Hallo Ich71,
zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns.
ich war heute bei einem Gutachter wegen meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Er hat sich für mich ca. 10 Min. Zeit genommen und dann gesagt, dass ich zwar auf Zeit AU bin, jedoch nicht erwerbsgemindert.
Das kommt mir irgendwie SEHR bekannt vor, mein Internistischer DRV-Gutachter brachte es immerhin noch auf GENAU 17 Minuten, aber so ein Klinikchef muss eben sehr haushalten, mit seiner kostbaren Zeit...
Bist du ALLEINE zu dem Termin gewesen oder in Begleitung, die dieses Turbo-Tempo später mal bezeugen könnte ???
An der Aussage an sich wirst du im Moment erst mal GAR NIX ändern können, erst recht nicht wenn du keinen Zeugen dafür hast, denn rein rechtlich gesehen, ist diese Feststellung "korrekt", Arbeitsunfähig (auch für längere Zeit) ist NICHT gleichzusetzen mit Erwerbsunfähig, wobei es diesen Begriff im aktuellen Rentenrecht ohnehin NICHT mehr gibt.
Die Deutschen sind (seit 2001) immer noch irgendwie "erwerbsfähig", sie sind höchstens MEHR (unter 3 Stunden) oder weniger 3 - unter 6 Stunden Erwerbs
GEMINDERT, nur um mal so die Begrifflichkeiten gerade zu rücken.
Mit diesem Urteil hebt er das MDK-Gutachten sowie meine ganzen Befunde vom Orthopäden auf. Ich verstehe die Welt nicht mehr, es gibt doch keine Spontanheilung, wenn die MRT und Röntgenbefunde eindeutig sind.
Nicht so ganz, denn der MDK bewertet, ob du gerade (zur Zeit und/oder auf längere Sicht) Arbeitsunfähig bist, die dürfen (d)eine Erwerbsminderung höchstens vermuten, aber NICHT definitiv feststellen (DAS DARF NUR DIE DRV), deine ganzen Ärzte haben diese Befugnis schon gar nicht, auch die KÖNNEN da NUR Vermutungen von sich geben, die sicher meist berechtigt sind, ABER von den Gutachtern der DRV NICHT "geteilt werden müssen"...
Du bist ja mit dieser Begutachtung auch NICHT spontan "geheilt", der Gutachter ist eben "guter Hoffnung", dass du es bald wieder sein wirst und deswegen auf KEINEN Fall EM-Rente brauchst, jedenfalls NICHT aktuell und zumindest wieder soweit "hergestellt werden kannst", dass du wieder irgendeineTätigkeit Vollzeit ausüben kannst.
Ich war sehr sauer, da diesem Gutachter nicht mal interessiert hat, dass wenn ich kein Auto fahren kann nicht zur Arbeit komme. Das war diesem egal.
Deine aktuelle Arbeitsunfähigkeit stellt er ja dadurch GAR NICHT in Frage, deine AU-Bescheinigung wird ja dadurch nicht aufgehoben, es ist (aus SEINER SICHT) NUR noch OFFEN, ab WANN du wieder arbeiten gehen KANNST und bis dahin brauchst du ja auch NICHT Auto-Fahren, um zur Arbeit zu kommen.
Ich habe DAS jetzt ganz sicher NICHT zerpflückt, um dem Gutachter "die Leiter zu halten", sondern um DIR die Rechtslage klar zu machen, es ist eine ärztliche Stellungnahme (KEIN Urteil) und die Meinung dieses "Arztes", rechtlich gesehen ist daran erst mal nicht zu rütteln, solange du KEINE Versäumnisse bei der Untersuchung NACHWEISEN KANNST, interessiert es auch die DRV nicht wirklich, in welcher Zeit der das festgestellt haben will.
Es ist sicher KEIN Zufall, dass die DRV-Gutachter KEINE konkreten Angaben zur Dauer der Begutachtung machen brauchen, im späteren Gutachten oder überhaupt irgendwo, OHNE Begleitung (als späteren Zeugen, zumindest für den Zeitrahmen) hat man da SEHR schlechte Karten.
Mein Männe war damals AUCH bei einem Orthopäden für die DRV, ging auch GANZ schnell, in 20 Minuten hatte der auch beschlossen, dass Männe noch Vollzeit arbeiten kann und die EM-Rente wurde damit auch im Widerspruch abgelehnt.
Erst VIEL später (im Gerichts-Verfahren !) hat sich herausgestellt, dass der GA ihn trotzdem für seine aktuelle Tätigkeit (PFÖRTNER !!!) UNTER 3 Stunden begutachtet hatte, also für BerufsUnfähig erklärt...
Damals (2007) wußten wir VIELES noch NICHT, was wir heute wissen, hatten also auch das GA NIEMALS SELBER bei der DRV angefordert, um mal festzustellen, WAS da nun am Ende tatsächlich drin gestanden hat, ERZÄHLT hat uns DAS in dem ganzen Verfahren KEINER.
Ehrlich gesagt, zweifele ich an die Kompetenz von diesem Gutachter.
Damit wirst du leider NICHTS erreichen, zumal du das GA ja noch nicht mal vorliegen hast, Orthopäden (als GA, aber ich glaube auch sonst) sind "Schlächter", die glauben NUR, was sie auf Technischen Aufnahmen, AUCH sehen können (oder WOLLEN), WAS ANDERES KANN gar NICHT WEH TUN und das was man sieht, ist NICHT SOOO schlimm (manche Menschen WISSEN NICHT MAL, dass sie da was haben und arbeiten AUCH...
