Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Doppeloma
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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Beitrag von Doppeloma » Sa 23. Aug 2014, 15:10

Hallo Saphira, :jaa: :applaus:

das ist ja eine sehr gute Nachricht zum Wochenende ... :jaa: :cool: :applaus:

Ich weiß genau wie alle anderen hier, dass "gut" eigentlich was Anderes ist aber wenn man diese EM-Rente nun mal braucht, ist es eben GUUUTTT dass man nicht auch noch lange darum kämpfen musste ... :jaa: :Yeah:
Geld bekomme ich jetzt aber erstmalig ab 1.10.14. Die Nachzahlung wird erst einbehalten, logisch wegen KK und AfA.
Zahlt mir die AfA denn jetzt trotzdem bis Ende Oktober Nahtlosigkeit ? Sonst hätte ich ja 4 Wochen finanziellen Leerlauf.
Im Prinzip kann die AfA sofort mit dem Bescheid die Zahlungen einstellen bzw. den Bescheid zur Nahtlosigkeit aufheben ... denn der Sinn dieser gesetzlichen Regelung ist ja erfüllt, wenn die DRV deine EM anerkannt hat ... leider interessiert es die AfA eher nicht, wovon du dann bis zur ersten tatsächlichen Renten-Überweisung leben sollst wenn du dafür keine Reserven hast ...

Die Nahtlosigkeit nach § 145 "fingiert" ja deine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt entsprechend dem sogenannten "Restleistungsvermögen" ... nun hat aber die DRV bestätigt, dass du mit diesem Restleistungsvermögen nicht mehr in Arbeit "vermittelt" werden kannst ... damit endet der Anspruch auf Anwendung des § 145 SGB III ... das ist eben kein "Ersatz-Krankengeld".

Wobei auch die KK an EM-Rentner kein Krankengeld mehr zahlen braucht, die Behörden gehen einfach davon aus, dass die EM-Rentner sich dann schon irgendwie über diese "Durststrecke" behelfen werden ... im Ernstfall bleibt dir nur eine Überbrückung beim JC zu beantragen, denn die sind gesetzlich verpflichtet, bis zum Eingang der ersten Rente auf dem Konto zu zahlen ...

Machen sie aber auch meist nicht besonders "gerne" ... :glotzen:

Wie @Agnes schon geschrieben hat, kannst du noch hoffen, dass eventuelle Nachzahlungen (sofern dafür was übrig bleibt) aus deiner Rente rechtzeitig auf dem Konto sein werden ...
Aktuell kannst du noch ein wenig die Meldung an die AfA "verzögern", die wissen ja nicht wann du die Post bekommen hast und Ende nächster Woche ist ja Zahltag (für August) ... dann wirst du vor Ort klären müssen, ob man noch für den September bereit ist zu zahlen, ansonsten steht dir natürlich da auch schon deine volle Rentenleistung von der DRV zu ...

Letztlich muss im Aufhebungsbescheid zum ALGI ja klar das Datum drin stehen, bis wann die AfA noch zahlt und rückwirkend dürfen die auch nicht aufheben ... spätestens zum Ende der nächsten Woche solltest du dort aber deinen Pflichten nachkommen und den Rentenbescheid (NUR die Kopie der ersten Seite !!!) zur Information abgeben (Eingangsbestätigung nicht vergessen) ...
Wenige Tage später wirst du den Aufhebungsbescheid dann im Brief-Kasten haben.

Zahlt die AfA noch den September dann entsteht ja keine Lücke, denn die zahlen ja auch rückwirkend (genau wie die Rentenkasse) ab dem 01.10. hast du auf keinen Fall mehr Anspruch bei der AfA ... den 1. Rentenbetrag bekommst du ja dann ENDE Oktober und versichert bist du schon ab dem 01.10. bei der DRV über die Rente ...

