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Wie JC nahebringen bis zur Rentenbewilligung zu zahlen?

Verfasst: Do 4. Jun 2015, 18:23
von Trasa
Hallo Zusammen,

ersteinmal vielen Dank für das großartige Forum und eine Entschuldigung dass ich mich noch scheue einen eigenen Begrüßungstopic zu eröffnen.

Hier aber ersteinmal eine konkrete Frage.

Ich bin psychisch krank, lange im ALG2 Bezug, letztens von einem von der amtsärztlichen Abteilung des JC beauftragtem Psychiater auf längere Zeit unter 3 Stunden erwerbsfähig beurteilt worden. Das heißt, Aufforderung zum EMR-Antrag, ich bin auch momentan dabei den zu stellen. Mein Problem nun, ist dass mich das JC sehr hartnäcking in die Grundsicherung verweist (habe auch speziell nachgefragt, Grundsicherung und nicht bloß "Sozialhilfe", obwohl der Antrag ja noch nicht mal gestellt, geschweige denn durchgegangen ist). Habe zwar keine Aufhebungsbescheide oder ähnliches erhalten, aber Mitwirkungsschreiben in denen mir erklärt wird, laut JC Richtlinie gehe es mit dem Zeitpunkt der ANTRAGSSTELLUNG (und einem Bescheid, dass die zukünftige Rente nicht ausreicht) direkt in die Grundsicherung.

Nun habe ich aus eurem Forum entnommen, dass eigentlich ja das JC bis zur RentenGEWÄHRUNG zuständig sein müsste, habe aber dazu auch nach einiger Recherche nichts "ofizielles" finden können. Daher meine Bitte, könnten ihr mich vielleicht auf Richtlinien/Paragraphen oder ähnliches verweisen, die ich meinem JC vorlegen könnte, damit sie solange der Antrag läuft erstmal weiterzahlen? Oder muss ich doch zum Sozialamt?

Danke im Vorraus!

Re: Wie JC nahebringen bis zur Rentenbewilligung zu zahlen?

Verfasst: Fr 5. Jun 2015, 00:14
von Tamara
Hallo,

also bei mir war es so, dass das ALG II gezahlt wurde bis ich den Rentenbescheid bekam. Daraufhin erfolgte dann auch wieder ein Schreiben des Jobcenters mit dem Hinweis, dass ich in Grundsicherung übergeleitet werde.

Also lasse dich nicht beirren vom Jobcenter! Hast du denn den Rentenantrag schon gestellt?

LG Tamara

Re: Wie JC nahebringen bis zur Rentenbewilligung zu zahlen?

Verfasst: Fr 5. Jun 2015, 01:46
von Doppeloma
Hallo Trasa, :smile:
ersteinmal vielen Dank für das großartige Forum und eine Entschuldigung dass ich mich noch scheue einen eigenen Begrüßungstopic zu eröffnen.
Willkommen in der "schreibenden Zunft" und du brauchst dich für NICHTS entschuldigen, du schreibst wenn du möchtest und was du möchtest und wenn du Fragen hast wird immer Jemand versuchen die zu beantworten ... :umarm:

Schon deine Fragestellung geht eigentlich in die "falsche Richtung", DU SELBER brauchst dem JC da gar nichts "nahebringen", die haben die gesetzliche PFLICHT zu zahlen bis die DRV entschieden hat dass du VOLL Erwerbsgemindert bist ... denn bis dahin bist du es (nach Rentenrecht) nämlich nicht, ganz gleich wie der Amtsarzt vom JC das gerne sehen möchte und bescheinigt. :lesen: :lesen: :lesen:
Ich bin psychisch krank, lange im ALG2 Bezug, letztens von einem von der amtsärztlichen Abteilung des JC beauftragtem Psychiater auf längere Zeit unter 3 Stunden erwerbsfähig beurteilt worden.


Das interessiert aber die Rentenkasse nicht besonders was diese beauftragten Ärzte für das JC so feststellen, das bewirkt eben nur dass man dich per schriftlichem Bescheid auffordern kann eine EM-Rente zu beantragen.
Das heißt, Aufforderung zum EMR-Antrag, ich bin auch momentan dabei den zu stellen.


