Finanzen während Rentenantrag?

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
nici
Beiträge: 6
Registriert: Fr 18. Feb 2011, 08:45

Finanzen während Rentenantrag?

Ungelesener Beitrag von nici » So 20. Feb 2011, 10:10

Hallo an Alle!

Tolles Forum, sehr informativ und positiv! :ic_up:
Ich bin neu hier und habe auch eine Frage:

Wie geht es finanziell weiter, wenn ich während meiner Arbeitslosigkeit länger als 6 Wochen krank geschrieben bin? Zahlt dann, ab der 7.Woche die KK Krankengeld? Beträgt dieses dann 80% vom ALG ? Oder bleibt das Arbeitsamt finanziell zuständig, bis mein RA beschieden ist?
Mein Antrag auf EMR läuft seit Oktober 2010, seit 1.1.2011 bin ich wiederholt aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos, seit 4 Wochen erneut krank geschrieben.
Die Amtsärztin vom AA bescheinigt: "...nicht arbeitsfähig für länger als 6 Monate..."

Habe große existentielle Sorgen und freue mich sehr über eine Antwort!

Liebe Grüße an Euch "Verbündeten",
nici

Benutzeravatar
Esuse
Beiträge: 1367
Registriert: Fr 5. Feb 2010, 16:00
Wohnort: Nordthüringen
Hat sich bedankt: 13 Mal
Danksagung erhalten: 255 Mal
Kontaktdaten:

Re: Finanzen während Rentenantrag?

Ungelesener Beitrag von Esuse » So 20. Feb 2011, 17:23

Hallo und herzlich willkommen.

Ich beantworte mal, was ich weiß:
Wenn Du ausgesteuert bist, gilt die Dreijahresfrist für die Krankheit, wenn Du also während der Dreijahresfrist länger als 6 Wochen krank bist, zahlt die Krankenkasse nichts.

Alg bekommst Du, enstprechend Deiner Anspruchsdauer- danach kannst Du Harzt4 beantragen.

Ich kenne die Sorgen auch, GG wird ab Mai keine Bezüge mehr haben...
Liebe Grüße

Esuse

Cora
Beiträge: 1
Registriert: Fr 16. Apr 2010, 23:59
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Finanzen während Rentenantrag?

Ungelesener Beitrag von Cora » So 20. Feb 2011, 22:12

Hallo Nici,

wurdest Du denn von der KK schon ausgesteuert, sprich Krankengeld-Anspruch schon ausgeschöpft? Wenn ja, dann würdest Du nach 6 Wochen AU keine Leistungen bekommen.

Allerdings verstehe ich nicht ganz, wieso Du AU-Bescheinigungen einreichst, denn: Wenn Amtsarzt AU bestätigt und ein Rentenantrag läuft, verlangt die Arbeitsagentur normalerweise keine Bewerbungen, Teilnahme an Schulungen usw. Bist ja nach Feststellung des Amtsarztes nicht arbeits- u. vermittlungsfähig, wozu also zusätzlich eine Krankmeldung? Du hast Anspruch auf ALG 1, bis entweder über Deinen Rentenantrag entschieden ist oder Dein ALG-Anspruch endet.

Wünsche Dir viel Erfolg!
Cora

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Finanzen während Rentenantrag?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 20. Feb 2011, 23:27

Hallo nici :smile:

schön, dass du zu uns gefunden hast und wie es scheint auch noch früh genug um Fehler zu vermeiden, die ganz einfach zu vermeiden sind :ic_up:
Wie geht es finanziell weiter, wenn ich während meiner Arbeitslosigkeit länger als 6 Wochen krank geschrieben bin? Zahlt dann, ab der 7.Woche die KK Krankengeld? Beträgt dieses dann 80% vom ALG ?
ALLES was ich dir jetzt schreibe gilt NUR wenn du im Moment NICHT nach einer Aussteuerung (ENDE des Krankengeldes für diese aktuelle Krankheit!!!) bei der AfA (Agentur für Arbeit) gemeldet bist, sondern wirklich (zunächst) PUR wegen Arbeitlosigkeit :lesen: :lesen: :lesen:

