Hallo Trasa,
ersteinmal vielen Dank für das großartige Forum und eine Entschuldigung dass ich mich noch scheue einen eigenen Begrüßungstopic zu eröffnen.
Willkommen in der "schreibenden Zunft" und du brauchst dich für
NICHTS entschuldigen, du schreibst wenn du möchtest und was du möchtest und wenn du Fragen hast wird immer Jemand versuchen die zu beantworten ...
Schon deine Fragestellung geht eigentlich in die "falsche Richtung",
DU SELBER brauchst dem JC da gar nichts "nahebringen", die haben die gesetzliche
PFLICHT zu zahlen bis die DRV entschieden hat dass du
VOLL Erwerbsgemindert bist ... denn bis dahin bist du es (nach Rentenrecht) nämlich nicht, ganz gleich wie der Amtsarzt vom JC das gerne sehen möchte und bescheinigt.
Ich bin psychisch krank, lange im ALG2 Bezug, letztens von einem von der amtsärztlichen Abteilung des JC beauftragtem Psychiater auf längere Zeit unter 3 Stunden erwerbsfähig beurteilt worden.
Das interessiert aber die Rentenkasse nicht besonders was diese beauftragten Ärzte für das JC so feststellen, das bewirkt eben nur dass man dich per schriftlichem Bescheid auffordern kann eine EM-Rente zu beantragen.
Das heißt, Aufforderung zum EMR-Antrag, ich bin auch momentan dabei den zu stellen.
Hast du dazu einen schriftlichen Bescheid bekommen mit Begründung warum man das von dir verlangt, oder hat man dich nur mündlich (im Gespräch /oder gar per EGV) dazu Aufgefordert,
NUR der schriftliche Bescheid dazu wäre überhaupt rechtmäßig ???
Liegt dir diese Ärztliche Stellungnahme auch selber vor, du hast einen Rechtsanspruch auf eine Kopie davon vom med. Dienst bekommst du das mit Ausweis oder auch schriftlich mit Ausweis-Kopie.
Es wäre schon wichtig (für dich) genau zu wissen was da drin steht und woher der Arzt diese Erkenntnisse hatte, denn schließlich behandelt der dich nicht, hast du Arzt-Unterlagen eingereicht, bist du persönlich untersucht worden oder hat man das "nach Aktenlage" festgestellt, dass du nicht mehr Erwerbsfähig sein sollst ???
Die wirklichen Prüfungen dazu und die rechtsverbindliche Entscheidung trifft aber eben nicht dieser Amtsarzt sondern die Rentenkasse (DRV), sonst wäre es ja überflüssig, dass du dort einen Antrag stellen sollst, dann könnte man dir ja direkt die EM-Rente bewilligen und das ist Voraussetzung dafür, dass du an das SGB XII abgegeben werden kannst, wenn eine gezahlte Rente dann nicht ausreichen würde.
Mein Problem nun, ist dass mich das JC sehr hartnäcking in die Grundsicherung verweist (habe auch speziell nachgefragt, Grundsicherung und nicht bloß "Sozialhilfe", obwohl der Antrag ja noch nicht mal gestellt, geschweige denn durchgegangen ist).
In welcher konkreten Weise (schriftlich, alles andere zählt sowieso nicht) tut man das denn ???
Die Grundsicherung des SGB XII gibt es nur bei Altersrente oder bei EM-Rente bis zur Altersrente (also ohne Teilbefristung bis davor), das ist beim JC durchaus bekannt auch wenn man dir vielleicht was anderes erzählen will, bei einer EM-Rente die nur für einen begrenzten Zeitraum (bis zu 3 Jahre befristet) bewilligt wird hat man nur Anspruch auf die "normale" Sozial-
HILFE des SGB XII ... und dafür brauchst du erst mal einen EM-Rentenbescheid, sonst wollen die dich dort überhaupt nicht haben.
Habe zwar keine Aufhebungsbescheide oder ähnliches erhalten, aber Mitwirkungsschreiben in denen mir erklärt wird, laut JC Richtlinie gehe es mit dem Zeitpunkt der ANTRAGSSTELLUNG (und einem Bescheid, dass die zukünftige Rente nicht ausreicht) direkt in die Grundsicherung.
Welche Rechtsgrundlagen (§§) werden denn genannt für diese "JC-Richtlinie", lt. Gesetz (SGB II für das Handeln der JC) gilt JEDER Leistungsempfänger als Erwerbsfähig für mindestens 3 Stunden, bis die Rentenkasse das anders entschieden hat und diese Entscheidung / Prüfung wird ja nach der Antragstellung (bei der DRV) erst durchgeführt ... der Bescheid dazu steht am Ende dieser Prüfung und der kann durchaus ganz anders ausfallen als dein JC das jetzt gerne hätte.
Es gibt keinen separaten "Bescheid" dazu ob deine Rente zukünftig "ausreichen" könnte oder nicht, das kann die DRV gar nicht überprüfen, die kennt ja deine sonstigen Lebensverhältnisse gar nicht ...
Den Bescheid gibt es (wenn die mal soweit sind) nur dazu ob du überhaupt als EM angesehen wirst und dann wird man dir auch mitteilen wie hoch deine zukünftige Rentenleistung sein wird.
