten gleich nach den Rechtsgrundlagen fragen.
Ich versuche eh alles soweit wie möglich schriftlich abzuwickeln, da hat man gleich was in der Hand.
LG. riesman
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Re: EMR abgelehnt
Hallo riesman,
Sehr gut, dass die Schweigepflichtentbindungen alle widerrufen sind ... hatte mich natürlich oben verschrieben und meinte dass man auch bei der DRV direkt die Weitergabe sperren kann, besonders an die AfA, falls es mal "enge" wird mit der Rücknahme der Schweigepflichtentbindungen bei der AfA ... das ist ja keine "Einbahnstraße" aber die DRV selbst ist ja an den Meinungen anderer Behörden zu deiner Gesundheit eher nicht so interessiert ...
Für den Fall, dass man dich jetzt gerne "vermitteln" möchte lass dich bitte ausführlich beraten, was du (in der näheren Umgebung) noch anfangen könntest mit dem festgestellten "Restleistungsvermögen" (lt. AfA-GA gibt es ja aktuell keins mehr ... ), dafür werden die SB schließlich (auch aus deinen Beiträgen!!!) bezahlt.
Achte dann darauf, dass die Vorschläge auch mit der Zumutbarkeit nach § 140 SGB III in Einklang zu bringen sind ... du bist noch nicht beim JC und brauchst noch längst nicht "Alles" machen ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html
Ganz wichtig ist, dass du auf keinen fall irgendwelche Unterlagen /Verpflichtungen unterschreibst in denen dir deine Rechte aus dem SGB III gerne beschnitten werden ... sowas nennt sich EGV (Eingliederungsvereinbarung) und ist völlig überflüssig ... nimmt man generell auch zur Prüfung mit nach Hause ... du unterschreibst nie was ohne es in Ruhe zu prüfen ...
Wenn du Fahrtkosten hast zu einem Termin den du schriftlich erhalten hast, dann vergiss nicht die Erstattung dieser Kosten zu beantragen, denn "wer die Musik bestellt, der bezahlt die auch" ... lass dir auch hier die Rechtsgrundlagen geben, wenn man behauptet, dass es eine gewisse "Bagatell-Grenze" gibt und Fahrkosten erst darüber erstattet werden ...
Diese Grenze gibt es gesetzlich nicht (steht jedenfalls im Einladungsvordruck nicht drin ), jeder Antrag ist zu prüfen und zu bescheiden, wenn man seine Fahrtkosten zurück haben möchte ... glaub mir man kann die Herrschaften ganz souverän in die Büro-Ecke drücken, wenn man es zumindest schafft die recht gute Kenntnis seiner Rechte und Ansprüche an den Mann oder die Frau zu bringen.
Die hoffen nämlich immer darauf, dass die Leute alle keine Ahnung haben und sie denen allen Mist erzählen können um ihnen zu zeigen "wer jetzt das Sagen hat" ... K-o-R - Leute sind aber meistens schon zu schlau für die Vermittler und dann geben sie schnell auf und sind froh wenn du wieder weg bist ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Völlig richtig erkannt und lass dir diese Rechtsgrundlagen (für ALLES was man dir erzählt) bitte auch immer schriftlich geben, damit "dein Anwalt da mal drüber schauen kann" ...Wenn die SB mir was erzählen will werde ich sie am besten gleich nach den Rechtsgrundlagen fragen.
Sehr gut, dass die Schweigepflichtentbindungen alle widerrufen sind ... hatte mich natürlich oben verschrieben und meinte dass man auch bei der DRV direkt die Weitergabe sperren kann, besonders an die AfA, falls es mal "enge" wird mit der Rücknahme der Schweigepflichtentbindungen bei der AfA ... das ist ja keine "Einbahnstraße" aber die DRV selbst ist ja an den Meinungen anderer Behörden zu deiner Gesundheit eher nicht so interessiert ...
Für den Fall, dass man dich jetzt gerne "vermitteln" möchte lass dich bitte ausführlich beraten, was du (in der näheren Umgebung) noch anfangen könntest mit dem festgestellten "Restleistungsvermögen" (lt. AfA-GA gibt es ja aktuell keins mehr ... ), dafür werden die SB schließlich (auch aus deinen Beiträgen!!!) bezahlt.