DANN bekommst du ab der 7. Woche Krankengeld von der Krankenkasse in HÖHE des ALGI (monatlich), es darf nicht gekürzt werden, der BETRAG bleibt wie bei der AfA, ABER das Geld kommt aus dem TOPF der Krankenkasse :ic_up:

Mach bitte (in diesem Fall) nicht den Fehler dich wieder "gesund" zu melden bei der AfA um (vor Ablauf der 6 Wochen) die AU zu unterbrechen, denn das ist unnötig, du verschwendest damit nur deinen ALG-Anspruch für Krankheit, anstatt dein Krankengeld in Anspruch zu nehmen, du hast dadurch im Moment KEINEN finanziellen Verlust zu befürchten!!!

Dein restlicher Anspruch auf ALG bleibt dir erhalten, bis du ihn wirklich wieder brauchst, wenn du gesund bist oder wenn du nach Ablauf der gesetzlich möglichen Krankengeldzahlung (bis zu 78 Wochen!) von der Krankenkasse "ausgesteuert" wirst.
In dieser Zeit steigt dein ALG-Anspruch sogar wieder an, denn vom KG werden auch Beiträge an die AfA gezahlt :ic_up:
Oder bleibt das Arbeitsamt finanziell zuständig, bis mein RA beschieden ist?
NUR, wenn du bereits ausgesteuert wurdest, bleibt die AfA zuständig, dann solltest du aber dort KEINE AU-Bescheinigung mehr vorlegen (haben schon!!!), weil eine Abgabe an die Krankenkasse NICHT mehr möglich ist und du Gefahr läufst überhaupt KEIN Geld mehr zu bekommen.
Wenn ich dich richtig verstanden habe und du im Moment überhaupt erst seit 4 Wochen AU bist (wegen der aktuellen Krankheit!!!), besteht diese Gefahr nicht, dann läuft ALLES SO, wie ich es oben beschrieben habe

NUR nach einer Aussteuerung bleibt die AfA zuständig, allerdings auch NUR solange dein (persönlicher, lt Bescheid) ALG-Anspruch besteht, es KANN durchaus passieren, dass eine Entscheidung zu deinem EM-Renten-Antrag bis dahin noch NICHT gefallen ist.
Mein Antrag auf EMR läuft seit Oktober 2010, seit 1.1.2011 bin ich wiederholt aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos, seit 4 Wochen erneut krank geschrieben.
DAS verstehe ich jetzt nicht so ganz, SOOO lang ist ja das Jahr 2011 noch gar nicht, wie geht es, dass du da schon "wiederholt" arbeitslos geworden bist :confused: :Gruebeln:

WARUM hast du überhaupt gearbeitet, wenn (seit Okt. 2010) ein EM-Renten-Antrag läuft, das passt irgendwie nicht zusammen... :confused: :Gruebeln:
Die Amtsärztin vom AA bescheinigt: "...nicht arbeitsfähig für länger als 6 Monate..."
Aus welchem Grund wurdest du dort hingeschickt???
Habe große existentielle Sorgen und freue mich sehr über eine Antwort!
DAS glaube ich dir gerne, diese Sorgen haben wir hier wohl (fast) ALLE, vielleicht magst du noch etwas mehr von dir erzählen (verheiratet/Kinder/Reha schon durch/ wer hat dir geraten den EM-Antrag zu stellen???) das kann helfen, dir die richtigen Tipps für dein weiteres Vogehen zu geben.

GANZ WICHTIG ist wirklich, ob du wegen Aussteuerung (aus dem Krankengeld) bei der AfA bist oder nicht, da sind ganz unterschiedliche Dinge zu beachten/möglich :ic_up:

In Kurzfassung habe ich dir das ja schon angedeutet, bitte gib uns noch konkrete Infos dazu, dann sehen wir besser WAS wirklich PASST :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

nici
Beiträge: 6
Registriert: Fr 18. Feb 2011, 08:45

Re: Finanzen während Rentenantrag?

Ungelesener Beitrag von nici » Di 22. Feb 2011, 09:42

Hallo und herzlichen Dank für Eure Antworten!
Ich glaube, ich habe schon viele Fehler gemacht - gerate auch immer schnell in Panik und reagiere dann vorschnell. Hatte Euch ja auch erst jetzt gefunden! Aber besser spät als gar nicht!! :smile:

Also, um meinen aktuellen Stand etwas besser zu verstehen, hier noch ein paar Infos:
Ich hatte in 2008 eine bewilligte Teilrente (bis 6 Stunden tägl. AF) für ein Jahr. Hatte da noch meinen Arbeitsplatz und schleppte mich unermüdlich immer wieder bis 2010 dort hin. Habe diese Rente also nicht in Anspruch genommen und auch keinen Antrag auf Verlängerung gestellt.

War immer wieder krank geschrieben, aber nie über 6 Wochen hinaus. Also nie ausgesteuert! (aus Panik)
War die letzten 2 J. 2x im KK und einmal für 2 Monate in der Tagesklinik.
Habe entzündl. Rheuma, Depri und Angststörung.
Wurde dann zum 31.12.2010 von meinem Arbeitgeber aus ges. Gründen gekündigt. Habe 50% GdB.
Aus Angst vor Aussteuerung habe ich mich aber immer wieder zur Arbeit geschleppt, so auch im Dezember für 4 Tage. :nein:
Dann kam die Arbeitslosigkeit und ich habe mich nicht krank schreiben lassen, obwohl ich krank war/bin. :nein:
Da hatte mich die AA Amtsärztin im November´10 schon für AU erklärt. Das habe ich dann aus Panik heraus in Frage gestellt und wurde letzte Woche erneut untersucht - mit gleichem Ergebnis.
Musste mich zwischen meiner "InFrageStellung" und meinem neuen Untersuchungstermin wieder krank schreiben lassen, sonst hätte das AA die Zahlungen an mich eingestellt. Und diese neue Krankschreibung läuft jetzt seit 4 Wochen.

Die (neue) Einschätzung der Amtsärztin scheint noch nicht bei meiner Bearbeiterin vom AA angelangt zu sein, ich habe noch nichts von ihr gehört.
Deshalb nun meine Verunsicherung....... :nein:

Mein RA läuft seit Oktober ´10 und ich hatte in den letzten Wochen 2 Termine bei Gutachtern....

Ihr seht... ich bin aus lauter Panik ganz wuschig und chaotisch.... versuche immer irgendwie, irgendwas... und mache am Ende alles falsch....

Bin nun sehr froh, hier bei Euch gelandet zu sein!!! :jaa:

Liebe Grüße an Euch, von nici

Und ich bin immer noch ganz durcheinander (entschuldigt bitte!): muss ich mich nun weiter krank schreiben lassen, bis das Gutachten der Amtsärztin bei meiner Bearbeiterin offiziell angelangt ist oder nicht? (2Wochen bis zur Vollendung der 6 Wochenfrist habe ich ja noch)???

Benutzeravatar
Esuse
Beiträge: 1367
Registriert: Fr 5. Feb 2010, 16:00
Wohnort: Nordthüringen
Hat sich bedankt: 13 Mal
Danksagung erhalten: 255 Mal
Kontaktdaten:

Re: Finanzen während Rentenantrag?

Ungelesener Beitrag von Esuse » Di 22. Feb 2011, 10:08

Ich glaube, die Doma hat gemeint, daß Du Dich krankschreiben lassen sollst, aber den Krankenschein nicht bei der Afa abgeben sollst.
Liebe Grüße

Esuse

Benutzeravatar
Blacky
Administrator
Beiträge: 2580
Registriert: Mi 30. Dez 2009, 20:41
Wohnort: Lippe
Hat sich bedankt: 1340 Mal
Danksagung erhalten: 807 Mal

Re: Finanzen während Rentenantrag?

Ungelesener Beitrag von Blacky » Di 22. Feb 2011, 10:12

Klar, weiter krank schreiben lassen.

Du hast ja, so wie ich das sehe, dein Krankengeld noch nicht mal ausgeschöpft.

