Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

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Doppeloma
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 7. Jun 2016, 18:03

Hallo Anja, :smile:

Danke für die Infos, aber ich sehe da noch nicht, dass es wirklich so kommen wird und wie du ja auch schon festgestellt hast sind es dann wieder die "zukünftigen" EM-Rentner die davon profitieren sollen und nicht die Bestandsrentner ... die können sich doch Sozial-HILFE oder Grundsicherung (aus dem SGB XII) zahlen lassen wenn es sonst zum Leben nicht reicht ... :Wut: :schimpfen:
Weil sich viele Erwerbsgeminderte eine Erwerbsminderungsrente auf dem heutigen Niveau jedoch buchstäblich nicht leisten können, wird oftmals –trotz eindeutiger Diagnosen - auf Kosten der eigenen Gesundheit weitergearbeitet. Um diese problematischen Entwicklungen einzudämmen, sind Renten wegen voller Erwerbsminderung künftig in jedem Falle wieder ohne Abschläge zu gewähren.
Das ist doch auch nur die "halbe Wahrheit", die Betroffenen ruinieren sich selten "freiwillig" weiter die angeschlagene Gesundheit und auch eher nicht weil sie meinen mit der EM-Rente nicht auskommen zu können, sondern weil sie von DRV und Co. dazu gezwungen werden bis sie so kaputt sind, dass die DRV nicht mehr anders KANN (oft genug nach gerichtlichen Begutachtungen) als endlich die beantragte Rente zu bewilligen.
Daher wollen wir die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten abschaffen,
sofern rein gesundheitliche Gründe für deren Inanspruchnahme vorliegen.
Wenn ich das schon wieder lese wird mir erst richtig schlecht, immer noch der "unterschwellige" Hinweis, dass es wirklich nur um echte Kranke gehen darf dabei, als ob Gesunde überhaupt eine EM-Rente beantragen und dann auch bekommen werden ...

Rente wegen Erwerbsminderung gibt es real IMMER NUR weil Jemand zu krank ist um arbeiten zu können, man merkt, dass diese Leute genug Geld haben und sich darum keine wirklichen Sorgen machen (müssen) was mal wäre wenn sie nicht mehr können ... :Verwirrt: :Hilfe:

Der Wahlkampf für 2017 hat begonnen und man hat wohl zumindest schon eine kleine Ahnung, dass man auch die Stimmen der Millionen Rentner benötigen wird (auch der EM-Rentner) wenn man noch irgendwie an Regierungsmacht kommen oder bleiben will ... :lesen: :lesen: :lesen:

Nur dürfte die (frustrierte) Wähler-"Masse" unter denen deutlich größer sein, die schon länger eine zu geringe Rente beziehen und dabei wieder LEER ausgehen werden ... weil ja dafür das Geld (angeblich) nicht reichen wird allen Kranken (auch den Bestands-Rentnern) eine anständige Rente zu zahlen, zumindest denen die dafür auch mal Beiträge bei der DRV eingezahlt haben, um (angeblich) für den Fall der EM "abgesichert" zu sein ...

Mich regt das echt alles nur noch auf, diese platten (ewig gleichen) Antworten der Politiker-Vasallen, wir sind es doch nicht mal wert, dass sich ein Einziger die Mühe machen würde uns mal PERSÖNLICH zu antworten wie er als Mensch und verantwortlicher Politiker das sieht ... :keule: :keule: :keule:

Die verstecken sich doch ALLE nur hinter den aktuell geltenden Gesetzen und versuchen uns einzureden wie sinnvoll und gerecht das so sein soll ... irgendwo fallen eben immer einige "bedauerliche Einzelfälle" durch die zu großen Maschen dieses "Sozial-Systems" und mit jeder "Reform" werden diese Löcher größer ...

Frau P. ist nicht die Einzige die schon Politiker angeschrieben hat, das haben wir hier die ersten Jahre auch gemacht, auch die Medien (Radio /TV-Sender/Presse), nach 2 Jahren Bestehen des Forums gab es sogar mal einen Artikel in einer Regionalzeitung (immerhin eine halbe Seite), ansonsten massenhaft genau so plattes "Gesülze" wie in den Antworten, die du auch schon veröffentlicht hast.

Oder gar keine Antwort ... was ja dann auch eine "Antwort" ist ... oder nach mehr als einem Jahr ist mal ein Abgeordneter (vielleicht beim Mails aufräumen :Gruebeln: ) über unsere Anfrage "gestolpert" und hat sich dann noch herab gelassen zu schreiben, was wir auch vorher schon wussten ... inzwischen ist uns klar geworden, dass es NIEMANDEN wirklich interessiert da "draußen", dass es uns gibt und wie es uns geht ... :ic_down: :kotzen:

Du fragst weiter oben was @Blacky dazu meint und wie er sich Aktionen und Änderungen vorstellen würde ... :confused: :confused: :confused:

@Blacky kämpft mit seinem Kind zusammen Monat für Monat mit einer hart erkämpften Rente wegen Berufs-Unfähigkeit (also 50 % der vollen EM-Rente) ums "nackte Überleben", glaubst du im Ernst der hat keine anderen Sorgen als die Politik aufmischen zu wollen ... das ist bisher ALLES was er in mehreren Jahren bei der DRV "erreichen" konnte ... er wäre krank genug für die Volle EM-Rente, weiß er und wissen seine Ärzte seit Jahren ... trotzdem bekommt er sie noch immer nicht ... :Verwirrt: :Hilfe: :traurig:

Wo soll da die Kraft noch her kommen, sich gegen die Abschläge aufzulehnen, die er dabei in Kauf nehmen muss, er wäre froh wenn man ihm diese Rente wenigstens zugestehen würde ... "so aus rein gesundheitlichen Gründen" ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Es wird weitere "Versprechungen" dazu geben, der Wahlkampf fängt ja gerade erst an und ich persönlich "sehe KEIN Licht am Horizont", sehe KEINE "Persönlichkeit" und KEINE Partei, die in der Lage sein könnte an der aktuellen oder zukünftigen Politik irgendwas zum Besseren zu bewirken, besonders auch für die Kranken und behinderten Menschen ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Zuletzt geändert von Doppeloma am Di 7. Jun 2016, 22:55, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: War noch nicht fertig ;-)))
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mi 8. Jun 2016, 11:44

Hallo Doppeloma,

Du hast recht, es geht um Wahlkampfgetöse.
Aber man sieht doch die Richtung, wo es hingeht.
Keine Partei der bisherigen Rentenkonzepte will
für die Bestandserwerbsminderungsrentner etwas ändern.
Dies ist die Folge einer menschenverachtenden Politik
und Ignoranz.

Gruß
Anja
Ich habe noch etwas vergessen, deine Anmerkung zu Blacky:
Mir ist bewusst, dass man beim Kampf um die Erwerbsminderungsrente,
die Rentenabschläge nicht zur Debatte stehen.

Deshalb gibt es Menschen, die mit einem gewissen Abstand darum kämpfen an alle Fronten.
Das nachstehende Beispiel zeigt Dir, dass ich so viele Schicksale kenne . 1993 im Dezember war der Unfall
Elvira Palkowski erfuhr am eigenen Leib, welche Abschläge sie per Gesetz bei der Rentenzahlung hinnehmen muss. Sie sieht sich nach unverschuldetem Unfall und dem Kampf um eine Erwerbsminderungsrente doppelt bestraft. „Wer freiwillig aus dem Beruf geht, weiß, dass es Abschläge bei der Rente gibt. Ich und viele andere Unfallopfer oder Erkrankte hatten keine Wahl.“
Im Jahr 2009 wurde ihr die Rente gewährt – rückwirkend auf 2001. Sie hat ein 15 jähriger Kampf hinter sich. Ihr Rentenantrag war von 1995 somit altes Recht.
In Langensteinbach wurde eine sehr wichtige OP von ihr verschoben, wegen Herrn Schäuble, Finanzminister. Er wurde eingeliefert und die ganze Station wurde geräumt.
So ist das Unrecht.
Das ist nur ein Schicksal, so gibt es aber viele.

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Sa 23. Jul 2016, 08:52

Hallo liebe Erwerbsminderungsrentner,
wir haben eine Antwort auf ein Schreiben erhalten.

Antwortschreiben Andrea Nahles bzw. „sie lässt antworten“
Sehr geehrte Frau E.P.

ich komme zurück auf Ihre Eingabe vom 6. Mai 2016. Leider komme ich
aufgrund der Vielzahl der täglich eingehenden Anfragen erst heute dazu, Ihnen zu
antworten. Ich bitte um Ihr Verständnis. Zu Ihrem Anliegen teile ich Ihnen Folgendes mit:

Wer in jüngeren Jahren vermindert erwerbsfähig wird, hat in der Regel
noch keine ausreichenden Rentenanwartschaften
aufbauen können. Damit die Versicherten dennoch eine angemessene
Sicherung erhalten, werden bei der Berechnung einer Rente wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit den vorhandenen Beitragsjahren Zeiten hinzugerechnet
(Zurechnungszeit).

Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung (RV Leistungsverbesserungsgesetz) regelt,
dass das Ende der Zurechnungszeit um zwei Jahre
vom vollendeten 60. auf das vollendete 62. Lebensjahr verlängert
wird. Diese Verbesserung gilt für alle Versicherten, deren Erwerbsminderungsrente ab dem 1.Juli 2014 beginnt (Rentenzugang).

Stichtage sind im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nichts Neues. Es
liegt grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, in welchem Umfang und in welcher
Weise er Rentenleistungen ändert. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Stichtagsregelungen
als verfassungsgemäß bestätigt. Die Forderung, der Gesetzgeber müsse
im Interesse sozialer Gerechtigkeit überall strikte Gleichförmigkeit
schaffen, könnte nach seiner Ansicht dazu führen, dass Reformen von vornherein ganz
unterbleiben. Dieses Ergebnis entspricht nach Auffassung des Gerichts nicht sozialer Gerechtigkeit.


Es liegt auf der Hand, dass diejenigen, die das Datum verfehlen,
hierüber enttäuscht sind.

Dies ist bei solchen Regelungen nie zu vermeiden. Jede andere Abgrenzung
würde von anderen Personengruppen, die dann nicht einbezogen sind, wiederum als Härte
empfunden.

Soweit Sie in Ihrem Brief die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten als
solche kritisieren, teile ich Ihnen Folgendes mit:

Mit der Rentenreform 1992 wurden für vorzeitig in Anspruch genommene
Altersrenten Abschläge als Ausgleich für den längeren Rentenbezug eingeführt. Da davon
ausgegangen wurde, dass viele Versicherte anstelle einer Altersrente mit Abschlägen die
Erwerbsminderungsrente beantragen,
wurden 2001 auch für diese Rentenart Abschläge eingeführt.

Die Abschläge wurden in der gleichen Höhe wie für Renten für
schwerbehinderte Menschen festgelegt.
Der Abschlag beträgt 0,3 % für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem
Referenzalter. Mehr als 10,8 % Abschlag von der Rente gibt es aber in
keinem Fall.

Das Referenzalter für die Berechnung von Abschlägen bei Inanspruchnahme
einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von bisher 63 Jahren wird im Zuge der
Altersgrenzenanhebung seit dem Jahr 2012 stufenweise auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben.
Für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren (40 Pflichtbeitragsjahren ab dem Jahr
2024) bleibt es bei dem bisherigen Referenzalter von 63 Jahren.

Mit den Abschlägen soll Ausweichreaktionen aus vorzeitigen Altersrenten,
die nur unter Hinnahme von Abschlägen in Anspruch genommen werden können, entgegengewirkt werden.
Hierüber besteht ein breiter politischer Konsens. Das Bundesverfassungsgericht hat
die Verfassungsmäßigkeit der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten
im Jahr 2011 bestätigt.
Bei einem Verzicht auf die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten müsste
wieder mit einem deutlich verstärkten Zugang von Erwerbsminderungsrenten in höherem
Alter gerechnet werden, vielfach in einem Alter, in dem auch eine
Altersrente mit Abschlägen vorzeitig in Anspruch genommen werden kann. Aufgabe der Renten wegen Erwerbsminderung
darf es aber nicht sein, an die Stelle von vorzeitigen Altersrenten zu treten.
Sie besteht vielmehr darin, den Versicherten Lohnersatz zu gewähren,
wenn vor Erreichen der Altersgrenze für eine Altersrente eine Minderung der
Erwerbsfähigkeit eintritt.

Schließlich ist daran zu erinnern, dass der Gesetzgeber im Jahr 2001 zeitgleich
mit der Einführung der Abschläge im Gegenzug die so genannte Zurechnungszeit auf das
Alter 60 ausgeweitet hat: Menschen mit einem Rentenbeginn vor dem 1. Juli 2014
werden bei Eintritt der Erwerbsminderung vor dem vollendeten 60. Lebensjahr
bei der Berechnung ihrer
Erwerbsminderungsrente so gestellt, als hätten sie bis zum
vollendeten 60. Lebensjahr Rentenversicherungsbeiträge
mit dem individuellen Durchschnittswert der bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge
gezahlt (nach dem vor 2001 geltenden Recht wurde die
Zeit zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr nur zu einem Drittel
angerechnet). In Fällen der
Frühinvalidität ergibt sich hierdurch eine nur um rd. 3 %
niedrigere Rente im Verhältnis zu einer Rente ohne Abschläge, aber geringerer Zurechnungszeit
entsprechend der bis Ende 2000 geltenden Regelung, d. h. die Abschläge werden weitgehend
kompensiert.

Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung wurden
Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Juli 2014
beginnt, durch folgende zwei Maßnahmen besser abgesichert: Zum einen wird die
Zurechnungszeit von 60 auf 62 Jahre verlängert. Zum anderen findet nun eine sogenannte
Günstigerprüfung statt:
Danach zählen die letzten vier Jahre vor Eintritt einer
Erwerbsminderung nicht für die
Bewertung der Zurechnungszeit, wenn sie deren Wert verringern würden
(z.B. bei geringerem Einkommen
durch Wechsel in Teilzeit oder Phasen der Krankheit vor dem
Renteneintritt).

Sie sprechen in Ihrem Brief auch die sogenannten versicherungsfremden
Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung an. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich
geregelten Leistungskatalog gehören.
Es werden somit keine finanziellen Mittel der gesetzlichen
Rentenversicherung zweckentfremdet
verwendet, vielmehr beteiligt sich der Bund über die
Bundeszuschüsse, Beitragszahlungen
und Erstattungen an der Finanzierung der Renten. Wegen des
besonderen Charakters der Rentenversicherung als Sozialversicherung,
die sich von einer Privatversicherung unterscheidet, sind jedoch
Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den
beitragsgedeckten und den nicht beitragsgedeckten Leistungen
unvermeidlich.

Weder der Wissenschaft noch der Praxis ist es bisher gelungen, für die
Rentenversicherung einen abgegrenzten Katalog dieser Leistungen eindeutig und konsensfähig zu
bestimmen.


Der damalige Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) hat in
einer Untersuchung aus dem Jahr 1995 u. a. Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten,
Kriegsfolgelasten, Arbeitsmarktrisiken
sowie den Familienlastenausgleich als nicht beitragsgedeckte Leistungen
definiert. Die Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung nehmen eine
besondere Entlastungs- und Ausgleichsfunktion wahr, die den Bund in
angemessener Weise an der Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen in der
gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt. Darüber hinaus gewährleistet der Bund
mit der allgemeinen Sicherungsfunktion der Bundeszuschüsse die Funktions- und Leistungsfähigkeit der
gesetzlichen Rentenversicherung.

Richtig ist, dass der gesetzlichen Rentenversicherung in der Vergangenheit in
erheblichem Umfang gesamtgesellschaftliche Aufgaben, zum Beispiel im Zusammenhang mit
den finanziellen Lasten der Weltkriege, der Beteiligung an der Absicherung des Risikos der
Arbeitslosigkeit oder Leistungen des Familienlastenausgleichs zugewiesen worden sind
und daher die Ausgaben für nicht beitragsgedeckte Leistungen die
Höhe der Bundesmittel überstiegen.

Mit der Einführung des zusätzlichen Bundeszuschusses im Jahr 1998 wurde
jedoch der Tatsache einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabenwahrnehmung durch die
gesetzliche Rentenversicherung verstärkt Rechnung getragen. Durch ihn wird - über den allgemeinen Bundeszuschuss
zur Rentenversicherung hinaus - die Allgemeinheit verstärkt an der Finanzierung der
Renten insgesamt und damit auch an der Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen
beteiligt. Eine weitere Verbesserung in Richtung einer sachgerechten Finanzierung
nicht beitragsgedeckter Leistungen wurde in der Folgezeit mit der Beitragszahlung des
Bundes für Zeiten der Kindererziehung verwirklicht. Auch die Mittel, die der
gesetzlichen Rentenversicherung im Zusammenhang mit der ökologischen
Steuerreform durch den Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss zufließen,
dienen der Finanzierung des Anteils der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben an den
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Darüber hinaus hat der Bund seit dem Jahr 1998 den Rentenversicherungsträgern
die Aufwendungen für einigungsbedingte Leistungen in der Rentenversicherung erstattet

Mittlerweile ist der Umfang dieser Leistungen allerdings von seinerzeit
umgerechnet rd. 1,3 Mrd. Euro jährlich - mit weiter abnehmender Tendenz - erheblich
zurückgegangen und wird nicht mehr vom Bund erstattet.

Insgesamt beteiligt sich der Bund aber auch weiterhin in erheblichen Umfang an
der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung und gewährleistet mit der
allgemeinen Sicherungsfunktion der Bundeszuschüsse deren dauerhafte Funktions- und
Leistungsfähigkeit auch
unter sich ändernden Rahmenbedingungen. Derzeit macht der Anteil der Bundeszuschüsse
(allgemeiner Bundeszuschuss, zusätzlicher Bundeszuschuss und
Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der knappschaftlichen Rentenversicherung) mit rd.
65,3 Mrd. Euro rd. ein Viertel der Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung
aus. Rechnet man noch die Beiträge des Bundes für Kindererziehung
und für die in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen in Höhe
von rd. 2,7 Mrd. Euro, sowie die Erstattungen des Bundes an die gesetzliche
Rentenversicherung von rd. 3,1 Mrd. Euro hinzu, dann zahlte der Bund im Jahr 2013 insgesamt
rd. 81,1 Mrd. Euro an die gesetzliche Rentenversicherung, was knapp einem
Drittel der Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.

Sie bringen in Ihrer Eingabe auch Ihre Besorgnis um eine auskömmliche
Rente zum Ausdruck.

Dies ist ein nachvollziehbares Anliegen, jedoch gilt es die Interessen der
älteren und der jüngeren Generation auszugleichen und beiden eine sichere
Perspektive zu bieten.

Wünsche nach einem höheren Rentenniveau sind verständlich. Sie sind jedoch
angesichts der tiefgreifenden demografischen Veränderungen in Deutschland nicht
umsetzbar.

Das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt stetig. In der
umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung
müssen immer weniger Beitragszahler die Renten für immer mehr
Rentenempfänger erarbeiten. Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der
Personen im Alter zwischen
20 und 66 Jahren um fast vier Millionen zurückgehen. Die Zahl der
67-Jährigen und Älteren wird um rund vier Millionen steigen. Das Verhältnis der
Personen im Alter ab
65 (Rentenalter) zu den Personen im Alter 20 bis 64 Jahre
(erwerbsfähiges Alter), das heute
noch 1 : 3 beträgt, wird sich 2030 nur noch auf 1 : 2 belaufen.

Diese Entwicklung ist nicht vorübergehend, sondern von Dauer. Mit der
Anhebung der Altersgrenze auf
67 Jahre und den weiteren Reformen der vergangenen Jahre ist es
gelungen, die gesetzliche Rentenversicherung und die Alterssicherung insgesamt
stabil und krisenfest aufzustellen
und die Folgen der demografischen Veränderungen generationengerecht auf
Jung und Alt zu verteilen.

Den Kampf gegen drohende Altersarmut werden wir jedoch nicht allein durch
Rentenpolitik gewinnen.
Das wirksamste Mittel gegen Altersarmut ist vielmehr eine möglichst
durchgängige Erwerbsbiografie mit gutem Erwerbseinkommen und ergänzender Altersvorsorge auch
durch den Betrieb. Es gilt daher in erster Linie, die
Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Erwerbsbiografie
zu schaffen, indem gute Bildung und Ausbildung gewährleistet werden,
lange Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit sowie Zeiten der
Arbeitslosigkeit vermieden werden und die Beschäftigung in guten Arbeitsbedingungen zu
angemessener Entlohnung
erfolgt. Maßstab ist nicht die Höhe des Mindestlohns. Der
Mindestlohn stellt jedoch sicher, dass das Erwerbseinkommen und damit die individuellen
Beiträge zur gesetzlichen Alterssicherung auch vorübergehend nicht unter ein Mindestniveau fallen.

Das Rentensystem in Deutschland kann den Verlauf oder die Konditionen
eines Erwerbslebens im Nachhinein nicht „reparieren". Versicherten mit langjähriger
Erwerbsbiografie und unterdurchschnittlichen Verdiensten soll nach dem Koalitionsvertrag
jedoch zu einer besseren Absicherung im Alter verholfen werden. Festlegungen zur konkreten Umsetzung sind allerdings bislang noch nicht getroffen worden.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können, hoffe
jedoch, mit meinen Hinweisen wenigstens zu einem besseren Verständnis der Rechtslage beigetragen zu haben, und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


Herzliche Grüße
Anja

jupiter99
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von jupiter99 » So 24. Jul 2016, 11:03

Hallo Anja,

danke für Deine Mühe!
Leider ist das wieder mal der selbe Bullshit wie in jeder Antwort dieser Ignoranten.
Nur bla...bla...
Irgend ein Angestellter hat den Auftrag bekommen Frau Palkowski zu antworten und sich wenig Mühe gemacht sondern Texte zusammengefügt. Den Schrott kennen wir doch.

98% von dem was da drin steht wissen wir doch alle schon und Frau Palkowski natürlich sowieso.
Solange wir diese Regierung haben, die nur wirtschaftliche Interessen hat und Arbeitslosenzahlen schön rechnet und die Wähler anlügt, wird sich nichts ändern.
Trotzdem

Einen schönen Sonntag
wünscht Jupiter

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mi 18. Jan 2017, 11:03

Hallo,

ich habe Euch nicht vergessen, aber aufgrund langwieriger Erkrankung
erst jetzt eine Rückmeldung.

Leider sind die Damen und Herren Abgeordneten nicht bereit die Abschläge abzuschaffen.

Nachstehend nun die weitere Diskriminierung der Bestands-Rentner:

Ein weiteres Mehrklassenmodell bahnt sich an:
ein Mehrklassenmodell obwohl alle die gleichen Voraussetzung erfüllen.


Ein weiteres Mehrklassenmodell bahnt sich an:

Bis jetzt nur ein Entwurf, aber meistens änderst sich an dieser Version nichts.



1. Bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente
2. ab 2001 Erwerbsminderungsrente + Rentenabschläge von 10,8 %, Zurechnungszeit bis 60 Jahre
3. ab 1.7.2014 Zurechnungszeit bis 62 Jahre + Günstigerprüfung

EM-Leistungsverbesserungsgesetz – Referentenentwurf vom 12.1.2017
4.



1. Januar 2018 die Zurechnungszeit um drei Monate verlängert werden – bis auf 62 Jahre und drei Monate –, ab Januar 2019 dann um weitere drei Monate. In den folgenden vier Jahren soll sich die finanzielle Lage der Betroffenen aber schneller verbessern – durch eine um jeweils sechs Monate pro Jahr verlängerte Zurechnungszeit. Ab dem 1. Januar 2024 sollen neu Erwerbsgeminderte dann so gestellt sein, als hätten sie mit ihrem bisherigen im Lebensdurchschnitt erzielten Einkommen bis zu ihrem 65. Lebensjahr weitergearbeitet.
Die Abschaffung der Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist abzulehnen.
Sie verhindern, dass die Erwerbsminderungsrente im Hinblick auf die Höhe der
Abschläge als günstigere Alternative zu einer vorzeitigen Altersrente in Betracht kommt.

http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_ ... ntwurf.pdf

Herzliche Grüße
Anja

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von CrohnOhio » Fr 20. Jan 2017, 10:16

Ich frage mich immer was in den Köpfen der Politiker vorgeht?
Ich frage mich immer warum jemand der das Pech hatte vor Juli 2014 krank geworden zu sein mit sagen wir mal 950€ Erwerbsminderungsrente auskommen kann (soll) aber diejenigen danach nicht mehr.

Vor allen wenn dann noch Neurentner dabei sind die z.B. das Glück hatten einen guten Arbeitgeber wie BMW gehabt zu haben wo es noch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und eine jährliche üppige Prämie von 8000 € gibt. Diese Menschen bekommen dann anstatt 1600 € noch 2 Jahre mehr Zurechnungszeit oder demnächst bis zu 5 Jahren mehr und haben dann 1700 € + und der mit seinen 950 € hat immer noch 950 €.
Oder das Argument mit den 10,8 % Abschlag wenn dies abgeschafft wird gingen mehr in vorzeitige Rente.
Wenn das so leicht wäre würde das kein Hindernis für Neurentner sein da die auch rechnen können und sich dann sagen können 2 Jahre mehr sind ja schon 7,2 % weniger Abschlag und bei zusätzlichen 5 Jahren sogar insgesamt 18 %.
Wenn also anstelle immer neuer Zurechnungszeiten die Abschläge abgeschafft werden wäre alle gerechter vor allen können ja die Bestandrentner gar nicht mehr verführt werden vorzeitig in Rente zu gehen da schon geschehen und die Neurentner können wie geschrieben sich sowieso ausrechnen das ihre Abschläge faktisch fast aufgehoben sind( gegenüber Bestandsrentner vor Juli 2014)

Meine Meinung

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 21. Jan 2017, 18:00

Hallo CrohnOhio, :smile:
Ich frage mich immer warum jemand der das Pech hatte vor Juli 2014 krank geworden zu sein mit sagen wir mal 950€ Erwerbsminderungsrente auskommen kann (soll) aber diejenigen danach nicht mehr.
Damit bist du ja nicht alleine, es ist allerdings schon eine Illusion anzunehmen, dass jeder der VOR 2014 in EM-Rente musste diesen Betrag wenigstens auch bekommt ...
Ich persönlich "schleiche" mich da ganz langsam ran über die "Anpassungen" seit meiner Berentung ab (rückwirkend) 2010 nach fast 40 Beitragsjahren und der Dopa bekommt nach gut 35 Jahren (auch Berentung ab 2010) immerhin inzwischen gute 600 € ... das hat nach aktueller Rechtslage für uns beide zusammen zu reichen.

Denn einen Allein-Anspruch auf "minimalste Grundsicherung" gibt es ja nicht, obwohl seine Rente weit unter dem angesiedelt ist was ein Rentner-Single zum "überleben" brauchen würde. :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:
Bereits diese Gruppe "armer (EM-) Rentner" wird aktuell von der Politik überhaupt NICHT beachtet, denn sie können ja (dank Partner-Einkommen / Partner - Rente) überleben OHNE staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, die sie auch nicht bekommen würden ...
Vor allen wenn dann noch Neurentner dabei sind die z.B. das Glück hatten einen guten Arbeitgeber wie BMW gehabt zu haben wo es noch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und eine jährliche üppige Prämie von 8000 € gibt. Diese Menschen bekommen dann anstatt 1600 € noch 2 Jahre mehr Zurechnungszeit oder demnächst bis zu 5 Jahren mehr und haben dann 1700 € + und der mit seinen 950 € hat immer noch 950 €.
Wenn ich mir den Arbeitsmarkt / die vorgesehene weitere Senkung des gesamten Renten-Niveaus mal nächer betrachte kann ich da nicht ganz zustimmen.
Die meisten haben KEIN solches Einkommen und werden es auch in den nächsten 20 - 30 Jahren nicht erreichen können, man schaue sich doch mal um, es gibt gar nicht genug so gut bezahlte Vollzeit-Arbeit ... viele solcher Jobs werden durch prekäre "Alternativen" ersetzt, von ZAF (die gar nicht Vollzeit beschäftigen) über Mini- / Midi- Job bis über diverse Praktika und Probe-Arbeiten, die nur den AG billige (weil unbezahlte) Arbeitskräfte verschaffen.

Das fördert nicht gerade den Wunsch der AG Mitarbeiter zu gutem Lohn einzustellen, wenn man kaum richtig verdienen konnte bis zur EM-Rente, dann nützen auch bessere /längere Zurechnungszeiten nicht viel, das soll sogar denen die das mal betreffen könnte nur die "Augen verkleistern" ... denn das gesamte Renten-Niveau wird ja weiter absinken "planmäßig" ...

Hier kann man ganz gut was dazu nachlesen und dann atme ICH tief durch, dass man meine Rente nicht auch noch so "absenken" kann ... und "freue" mich lieber auf die (seit über 20 Jahren) versprochene Angleichung der Ostrenten, vielleicht gibt es ja dann noch mal 3,50 € mehr im Monat ...

https://www.rente.com/news/120/entwickl ... eutschland

Die letzte Anpassung wird ja im März auch wieder reduziert, durch die Erhöhungen bei den KK-Beiträgen ... uns (EM-) Rentnern soll es eben nicht "zu gut gehen", auch nicht nach dem Kampf ...
Oder das Argument mit den 10,8 % Abschlag wenn dies abgeschafft wird gingen mehr in vorzeitige Rente.
Dieses Argument hat (besonders) UNS HIER noch nie überzeugen können, ich wäre lieber weiter zur Arbeit gegangen (war ja nicht mal arbeitslos), wenn es mir gesundheitlich möglich gewesen wäre ... da hatte ich fast doppelt so viel im Monat wie aktuell zur Verfügung ... wer tauscht das schon freiwillig ein gegen eine EM-Rente, die man sich trotzdem noch über Jahre erst erkämpfen MUSS, wenn es nicht nötig ist, noch dazu mit lebenslangem "Strafzoll" ...

Dieses Argument suggeriert der Außenwelt, dass man nur den Antrag stellen braucht und keine weiteren Probleme da sind, wenn man gerade keine Lust mehr hat und gerne "in EM-Rente" möchte ... diese Annahme ist für mich als Betroffene besonders ZYNISCH ... :ic_down: :kotzen:
Wenn das so leicht wäre würde das kein Hindernis für Neurentner sein da die auch rechnen können und sich dann sagen können 2 Jahre mehr sind ja schon 7,2 % weniger Abschlag und bei zusätzlichen 5 Jahren sogar insgesamt 18 %.
Womit immer du da gerade einen Vergleich anstellst, der "hinkt" schon deswegen gewaltig, weil die Berechnungen von EM-Rente mit der Berechnung normaler (auch vorzeitiger) Altersrente nicht viel zu tun hat ...

Den Abschlag auf die EM-Rente kannst du nicht durch irgendwelche Rechenkünste ändern oder vermeiden ... das ist nur bei den anderen Renten-Arten möglich von Schwerbehinderten-Rente (höchstens 10,8 % Abschlag) bis Rente (angeblich OHNE Abschläge) ab 63 Jahren aber eigentlich weiß inzwischen kaum noch Jemand, wann er denn nun wirklich mit möglichst wenig Verlust in eine Altersrente gehen könnte.

Das wird sich aber auch bald wieder "einpendeln", denn die erforderlichen Beitragsjahre (35/40/45) für vorzeitige Altersrenten bekommen ja bald nur noch sehr wenige (zukünftige) Rentner UND EM-Rentner zusammen ... wenn ich im ELO lese, wie viele da schon seit Beginn dieser "Arbeitsförderung" mit Hartz 4 vor sich hin vegetieren ..., die haben bestimmt auch keine auskömmlichen Renten mehr zu erwarten.
Wenn also anstelle immer neuer Zurechnungszeiten die Abschläge abgeschafft werden wäre alle gerechter vor allen können ja die Bestandrentner gar nicht mehr verführt werden vorzeitig in Rente zu gehen da schon geschehen und die Neurentner können wie geschrieben sich sowieso ausrechnen das ihre Abschläge faktisch fast aufgehoben sind( gegenüber Bestandsrentner vor Juli 2014)
Das ist so nicht richtig, welcher EM-Rentner kann sich denn bitte "passend" aussuchen wann er krank genug ist für die EM-Rente, das konnten WIR nicht und das werden auch zukünftige EM-Rentner nicht können ...

Nach aktueller Rechtslage wird auch bei jedem zukünftigen EM-Rentner die (aus seinem Einkommen + Zurechnungsjahren nach dann aktuellem Renten-Niveau) errechnete Rente komplett um 10,8 % gekürzt, da helfen auch keine Rechen-Zaubereien ... :Verwirrt: :Hilfe:

Die Abschläge werden schon deswegen nicht abgeschafft, weil dann wieder ein ungerechter "Stichtag" dafür sorgen muss, dass nicht ALLE bisher damit bestraften EM-Rente nun die volle Rente bekommen werden, weil das wohl tatsächlich unbezahlbar wäre ...
Gerecht wäre es nur ab der Einführung 2001 rückwirkend ... FÜR ALLE ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » So 22. Jan 2017, 10:54

Hallo Doppeloma,

die Politiker wollen die Rentenabschläge bei Erwerbsminderung nicht
abschaffen. Somit die Parteien SPD und CDU/CSU.
Geht man nach der Petition, dann war nur die Partei die LINKE
für die Abschaffung.
Wolfgang Schäuble CDU wurde persönlich angeschrieben und die Problematik
aufgezeigt. Leider ist er nicht bereit die 1,5 Milliarden zur Verfügung zu stellen.
Er sieht derzeit keinen "Spielraum" dafür.
Nur für andere Projekte sind genügend Gelder vorhanden.
Deutschland verstößt in dieser Hinsicht gegen die Behindertenrechtskonvention.
Aber auch dieser Vorwurf wird ignoriert.

Einen schönen Restsonntag.

Viele Grüße

Anja

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von CrohnOhio » So 22. Jan 2017, 19:22

Hallo Doppeloma,
Damit bist du ja nicht alleine, es ist allerdings schon eine Illusion anzunehmen, dass jeder der VOR 2014 in EM-Rente musste diesen Betrag wenigstens auch bekommt ...
Das sollte ja nur ein Beispiel sein ,natürlich weiß ich das es viele gibt die weniger bekommen oder auch viele die mehr bekommen
Ich wollte dabei betonen da es eben viele gibt denen es gut tun würde auch mehr Zurechnungszeit zu bekommen,gerade eben die vor 2014.
Wenn ich mir den Arbeitsmarkt / die vorgesehene weitere Senkung des gesamten Renten-Niveaus mal näher betrachte kann ich da nicht ganz zustimmen.
Auch das war nur ein Beispiel und sollte eigentlich sagen das manche diese 2 bis demnächst vielleicht 5 Jahre gar nicht nötig haben da eben gute Erwerbsminderungsrente und es gerechter wäre alle die gleichen Vorzüge zu geben.
Eben Abschaffung der Abzüge von 10,8% für alle anstatt wieder nur bestimmte Jahrgänge.
Und es wäre keiner bevorteilt.

Wer mehr verdient hat bekommt seine 10,8 % mehr Rente
Aber eben auch die, die in 2007 (Auch ein Beispiel) jetzt nur 700 € habe und sich um die 70 € auch freuen würden

Wo ich wohne (Regensburg,München ) ist der Arbeitsmarkt schon noch gut und von uns arbeiten auch sehr viele bei BMW,Siemens,Continental ,Krones usw.)
Aber ich weiß das es auch nicht so gute Jobs gibt bzw nicht so gut bezahlt
Dieses Argument hat (besonders) UNS HIER noch nie überzeugen können, ich wäre lieber weiter zur Arbeit gegangen (war ja nicht mal arbeitslos), wenn es mir gesundheitlich möglich gewesen wäre ... da hatte ich fast doppelt so viel im Monat wie aktuell zur Verfügung ... wer tauscht das schon freiwillig ein gegen eine EM-Rente, die man sich trotzdem noch über Jahre erst erkämpfen MUSS, wenn es nicht nötig ist, noch dazu mit lebenslangem "Strafzoll" ...

Dieses Argument suggeriert der Außenwelt, dass man nur den Antrag stellen braucht und keine weiteren Probleme da sind, wenn man gerade keine Lust mehr hat und gerne "in EM-Rente" möchte ... diese Annahme ist für mich als Betroffene besonders ZYNISCH ... :ic_down: :kotzen:
Womit immer du da gerade einen Vergleich anstellst, der "hinkt" schon deswegen gewaltig, weil die Berechnungen von EM-Rente mit der Berechnung normaler (auch vorzeitiger) Altersrente nicht viel zu tun hat ...

Den Abschlag auf die EM-Rente kannst du nicht durch irgendwelche Rechenkünste ändern oder vermeiden ... das ist nur bei den anderen Renten-Arten möglich von Schwerbehinderten-Rente (höchstens 10,8 % Abschlag) bis Rente (angeblich OHNE Abschläge) ab 63 Jahren aber eigentlich weiß inzwischen kaum noch Jemand, wann er denn nun wirklich mit möglichst wenig Verlust in eine Altersrente gehen könnte.
Auch das ist falsch verstanden worden ,ich meinte keine Altersrente.
Ich bezog mich schon auf die Erwerbminderungsrente.

Ich wollte damit sagen das 2 Jahre Zurechnungszeit 7,2 % entspricht (24 mal 0,3%) und somit gegenüber den Bestandsrentner rein rechnerisch schon weniger Abschlag besteht und dementsprechend mehr Geld.
Und wenn wirklich die 5 Jahre kommen dann wäre es so als wenn der neue Erwerbsminderungsrentner theoretisch fast bis zu seiner Altersrente hochgerechnet wird.(2 Jahre fehlen )

Bei mir z.B. fehlen etwas mehr als 6 Jahre und bei dir etwas weniger da wir bis 60 Jahre hochgerechnet wurden

Und ob das Rentenalter noch höher kommt kann ich mir nicht vorstellen weil irgendwann reicht es den letzten Bürger.
Das wird sich aber auch bald wieder "einpendeln", denn die erforderlichen Beitragsjahre (35/40/45) für vorzeitige Altersrenten bekommen ja bald nur noch sehr wenige (zukünftige) Rentner UND EM-Rentner zusammen ... wenn ich im ELO lese, wie viele da schon seit Beginn dieser "Arbeitsförderung" mit Hartz 4 vor sich hin vegetieren ..., die haben bestimmt auch keine auskömmlichen Renten mehr zu erwarten.
Wenn also anstelle immer neuer Zurechnungszeiten die Abschläge abgeschafft werden wäre alle gerechter vor allen können ja die Bestandrentner gar nicht mehr verführt werden vorzeitig in Rente zu gehen da schon geschehen und die Neurentner können wie geschrieben sich sowieso ausrechnen das ihre Abschläge faktisch fast aufgehoben sind( gegenüber Bestandsrentner vor Juli 2014)
Das ist so nicht richtig, welcher EM-Rentner kann sich denn bitte "passend" aussuchen wann er krank genug ist für die EM-Rente, das konnten WIR nicht und das werden auch zukünftige EM-Rentner nicht können ...
Auch das ist falsch verstanden worden natürlich kan sich keiner das aussuchen das er so schwer krank wird .

Ich wollte damit nochmal das Argument der Politiker zitieren von wegen früher in Rente gehen wenn die 10,8 % abgeschafft würden den dann würden Sie ja die Neurentner wenn das so wäre jetzt mit den neuen Gesetzen dazu verführen da es theoretisch eine Abschlagminderung ist.
Hoffe ich werde verstanden ist manchmal schwierig das richtig zu erklären.

Aber machen können wir sowieso nichts.
Zuletzt geändert von Doppeloma am Mo 23. Jan 2017, 00:24, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte keine Vollzitate und dann noch Antworten da rein schreiben !

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mi 25. Jan 2017, 11:47

Hallo,

kranke Menschen können leider den Zeitpunkt ihrer
Arbeitsunfähigkeit und Leistungsunfähigkeit nicht selbst bestimmen.
Somit ist die Begründung, welche die Politiker seit 15 Jahren verbreiten
eine Unverschämtheit.

Wenn ich mir überlege, wie manche "gequält" werden, bis sie
die Erwerbsminderungsrente erhalten und dann nach jahrzehnter langer
Arbeit mit gekürzter Rente abgespeist werden.

Es ist unwürdig und ungerecht.

Eine Anerkennung geleisteter Arbeit und lange Jahre einbezahlter Beiträge
sieht anders aus.

Viele Grüße
Anja

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