Hallo Forum ,vielleicht könnt ihr mir helfen ? Meine Mutter 65 j alt.,hat die Altersrente beantragt .Die Krankenkasse will sie nicht in der Krankenkasse der Rentner versichern ,weil sie die 9/Zehntel Regelung nicht erfüllt hat .Sie bekommt Grundsicherung ,und muß damit weiter aufstocken weil die Rente nicht reicht.Sie ist nach §264 SGBV Betreute versichert lt .Krankenkasse .Wie geht es dann im Dez weiter ? Muß die Grusi den kompletten beitrag ,wenn meine Mutter sich gesetzlich freiwillig versichern muß?
Schließlich muß es ja gewährleistet sein ,das Sie in der Rentne mit Grusi nicht weniger als 382 € zu verfügung hat .
Ich habe gelesen das § 264 eine Kann Leistung ist .Meine Mutter hatte eine schwere Leisten Op. Jetzt in 6 Wochen soll ,sie wieder operiert werden .Leistenbruch links .Bezahlt dann die Grusi die Op´s ? Wird sie weiter in der Rente über Grusi nach 264 § betreute versichert ,oder muß sie sich freiwillig gesetzlich versichern ,wo die grusi alles bezahlt?#
Wer weiss das?
Altersrente beantragt .Keine Versicherung in der KVDR
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Re: Altersrente beantragt .Keine Versicherung in der KVDR
Hallo!Hatte bei meinem Vater dasselbe Problem,wurde von der Grundsicherung für Rentner voll übernommen,da ja sonst
der Mindestsatz zum Leben unterschritten wird.Du mußt nur einen Antrag ber der Krankenkasse machen und mit diesem
Schreiben dann zur Grunsicherungsstelle gehen.Von dort wird dann alles geregelt.LG Niki
der Mindestsatz zum Leben unterschritten wird.Du mußt nur einen Antrag ber der Krankenkasse machen und mit diesem
Schreiben dann zur Grunsicherungsstelle gehen.Von dort wird dann alles geregelt.LG Niki
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Re: Altersrente beantragt .Keine Versicherung in der KVDR
Hallo Nicki ,vielen dank für die Antwort .Ist denn dein Vater freiwillig gesetzlich versichert.? Welches Formular ,hat das Formulart eine Bezeichnung? Hast du da einen Pragrafen ,der es nachweißt ,das die Grunsdicherung nicht unterschritten werden darf ? Die Krankenkasse ,hat nichts nichts mit gesandt .Krankenkasse ,und Grusi wurden schon angeschreiben ,sie sollen auskunft geben .
LG Delpi
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Re: Altersrente beantragt .Keine Versicherung in der KVDR
Hallo delpi
Bei der Grundsicherung wird der Krankenkassenbeitrag eingerechnet. Das heißt, nach Zahlung der Miete und der KK Beiträge sollte deine Mutter 382,00 Euro zur Verfügung haben.
Hier findest du auf Seite 16 eine Beispielrechnung: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... entner.pdf
Bei der Grundsicherung wird der Krankenkassenbeitrag eingerechnet. Das heißt, nach Zahlung der Miete und der KK Beiträge sollte deine Mutter 382,00 Euro zur Verfügung haben.
Hier findest du auf Seite 16 eine Beispielrechnung: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... entner.pdf
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Re: Altersrente beantragt .Keine Versicherung in der KVDR
Hallo ,akutell kann meine Mutter nicht in die KVDR ,da die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind .Sie hätte 90 % ihrer letzten 22 Jahren gesetzlich krankenvertsichert sein sollen .
Die Krankenkasse meinte am Telefon meine Mutter könnte sich auch nicht gesetzlich freiwillig versichern .Argument § 9 SGB V Absatz 1 (1) .Das aber nur telefonisch .
Was sie aber nicht erwähnt haben ,ist das nach § 9 SGB V Absatz 8 (Der Versicherung können beitreten innerhalb von sechs Monaten ab dem 1 .Jan 2005 Personen ,die in der Vergangenheit laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialgesetz bezogen haben und davor zu keinem Zeitpunkt gesetzlich oder Privat versichert waren .