Erst daraus ergibt sich dann überhaupt welches Amt zuständig sein wird eine zu geringe EM-Rente eventuell aufzustocken.
Gerade deswegen ist ja das JC bis zur Entscheidung über den gestellten EM-Rentenantrag weiter für dich zuständig ... es steht ja noch gar nicht fest, dass die DRV das auch so sieht wie der Amtsarzt und bis dahin bist du rechtlich gesehen
NICHT Erwerbsgemindert und hast Anspruch auf ALGII.
Die werden leider (oder zum Glück) warten müssen bis die Entscheidungen bei der DRV gefallen sind und bis dahin nützt es gar nichts dich zur Mitwirkung anhalten zu wollen, das SGB XII ist ganz einfach noch nicht zuständig für dich und das
WISSEN die bei deinem JC auch ganz genau, das ist inzwischen seit 10 Jahren so, seit es Hartz 4 und die neuen Unterteilungen der Sozial-ÄMTER gibt ...
Das musst
DU denen
NICHT erklären, das steht
ALLES im SGB II genau drin und das ist deren Arbeitsgrundlage ... wenn die das anders sehen, müssen die SB dir das erklären aber bitte schriftlich und mit den richtigen Rechtsgrundlagen, alles andere hat keine Bedeutung, deine einzige "Mitwirkungspflicht" besteht aktuell darin diesen Antrag zu stellen, wenn man das per Bescheid von dir verlangt hat und dann ist die DRV dran den zu bearbeiten ... was du dazu dort (bei der DRV) vielleicht mitwirken musst ( Reha machen /GA-Termine wahrnehmen z.B.), wird dir dann die DRV mitteilen aber nicht das JC ....
Nun habe ich aus eurem Forum entnommen, dass eigentlich ja das JC bis zur RentenGEWÄHRUNG zuständig sein müsste, habe aber dazu auch nach einiger Recherche nichts "ofizielles" finden können.
Das steht im Gesetz so drin und das JC sollte das Gesetz auch sehr gut kennen, das brauchst du denen nicht ausdrucken, das haben die auf jedem Mitarbeiter-PC ... ganz sicher ... darin haben sie ja auch "gefunden" was sie tun müssen um dich zum EM-Renten-Antrag aufzufordern ... das ist alles
SEHR OFFIZIELL und danach haben sie zu handeln.
Es gibt keine besonderen "Richtlinien" für die gewünschte Abschiebung von Renten-Antragstellern an das SGB XII, dort will man einen Rentenbescheid von der DRV sehen (besonders in der Grundsicherung, die gibt es
NUR für Rentner auf Dauer) sonst hat man dort überhaupt
KEINEN Anspruch (auch nicht auf Sozial-
HILFE) und wird direkt zum JC zurück geschickt ... das wird man dir dort (vermutlich) auch gerne schriftlich geben wenn dein JC keine Ruhe geben möchte bis zu deinem Antrag entschieden wurde.
Daher meine Bitte, könnten ihr mich vielleicht auf Richtlinien/Paragraphen oder ähnliches verweisen, die ich meinem JC vorlegen könnte, damit sie solange der Antrag läuft erstmal weiterzahlen? Oder muss ich doch zum Sozialamt?
Du bist nicht verpflichte, dem JC mitzuteilen was sie täglich beachten müssen bei ihrer Arbeit, die §§ des SGB II, die kennen die sehr genau, das Papier kannst du dir sparen ...
Gehört dein JC zur AfA (kommt das Geld lt. Konto-Auszug von der BA ???) oder bist du in einer Options-Kommune in Betreuung (da kommt das Geld vom zuständigen Landrat /Landrat), das wäre wichtig um sich gezielt über die Vorgehensweisen bei deinem JC zu beschweren ...
Natürlich brauchst du keine meiner vielen Fragen beantworten wenn du das nicht möchtest, das macht es aber nicht einfacher dir wirklich passende Ratschläge geben zu können, du darfst darauf vertrauen, dass deine Informationen von uns hier sorgsam gehütet werden, wir brauchen weder Namen noch Adressen, es kann also alles "anonym verpackt" sein was du uns mitteilen möchtest ...
So wäre es auch nicht ganz unwichtig für deine Aussichten auf Erfolg bei der Antragstellung auf EM-Rente (falls du diesen Erfolg überhaupt selber anstrebst und es nicht nur der Wunsch deine JC ist um dich los zu werden) zu wissen wie alt du bist und für die Ansprüche an das JC / Sozial-AMT auch ob du Single bist oder mit Partner /und oder Kindern in einem Haushalt lebst ... das könnte Einiges wieder verändern bei den Informationen und Antworten ...
Aber eines bleibt unbedingt
FAKT, das
JC MUSS ZAHLEN bis die DRV zu deinem Antrag endgültig entschieden hat, das kann durchaus noch über Widerspruch und Klage gehen müssen (sofern der Antrag abgelehnt wird) und einige Jahre dauern ...
Wir mussten auch jahrelang um die EM-Rente kämpfen und nur dadurch auch noch knapp 2 Jahre ALGII beziehen, da kam nie Jemand auf den Gedanken, dass uns das nicht zustehen würde ... wir waren schon jahrelang AU geschrieben und die Verfahren liefen schon am Sozialgericht ...
Liebe Grüße von der Doppeloma