Hast du dazu einen schriftlichen Bescheid bekommen mit Begründung warum man das von dir verlangt, oder hat man dich nur mündlich (im Gespräch /oder gar per EGV) dazu Aufgefordert, NUR der schriftliche Bescheid dazu wäre überhaupt rechtmäßig ???
Liegt dir diese Ärztliche Stellungnahme auch selber vor, du hast einen Rechtsanspruch auf eine Kopie davon vom med. Dienst bekommst du das mit Ausweis oder auch schriftlich mit Ausweis-Kopie. :lesen:

Es wäre schon wichtig (für dich) genau zu wissen was da drin steht und woher der Arzt diese Erkenntnisse hatte, denn schließlich behandelt der dich nicht, hast du Arzt-Unterlagen eingereicht, bist du persönlich untersucht worden oder hat man das "nach Aktenlage" festgestellt, dass du nicht mehr Erwerbsfähig sein sollst ???

Die wirklichen Prüfungen dazu und die rechtsverbindliche Entscheidung trifft aber eben nicht dieser Amtsarzt sondern die Rentenkasse (DRV), sonst wäre es ja überflüssig, dass du dort einen Antrag stellen sollst, dann könnte man dir ja direkt die EM-Rente bewilligen und das ist Voraussetzung dafür, dass du an das SGB XII abgegeben werden kannst, wenn eine gezahlte Rente dann nicht ausreichen würde. :lesen: :lesen: :lesen:
Mein Problem nun, ist dass mich das JC sehr hartnäcking in die Grundsicherung verweist (habe auch speziell nachgefragt, Grundsicherung und nicht bloß "Sozialhilfe", obwohl der Antrag ja noch nicht mal gestellt, geschweige denn durchgegangen ist).


In welcher konkreten Weise (schriftlich, alles andere zählt sowieso nicht) tut man das denn ???

Die Grundsicherung des SGB XII gibt es nur bei Altersrente oder bei EM-Rente bis zur Altersrente (also ohne Teilbefristung bis davor), das ist beim JC durchaus bekannt auch wenn man dir vielleicht was anderes erzählen will, bei einer EM-Rente die nur für einen begrenzten Zeitraum (bis zu 3 Jahre befristet) bewilligt wird hat man nur Anspruch auf die "normale" Sozial-HILFE des SGB XII ... und dafür brauchst du erst mal einen EM-Rentenbescheid, sonst wollen die dich dort überhaupt nicht haben.
Habe zwar keine Aufhebungsbescheide oder ähnliches erhalten, aber Mitwirkungsschreiben in denen mir erklärt wird, laut JC Richtlinie gehe es mit dem Zeitpunkt der ANTRAGSSTELLUNG (und einem Bescheid, dass die zukünftige Rente nicht ausreicht) direkt in die Grundsicherung.
Welche Rechtsgrundlagen (§§) werden denn genannt für diese "JC-Richtlinie", lt. Gesetz (SGB II für das Handeln der JC) gilt JEDER Leistungsempfänger als Erwerbsfähig für mindestens 3 Stunden, bis die Rentenkasse das anders entschieden hat und diese Entscheidung / Prüfung wird ja nach der Antragstellung (bei der DRV) erst durchgeführt ... der Bescheid dazu steht am Ende dieser Prüfung und der kann durchaus ganz anders ausfallen als dein JC das jetzt gerne hätte.

Es gibt keinen separaten "Bescheid" dazu ob deine Rente zukünftig "ausreichen" könnte oder nicht, das kann die DRV gar nicht überprüfen, die kennt ja deine sonstigen Lebensverhältnisse gar nicht ... :Verwirrt: :Hilfe:
Den Bescheid gibt es (wenn die mal soweit sind) nur dazu ob du überhaupt als EM angesehen wirst und dann wird man dir auch mitteilen wie hoch deine zukünftige Rentenleistung sein wird.

Erst daraus ergibt sich dann überhaupt welches Amt zuständig sein wird eine zu geringe EM-Rente eventuell aufzustocken.
Gerade deswegen ist ja das JC bis zur Entscheidung über den gestellten EM-Rentenantrag weiter für dich zuständig ... es steht ja noch gar nicht fest, dass die DRV das auch so sieht wie der Amtsarzt und bis dahin bist du rechtlich gesehen NICHT Erwerbsgemindert und hast Anspruch auf ALGII.

