Hallo Pauline,
es ist und bleibt dabei, dass der Ausgangspunkt zunächst mal das Datum der Antragstellung für den 2. Antrag ist, dem Gericht sollten aber auch die Tatsachen bekannt sein, dass schon mal ein Antrag gestellt und abgelehnt wurde...man stellt ja nun mal EM-Renten-Anträge nicht aus "purem Übermut" bei vollster Gesundheit ???
Es ist also auf JEDEN Fall (vom Gericht !!!) genau zu klären, wann deine Gesundheitsprobleme begonnen haben, auch wenn teilweise noch immer nicht ganz klar ist wo sie herkommen, sie sind aber DAAAA.....und das nicht erst seit der Reha-Entlassung.
Ner neurol. Gutachter vom SG beauftragt, sagt seit April ( da war letztes Gutachten von Orth. vom SG) hat sich mein Zustand dramatisch verschlechert also nun unter drei Stunden und ich soll Schmerztherapiemachen und die dauert von Antragstellung bis Ende Durchführung 18 Monate, deshalb hätte dei DRV gern von August 12 weg 18 Monate Rente bewilligt aber ja leider.... die Pflichtzeiten.
Was soll denn das für eine besondere "Schmerztherspie" sein, die vom Antrag bis zum Ende der Durchführung (mit Erfolgsgarantie ???) genau 18 Monate dauert, dass man dir für GENAU diesen Zeitraum eine Rente bewilligt "hätte", das ist doch schon die nächste Ausrede...welche Schmerztherapie beinhaltet denn eine solche Heilungs-Garantie (???) mir ist das ehrlich nicht bekannt.
Mein Dopa ist seit Jahren bei einer Schmerztherapeutin in Behandlung, war auch schon zeitweise in entsprechenden Spezial-Kliniken, "geheilt" ist er allerdings immer noch NICHT und bekommt ja gerade auch deswegen die EM-Rente auf Dauer...
Es GIBT KEIN (sicheres) ENDE bei einer Schmerztherapie, was schon mal planbar für die DRV wäre, für die Bewilligung einerr "angepassten Zeitrente", auf welchem STERN leben die denn eigentlich ...
Wenn der GA festgestellt hat, dass sich dein Zustand "drastisch verschlechtern konnte", dann beweist das ja wohl, dass dein Zustand bis dahin auch nicht wirklich toll gewesen ist, es ist NICHT korrekt dir dann die EM-Rente praktisch "anzubieten (für die Zukunft) aber "leider" wären da deine Versicherungsrechtlichen Bedingungen nicht (mehr) erfüllt, DAS STINKT doch zum Himmel...
Die Versicherungsrechtlichen Bedingungen sind zunächst mal ab Antragstellung ERFÜLLT und dann ist es eigentlich EGAL wann nun eine EM-Rente einsetzen soll, bei mir hat man sich das doch auch "zurechtgebogen", damit es mit der Zeitrente (Befristung für höchstens 3 Jahre am Stück) noch "passen" kann, sonst hätte man nämlich unbefristet geben MÜSSEN, ab Antragstellung 2009...das wäre NOCH EIN Jahr Nachzahlung mehr gewesen...
Komisch, ICH habe denen (über meinen Anwalt) als Vergleichs-Lösung vorgeschlagen diese (volle) Zeitrente, eben erst ab Ende 2011 beginnen zu lassen (DA WAR ICH ZUM GA vom Gericht), da hätten die einen Haufen Geld (Nachzahlung der Vollen Rente!!!) gespart und ich hätte wenigstens NICHT schon nächsten Sommer verlängern müssen ...
MIR wäre das EGAL gewesen, ob da die AfA und das JC noch viel "erstattet" bekommen oder NICHT, ICH hatte von den Rest-Nachzahlungen sowieso NICHT VIEL, bei MIR wurde das (von der DRV) abgelehnt (den Voll-Renten-Beginn SOWEIT nach vorne zu schieben), ausgerechnet der Zeitpunkt MEINER Renten-Ablehnung machte da FÜR MICH auch KEINEN Sinn als Beginn des "Leistungs-Falles"...
WARUM wurde denn mein EMR-Antrag da überhaupt abgelehnt, wenn der Leistungsfall da nun doch schon vorhanden war.
Ich glaube diese "Logik der DRV" KANN und MUSS keiner verstehen
, bei dir ist und bleibt grundsätzlich erst mal der Fakt bestehen, dass vom Antragsdatum ( 2. Antragstellung 2009) ausgehend ALLE Versicherungszeiten erfüllt waren, damit IST das eigentlich DURCH, EGAL wann man sich nach jahrelangem Kampf (bei der DRV) endlich mal entschließt, deine Einschränkungen als ausreichend für eine Renten-Leistung anzuerkennen.
Da sollten bei Gericht eigentlich auch ALLE Alarmglocken läuten, bei dieser Begründung der DRV. "ja jetzt würden wir ja, aber NUN geht es nicht mehr wegen der Beiträge", es geht einfach NICHT, dass die deinen Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) mal eben um 3 Jahre "verschieben", du warst doch auch schon lange VORHER KRANK ...
BOHHH ich könnte mich schon wieder sowas von aufregen...
Setze dich BITTE unbedingt SELBER mit dem Gericht in Verbindung, deine Anwältin scheint ja da nicht wirklich durchzublicken (und es auch gar nicht zu wollen), wenn sie dir auch noch erklärt das wäre so in Ordnung,
NIX ist da in Ordnung, absolut GAR NIX ...
Bis 12/ 2011 erfülle ich alle Beitragszeiten.
Es geht aber um die Beitragszeiten VOR der (2.) Antragstellung 2009 und überhaupt NICHT um Zeiten die DANACH zu erfüllen wären (das würde erst bei einem weiteren Antrag eine Rolle spielen, WIEDER ab Antragstellung !!!) , das GEHT SOOO NICHT, wie die DRV das gerade gerne hätte...
Ob das gericht von da Berichte angefordert hat weiß ich nicht.
Dann solltest DU das Gericht DIREKT danach fragen, ob Berichte bei deinen Ärzten angefordert wurden, das gehört zu deren "Ermittlungs-Aufgaben", wurde bei mir schon am Beginn des Verfahrens gemacht und diese Berichte bekam ich dann auch in Kopie von meinem Anwalt zur Verfügung gestellt.
Es ist sehr GUT, dass du deien Arztberichte zu Hause hast, davon hat das Gericht aber NIX, wenn DIE nicht wissen was da drin steht, hattest du davon was mit zu den Gutachtern ???
Bis zum Ende der ALG 1 wurde von JC die Krankenkassenbeiträge und RV abgeführt ( bis 24.01.2010 )
Das war die AfA (Agentur für Arbeit) NICHT das JobCenter, die haben mit ALGI NICHTS zu tun, darum frage ich ja nach diesen Bescheiden vom JobCenter wegen dem Zuschlag der dir NACH Ablauf des ALGI vom JobCenter (Sozial-Zentrum) gezahlt wurde.
Dann bin ich ja in Hartz4 und da wurde laut Bescheid nur Beiträge für die KV bezahlt.
Es kommt NICHT darauf an ob die auch Beiträge an die DRV gezahlt haben, sondern ob diese Zeiten (vom JobCenter) auch an die DRV gemeldet wurden, dazu sind die Verpflichtet wenn du dort irgendeine Geldleistung bekommst UND diese Zeiten zählen auch OHNE Renten-Beitrag für den Anspruch auf eine EM-Rente...
Wenn deine Krankenversicherung auch in der Zeit vom JobCenter gezahlt wurde (wie du schreibst), dann wollen die bei einer Bewilligung einer EM-Rente AUCH ihre Beiträge und das gezahlte Geld (von der DRV !!!) erstattet haben, für die Zeit wo du dort den Zuschlag bekommen hast.
Bitte besorge dir dort den Nachweis (Bescheinigung), dass die eine entsprechende Meldung dazu an die DRV gegeben haben ODER das eben jetzt noch nachholen MÜSSEN, die werden das sicher nicht ablehnen, denn letztlich hängt auch ihr eigener Anspruch auf Erstattungen bei der DRV davon ab.
Du schreibst ja, dass im Versicherungs-Verlauf NUR die Daten bis Ende deines ALGI-Anspruches erfasst sind und man sich darauf beruft, dass dir deswegen Zeiten fehlen würden, dann FEHLEN diese Zeiten mit der Zuschlagzahlung da noch und die gehören AUCH in den Versicherungs-Verlauf (auch wenn da KEINE Beiträge gezahlt wurden vom JC, das müßte dann die DRV eventuell SELBER mit denen klären WARUM NICHT).
Du MUSST diesem Versicherungs-Verlauf (schriftlich /nachweislich) bei der DRV widersprechen und als Nachweis die Kopie der Bescheide zu der Zuschlagzahlung vom JobCenter beifügen, das KANNST du auch über das Gericht einreichen, diese Zeiten dürfen NICHT unter den Tisch fallen...
Im Moment ist es egal, ob es aktuell notwendig wäre das nachzuweisen, aber das KÖNNTE die "aktuelle Rechnung" der DRV ziemlich erschüttern bei Gericht ...das sind ALLES Sachen, die JETZT eigentlich deine Anwältin erledigen /klären und veranlassen SOLLTE /MÜSSTE , anstatt dir nur DUMM zu kommen, "worüber du so FROH sein solltest"...
Ich schick dir dann später mal die Rechnung...
Liebe Grüße von der Doppeloma