Ob man ihm die medizinische Kompetenz tatsächlich absprechen könnte, das wirst du erst wissen /ahnen können, wenn das GA vorliegt und wenn du es dann einem anderen (SEHR GUTEN) Orthopäden vorlegst und deine Befunde und Aufnahmen dazu, trotzdem KANN der dann wieder was ganz Anderes daraus "LESEN" und du wirst es wieder als Fachärztliche Beurteilung akzeptieren müssen.
Ich denke ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, sobald ich das Gutachten vorliegen habe.
Gegen eine ärztliche Stellungnahme KANN man keinen Widerspruch einlegen, das geht NUR gegen einen nachteiligen Bescheid (z.B. die schriftliche Ablehnung der EM-Rente), der unter Verwendung dieses GA erstellt wurde
Bis dahin KANNST du dich NUR schriftlich bei der DRV (als Auftraggeber) über das Verhalten /die fixe Begutachtung / Versäumnisse wichtiger allgemein üblicher Untersuchungen usw. beschweren und es wäre SEHR GUT, wenn du auch einen Zeugen dafür benennen kannst.
Hat vielleicht noch jemand eine andere Ideen, wie ich mich verhalten muss.??
Aktuell solltest du versuchen RUHE zu bewahren und ein Gedächtnisprotokoll erstellen, in dem SO GENAU wie möglich (mit Uhrzeiten!), ALLES drin steht, was aus deiner (noch frischen) Erinnerung getan und gesprochen wurde.
Wenn du jemanden dabei hattest, dann am Besten beide zusammen überlegen, das fängt DAMIT an, wie der Empfang in der Praxis war, ob der Ausweis kontrolliert wurde usw, bis ihr diese Praxisräume wieder verlassen habt.
Das solltet ihr dann beide auch (mit Datum) Unterschreiben, fallen DIR /EUCH dabei ganz besonders krasse Sachen ein, dann das Teil kopieren und mit einer Beschwerde dazu an die DRV-Stelle schicken, wo die Einladung zum GA herkam.
Bitte per Übergabe-Einschreiben, damit der Zugang auch nachweisbar ist.
Danach KANNST du erst mal NUR warten, bis das GA fertig ist und dann eine Kopie davon (gemäß § 25 SGB X) für dich anfordern, damit du den Inhalt SELBER prüfen kannst, spätestens für ein Widerspruchsverfahren solltest du das vorliegen haben, EHE überhaupt die Begründung dafür geschrieben wird.
In diesem Falle machen wir dann an dieser Stelle weiter, in meinem Falle wurden dann (BEIDE DRV-GA) von meinem Anwalt bemängelt und in Frage gestellt, das juckte die DRV allerdings NICHT, er bekam dann ein Schreiben, dass der Med. Dienst der DRV ALLES NOCHMAL geprüft habe und die GA seien inhaltlich und formal völlig KORREKT.
Nur als kleines Beispiel, war in meinem Internistischen eine SEHR gründliche körperliche Untersuchung (mit Einzel-Befunden von Kopf bis Fuß!) drin, die hatte NIEMALS stattgefunden, ich brauchte mich nicht mal freimachen, das hat der ALLES in 17 Minuten "geschafft", wo ich in voller Wintermontur VOR ihm gestanden habe...
Ich hatte übrigens heute einen Termin bei einem Internistischen GA, der vom Sozialgericht bestimmt wurde, in meiner EM-Renten-Sache.
Das GA dauerte insgesamt gut 3 STUNDEN, als ich (so nebenbei) das GA seines DRV-Kollegen im Turbo-Gang erwähnte, da schüttelte er NUR den Kopf und meinte, da hat der dann wohl sein GA überall aus den Befunden /Berichten "zusammengeschrieben", ich habe nur freundlich gegrient
und gesagt, dass ich mich DAZU lieber NICHT weiter äußern möchte.
IHM läge ja die Akte vor, wo AUCH die DRV-GA drin sind, er möge sich da bitte selber einen Eindruck verschaffen, was man in 17 Minuten so ALLES "feststellen" KANN, OHNE tatsächlich Untersuchungen zu machen.
Mein Männe saß draußen "als Wachhund", habe dem GA angeboten ihn zu befragen, falls er meine Zeit-Angabe bezweifelt, denn der Doppa war AUCH bei ALLEN bisherigen GA (von der DRV) als Begleiter dabei, er war schon SEHR erstaunt, als er mich damals nach 17 Minuten wieder in die Arme schließen konnte...
Das war wohl erst mal genug Lesestoff und glaub ja nicht, dass mir JEDER Satz wirklich Freude gemacht hat, NUR habe ich inzwischen VIELE Dinge als (leider ) rechtens "begreifen" MÜSSEN und DANN hat es keinen Sinn, seine wenige Kraft vorzeitig zu vergeuden.
Oft bleibt einem NIX Anderes übrig als den RICHTIGEN Moment für die RICHTIGE Aktion abzuwarten, wer sich heute noch "traut" die EM-Rente zu beantragen braucht außer Guten Behandlern (die iMMER hinter einem stehen, auch WENN sie von der DRV NICHT für vollgenommen werden) und neben ausreichend WUT (für die notwendige Krafterzeugung!) auch VIEL Geduld.
Denn die meiste Zeit in diesem Kampf besteht aus WARTEN und selten weiss man genau WORAUF...
Liebe Grüße von der Doppeloma