Heißt das jetzt das meine Mutter sich Gesetzlich freiwillig versichern kann? Vor 2005 hatte meine Mutter Sozialhilfe bezogen . Grundsicherung würde den Restbetrag übernehmen.
Die Krankenkasse meinte am Telefon meine Mutter könnte sich auch nicht gesetzlich freiwillig versichern .Argument § 9 SGB V Absatz 1 (1) .Das aber nur telefonisch .
Was sie aber nicht erwähnt haben ,ist das nach § 9 SGB V Absatz 8 (Der Versicherung können beitreten innerhalb von sechs Monaten ab dem 1 .Jan 2005 Personen ,die in der Vergangenheit laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialgesetz bezogen haben und davor zu keinem Zeitpunkt gesetzlich oder Privat versichert waren .
Heißt das jetzt das meine Mutter sich Gesetzlich freiwillig versichern kann? Vor 2005 hatte meine Mutter Sozialhilfe bezogen . Grundsicherung würde den Restbetrag übernehmen.
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Re: Altersrente beantragt .Keine Versicherung in der KVDR
Hallo ,nach meinen Recherchen ,hat die Regierung im letzen Jahr die Verbrecher Regierung die Gesetze was die Freiwillige Weiterversicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse geändert. Klammheimlich wurde so mal was geändert.
§ 9 SGB V Absatz 8 (Der Versicherung können beitreten innerhalb von sechs Monaten ab dem 1 .Jan 2005 Personen ,die in der Vergangenheit laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialgesetz bezogen haben und davor zu keinem Zeitpunkt gesetzlich oder Privat versichert waren .)
hier stehs genau ,ganz unten unter Artikel 1 .Erläuterung
http://www.haufe.de/personal/personal-o ... 31346.html
hier fällt auch auf : Das der § 9 SGb V absatz 8 fehlt.
Jetzt können seit Jan 2012 nur noch schwerbehinderte in in Werkstätten oder Behinderteneinrichtungen arbeiten sich frewillig gesetzlich versichern , wenn sie z.b in Altersrente gehen und nicht die Vorrausetzungen erfüllen 90 % der letzten 20 -23 jahren vor der Rente gesetzlich krankenversichert waren .
Vorher im Jahre 2011 konnten noch Sozialhilfeempfänger sich frewillig gesetzlich vertsichern .Jetzt können sie nur noch als Betreute nach § 264 SGB V als qausi Versicherte in dfie Krankenkasse.
Was für ein Betrug. Die dann nur ein paar Cent über die Altersrente sind ,und keinen Anspruch haben auf Grusi , müssen sich dann wohl Privat versichern und dann Hungern .Unglaublich .
§ 9 SGB V Absatz 8 (Der Versicherung können beitreten innerhalb von sechs Monaten ab dem 1 .Jan 2005 Personen ,die in der Vergangenheit laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialgesetz bezogen haben und davor zu keinem Zeitpunkt gesetzlich oder Privat versichert waren .)
hier stehs genau ,ganz unten unter Artikel 1 .Erläuterung
http://www.haufe.de/personal/personal-o ... 31346.html
hier fällt auch auf : Das der § 9 SGb V absatz 8 fehlt.
Jetzt können seit Jan 2012 nur noch schwerbehinderte in in Werkstätten oder Behinderteneinrichtungen arbeiten sich frewillig gesetzlich versichern , wenn sie z.b in Altersrente gehen und nicht die Vorrausetzungen erfüllen 90 % der letzten 20 -23 jahren vor der Rente gesetzlich krankenversichert waren .
Vorher im Jahre 2011 konnten noch Sozialhilfeempfänger sich frewillig gesetzlich vertsichern .Jetzt können sie nur noch als Betreute nach § 264 SGB V als qausi Versicherte in dfie Krankenkasse.
Was für ein Betrug. Die dann nur ein paar Cent über die Altersrente sind ,und keinen Anspruch haben auf Grusi , müssen sich dann wohl Privat versichern und dann Hungern .Unglaublich .
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