Deinen AG betreffend kann ich mich @Agnes auch nur anschließen, auch dort genügt die Information, dass dir EM-Rente bewilligt wurde und für welchen Zeitraum, der Rest geht auch deinen AG nichts an (Nachzahlungsbetrag /Rentenbetrag kannst du also unkenntlich machen), die sollen ja nur wissen ab wann man eventuell wieder mit dir rechnen könnte.

Ob es dann so sein wird ergibt sich erst später nach dem Verlängerungsantrag und in den meisten Fällen "ruht" das Arbeitsverhältnis einfach weiter, eine reguläre Kündigung (entsprechend deinem Arbeitsvertrag) kann der AG aber trotzdem jederzeit vornehmen und wenn du Schwerbehindert bist oder Gleichgestellt gelten die gleichen Grundlagen, für die Zustimmung vom Integrationsamt wie ohne EM-Rente ...

In meiner und Dopas Firma gab es keine Probleme in der Hinsicht, erst nach Bewilligung der EM-Rente auf Dauer (bis zur Altersrente) wurden dann die Arbeitsverhältnisse sozusagen "automatisch" beendet ... das stand auch so in den Arbeitsverträgen, eine Kündigung war dann überflüssig ...

Ist leider so, dass man nach der ersten Freude über den Bescheid bereits wieder Einiges zu regeln hat um die finanziellen Änderungen zu sortieren und im Blick zu behalten ... aber das läuft in den meisten Fällen ganz ordentlich und dann hast du endlich DEINE RUHE um dich um deine Gesundheit zu kümmern...

Je nachdem wie hoch die Vorleistungen (von KK /AfA) waren bleibt ja manchmal noch ein Rest zur Auszahlung übrig und vielleicht kannst du dir davon dann ein paar Tage Urlaub gönnen ... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Beitrag von Saphira47 » Sa 23. Aug 2014, 19:54

Liebe Doppeloma,

vielen Dank für deine Tipps bzgl dem JC und Überbrückungsgeld ,das beruhigt mich schonmal etwas.
Bin zur Zeit im Krankenhaus und habe einen guten Grund den Bescheid für die AfA ein paar Tage hinauszuzögern :) Die haben ab 15.8 Nahtlosigkeit genehmigt, zahlen also, hoffentlich, das erste Mal Ende August.

Im Rentenbescheid steht , das die Rente schon ab 1.8.13 gilt. Und Nachzahlung bekomme ich auf jeden Fall etwas, da mein Krankengeld doch etwas niedriger war als meine EM Rente.
Wie lange dauert es denn erfahrungsgemäß bis alle von der DRV bedient werden und man die restliche Nachzahlung erhält ?
Denn wenn jetzt die AfA nicht zahlt, fehlt mir ja Geld vom 15.8 bis 31.10 :schimpfen:

Liebe Grüße und nochmal Dank für die prompten Antworten immer

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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Beitrag von Doppeloma » Sa 23. Aug 2014, 20:36

Hallo Saphira, :smile:
vielen Dank für deine Tipps bzgl dem JC und Überbrückungsgeld ,das beruhigt mich schonmal etwas.
Das gilt aber auch nur für den Fall, dass die AfA NICHT mehr zahlt für den September (also Auszahlung Ende September) und du bis Ende September auch keine Zahlungen von der DRV erhalten hast ... allgemein sollte das aber funktionieren.
Bin zur Zeit im Krankenhaus und habe einen guten Grund den Bescheid für die AfA ein paar Tage hinauszuzögern :) Die haben ab 15.8 Nahtlosigkeit genehmigt, zahlen also, hoffentlich, das erste Mal Ende August.
Müssen sie ja, wenn ihnen noch keine anderen Informationen vorliegen, ich hoffe aber sehr, dass du dich dann nächste Woche dort melden kannst wegen dem Bescheid oder Jemanden (mit Vollmacht) beauftragen kannst das für dich zu erledigen, mehr Aufschub solltest du dir auch wegen dem Klinik-Aufenthalt nicht geben ...
Im Rentenbescheid steht , das die Rente schon ab 1.8.13 gilt. Und Nachzahlung bekomme ich auf jeden Fall etwas, da mein Krankengeld doch etwas niedriger war als meine EM Rente.
Na das liest sich ja schon mal sehr gut, die KK und die AfA werden sicher nicht lange brauchen, der "Vorlauf" mit den fast 2 Monaten bis zum Beginn der regelmäßigen Rentenzahlungen ist üblich und so passt das meistens auch mit den Verrechnungen.

Du weißt doch, wenn die Behörden wo Geld zurück bekommen können, dann geht auch mal was ganz schnell ... nur wenn wir selber Ansprüche geltend machen, haben die immer viel Zeit ... die KK erfährt das ja schon automatisch von der DRV wegen dem (endgültigen) Übergang deiner Versicherung in die KvdR ... dort wirst du ja jetzt auch offiziell ab dem 01.08.2013 zugeordnet.

Um diese Versicherungsangelegen brauchst du dich aber nicht zu kümmern, das regeln die jetzt alles untereinander (KK/AfA/DRV) ... für dich geht es nur um die reinen NETTO-Beträge, also das was du auf dein Konto bekommen hast und zum "Ausgleich" bekommt die KK das was in dem gleichen Monat als NETTO-Rente gezahlt worden wäre ...

Ergibt sich daraus ein Überschuss (weil die Rente höher gewesen wäre) dann steht dir natürlich dieser Überschuss auch zu und wird dir nach einer "End-Abrechnung" (zur Summe der Renten-Nachzahlung) von der DRV dann auch recht schnell überwiesen.
Da die September-Rente darin auch enthalten ist bekommst du die dann auch sobald das alles mit KK und AfA erledigt ist ... sofern die AfA im September NICHT mehr zahlt ... ansonsten bekommst du das ALGI und die AfA den entsprechenden Ausgleich aus der September-Rente.
Wie lange dauert es denn erfahrungsgemäß bis alle von der DRV bedient werden und man die restliche Nachzahlung erhält ?
Im Regelfall dauert das so 3 - 4 Wochen, du solltest auch entsprechende Informations-Schreiben dazu von AfA und KK erhalten, dass und wie viel und wann die das bei der DRV angefordert haben ... wenn du länger wartest bei der AfA, können die natürlich auch erst später reagieren, es ist also auch in deinem Interesse, denen das bis Ende nächste Woche noch mitzuteilen.
Denn wenn jetzt die AfA nicht zahlt, fehlt mir ja Geld vom 15.8 bis 31.10 :schimpfen:
Die AfA MUSS ja zahlen, du hast aktuell einen rechtlich bindenden Leistungsbescheid und der muss erst schriftlich wieder aufgehoben werden (wegen Bewilligung der EM-Rente), das darf erst für die Zukunft geschehen, also nicht rückwirkend bis zum 01.08.2013 sondern frühestens ab dem Tag nach deiner Meldung dazu bei der AfA !!!

Die August-Tage (15 Mal der AfA-Tagessatz ca.) bis dahin müssen also auch ausgezahlt werden, diesen Teil holt sich ja die AfA dann auch von der DRV zurück ... dieser rückwirkende Ausgleich bis 08./2013 darf nur direkt mit der DRV erfolgen, da bist du nicht verpflichtet was zurück zu zahlen ... und du schreibst ja deine Rente wird höher sein als das Krankengeld (vermutlich auch als das ALGI ?) ...

Am Besten wartest du mal den Aufhebungsbescheid von der AfA ab und meldest dich dann noch einmal, wenn dir da was unklar ist, bei mir begann die laufende Rentenzahlung damals ab September und Ende August kam die restliche Nachzahlung von der DRV schon, da brauchten wir dann zum Glück nicht mehr beim JC um "Überbrückung" betteln ... :teufel:

Die hatten unsere/meine Leistung auch schon für Ende August (also ab Anfang September kein Geld mehr) eingestellt, aber JC zahlt im Voraus, das bedeutete, dass wir Ende Juli das letzte Geld bekamen vom JC (FÜR den Monat August gedacht) und ENDE September wäre die Rente erst gekommen ... finanzielle Reserven hatten wir auch nicht mehr nach den langen Krankheitszeiten ... :Ohnmacht:

War noch mal ein wenig Unruhe im Spiel aber es funktionierte wunderbar, das lief eigentlich bisher bei fast allen hier so ... Ausnahmen gab es natürlich auch schon aber eher wenn man schon beim JC gelandet war im Rentenkampf ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Beitrag von agnes » Sa 23. Aug 2014, 21:05

Hallo Saphira

ist deine Rente nun befristet oder bereits unbefristet erteilt?

Das habe ich noch nicht herauslesen können :Gruebeln:

Alles Gute für deinen KH-Aufenthalt :koepfchen:

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Beitrag von Saphira47 » Do 4. Sep 2014, 12:21

Heute muss ich doch nochmal eine Frage stellen.
Mir wurde ja die volle EM Rente genehmigt, befristet bis 31.12.15.

Heute kommt nun Post von der DRV, dass mein Reha Antrag vom 18.08 eingegangen ist.
Ich habe einen solchen gar nicht geytellt da mir ja die Rente genehmigt wurde.

Habe dann sofort bei der DRV angerufen und mitgeteilt das der Antrag nicht von mir kommt.
Die Antwort war verblüffend : Die AfA hat denn Antrag gestellt !!!!!!
Ich müsste wohl dort etwas entsprechendes unterschrieben haben. Bei der AfA hatte ich ja Antrag auf Nahtlosigkeitsregelung gestellt, die haben auch für genau 2 Wochen bezahlt und haben mit Rentenbescheid die Zahlung jetzt sofort eingestellt, obwohl ich erst Ende Oktober die erste Rentenzahlung bekomme.

Ich bin jetzt sowas von verunsichert, was passiert denn jetzt ? Ist die AfA noch ganz dicht ?????
Die wussten doch, dass ein EM Antrag läuft.

Die Dame von der DRV sagte, der Antrag wird schon in der Leistungsabteilung geprüft. Es könnte aber sein, weil die Rente ja durch ist, dass ich nicht zur Reha muss.

Bin fix und fertig, wollte jetzt endlich mal zur Ruhe kommen, jetzt fängt alles von vorne an.

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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Beitrag von Doppeloma » Do 4. Sep 2014, 14:20

Hallo Saphira, :smile:
Heute kommt nun Post von der DRV, dass mein Reha Antrag vom 18.08 eingegangen ist.
Ich habe einen solchen gar nicht geytellt da mir ja die Rente genehmigt wurde.
Da bist du aber nicht die Erste der sowas passiert ...
Habe dann sofort bei der DRV angerufen und mitgeteilt das der Antrag nicht von mir kommt.
Die Antwort war verblüffend : Die AfA hat denn Antrag gestellt !!!!!!
Das klärt man nachweislich schriftlich und nicht am Telefon ... wann wird das endlich mal zu allen durchdringen ... :Ohnmacht: :Ohnmacht:
Ich müsste wohl dort etwas entsprechendes unterschrieben haben.


Richtig, die AfA kann ohne deine Unterschrift keine Anträge an andere Behörden stellen, also verlange schriftlich die Kopie dieses Antrages mit deiner Unterschrift, muss es ja dann geben bei der DRV und vorsorglich ziehst du diesen Reha-Antrag direkt zurück, da dich Niemand dazu "aufgeklärt hat" was du da unterschreibst ...es lief ja bereits ein Antrag auf EM-Rente und der wurde jetzt bewilligt.