Achte dann darauf, dass die Vorschläge auch mit der Zumutbarkeit nach § 140 SGB III in Einklang zu bringen sind ... du bist noch nicht beim JC und brauchst noch längst nicht "Alles" machen ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html
Ganz wichtig ist, dass du auf keinen fall irgendwelche Unterlagen /Verpflichtungen unterschreibst in denen dir deine Rechte aus dem SGB III gerne beschnitten werden ... sowas nennt sich EGV (Eingliederungsvereinbarung) und ist völlig überflüssig ... nimmt man generell auch zur Prüfung mit nach Hause ... du unterschreibst nie was ohne es in Ruhe zu prüfen ...
Wenn du Fahrtkosten hast zu einem Termin den du schriftlich erhalten hast, dann vergiss nicht die Erstattung dieser Kosten zu beantragen, denn "wer die Musik bestellt, der bezahlt die auch" ... lass dir auch hier die Rechtsgrundlagen geben, wenn man behauptet, dass es eine gewisse "Bagatell-Grenze" gibt und Fahrkosten erst darüber erstattet werden ...
Diese Grenze gibt es gesetzlich nicht (steht jedenfalls im Einladungsvordruck nicht drin ), jeder Antrag ist zu prüfen und zu bescheiden, wenn man seine Fahrtkosten zurück haben möchte ... glaub mir man kann die Herrschaften ganz souverän in die Büro-Ecke drücken, wenn man es zumindest schafft die recht gute Kenntnis seiner Rechte und Ansprüche an den Mann oder die Frau zu bringen.
Die hoffen nämlich immer darauf, dass die Leute alle keine Ahnung haben und sie denen allen Mist erzählen können um ihnen zu zeigen "wer jetzt das Sagen hat" ... K-o-R - Leute sind aber meistens schon zu schlau für die Vermittler und dann geben sie schnell auf und sind froh wenn du wieder weg bist ...
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Re: EMR abgelehnt
Danke Doppeloma
Ja du hast Recht, es gibt bestimmt viele die sich irgendwas vom Pferd erzählen lassen und denken es wird schon stimmen. Ich muße auch erst lernen mit meiner Unterschrift umzugehen.
Schriftlich geben lassen ist gut. Anwalt hab ich leider noch keinen, aber vllt. kennt sich der VDK damit aus.lass dir diese Rechtsgrundlagen (für ALLES was man dir erzählt) bitte auch immer schriftlich geben, damit "dein Anwalt da mal drüber schauen kann
Ich werde bei der AfA eh nichts unterschreiben, wenn ich mir dann nicht sicher bin werde ich euch um Rat fragen. Denn mir qualmt jetzt schon der Kopf vor lauter § und anderen Bürokratischen Kram.Ganz wichtig ist, dass du auf keinen fall irgendwelche Unterlagen /Verpflichtungen unterschreibst in denen dir deine Rechte aus dem SGB III gerne beschnitten werden ...
Klasse der Satz ist gut.Die hoffen nämlich immer darauf, dass die Leute alle keine Ahnung haben und sie denen allen Mist erzählen können um ihnen zu zeigen "wer jetzt das Sagen hat " ... K-o-R - Leute sind aber meistens schon zu schlau für die Vermittler und dann geben sie schnell auf und sind froh wenn du wieder weg bist ...
Ja du hast Recht, es gibt bestimmt viele die sich irgendwas vom Pferd erzählen lassen und denken es wird schon stimmen. Ich muße auch erst lernen mit meiner Unterschrift umzugehen.
LG. riesman
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Re: EMR abgelehnt
Hallo riesman,
ganz ruhig bleiben, SBchen reden lassen ... hat dich schließlich eingeladen also soll man dir erzählen was man von dir will ... es gibt die Melde-Pflicht aber keine Redepflicht und mit deinem Erscheinen dort bist du dieser Meldepflicht bereits nachgekommen ... danach kannst du jederzeit gehen wenn es dir zu viel (oder zu dumm) wird ...
Mach dich nicht verrückt, die kochen auch nur mit Wasser ... je weniger Unsicherheiten du offen zeigst, umso besser wirst du einen solchen Termin überstehen ... am Besten wäre es wenn du jemanden als Beistand (§ 13 SGB X) mitnehmen kannst, der ein ganz wichtiges Gesicht macht und fleißig "Protokoll führt", dann kommen die meist sehr "ins Schleudern" ... der muss keine Ahnung haben ... "nur danach aussehen" ...
Du schaffst das schon, wir sind ALLE bei dir !!!
Liebe Grüße von der Doppeloma
ganz ruhig bleiben, SBchen reden lassen ... hat dich schließlich eingeladen also soll man dir erzählen was man von dir will ... es gibt die Melde-Pflicht aber keine Redepflicht und mit deinem Erscheinen dort bist du dieser Meldepflicht bereits nachgekommen ... danach kannst du jederzeit gehen wenn es dir zu viel (oder zu dumm) wird ...
Soso, du hast also keinen Anwalt , ich auch nicht aber das weiß die SB doch nicht ... den VDK kannst du im Bezug auf AfA und Aussteuerung glatt vergessen, die raten meist nur "machen Sie am Besten was die wollen, damit Sie ihr Geld bekommen", ob das rechtlich überhaupt korrekt ist davon haben die meist keine große Ahnung ... deren Fachgebiet ist eher Rente (allgemein) und Schwerbehinderung /Reha ... sollte es jedenfalls sein ... manchmal hat man auch daran gewisse Zweifel ... es kommt immer sehr auf die örtlichen Berater/Betreuer an ...Anwalt hab ich leider noch keinen, aber vllt. kennt sich der VDK damit aus.
Stell dir immer mal kurz vor, es wäre die Erlaubnis ungehemmt auf dein Bank-Konto zugreifen zu dürfen, sowas würdest du doch auch nicht unterschreiben, weil einer behauptet das gehöre zu deinen "Mitwirkungspflichten" ... was man unterschreiben soll, ist immer eine eigene Entscheidung und außer dem Formular-Antrag MUSS man bei der AfA überhaupt NICHTS unterschreiben ... jedenfalls bestimmt nicht ohne Prüfung durch den "K-o-R-Anwalt" ...Ja du hast Recht, es gibt bestimmt viele die sich irgendwas vom Pferd erzählen lassen und denken es wird schon stimmen. Ich muße auch erst lernen mit meiner Unterschrift umzugehen.
Mach dich nicht verrückt, die kochen auch nur mit Wasser ... je weniger Unsicherheiten du offen zeigst, umso besser wirst du einen solchen Termin überstehen ... am Besten wäre es wenn du jemanden als Beistand (§ 13 SGB X) mitnehmen kannst, der ein ganz wichtiges Gesicht macht und fleißig "Protokoll führt", dann kommen die meist sehr "ins Schleudern" ... der muss keine Ahnung haben ... "nur danach aussehen" ...
Du schaffst das schon, wir sind ALLE bei dir !!!
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: EMR abgelehnt
Danke Doppeloma.
Ja genau, ich werde ihr sagen das sich durch den Widerpruch (schwebendes Verfahren) nichts geendert hat da ja noch keine
rechtskräftige Entscheidung durch die DRV gefallen ist. Für mich hat es eig. eine aufschiebende Wirkung. Verbessert mich bitte wenn ich falsch liege.
Ich werde mir noch ein paar Rechtssprechungen ausdrucken, aber die berufen sich halt alle auf §125.
ganz ruhig bleiben, SBchen reden lassen ... hat dich schließlich eingeladen also soll man dir erzählen was man von dir will ... es gibt die Melde-Pflicht aber keine Redepflicht und mit deinem Erscheinen dort bist du dieser Meldepflicht bereits nachgekommen ... danach kannst du jederzeit gehen wenn es dir zu viel (oder zu dumm) wird ...
Ja genau, ich werde ihr sagen das sich durch den Widerpruch (schwebendes Verfahren) nichts geendert hat da ja noch keine
rechtskräftige Entscheidung durch die DRV gefallen ist. Für mich hat es eig. eine aufschiebende Wirkung. Verbessert mich bitte wenn ich falsch liege.
Ich werde mir noch ein paar Rechtssprechungen ausdrucken, aber die berufen sich halt alle auf §125.
Ich hab leider keinen den ich mitnehmen könnte. . Vielleicht frag ich mal bei >> Die Mitläufer e.V. << .am Besten wäre es wenn du jemanden als Beistand (§ 13 SGB X) mitnehmen kannst, der ein ganz wichtiges Gesicht macht und fleißig "Protokoll führt",
Danke . Noch hat sich die SB nicht gemeldet aber es wird nicht mehr lange dauern.Du schaffst das schon, wir sind ALLE bei dir !!!
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Re: EMR abgelehnt
Hallo.
Ich hatte bei der DRV den kompletten Rehabericht angefordert und bekam gestern Post.
Eine Zusendung des Berichts wäre durch die DRV laut §76 SGB X nicht möglich,
da der Bericht nicht von der DRV erstellt wurde.
Ich dachte auch das bei der DRV §810 BGB zutrifft.
Außerdem hab auch das DRV GA angefordert das vor der Reha erstellt wurde, da hab ich aber noch keine Antwort erhalten.
Ich hatte bei der DRV den kompletten Rehabericht angefordert und bekam gestern Post.
Eine Zusendung des Berichts wäre durch die DRV laut §76 SGB X nicht möglich,
da der Bericht nicht von der DRV erstellt wurde.
Ich dachte auch das bei der DRV §810 BGB zutrifft.
Außerdem hab auch das DRV GA angefordert das vor der Reha erstellt wurde, da hab ich aber noch keine Antwort erhalten.
LG. riesman
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Re: EMR abgelehnt
Hallo riesman,
So ein Unsinn, das hat doch mit deinem Anspruch auf den Bericht gar nichts zu tun ... der steht dir schon zu im Zuge der Akteneinsicht nach § 25 SGB X, § 76 befasst sich mit dem Austausch von Sozial-Daten mit anderen Stellen, die denken auch so langsam die können Jedem irgendwelche §§ "vor die Füße werfen" dann wird der Betroffene schon Ruhe geben ...
Bin wirklich immer wieder fassungslos mit welchen Tricks die so kommen um die Akteneinsicht zu verhindern auf die JEDER Antragsteller bei Ablehnung eines Antrages einen Rechtsanspruch hat ... hebe dir dieses Schreiben sehr gut auf, du wirst es noch brauchen wenn es ans SG gehen sollte ... solchen Unsinn lesen die (meisten) Sozialrichter) nicht wirklich gerne.
Liebe Grüße von der Doppeloma
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/76.htmlIch hatte bei der DRV den kompletten Rehabericht angefordert und bekam gestern Post.
Eine Zusendung des Berichts wäre durch die DRV laut §76 SGB X nicht möglich,
da der Bericht nicht von der DRV erstellt wurde.
So ein Unsinn, das hat doch mit deinem Anspruch auf den Bericht gar nichts zu tun ... der steht dir schon zu im Zuge der Akteneinsicht nach § 25 SGB X, § 76 befasst sich mit dem Austausch von Sozial-Daten mit anderen Stellen, die denken auch so langsam die können Jedem irgendwelche §§ "vor die Füße werfen" dann wird der Betroffene schon Ruhe geben ...
Sicher, auch der trifft zu bei der DRV und überall sonst wo es Kranken-Unterlagen /Arztberichte und Gutachten gibt zu deiner Person ... schon im Zuge des Widerspruches hast du im Rahmen der Akteneinsicht (§ 25 SGB X) das Recht ALLE Unterlagen zu bekommen, die für die Entscheidung zu deinem Antrag relevant gewesen sind und die sollen mal nicht so tun als wenn sie nicht gerade den Reha-Bericht für sehr entscheidend angesehen hätten ...Ich dachte auch das bei der DRV §810 BGB zutrifft.
Hast du das im gleichen (Widerspruchs-) Schreiben angefordert oder separat, ich hoffe du hast auch alles per Einschreiben geschickt ... falls du die Möglichkeit hast, solltest du denen ein Fax als Antwort auf ihr unverschämtes Schreiben schicken ..., dass diese genannte Rechtsgrundlage mit dir nichts zu tun hat und du erwartest, dass sie dir umgehend die angeforderten Unterlagen (Reha-Bericht und GA vom XXX) in Kopie zukommen lassen ...Außerdem hab auch das DRV GA angefordert das vor der Reha erstellt wurde, da hab ich aber noch keine Antwort erhalten
Bin wirklich immer wieder fassungslos mit welchen Tricks die so kommen um die Akteneinsicht zu verhindern auf die JEDER Antragsteller bei Ablehnung eines Antrages einen Rechtsanspruch hat ... hebe dir dieses Schreiben sehr gut auf, du wirst es noch brauchen wenn es ans SG gehen sollte ... solchen Unsinn lesen die (meisten) Sozialrichter) nicht wirklich gerne.
Liebe Grüße von der Doppeloma
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