Also munter weiter den gelben Schein holen und abgeben.

Ferner wirst du beim AA als §125er eingestuft, dann haste auch keinen Stress mit Vermittlungen
und die werden dich nicht weiter ärgern.

Das erstmal kurz und knapp.

Die Experten werden sich schon noch melden.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



Bild

Paula
Beiträge: 44
Registriert: Do 20. Dez 2012, 15:35
Hat sich bedankt: 8 Mal
Danksagung erhalten: 14 Mal

Re: Finanzen während Rentenantrag?

Ungelesener Beitrag von Paula » Di 25. Dez 2012, 16:10

Hallo,

ich weiß, ich weiß.... der letzte Beitrag hier war doch schon vor ein paar Tagen, aber ich habe hier soebe was gefunden, was mich brennend interessiert :aha: :
Dein restlicher Anspruch auf ALG bleibt dir erhalten, bis du ihn wirklich wieder brauchst, wenn du gesund bist oder wenn du nach Ablauf der gesetzlich möglichen Krankengeldzahlung (bis zu 78 Wochen!) von der Krankenkasse "ausgesteuert" wirst.
In dieser Zeit steigt dein ALG-Anspruch sogar wieder an, denn vom KG werden auch Beiträge an die AfA gezahlt
Dass vom KG die Sozialbeiträge gezahlt werden, das stand auf dem Bescheid der KK, allerdings war bei mir bisher nie die Rede davon, dass der Anspruch dadurch auf ALG steigt.

Kann man diese Aussage mit entsprechenden §-en bei Afa untermauern?
Nach 78 Wochen KG und leider bei weiterer AU wäre das doch schon ein kleiner Lichtblick.

Danke.

Gruß

Paula
Liebe Grüße
- - Paula - -

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Finanzen während Rentenantrag?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 25. Dez 2012, 16:46

Hallo,

du bekommst kein ALG I , wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst...

also leider nix mit Lichtblick...du mußt dich im Rahmen deiner Rest-Leistungsfähigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen..erst dann gibt es Geld..
und dann versuchen sie, dich in Arbeit zu bringen..was natürlich nicht klappt..

weitere AU und ALG I geht nicht...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Finanzen während Rentenantrag?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 26. Dez 2012, 02:24

Hallo Paula, :smile:

erst mal herzlich Willkommen hier an dieser Stelle :umarm:
Dass vom KG die Sozialbeiträge gezahlt werden, das stand auf dem Bescheid der KK, allerdings war bei mir bisher nie die Rede davon, dass der Anspruch dadurch auf ALG steigt.
es geht hier nur um den zeitlichen Anspruch, nicht um den Geldbetrag, der steigt dadurch nicht.
Nach 1,5 Jahren Krankengeld (78 Wochen) hat man einen neuen Anspruch von bis zu 12 Monaten, wenn man dann ausgesteuert wird.
Kann man diese Aussage mit entsprechenden §-en bei Afa untermauern?
Nach 78 Wochen KG und leider bei weiterer AU wäre das doch schon ein kleiner Lichtblick.
Der Anspruch ergibt sich aus dem § 145 SGB III (füher § 125 SGB III), da eine versicherungsbasierte Leistung (ALGI) Vorrang vor steuerfinanzierten Leistungen (SGB II /Hartz 4) hat.
Leider möchte die AfA inzwischen nicht mehr so gerne für die Ausgesteuerten zahlen und macht es den Antragstellern nach dem Auslaufen der Krankengeldzahlungen nicht gerade leicht dieses Recht auch durchzusetzen.

Jedenfalls DARFST du dort (bei der AfA) nach der Erstmeldung auf keinen Fall mehr die AU-Bescheinigung einreichen, egal was man dir dazu erzählt, denn üblicherweise wird nach 6 Wochen das ALGI eingestellt und der Kunde an die KK übergeben, zur Zahlung von Krankengeld.
Dort bekommst du dann aber wegen der Aussteuerung auch NICHTS mehr, bei manchen AfAs wird das gesagt, Andere lassen die "Kunden" ins offene Messer laufen, damit sie dann nicht mehr zahlen müssen :ic_down: .

@Vrori hat dir da schon die Tücken angedeutet, denn du darfst (zumindest theoretisch /fiktiv) NICHT mehr komplett krank sein (zumindest darfst du das so bei der AfA nicht angeben), du MUSST dich mit deinem "Restleistungsvermögen" der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen.

Machst du das nicht, bekommst du kein Geld von der AfA, wie es um dein "Restleistungsvermögen" bestellt ist, entscheidet sich durch das GA vom Amtsarzt der AfA, die Unterlagen dafür hast du ja schon bekommen, wie du mir mitgeteilt hast.

Es gibt hier schon SEHR viele Infos zu dieser Thematik, auch einen Muster-Antrag als Ausfüllhilfe kannst du dir ausdrucken, denn der Antrag von der AfA entspricht dem üblichen Formular für Arbeitslose, da gibt es Einiges beim Ausfüllen zu beachten.

Schau dir das ALLES sehr genau an und frage nach wenn du was nicht verstehst, dort sollten deine Fragen schon teilweise beantwortet werden.

viewtopic.php?f=3&t=1751

Beachte bitte auch die Informationen zum ärztlichen Dienst und stecke diese Unterlagen (mit medizinischen Daten) nur in einen Umschlag mit der Aufschrift NUR vom Med. Dienst der Agentur für Arbeit zu öffnen !!!, am Besten wäre es wenn du das dort DIREKT abgeben (oder hinschicken) kannst.

Bitte gewöhne dir an sämtliche Unterlagen die zur AfA gehen, noch VORHER (ausgefüllt) für dich zu kopieren, damit du immer die Übersicht hast, was die von dir bekommen haben.
Außerdem immer den Empfang bestätigen lassen, wenn du dort was selber abgibst (oder abgeben läßt), ansonsten IMMER per Übergabe-Einschreiben schicken.

Das GA ist übrigens unerheblich für deinen Anspruch auf ALGI, verlange schriftlich die Rechtsgrundlage dafür, wenn man dir irgendwas anderes erzählen will (dein Anwalt würde das gerne mal prüfen :grinser: ) und unterschreibe auch niemals SOFORT etwas bei der AfA, es gibt NICHTS was man ungeprüft sofort unterschreiben MUSS, alles zur Prüfung mit nach Hause nehmen. :ic_up:

Am Besten wäre es wenn du immer einen Beistand (§ 13 SGB X) als Begleitung dabei hast, dann erzählen die nicht ganz soviel Unsinn, weil du ja später einen Zeugen dafür hättest.

Ab WANN genau bist du jetzt ausgesteuert :confused: , ab dem nächsten Kalendertag hast du Anspruch auf ALGI im Zuge der "Nahtlosigkeit", zumindest bis über deinen Antrag von der DRV endgültig entschieden wurde (bzw. dein ALGI-Anspruch beendet ist).

Zur Not gibt es (per Mail) eine Beschwerde in Nürnberg wenn man weiterhin behauptet, dass du ohne GA keinen Anspruch haben würdest, auf die Bearbeitung deines Antrages, die werden wirklich immer unverschämter... :Verwirrt: :Hilfe:
Den Antrag kann man da auch per Übergabe-Einschreiben hinschicken, es gibt KEINE Verpflichtung den persönlich abzugeben mit festem Termin.
Schon dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, die Behörde ist schlicht und einfach verpflichtet deinen Antrag entgegenzunehmen, OHNE jede weitere Bedingung und DAFÜR GIBT es eine Rechtsgrundlage, nämlich § 16 SGBI, das gilt AUCH für die AfA. :ic_up:

Mach bitte ein eigenes Thema für dich im Bereich "Dein Fall" auf, ich denke es wird mit der Zeit noch Einige Fragen in deiner ganz persönlichen Angelegenheit geben, dann ist das Alles an einem Platz und besser nachzulesen, für die User die dir dazu was schreiben möchten /können.

Jetzt erst mal einen ruhigen 2. Feiertag für dich und bis demnächst :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste