Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

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Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Do 2. Feb 2017, 16:52

Hallo,

Reaktion / Stellungnahme des AWO Bundesverbandes
zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Januar 2017

Aus Sicht der AWO wäre eine Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten die bessere Lösung. Die Abschläge betragen im Durchschnitt aktuell rund 85 Euro im Monat. Ihre sofortige Abschaffung wäre daher mit einer deutlich höheren Leistungsverbesserung für die Beziehenden einer Erwerbsminderungsrente verbunden, als es die hier vorgeschlagene Anhebung der Zurechnungszeiten im Jahr 2024 bringen würde.

Das im Entwurf vorgetragene Argument, die Abschläge verhinderten, dass die Erwerbsminderungsrente im Hinblick auf die Höhe der Abschläge als günstigere Alternative zu einer vorzeitigen Altersrente in Anspruch genommen wird, überzeugt nach Auffassung der AWO nicht. Denn dieses Argument lässt sich ohne weiteres auch auf die vorgeschlagene Ausweitung der Zurechnungszeiten übertragen. Wenn nämlich bei den Erwerbsminderungsrenten künftig die Zurechnungszeiten bis zum vollendeten 65. Lebensjahr anerkannt würden, dann könnte eine Erwerbsminderungsrente ebenfalls höher ausfallen als eine vorgezogene Altersrente die regelmäßig ab dem vollendeten 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann und bei der dann entsprechend weniger Zeiten zu berücksichtigen sind.

Die befürchteten Ausweichreaktionen von vorgezogenen Altersrenten hin zu vollen Erwerbsminderungsrenten sind aber schon deshalb unbegründet, weil die vollen Er-werbsminderungsrenten – im Gegensatz zu den vorzeitigen Altersrenten – gerade nicht freiwillig in Anspruch genommen werden können.

Die Inanspruchnahme einer vollen Erwerbsminderungsrente ist vielmehr – im Gegensatz zu den vorgezogenen Altersrenten – an strenge gesundheitliche bzw. behinderungsbedingte Voraussetzungen geknüpft, so dass sie regelmäßig nicht alternativ zu einer vorgezogenen Altersrente in Anspruch genommen werden kann.

Während der Rentenbeginn bei einer vorgezogenen Altersrente freiwillig erfolgt, sind Versicherte, die aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen, faktisch gezwungen, eine volle Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen.

Die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten stellen sich für die Betroffenen daher zu Recht als systemwidrige und aufgezwungene Rentenkürzungen dar, die auch durch die hier vorgeschlagene Anhebung der Zurechnungszeiten nicht kompensiert werden können.
20.01.2017- Stellungnahme unter:

https://www.awo.org/sites/default/files ... _final.pdf


Viele Grüße
Anja

CrohnOhio
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von CrohnOhio » Do 2. Feb 2017, 18:34

Das im Entwurf vorgetragene Argument, die Abschläge verhinderten, dass die Erwerbsminderungsrente im Hinblick auf die Höhe der Abschläge als günstigere Alternative zu einer vorzeitigen Altersrente in Anspruch genommen wird, überzeugt nach Auffassung der AWO nicht. Denn dieses Argument lässt sich ohne weiteres auch auf die vorgeschlagene Ausweitung der Zurechnungszeiten übertragen. Wenn nämlich bei den Erwerbsminderungsrenten künftig die Zurechnungszeiten bis zum vollendeten 65. Lebensjahr anerkannt würden, dann könnte eine Erwerbsminderungsrente ebenfalls höher ausfallen als eine vorgezogene Altersrente die regelmäßig ab dem vollendeten 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann und bei der dann entsprechend weniger Zeiten zu berücksichtigen sind.

Genau das wollte ich mit meinen vorherigen Beitrag zum Ausdruck bringen.

Gruß Ralph

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Fr 3. Feb 2017, 09:26

Hallo,
eine weitere Stellungnahme dazu:

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeb ... gesetz.pdf


"Sie sind wie immer gegen alles, was die Erwerbsminderungsrenten verbessern würden.
Aufgabe der BDA ist es, die unternehmerischen Interessen im Bereich der Sozialpolitik aktiv zu vertreten.

Leider stehen diese Interessen des Verbandes an 1. Stelle.


Viele Grüße

Anja

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Fr 10. Feb 2017, 17:20

Hallo,

eine weitere Stellungnahme zum EM-Leistungsverbesserungsgesetz:
Bundesverband der Rentenberater vom 8.2.2017

Bestands-Erwerbsminderungsrentner, mehr als 1,7 Millionen
Menschen, werden zum wiederholten Mal von Leistungsverbesserungen
ausgeschlossen, die zwar als dringend notwendig bezeichnet, aber nur zukünftigen Rentnern
zugebilligt werden.

Das Beispiel der Mütterrente hat gezeigt, dass die Bundesregierung
gewillt ist, aus ihrer Sicht bestehende Gerechtigkeitslücken
bei der Bewertung von Kindererziehung vor oder nach 1992 teilweise auszugleichen und
auch Bestandsrentnern monatlich je Kind einen Entgeltpunkt
zuzuschlagen.

So müsste die beabsichtigte Anhebung der Zurechnungszeit auf
das 65. Lebensjahr auch für Bestandsrentner erfolgen.

Die Anhebung der Zurechnungszeit ausschließlich
für Neurentner ab dem 01.01.2018 und lediglich
in Schritten ist nicht ausreichend.

Der BVR hält den Verzicht auf die Abschläge für unbedingt erforderlich
und darüber hinaus für ein wirksames Mittel
gegen die „Erwerbsminderungsarmut“ bzw. das
Armutsrisiko bei Erwerbsminderung.

Der Verzicht auf die hohen Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten wurde
immer wieder vom BVR gefordert,
da diese dem Sinn und Zweck der Absicherung durch
eine Rente wegen Erwerbsminderung widersprechen.

Abschläge sind nach Ansicht des BVR systemwidrig.

]Erfreulicherweise wurde im EM Leistungsverbesserungsgesetz eine
vom BVR seit langem geforderte gesetzliche Klarstellung im § 58 Abs.
1 Satz 3 SGB VI vorgenommen und eine Neufeststellungsregelung für
Bestandsrentner mit einem Rentenbeginn nach dem 30.04.2011
geschaffen.

Dies geplante Regelung im § 309 Abs. 3 SGB VI ist jedoch
unzureichend, da die Rentenversicherungsträger auch
Neufeststellungen mit einem Rentenbeginn vor
dem 01.05.2011 durchgeführt haben.

Der BVR fordert daher ein Recht auf Neufeststellung für
alle betroffenen Rentner, unabhängig vom Rentenbeginn.

Ausschussmitglieder haben gegenüber dem Bundesverband
signalisiert, dass dieser Punkt noch einmal
gesondert betrachtet und überdacht wird.


rentenberater.de/docs/allgemei…_EM-LvG+Ost-Anpassung.pdf


Viele Grüße

Anja

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mi 15. Feb 2017, 09:16

Hallo,

heute ist ein schwarzer Tag für die Bestandsrentner.

Die Bundesregierung wird am heutigen Mittwoch ihre im Spätherbst 2016 angekündigten Gesetzentwürfe für eine weitere Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und eine Angleichung der Rentenwerte in West- und Ostdeutschland beschließen

Heutige Erwerbsgeminderte könnten nicht mit einer Aufstockung ihrer Bezüge rechnen. "Rückwirkende Verbesserungen im Rentenrecht führen schnell zu Milliardenmehrausgaben, die nicht mehr finanzierbar sind", erklärte Nahles dem Blatt zur Begründung. 

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php? ... 840fdf2fa5

Viele Grüße
Anja

Lutti
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Lutti » Mi 15. Feb 2017, 10:51

Anja12 hat geschrieben: Heutige Erwerbsgeminderte könnten nicht mit einer Aufstockung ihrer Bezüge rechnen. "Rückwirkende Verbesserungen im Rentenrecht führen schnell zu Milliardenmehrausgaben, die nicht mehr finanzierbar sind", erklärte Nahles dem Blatt zur Begründung. 
Das ist inhaltlich falsch. Man müsste eher sagen: Wir haben andere Prioritäten als Bestands-EM-Rentner. An vielen anderen Stellen im Staat werden Milliarden sinnlos versenkt (z.B. Bankenrettungen).

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 15. Feb 2017, 17:02

Hallo Anja12, :smile:
Die Bundesregierung wird am heutigen Mittwoch ihre im Spätherbst 2016 angekündigten Gesetzentwürfe für eine weitere Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und eine Angleichung der Rentenwerte in West- und Ostdeutschland beschließen
Da will man also schnell noch was "durchpeitschen" vor der Wahl, was wieder mit "heißer Nadel" und für EM-Rentner der Zukunft "Hoffnung" bringen soll ... die reguläre Absenkung des gesamten renten-Niveaus geht dabei natürlich wieder unter und es werden auch die zukünftigen EM-Rentner weiter zu spüren bekommen, dass sie Staat und Gesellschaft nicht mehr viel wert sind.

Mit der "Angleichung" der Renten verschei**ert man uns nun auch schon lange genug, man hofft wohl darauf, dass noch einige der Betroffenen vorher "wegsterben" werden ... die bekommen ja dann nichts mehr ...
Heutige Erwerbsgeminderte könnten nicht mit einer Aufstockung ihrer Bezüge rechnen. "Rückwirkende Verbesserungen im Rentenrecht führen schnell zu Milliardenmehrausgaben, die nicht mehr finanzierbar sind", erklärte Nahles dem Blatt zur Begründung.
Ja-Ja, dafür NICHTS zu tun für die Bestands-EM-Rentner finden sich immer genug Gründe hoffentlich werden sie dafür von den gleichen Rentnern auch abgestraft ... denn die sind schon da, wer in der Zukunft vielleicht mal EM-Rente benötigen könnte, der ahnt das aktuell nicht unbedingt schon und wird (wie meist) annehmen, dass es ihn schon nicht treffen wird ...

Warum wird immer von Nachzahlungen gesprochen die zu teuer werden würden, es verlangt ja KEIN EM-Rentner unbedingt die Nachzahlung der 10,8 % für die Vergangenheit (ab Reform 2001), das wird ja auch nur unterstellt ...
Es wäre ja mancher EM-Rentner (jedenfalls aus meiner Sicht) schon froh wenn diese Kürzung (absehbar) in der Zukunft wegfallen würde und besonders auch beim späteren Übergang in die reguläre Altersrente gesetzlich entfallen müsste ...

Aber auf solche "einfachen" Stichtag-Regelungen kommt die Politik nur, wenn sie damit die Bestandsrentner von Verbesserungen ihrer finanziellen Lebens-Situation auch FÜR die ZUKUNFT direkt ausschließen kann ...

Das Argument mit dem "Anreiz" lieber in EM-Rente zu gehen hat schon immer keine ernsthafte Bedeutung gehabt ... vielleicht sollten diese Politiker hier mal ins Forum sehen, da könnten sie schnell feststellen "wie einfach" das wäre ohne wirklich gesundheitlich, nachweislich eingeschränkt zu sein.

Zum Teil wird doch diese "Flucht" in irgendeine mögliche Rente auch gefördert durch die gesamte Arbeitsmarktsituation ... wer nach 30 / 40 + X Jahren auf die Straße fliegt weil er in der Firma "überflüssig" geworden ist hat doch nur sehr selten noch eine Chance wieder Arbeit zu finden (auch da wird uns von der Politik die Hucke vorgelogen), der wird schon von den Behörden inzwischen krank und fertig gemacht, dass er sein Heil natürlich in der Rente suchen wird, um dem zu entkommen ...

Das ganze System "STINKT" zum Himmel aber ich kann es leider auch nicht ändern ... und ich glaube auch nicht (mehr) daran, dass ich da was Positives noch im Leben zu erwarten habe ... :ic_down: :ic_down: :ic_down: :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Do 16. Feb 2017, 12:04

Hallo Doppeloma,

vielen Dank für deinen Beitrag.

Es ist richtig, kranke Menschen haben keine Lobby.

Die Politiker haben keine Ahnung oder noch besser sie wollen
es nicht wissen, wie es zugeht bei vielen bis die
Erwerbsminderungsrente bewilligt wird.

Der lange Leidensweg den viele durchmachen ist unmenschlich.

Aber aufgeben wegen den Rentenabschlägen werden wir nicht.

Viele Grüße

Anja

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mi 22. Mär 2017, 12:47

Hallo,
Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017

Zu den Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten:

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit für Rentenzugänge auf das vollendete 65. Lebensjahr. Diese Maßnahme ist aber bei Weitem nicht ausreichend, um Personen mit einer Erwerbsminderung vor den Gefahren der Altersarmut zu schützen. Deshalb fordert der Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren, darüber hinaus die Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wieder abzuschaffen.

Begründung:
Die Verlängerung der Zurechnungszeit für Rentenneuzugänge ist allein nicht ausreichend, um Altersarmut bei Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern zu verhindern. Schon heute zeigt sich bei der durchschnittlichen Rentenhöhe der Rentenneuzugänge bei Erwerbsminderung, dass diese sich nahezu auf der Höhe der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bewegt. Im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge mangelt es an einer Förderung der zusätzlichen Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos, insbesondere an Verträgen ohne Gesundheitsprüfung und risikoabhängige Beiträge, so dass gesundheitlich eingeschränkte Personen sich nicht zusätzlich privat gegen das Erwerbsminderungsrisiko absichern können.

Die Forderung nach Abschaffung der Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird deshalb als angemessene Lösung erachtet.

Das Argument, Erwerbsgeminderte würden dann eine Erwerbsminderungsrente im Hinblick auf die Höhe der Abschläge als günstigere Alternative zu einer vorzeitigen Altersrente beanspruchen, überzeugt nicht. Erwerbsgeminderte Personen haben nicht die Möglichkeit zu wählen, ob sie eine Erwerbsminderungsrente oder eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen möchten. Der Zeitpunkt der Erwerbsminderung kann nicht selbstständig bestimmt werden im Gegensatz zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente.


Der Tatbestand der Erwerbsminderung wird auch heute bereits durch die Rentenversicherungsträger verbindlich festgelegt. Wer erwerbsgemindert ist, kann seinen Lebensunterhalt nicht mehr durch eine Erwerbstätigkeit sichern. Wer eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nimmt, kann dies sehr wohl, da er ja nicht verpflichtet ist, vorzeitig in Altersrente zu gehen.

Daher ist hier eine unterschiedliche Behandlung bei den Rentenabschlägen berechtigt und angemessen.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1

Viele Grüße

Anja

Mina
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

Ungelesener Beitrag von Mina » Do 6. Apr 2017, 14:01

"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung
anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)"


(Drucksache Bundesrat vom 31.03.17)

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1

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