Die werden leider (oder zum Glück) warten müssen bis die Entscheidungen bei der DRV gefallen sind und bis dahin nützt es gar nichts dich zur Mitwirkung anhalten zu wollen, das SGB XII ist ganz einfach noch nicht zuständig für dich und das WISSEN die bei deinem JC auch ganz genau, das ist inzwischen seit 10 Jahren so, seit es Hartz 4 und die neuen Unterteilungen der Sozial-ÄMTER gibt ... :Wut: :schimpfen:

Das musst DU denen NICHT erklären, das steht ALLES im SGB II genau drin und das ist deren Arbeitsgrundlage ... wenn die das anders sehen, müssen die SB dir das erklären aber bitte schriftlich und mit den richtigen Rechtsgrundlagen, alles andere hat keine Bedeutung, deine einzige "Mitwirkungspflicht" besteht aktuell darin diesen Antrag zu stellen, wenn man das per Bescheid von dir verlangt hat und dann ist die DRV dran den zu bearbeiten ... was du dazu dort (bei der DRV) vielleicht mitwirken musst ( Reha machen /GA-Termine wahrnehmen z.B.), wird dir dann die DRV mitteilen aber nicht das JC ....
Nun habe ich aus eurem Forum entnommen, dass eigentlich ja das JC bis zur RentenGEWÄHRUNG zuständig sein müsste, habe aber dazu auch nach einiger Recherche nichts "ofizielles" finden können.


Das steht im Gesetz so drin und das JC sollte das Gesetz auch sehr gut kennen, das brauchst du denen nicht ausdrucken, das haben die auf jedem Mitarbeiter-PC ... ganz sicher ... darin haben sie ja auch "gefunden" was sie tun müssen um dich zum EM-Renten-Antrag aufzufordern ... das ist alles SEHR OFFIZIELL und danach haben sie zu handeln.

Es gibt keine besonderen "Richtlinien" für die gewünschte Abschiebung von Renten-Antragstellern an das SGB XII, dort will man einen Rentenbescheid von der DRV sehen (besonders in der Grundsicherung, die gibt es NUR für Rentner auf Dauer) sonst hat man dort überhaupt KEINEN Anspruch (auch nicht auf Sozial-HILFE) und wird direkt zum JC zurück geschickt ... das wird man dir dort (vermutlich) auch gerne schriftlich geben wenn dein JC keine Ruhe geben möchte bis zu deinem Antrag entschieden wurde.
Daher meine Bitte, könnten ihr mich vielleicht auf Richtlinien/Paragraphen oder ähnliches verweisen, die ich meinem JC vorlegen könnte, damit sie solange der Antrag läuft erstmal weiterzahlen? Oder muss ich doch zum Sozialamt?
Du bist nicht verpflichte, dem JC mitzuteilen was sie täglich beachten müssen bei ihrer Arbeit, die §§ des SGB II, die kennen die sehr genau, das Papier kannst du dir sparen ...
Gehört dein JC zur AfA (kommt das Geld lt. Konto-Auszug von der BA ???) oder bist du in einer Options-Kommune in Betreuung (da kommt das Geld vom zuständigen Landrat /Landrat), das wäre wichtig um sich gezielt über die Vorgehensweisen bei deinem JC zu beschweren ...

Natürlich brauchst du keine meiner vielen Fragen beantworten wenn du das nicht möchtest, das macht es aber nicht einfacher dir wirklich passende Ratschläge geben zu können, du darfst darauf vertrauen, dass deine Informationen von uns hier sorgsam gehütet werden, wir brauchen weder Namen noch Adressen, es kann also alles "anonym verpackt" sein was du uns mitteilen möchtest ...

So wäre es auch nicht ganz unwichtig für deine Aussichten auf Erfolg bei der Antragstellung auf EM-Rente (falls du diesen Erfolg überhaupt selber anstrebst und es nicht nur der Wunsch deine JC ist um dich los zu werden) zu wissen wie alt du bist und für die Ansprüche an das JC / Sozial-AMT auch ob du Single bist oder mit Partner /und oder Kindern in einem Haushalt lebst ... das könnte Einiges wieder verändern bei den Informationen und Antworten ...

Aber eines bleibt unbedingt FAKT, das JC MUSS ZAHLEN bis die DRV zu deinem Antrag endgültig entschieden hat, das kann durchaus noch über Widerspruch und Klage gehen müssen (sofern der Antrag abgelehnt wird) und einige Jahre dauern ...
Wir mussten auch jahrelang um die EM-Rente kämpfen und nur dadurch auch noch knapp 2 Jahre ALGII beziehen, da kam nie Jemand auf den Gedanken, dass uns das nicht zustehen würde ... wir waren schon jahrelang AU geschrieben und die Verfahren liefen schon am Sozialgericht ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Wie JC nahebringen bis zur Rentenbewilligung zu zahlen?

Verfasst: Fr 5. Jun 2015, 16:04
von Trasa
Danke erstmal für die detailierten Antworten, insb. Doppeloma!

Hier meine Antworten auf eure Anfragen:
Ich bin 53, wohne alleine, Eltern sind verstorben, habe aber eine Tochter. Die Heranziehung Verwandter zur Sozialhilfe wäre bei ihrem niedrigen Lohn nicht tragisch, aber unpassend, insbesondere ja auch wenn das JC weiter zu zahlen hat. Ich wurde auch persönlich untersucht, war zu meinem Erstaunen auch kein Beamtenallgemeinarzt, sondern ein praktizierender beauftragter Psychiater, hat auch ein 1,5 Stündiges, mir als fachkunding erscheinendes, Gespräch geführt (wobei "Gespräch" in meinem Fall fast zu viel ist - Konzentrationsstörungen sind eines der wichtigen Symptome, wieso ich nicht arbeiten kann), auch die Befunde meiener Ärzte hat er korrekt eingewoben (Gutachten Teil A habe ich mir geholt). Kurzum, ich wäre froh, wenn auch der RV-Gutachter so eingehend und professionell wäre, habe aber da meine Zweifel... Bin aber bereit für die Rente zu kämpfen, denn beruflich geht gar nichts mehr.

Von JC (ist Teil der AfA) kam eine schriftliche Aufforderung. Paragraphen wurden gar keine genannt, nur "Sie sind nicht erwerbsfähig, beantragen sie Rente und dann Grundsicherung (sic!), wir zahlen nur bis zur Antragsstellung. Auf Nachfrage wurde ich auf § 44a SGB II verwiesen, wo immerhin explizit steht "Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist" ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__44a.html ). Eine Entscheidung der RV sei nur dann nötig, wenn das Sozialamt sich quer stellen und widersprechen würde, aber das wäre, so mir gesagt, kein Problem, denn es exisistieren interne Abmachungen (sic!). Das hat mich dann auch sehr verwirrt, da ich aus euren Ratschlägen und Erfahrungen hier ja den Eindruck bekommen habe, das JC würde normalerweise stets bis zur Rentengewährung (die sich ja sehr hinziehen kann) weiter zahlt. Deswegen auch meine Bitte nach konkreten §§ / Vorschriften, mit denen ich dem JC antworten könnte.

Danke im Vorraus!

Re: Wie JC nahebringen bis zur Rentenbewilligung zu zahlen?

Verfasst: Fr 5. Jun 2015, 18:08
von Doppeloma
Hallo Trasa, :smile:

vielen Dank für deine Ergänzungen und dein Vertrauen ... :ic_up:

Da bist du ja auch wieder im "kritischen" Alter nach dem Motto "zu Krank für die Arbeit aber zu jung für die Rente" und ich würde dir wünschen, dass man das GA von dem Psychiater wirklich beachtet bei der DRV, du bist ja sicher dazu auch (möglichst beim FA) in regelmäßiger Behandlung.

Toll, dass du dir das GA schon besorgt hast, mach bitte unbedingt eine Kopie davon und füge die deinem Antrag auf EM-Rente bei, einige aktuelle Arztberichte von deinem behandelnden Arzt wären auch nicht schlecht, denn die DRV ist sehr "sparsam" sich solche Unterlagen selbst anzufordern, obwohl sie genau dafür eine umfassende Schweigepflichtentbindung von dir bekommt (zusammen mit dem Antrag ist die zu unterschreiben).
Von JC (ist Teil der AfA) kam eine schriftliche Aufforderung. Paragraphen wurden gar keine genannt, nur "Sie sind nicht erwerbsfähig, beantragen sie Rente und dann Grundsicherung (sic!), wir zahlen nur bis zur Antragsstellung.


Die Rechtsgrundlagen sollten schon genannt werden, wenn man von dir eine so weitreichende Entscheidung fordert und mit Leistungsentzug droht ... :schimpfen: trotzdem sollte dort bekannt sein, dass es Grundsicherung nicht nach Antragstellung schon gibt nur weil man beim JC meint du wärst nicht mehr Erwerbsfähig, das bedeutet ja noch nicht, dass auch die DRV das so sehen wird, dass es bereits auf Dauer der Fall sei.

So ist das Verlangen "Grundsicherung" zu beantragen direkt nach der Antragstellung auf EM-Rente völliger Unsinn, denn VOR der Bestätigung durch die DRV gibt es garantiert KEINE Grundsicherung, vielleicht solltest du wirklich mal (ganz naiv stellen) mit diesem Schreiben (ist das überhaupt ein Bescheid mit Belehrung, dass du Widerspruch einlegen kannst ???) zu deinem zuständigen Sozial-AMT gehen und denen das mal vorlegen (Kopie), du möchtest Anweisungsgemäß schon mal nachfragen und dann wird man dir sicher gerne (schriftlich !!!) bestätigen welche Bedingungen für die Grundsicherung bei Renten auf Dauer zu erfüllen sind.
Auf Nachfrage wurde ich auf § 44a SGB II verwiesen, wo immerhin explizit steht "Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist" ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__44a.html ). Eine Entscheidung der RV sei nur dann nötig, wenn das Sozialamt sich quer stellen und widersprechen würde, aber das wäre, so mir gesagt, kein Problem, denn es exisistieren interne Abmachungen (sic!).
Das ist nicht der richtige § wenn das JC dich zum Renten-Antrag auffordern will ... das geht nur über den § 8 SGB II (als Begründung mit Verweis auf das GA des JC) in Verbindung mit dem § 12a SGB II ... dass Leistungen bei anderen Leistungsträgern zu beantragen sind wenn darauf ein Anspruch bestehen könnte (denn die DRV ist nicht verpflichtet EM-Rente (auf Dauer) auch zu bewilligen und dann tritt auch nicht der Anspruch an die Grundsicherung ein) ...
(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Quelle

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/8.html

Das wäre jetzt erst mal das Ergebnis aus dem JC-GA und hätte auch erwähnt werden müssen, als Grund warum du jetzt nicht mehr als Erwerbsfähig angesehen wirst und dein Anspruch auf ALGII fraglich ist ... :lesen: :ic_up:
Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet,
Quelle

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12a.html

Leistungen von anderen Trägern erhält man dort aber auch erst nach Bewilligung eines Antrages und nicht schon bei der Antragstellung ... also ist das JC natürlich verpflichtet bis zur Entscheidung der DRV weiter zu zahlen und nicht bereits nach der Antragstellung die "Verschiebung" an einen (vielleicht) später mal zuständigen weiteren Leistungsträger vorzunehmen.

Die wollen auch nicht voll zahlen müssen, wenn zumindest eine geringe Rentenleistung zu erwarten ist, das steht aber erst im Rentenbescheid drin ... ob du "auf Dauer" Rente bekommen sollst und welcher Betrag das ist ...

Der § 44a SGB II ist als Rechtsgrundlage inzwischen gar nicht mehr relevant, denn mit Antragstellung auf EM-Rente (die ja vom JC verlangt wurde) wird deine Erwerbsfähigkeit ohnehin komplett vom zuständigen Leistungsträger (DRV) überprüft, da braucht das Sozial -AMT ja gar nicht mehr (dem JC-GA) selber widersprechen und einen GA der DRV dafür einschalten lassen ... :Gruebeln: :teufel:

(
1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist. Der Entscheidung können widersprechen:

1. der kommunale Träger,
2. ein anderer Träger, der bei voller Erwerbsminderung zuständig wäre, oder
der "kommunale Träger" wäre das Sozial-AMT, wenn du jetzt wegen dem GA dort einen Antrag auf Grundsicherung (SGB XII / Kapitel 4) stellst (das geht auch zunächst formlos), wird der DIREKT abgelehnt, weil das JC-GA kein Rentenbescheid von der DRV zu einer Dauer-Rente ist ... man wird dich darauf verweisen das Ergebnis abzuwarten ...

Beantragst du dann "Ersatzweise" Sozial-HILFE (SGB XII / Kapitel 3) weil das JC ja die Zahlungen einstellen will nach der Antragstellung auf EM-Rente ... dann wird man auch dort auf das laufende EM-Rentenverfahren verweisen und diese Entscheidung abwarten ...
Dafür brauchen die noch nicht mal selber die DRV beauftragen (dem JC-ÄD widersprechen) denn das ist ja einfach (noch) so ... man beachte ...
(1a) Der Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme nach Absatz 1 Satz 4 bedarf es nicht, wenn der zuständige Träger der Rentenversicherung bereits nach § 109a Absatz 2 Satz 2 des Sechsten Buches eine gutachterliche Stellungnahme abgegeben hat. Die Agentur für Arbeit ist an die gutachterliche Stellungnahme gebunden.
zumindest wird das mit deiner Antragstellung bei der DRV automatisch in Gang gesetzt und diesen Antrag hat man ja von dir gefordert also wird auch das JC nun abwarten müssen was sie daraus ergeben wird, welcher Leistungsträger (SGB II / SGB XII) nach der Entscheidung der DRV dazu für dich zuständig sein wird ...

Da steht nirgends was von drin, dass ein JC diese Entscheidung bereits durch Leistungseinstellung und Abschiebung (nach Antragstellung) an das Sozial-AMT vorweg nehmen darf ...
(2) Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist für alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch bindend; § 48 des Zehnten Buches bleibt unberührt.
Das bezieht sich klar auf die Entscheidung zu deinem Antrag auf EM-Rente und DANN haben sich die anderen Leistungsträger danach zu richten ...
Hervorhebungen vom Doppeloma

Quelle

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/44a.html


Ob dein JC irgendwelche "Absprachen" mit dem zuständigen Sozial-AMT "ausgekungelt" hat kann ich nicht beurteilen, rechtlich in Ordnung wäre das jedenfalls nicht, davon steht auch nichts im Gesetz, dass man das nach belieben anders machen kann und mit der Grundsicherung (SGB XII / Kapitel 4) klappt das garantiert NICHT, allenfalls mit der Sozial-HILFE und allen negativen Auswirkungen für dich (und deine Tochter, denn sie wird angeschrieben und muss beweisen, dass sie dir keinen Unterhalt leisten KANN), gerade sas soll ja vermieden werden.

Denn die DRV kann durchaus auch feststellen, dass du nach ihren Erkenntnissen überhaupt nicht EM bist ( Erwerbsfähig 6 + MEHR Stunden = weiterhin JC zuständig) ODER auch nur eine teilweise EM / 3 - UNTER 6 Stunden Erwerbsfähig) was immer noch die Zuständigkeit des JC begründen würde ...
Zudem gibt es eben (in beiden Varianten) auch die Möglichkeiten eine EM-Rente auf Zeit oder "unbefristet bis zur Altersrente, davon wäre wieder die Zuständigkeit im SGB XII abhängig ... das ist also alleine mit der Antragstellung noch lange nicht geklärt ...

Für Sozial-HILFE müsstest du aber (z.B.) auch erst Schonvermögen (nach SGB II soweit vorhanden) verbrauchen, ein (vielleicht vorhandenes) Auto verwerten und eventuell noch vorhandene Ersparnisse /Lebensversicherungen usw ...auflösen, bevor du dort überhaupt einen Cent zu sehen bekommst ...
Das wäre wohl besonders HART, wenn sich dann später ergibt, dass du gar keine oder keine volle EM-Rente bekommen wirst ... also auch im SGB XII (eigentlich) nie Ansprüche vorhanden waren ... das soll alles mit der aktuellen Zuständigkeit des JC vermieden werden und darum melde dich bitte wenn man dir was schriftlich gibt, dass man das anders sehen möchte.

Mündliche Aussagen dazu sind völlig irrelevant, da brauchst du auch gar nicht mit denen drüber diskutieren, du willst ALLES schriftlich haben mit den zutreffenden Rechtsgrundlagen, damit sich das mal ein Anwalt für Sozialrecht anschauen kann, bitte unterschreibe auch keine "freiwilligen" Verpflichtungen zu irgendwas ... du hast Anspruch auf schriftliche Informationen zu allem was man dir das so erzählen will.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Wie JC nahebringen bis zur Rentenbewilligung zu zahlen?

Verfasst: Fr 12. Jun 2015, 19:00
von Trasa
Danke erstmal Doppeloma für diese ausführliche und tiefgehende Antwort! Ich werde die Argumentation wenn ich Zeit und Kraft habe auf mich einwirken lassen und werde dann versuchen damit dem Jobcenter entgegenzutreten. Auch der Rat ersteinmal bedingungslos beim Sozialamt nachzufragen wie die die Sache sehen ist super. Ich werde auf jeden Fall mich zurückmelden, sobald ich Neuigkeiten habe. Danke!

Re: Wie JC nahebringen bis zur Rentenbewilligung zu zahlen?

Verfasst: Fr 10. Jul 2015, 15:54
von Trasa
Hm, bekam ersteinmal von dem zuständigen Sozialamt die Auskunft, dass sie tatsächlich ab Stellung des Antrags JC "Kunden" übernehmen, und zwar, nach meiner verwunderten Anfrage, auch auf GruSi. Gäbe es dann eine Rente auf Zeit, könnte man ja immer auf Hilfe zum Lebensunterhalt umstellen, so die lapidare Antwort.

Obwohl ich also die Hin- und Herschieberei gerne vermeiden würde, bleibt mir wohl nichts anderes. Aber das Verfahren ist echt merkwürdig.

Re: Wie JC nahebringen bis zur Rentenbewilligung zu zahlen?

Verfasst: Fr 10. Jul 2015, 16:57
von Doppeloma
Hallo Trasa, :smile:
Hm, bekam ersteinmal von dem zuständigen Sozialamt die Auskunft, dass sie tatsächlich ab Stellung des Antrags JC "Kunden" übernehmen, und zwar, nach meiner verwunderten Anfrage, auch auf GruSi. Gäbe es dann eine Rente auf Zeit, könnte man ja immer auf Hilfe zum Lebensunterhalt umstellen, so die lapidare Antwort.
Du musst diese Auskünfte bitte schriftlich verlangen, erzählen können die viel wenn der Tag lang ist, damit kannst du z.B. für eine Rechtsberatung durch einen Anwalt nichts anfangen ... rechtlich ist das einfach so nicht in Ordnung ...
Obwohl ich also die Hin- und Herschieberei gerne vermeiden würde, bleibt mir wohl nichts anderes. Aber das Verfahren ist echt merkwürdig.
Das musst du dir ja auch nicht gefallen lassen, es ist eine Zumutung wenn du dich dem SGB XII "unterordnen sollst", obwohl noch nicht mal durch die DRV entschieden ist ob du überhaupt als Erwerbsgemindert anerkannt wirst ... es geht doch nicht nur um die Zuständigkeiten im SGB XII, sondern darum ob die "Abschiebung" aus dem SGB II überhaupt zulässig ist ...

Das geht alles nur so lange "unter der Hand" wie man sich das bieten lässt und keine schriftlichen Aussagen dazu verlangt, dich in die Grusi nach SGB XII einzuordnen mal "so auf Verdacht" ist eine Unverschämtheit und gesetzlich überhaupt nicht zulässig ... du sollst also schon mal "vorsichtshalber" alles aufgeben was du im SGB XII / Kapitel 4 nicht mehr besitzen darfst und wenn man sich dann "leider geirrt hat" (weil die DRV das anders beurteilt) dann hast du eben Pech gehabt ... :Wut: :schimpfen:

Verlange ALLES schriftlich und lass dich nicht mit irgendwelchen mündlichen Aussagen dazu zwingen was zu tun was du selber gar nicht willst ... dann hast du auch was in der Hand um dich an einen Anwalt und /oder sogar direkt an das Sozialgericht zu wenden, wenn die beim JC wirklich deine Leistungen einstellen sollten.

Ohne schriftlichen Bescheid mit Begründung und rechtlicher Berechtigung dürfen die das nämlich auch nicht einfach machen ... du bist doch kein Möbelstück das man nach Belieben in die Ecke des Sozialsystems schieben kann wo es vermeintlich gerade am wenigsten stört ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: