2011: Keine Krankenkassen-Zusatzbeiträge
Verfasst: Do 4. Nov 2010, 15:33
04.11.2010 11:09
Für Bezieher von Hartz-IV-Leistungen waren die Zusatzbeiträge, die einige Krankenkassen in 2010 eingeführt hatten, eine starke zusätzliche Belastung. Entweder wurde ihr monatliches Budget dadurch geschmälert oder sie mussten sich eine Krankenkasse suchen, die keine Zusatzbeiträge erhob. Nur in besonderen Fällen wurde der Zusatzbeitrag von den Arbeitsagenturen getragen – wenn ein Wechsel in eine andere Krankenkasse aus verschiedenen Gründen unzumutbar gewesen wäre.
Dies soll nun ab 2011 anders werden. Hartz-IV-Bezieher sind eine der Gruppen, denen keine Krankenkassen-Zusatzbeiträge in Rechnung gestellt werden. Auch von vornherein von den Zuzahlungen befreit sind Auszubildende, Behinderte ohne Einkommen, Minijobber, Sozialhilfe-Empfänger, Studenten sowie Wehr- und Zivildienstleistende.
Wer ALG I bezieht, hat ggf. einen Anspruch auf Sozialausgleich
Rentner und Bezieher von Arbeitslosengeld I müssten jedoch ihre Zusatzbeiträge leisten. Für sie gilt wie für Geringverdiener der Anspruch auf Sozialausgleich. Wie dies umgesetzt werden soll, ist noch nicht bekannt. Die Regierung verspricht jedoch, dass es unbürokratisch vonstattengehen soll. Die Tatsache, dass Rentner und Bezieher von ALG I nicht generell von der Zuzahlung befreit sind, wie es ursprünglich geplant war, geht auf einen Einspruch der CSU zurück. Die CSU argumentierte, dass Personen dieser Gruppen durchaus einen Anspruch auf Sozialausgleich haben könnten, jedoch nicht auf eine generelle Befreiung.
Quelle: www.tarife-verzeichnis.de
ein zweiter Artikel:
Hartz IV: Zusatzbeitrag 2011 gestrichen
Bezieher von Hartz IV Leistungen müssen ab dem kommenden Jahr keinen Zusatzbeitrag der Krankenkassen mehr entrichten. Bislang mussten Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen entweder die Krankenkasse wechseln, oder den Zusatzbeitrag vom kargen Hartz IV Regelsatz begleichen. Die Arbeitsagenturen hatten sich bislang geweigert, den Zusatzbeitrag für den Hilfeempfänger zu begleichen. Nur in Sonderfällen wurde der Zusatzbeitrag für Hartz IV Bezieher übernommen, wenn beispielsweise aufgrund der Gesundheitsversorgung eine Sondervereinbarung getroffen wurde, die bei einem Wechsel der Kasse weg fallen würde.
Ab 2011 soll dieses Dilemma nun beendet sein. Ab dem ersten Januar 2011 sind Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen von dem Zusatzbeitrag befreit. Ebenso befreit sind auch Studenten, Sozialhilfe-Empfänger, Wehr-und Zivildienstleistende, Auszubildende, Minijobber und Behinderte ohne Einkommen. Geringverdiener erhalten außerdem einen Anspruch auf einen Sozialausgleich. Dieser soll unbürokratisch von statten gehen, allerdings sind hier genaue Pläne zur Umsetzung noch nicht bekannt. An sich war geplant auch Rentner und Arbeitslosengeld Eins Bezieher von dem Zusatzbeitrag zu befreien. Nach dem Einspruch der CSU wurde diese Planung wieder verworfen. Demnach könnte es lediglich möglich sein, dass ALG Eins Bezieher einen Anspruch auf einen Sozialausgleich haben, nicht jedoch auf eine generelle Befreiung. (sb, 02.11.2010)
Quelle: www.heilpraxisnet.de/
Für Bezieher von Hartz-IV-Leistungen waren die Zusatzbeiträge, die einige Krankenkassen in 2010 eingeführt hatten, eine starke zusätzliche Belastung. Entweder wurde ihr monatliches Budget dadurch geschmälert oder sie mussten sich eine Krankenkasse suchen, die keine Zusatzbeiträge erhob. Nur in besonderen Fällen wurde der Zusatzbeitrag von den Arbeitsagenturen getragen – wenn ein Wechsel in eine andere Krankenkasse aus verschiedenen Gründen unzumutbar gewesen wäre.
Dies soll nun ab 2011 anders werden. Hartz-IV-Bezieher sind eine der Gruppen, denen keine Krankenkassen-Zusatzbeiträge in Rechnung gestellt werden. Auch von vornherein von den Zuzahlungen befreit sind Auszubildende, Behinderte ohne Einkommen, Minijobber, Sozialhilfe-Empfänger, Studenten sowie Wehr- und Zivildienstleistende.
Wer ALG I bezieht, hat ggf. einen Anspruch auf Sozialausgleich
Rentner und Bezieher von Arbeitslosengeld I müssten jedoch ihre Zusatzbeiträge leisten. Für sie gilt wie für Geringverdiener der Anspruch auf Sozialausgleich. Wie dies umgesetzt werden soll, ist noch nicht bekannt. Die Regierung verspricht jedoch, dass es unbürokratisch vonstattengehen soll. Die Tatsache, dass Rentner und Bezieher von ALG I nicht generell von der Zuzahlung befreit sind, wie es ursprünglich geplant war, geht auf einen Einspruch der CSU zurück. Die CSU argumentierte, dass Personen dieser Gruppen durchaus einen Anspruch auf Sozialausgleich haben könnten, jedoch nicht auf eine generelle Befreiung.
Quelle: www.tarife-verzeichnis.de
ein zweiter Artikel:
Hartz IV: Zusatzbeitrag 2011 gestrichen
Bezieher von Hartz IV Leistungen müssen ab dem kommenden Jahr keinen Zusatzbeitrag der Krankenkassen mehr entrichten. Bislang mussten Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen entweder die Krankenkasse wechseln, oder den Zusatzbeitrag vom kargen Hartz IV Regelsatz begleichen. Die Arbeitsagenturen hatten sich bislang geweigert, den Zusatzbeitrag für den Hilfeempfänger zu begleichen. Nur in Sonderfällen wurde der Zusatzbeitrag für Hartz IV Bezieher übernommen, wenn beispielsweise aufgrund der Gesundheitsversorgung eine Sondervereinbarung getroffen wurde, die bei einem Wechsel der Kasse weg fallen würde.
Ab 2011 soll dieses Dilemma nun beendet sein. Ab dem ersten Januar 2011 sind Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen von dem Zusatzbeitrag befreit. Ebenso befreit sind auch Studenten, Sozialhilfe-Empfänger, Wehr-und Zivildienstleistende, Auszubildende, Minijobber und Behinderte ohne Einkommen. Geringverdiener erhalten außerdem einen Anspruch auf einen Sozialausgleich. Dieser soll unbürokratisch von statten gehen, allerdings sind hier genaue Pläne zur Umsetzung noch nicht bekannt. An sich war geplant auch Rentner und Arbeitslosengeld Eins Bezieher von dem Zusatzbeitrag zu befreien. Nach dem Einspruch der CSU wurde diese Planung wieder verworfen. Demnach könnte es lediglich möglich sein, dass ALG Eins Bezieher einen Anspruch auf einen Sozialausgleich haben, nicht jedoch auf eine generelle Befreiung. (sb, 02.11.2010)
Quelle: www.heilpraxisnet.de/