Gibt es dort NICHTS mit deiner Unterschrift dazu, dann ist die Angelegenheit ohnehin als erledigt zu betrachten, das sollen die dir dann bitte noch schriftlich bestätigen ... :lesen: :ic_down:
Bei der AfA hatte ich ja Antrag auf Nahtlosigkeitsregelung gestellt, die haben auch für genau 2 Wochen bezahlt und haben mit Rentenbescheid die Zahlung jetzt sofort eingestellt, obwohl ich erst Ende Oktober die erste Rentenzahlung bekomme.
War ja zu erwarten und wie das jetzt weitergehen wird habe ich dir ja oben schon beschrieben, falls die rückwirkend eingestellt haben brauchst du dir das aber nicht gefallen lassen ... du hast natürlich nun Anspruch auch auf deine Rente für den Rest August und den September komplett, es wird ganz sicher nicht erst Ende Oktober das ganze Geld von der DRV kommen.

Dazu kann dir aber nur die DRV konkrete Informationen geben ... bitte mach ALLES dazu schriftlich und nicht telefonisch, das bringt nichts ...
Ich bin jetzt sowas von verunsichert, was passiert denn jetzt ? Ist die AfA noch ganz dicht ?????
Die wussten doch, dass ein EM Antrag läuft.
Das kannst du nur die AfA fragen, üblicherweise dürfen die ohne dein Wissen (und deine Unterschrift) keine Anträge für dich stellen, wenn sie nicht vorher mindestens schriftlich dazu aufgefordert haben, dass (und warum) du da machen sollst ... allgemein geht das überhaupt nur, wenn Rente beantragt werden soll und der LE sich weigert diesen Antrag zu stellen ...

Wenn bei der DRV angeblich ein Antrag für dich gestellt wurde, gehört da unbedingt deine Unterschrift dazu, schon deswegen ist es wichtig da die Kopie des Antrages zu verlangen, der Antrag auf ALGI beinhaltet eine solche Antragstellung nicht ... auch nicht nach § 145 SGB III, das ist immer ein separater Antrag.
Die Dame von der DRV sagte, der Antrag wird schon in der Leistungsabteilung geprüft. Es könnte aber sein, weil die Rente ja durch ist, dass ich nicht zur Reha muss.
Du musst sowieso nicht, wenn du diesen Antrag gar nicht gestellt hast und im Übrigen kann man Anträge auch zurückziehen und notfalls sollte die AfA das tun, wenn da wirklich eigenmächtig gehandelt wurde ... aber das muss eben zunächst mal geklärt werden und das macht man rechtssicher ganz bestimmt nicht am Telefon ... :Verwirrt: :Hilfe:

Was war denn am 18.08. bist du da überhaupt bei der AfA gewesen und bei wem genau ... das Datum muss ja auch irgendwo herkommen ???

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Nahtlosigkeitsregelung-warum arbeitsuchend ??

Beitrag von Saphira47 » So 7. Sep 2014, 09:05

Hallo Doppeloma,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Ich war am 11.8 bei der AfA um den Antrag auf Nahtlosigkeitsregelung abzugeben.
Meine Unterlagen habe ich nochmal durchgesehen, da steht nichts von einem Antrag auf Reha.

Ich werde meine dortige Sachbearbeiterin anschreiben, da man sie telefonisch eh nicht bekommt, da gibt es ja nur die zentrale Service Nummer :Veraergert:

Vielleicht hat sich das mit der Reha ja erledigt, da ja da das Datum 18.8 draufsteht, die genehmigte EM Rente wurde mit Schreiben der DRV am 20.8 datiert.

Letztes Jahr hatte ich ja Reha beantragt, die von der DRV mit der Begründung abgelehnt wurde : keine Rehafähigkeit bei bestehenden Diagnosen.
Mein Antrag auf EM Rente, den ich im März diesen Jahres stellte, wurde dann jetzt schon zurück datiert auf letztes Jahr, also Umdeutung des damaligen Reha Antrages .

Mal schauen was jetzt weiter passiert, es nervt nur noch.

LG :AlterSchwede:

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