Gesprächseinladung Agentur für Arbeit gesundheitliche Leist

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Sonnenstrahl
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Gesprächseinladung Agentur für Arbeit gesundheitliche Leist

Ungelesener Beitrag von Sonnenstrahl » Mo 11. Aug 2014, 11:32

Gespräch gesundheitliche Leistungsfähigkeit Agentur für Arbeit.

Liebe Forenmitglieder,

Habe eine Einladung zum Gespräch von der Agentur für Arbeit erhalten

Meine Aussteuerung erfolgt jetzt am 25.08.2014.
Bin die gesamte Zeit während des Bezugs von Krankengeld arbeitslos.
Der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit ist eingeschaltet worden,
persönlich begutachtet wurde ich von ihm nicht.
Atteste von Ärzten liegen ja vor dass ich nicht arbeitsfähig bin,
vermutlich kann dieser medizinische Dienst dass aber übergehen.
Betreut werde ich von einer Sachbearbeiterin / Schwerbehinderung.
Klage Widerspruch Erwerbsminderung läuft immer noch gleichzeitig nebenher,
seit Dezember 2013, da der VdK mir mit zeitlicher Verzögerung eher geschadet als geholfen hat.

Die Einladung zum Gespräch lautet wie folgt:

Sehr geehrte Frau .....

Frau .... möchte mit Ihnen aufgrund einer inzwischen vorliegenden Stellungnahme des Arztes
der Agentur für Arbeit ein abschließendes Gespräch über Ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit führen.

Liege ich richtig mit meiner Vermutung das ich bald auf Stellensuche gehen muss? eventuell auch Vollzeit?
Darf ich diese Stellungnahme dann vorort lesen um zu wissen was genau dort drinsteht?

Ich freue mich über Antworten und Tips :smile:

Euch auch alles Gute bei euren Anliegen :smile:

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Engelchen22
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Re: Gesprächseinladung Agentur für Arbeit gesundheitliche Le

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mo 11. Aug 2014, 12:08

Hallo Sonnenstrahl ( schöner Nick ! )

erstmal ganz herzlich Willkommen bei uns im K-o-R !
Der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit ist eingeschaltet worden, persönlich begutachtet wurde ich von ihm nicht.
Bedeutet das, dass ein GA nach Akenlage erstellt wurde ? :confused: Falls ja, liegt Dir das komplette AfA-GA denn vor ?
Atteste von Ärzten liegen ja vor dass ich nicht arbeitsfähig bin, vermutlich kann dieser medizinische Dienst dass aber übergehen
Da könntest Du leider richtig " vermuten " kommt immer auf den Arzt an wie er Deinen Gesundheitszustand einordnet.
Ich selbst habe ein GA nach Aktenlage ( wird aktuell nur noch persönlich begutachtet ! ) da hatte ich wohl mal Glück - dass zumindest dieser Kelch an mir vorüber ging ! :jaa:
Wobei ich anmerken muss, dass dieses AfA - GA NIEMANDEN interessiert hat - die DRV schon mal gar nicht....... :Sturkopf:
Also mache Dich nicht ganz " wirr " wegen dieser AfA.
Betreut werde ich von einer Sachbearbeiterin / Schwerbehinderung.
Das ist korrekt - bei GdB 50 steht einem eine Schwebi-SB zu.
Klage Widerspruch Erwerbsminderung läuft immer noch gleichzeitig nebenher,seit Dezember 2013, da der VdK mir mit zeitlicher Verzögerung eher geschadet als geholfen hat.
Die Klage vor dem Sozi-Gericht kann sich lange hinziehen, denke mal unter 1 Jahr geht leider nix - da ist schon ein wenig Geduld gefragt.
Mit dem VDK macht nicht jeder gute Erfahrungen - ich bin dort auch zahlendes Mitglied, habe meine EMR auch über VDK " beantragt " - als es jedoch um die Klage ging - hatte der VDK
nix dagegen einzuwenden - dass ich die Klage über meine RA laufen lies - was ganz ganz sicher auch gut war !

Bzgl des AfA Gespräches, sei bitte vorsichtig und prüfe genau u in Ruhe, was man Dir dort erzählt. Ich würde nichts unterschreiben auch keine Schweigepflichtentbindungen !
Mir alles Zuhause in Ruhe nochmals durchlesen u ggf bei K-o-R nachfragen, falls erforderlich.

Du bekommst von den K-o-R´lern sicher noch weitere Antworten bzgl der AfA !

Viel Erfolg und alles Gute :ic_up:

Lg Engelchen 22
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Re: Gesprächseinladung Agentur für Arbeit gesundheitliche Le

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 11. Aug 2014, 13:54

Hallo Sonnenstrahl, :smile:
Sehr geehrte Frau .....

Frau .... möchte mit Ihnen aufgrund einer inzwischen vorliegenden Stellungnahme des Arztes
der Agentur für Arbeit ein abschließendes Gespräch über Ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit führen.
Sie kann dir mitteilen was der med. Dienst im Teil B (die Leistungseinschätzung für den Arbeitsvermittler) geschrieben hat und die Formulierung kling eher nicht nach "Arbeitsvermittlung" ... über deine Gesundheit /Krankheiten und wie du dir da die zukünftige Entwicklung vorstellst brauchst du dich mit einem Arbeitsvermittler nicht zu unterhalten, so was bespricht man nur mit einem Arzt (und der von der AfA hatte ja dazu offenbar nicht das Bedürfnis ...), wann sollst du denn dort erscheinen ???
Liege ich richtig mit meiner Vermutung das ich bald auf Stellensuche gehen muss? eventuell auch Vollzeit?
Darf ich diese Stellungnahme dann vorort lesen um zu wissen was genau dort drinsteht?
Du hast sogar einen Rechtsanspruch auf das komplette GA vom Med. Dienst der AfA , den Teil A darf aber der SB nicht vorliegen haben, der verbleibt beim Med. Dienst und unterliegt der Schweigepflicht ...

Meist befindet sich auch der Med. Dienst dort wo du hin sollst, am besten gehst du dort mal (mit Ausweis) hin und verlangst eine Kopie deines erstellten GA, lass dich nicht abwimmeln, es gibt viele Gesetze dazu (u.A. § 25 SGB X), dass man dir das geben muss, das ist denen durchaus auch bekannt.

Falls du das vorher nicht mehr schaffen solltest verlange von der SB beim Termin zumindest die Kopie vom Teil B, von selber kommen die eher selten darauf und "lesen dir dann vielleicht vor" was sie meinen, dass du es wissen darfst ...

Diese Formulierung klingt zunächst nach einer "Anerkennung des § 145 SGB III", und in diesem falle hätte der Amtsarzt festgestellt (aus den eingereichten Unterlagen), dass du aktuell und über 6 Monate nicht wirklich "vermittelbar bist", mir hat man das damals per Post zugeschickt und mich dann aufgefordert binnen 4 Wochen den Antrag auf EM-Rente zu stellen und nachzuweisen.

Warum man die Leute inzwischen für diese Information meist "zum Gespräch" einbestellt, kann ich dir leider auch nicht erklären, zumal du VOR der Aussteuerung solchen Terminen noch gar nicht folgen brauchst, noch bekommst du dein Geld von der KK und nicht von der AfA ...

Bei geplanter "Vermittlung" steht da meist, dass man über deine "berufliche Zukunft" mit dir sprechen möchte und es werden auch oft "Bewerbungsunterlagen" gefordert, die du dann zum Termin mitbringen sollst ... also RUHIG bleiben und anhören was man von dir will, schließlich hat man dich eingeladen, also soll man dir auch erzählen was man von dir will ...

Generell muss man sich auch nach der Aussteuerung dem Arbeitsmarkt "zur Verfügung" stellen, sonst hat man keinen Anspruch auf ALGI, also halte dich zurück zu betonen, dass du nicht arbeiten KANNST ... selbstverständlich WILLST DU im Rahmen der (vom AfA-Arzt !!!) festgestellten "Restleistungsfähigkeit" unbedingt Vollzeit arbeiten... :lesen: :ic_up:

Sonst kann man dir nämlich eine Verfügbarkeitserklärung zur Unterschrift vorlegen, wo du "freiwillig" unterschreibst, dass du nur weniger arbeiten möchtest (gar nicht, geht nicht !!!), dann wird auch dein ALGI auf die Stundenzahl reduziert, die du darin angegeben hast ... falls dein ALGI auf einer Teilzeitarbeit beruht, dann genügt es wenn du diesen Zeitrahmen weiterhin "anstrebst" ...

Es wäre sehr gut, wenn du dir eine Begleitung als Beistand nach § 13 SGB X besorgen könntest, bitte NICHT als "Zeugen" bezeichnen, das kann abgelehnt werden, ein Beistand nicht solange der sich anständig benimmt, zum Zeugen wird der Beistand erst nachträglich wenn es erforderlich sein sollte.

Ich hatte immer meinen Dopa mit (mein Ehemann), der ist so "groß und stark", dass die gar nicht erst nachgefragt haben was er da will ... dabei ist der ganz harmlos und ganz lieb ... trotzdem waren diese Termine dann immer schnell vorbei ... es gibt eine Meldepflicht, aber keine "Redepflicht" ... wenn das Thema der Einladung erledigt ist kannst du (eigentlich) wieder gehen ... deiner Meldepflicht bist du dann bereits nachgekommen !!!

Unterschreibe dort vor Ort auf keinen fall irgendwas SOFORT, besonders dann nicht wenn gedrängelt und "gedroht" wird (dass man dir dann kein Geld auszahlen könne), man muss NICHTS sofort unterschreiben (immer zur Prüfung mit nach hause nehmen !!!) und ich nehme mal an den Antrag hast du bereits komplett abgegeben in der Leistungsabteilung ...

Frage bitte nach, wenn du was nicht verstanden hast, es gibt auch (über die SUCHE) schon sehr viele Beiträge zum Thema Aussteuerung und Übergang zur AfA, meist ist es am Anfang "viel Lärm um NICHTS", mich hat man nach der Antragstellung auf EM-Rente dann den Rest der Anspruchszeit auf ALGI vollkommen in Ruhe gelassen ... :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Gesprächseinladung Agentur für Arbeit gesundheitliche Le

Ungelesener Beitrag von Sonnenstrahl » Mi 13. Aug 2014, 15:56

Engelchen22 hat geschrieben:Hallo Sonnenstrahl ( schöner Nick ! )

erstmal ganz herzlich Willkommen bei uns im K-o-R !
Der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit ist eingeschaltet worden, persönlich begutachtet wurde ich von ihm nicht.
Bedeutet das, dass ein GA nach Akenlage erstellt wurde ? :confused: Falls ja, liegt Dir das komplette AfA-GA denn vor ?
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Da könntest Du leider richtig " vermuten " kommt immer auf den Arzt an wie er Deinen Gesundheitszustand einordnet.
Ich selbst habe ein GA nach Aktenlage ( wird aktuell nur noch persönlich begutachtet ! ) da hatte ich wohl mal Glück - dass zumindest dieser Kelch an mir vorüber ging ! :jaa:
Wobei ich anmerken muss, dass dieses AfA - GA NIEMANDEN interessiert hat - die DRV schon mal gar nicht....... :Sturkopf:
Also mache Dich nicht ganz " wirr " wegen dieser AfA.
Betreut werde ich von einer Sachbearbeiterin / Schwerbehinderung.
Das ist korrekt - bei GdB 50 steht einem eine Schwebi-SB zu.
Klage Widerspruch Erwerbsminderung läuft immer noch gleichzeitig nebenher,seit Dezember 2013, da der VdK mir mit zeitlicher Verzögerung eher geschadet als geholfen hat.
Die Klage vor dem Sozi-Gericht kann sich lange hinziehen, denke mal unter 1 Jahr geht leider nix - da ist schon ein wenig Geduld gefragt.
Mit dem VDK macht nicht jeder gute Erfahrungen - ich bin dort auch zahlendes Mitglied, habe meine EMR auch über VDK " beantragt " - als es jedoch um die Klage ging - hatte der VDK
nix dagegen einzuwenden - dass ich die Klage über meine RA laufen lies - was ganz ganz sicher auch gut war !

Bzgl des AfA Gespräches, sei bitte vorsichtig und prüfe genau u in Ruhe, was man Dir dort erzählt. Ich würde nichts unterschreiben auch keine Schweigepflichtentbindungen !
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Viel Erfolg und alles Gute :ic_up:

Lg Engelchen 22

Vielen lieben Dank Engelchen für die Auskunft.
Mir liegt noch gar nichts schriftliches vor.
Die Sachbearbeiterin sagte mir damals wenn ich vom medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit per Post hören sollte, dann wird sie mich wohl nicht
einladen, meistens würde das bedeuten dass ich sechs Monate nicht arbeitsvermittelnd zur Verfügung stehen muss.

Jetzt habe ich die Einladung der Sachbearbeiterin aber so verstanden dass ich bestimmt im gewissen Umfang vermittelbar bin, sonst hätte sie mich
glaube ich nicht eingeladen, so habe ich sie beim letzten Termin verstanden.
Danke, ja, ich mache mich nicht verrückt. Habe mich arbeitsvermittelnd im Rahmen meiner Möglichkeiten und Einschränkungen bereit erklärt mitzuarbeiten und gleichzeitig den medizinischen Dienst eingeschaltet.

Nun weiß ich eben noch nicht wie deer Arzt entschieden hat und was es für mich bedeutet.
Das werde ich dann an dem besagten Termin erfahren.

Vielen Dank und auch weiterhin dir alles Gute :smile:

Liebe Grüße Sonnenstrahl


Liebe Doppeloma,

am 2.9.2014 habe ich den Termin, dann bin ich schon ausgesteuert.

Mein Gefühl sagt mir dass sie mich in Arbeit bringen wollen, aber vielleicht täuscht es mich ja auch.

Dankeschön für die ausführlichen Infos und Ratschläge, werde es mir nochmal alles schön in Ruhe durchlesen was du mir geschrieben hast.

Liebe Grüße

Sonnenstrahl :smile:

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Re: Gesprächseinladung Agentur für Arbeit gesundheitliche Le

Ungelesener Beitrag von Sonnenstrahl » Sa 6. Sep 2014, 10:04

Schade mein Termin am 02.09.2014 ist wegen Krankheit der Sachberarbeiterin abgesagt worden, ich habe noch keinen neuen erhalten, den bekomme ich dann noch zugesendet, diese Warterei macht mich verrückt. Ich bin auch auf Wohnungssuche weil meine Wohnung so klein und so laut ist, meine Ärztin hat mir sogar bescheinigt das ich aus der Wohnung raus müsste da es meiner Gesundheit förderlich wäre, Brühl ist so teuer, jetzt habe ich die Chance eine Wohnung für 500,- Euro warm zu bekommen, das liegt noch im Rahmen eines Menschen der leider Harz 4 beziehen muss. Ich habe Angst diese Wohnung zu nehmen weil ich nicht weiß wo ich dran bin, zermürbend ist das :-( Besonders den Zeitverlust verursacht vom VDK nehme ich diesem Verein sehr übel, die wissen gar nicht was sie damit einem antuen.

Vrori
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Re: Gesprächseinladung Agentur für Arbeit gesundheitliche Le

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 7. Sep 2014, 17:12

Hallo,

hast du dir denn inzwischen den Teil A des Gutachtens angefordert=

du mußt doch wissen (vorher ist immer besser) was da tatsächlich in dem Gutachten steht.....
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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