Siehe meine Signatur.aggi61 hat geschrieben:Wer nicht kämpft, hat schon verloren" (Mist, ich bekomm das Zitat nicht mehr vollständig aus meinem Hirn - wie ging das doch gleich?)
Eben! Es kann doch nicht sein, dass so ein Gutachten alles andere, was von jahrelang behandelnden Ärzten kommt, die den Patienten viel besser kennen, einfach ignoriert wird. Es darf per Gesetz auch nicht ignoriert werden!Der Gutachter sieht dich für - wie lange?
Das war eine Momentaufnahme deines Alltags - den Rest kennt sie doch überhaupt nicht (woher auch!)
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Beispiele:oder dein eigenes Statement über deine Einschränkungen auch mir verfasst?
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Ich habe alleine für meine psychiatrischen Diagnosen auf Anhieb GdB 50 bekommen, sogar wie beantragt für 6 Jahre rückwirkend, als ich das erste Mal in einer Klinik war. Anfang dieses Jahres wurde unbefristet verlängert, ich wurde angeschrieben, dass der SBA ausläuft und wenn ich ihn verlängert haben möchte, dass ich ihn einschicken soll. Sechs Tage später hatte ich ihn unbefristet zurück.Ich hab nach meinem Widerspruch 50 ohne Begrenzung bekommen (musste allerdings nicht zum Gutachter
Meine Klage beziegt sich auf den abglehnten Höherstufungsantrag, weil ich zusätzlich diverse körperliche Erkrankungen habe, die mich sehr umfassend einschränken, die aber nicht berücksichtigt wurden und weil mir das G verweigert wird. Die behaupten stur, dafür bräuchte man eine Einschränkung der Wirbelsäule oder der unteren Gliedmaßen, mit mindestes Einzel-GdB 50, aber das stimmt so nicht, das ist nur eine der Möglichkeiten. Mein Sohn hat das G auch, obwohl er körperlich völlig intakt ist.
Ich habe jetzt gerade weitere Diagnosen nachgereicht, u.a. wurd das http://de.wikipedia.org/wiki/Funikul%C3%A4re_Myelose diagnostiziert und ich bin gespant, ob sie das berückichtigen. Wenn nicht, geht es in die nächste Instanz.
Schon ok, dann hätte ich das Netbook mit mitnehmen dürfen.(wehe du antwortest nochmal in DEINEM urlaub...
Liebe Grüße
Annette