Gutachten Zum Thema Kur- und Rehabilitationseinrichtungen

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Dummy
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Gutachten Zum Thema Kur- und Rehabilitationseinrichtungen

Ungelesener Beitrag von Dummy » Fr 10. Sep 2010, 18:15

Wenn Sie von einem Versicherungsträger während des laufenden Rentenverfahrens zu einer Kur geschickt werden, passiert es oft, dass Sie als geheilt und arbeitsfähig aus der Kur entlassen werden. Dies genau ist die Aufgabe der Kureinrichtung, Sie zu heilen und wieder arbeitsfähig zu machen. Tritt diese Situation ein, wird in der Folge die Rente abgelehnt. Haben Sie von vornherein das Gefühl, dass die Kur Ihnen sicherlich nichts bringen wird, weil Sie z.B. schon einen jahrelangen Weg durch die Instanzen der Ärzteschaft zurückgelegt haben, besprechen Sie die Angelegenheit mit Ihrem Hausarzt. Bescheinigt Ihr Hausarzt, dass Sie nicht kurfähig sind, müssen Sie meist nicht zur Kur. In etlichen Fällen müssen Sie dennoch eine Kur antreten. Es ist dann wichtig, dass Sie bei Kurantritt arbeitsunfähig krank geschrieben sind. Ergibt sich während der Kur keine Besserung oder sogar eine Verschlechterung des Gesamtkrankheitsbildes (was für die nachfolgende Rentengewährung positiv wäre) und vor Kurantritt bestand keine Arbeitsunfähigkeit, kann der Kurarzt Sie nicht als arbeitsunfähig-krank entlassen. Er muss Sie als gesund entlassen (obwohl er vielleicht anders wollte), was eine nachfolgende Rentengewährung erschwert.

Wie am Anfang des Kapitels „Vorbereitung auf den Gutachtenstermin“ schon erwähnt sollte man unmittelbar vor Kurantritt den Gesundheitszustand beim behandelnden Arzt feststellen lassen und unmittelbar nach der Kur nochmals, so dass eine eventuelle Verschlechterung des Gesundheitszustandes auch dokumentiert ist.

Quelle
lg Dummy

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Boo
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Re: Gutachten Zum Thema Kur- und Rehabilitationseinrichtunge

Ungelesener Beitrag von Boo » Fr 10. Sep 2010, 21:25

Hallo, @Dummy, ich zitiere mal aus der " Quelle, " denn Ausnahmen bestätigen die Regel ... :grinser:

>>> In etlichen Fällen müssen Sie dennoch eine Kur antreten. Es ist dann wichtig, dass Sie bei Kurantritt arbeitsunfähig krank geschrieben sind. Ergibt sich während der Kur keine Besserung oder sogar eine Verschlechterung des Gesamtkrankheitsbildes (was für die nachfolgende Rentengewährung positiv wäre) und vor Kurantritt bestand keine Arbeitsunfähigkeit, kann der Kurarzt Sie nicht als arbeitsunfähig-krank entlassen. Er muss Sie als gesund entlassen (obwohl er vielleicht anders wollte), was eine nachfolgende Rentengewährung erschwert. <<<<

Ich hatte Mitte Januar die erste Reha meines Lebens - nach 41 Jahren ackern - selbstständig bei der RV beantragt. Mitte April wurde sie mir benehmigt und bis zu diesem Zeitpunkt wurde fein gearbeitet. Frag mich nich wie... stoisch wie ein Esel. :jaa:

Arbeitsfähig bin ich dort angewackelt & nach 4 Wochen arbeitsunfähig " entlassen " worden.

Mir wurde das auch indirekt von der der Ärztin vorgeworfen, dass ich zuwenig krank gewesen sei. Nur gab es auch hier wieder die Ausnahme von der Regel...icke :grinser:


Einen schönes WE für dich :umarm:

:winke:
Liebe Grüße Boo Bild

„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“

Immanuel Kant

http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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Re: Gutachten Zum Thema Kur- und Rehabilitationseinrichtunge

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 10. Sep 2010, 21:36

Hallo,
ich denke aber das ist ein Einzelfall, ansonsten stimmt das erste Posting.....wichtig ist auch immer auf den Entlassungsbericht zu schauen...
da steht dann mit Ziffern (damit der Laie auch ins schleudern kommt) ob die jeweilige Erkrankung sich- gleich geblieben, gebessert oder verschlechtert hat...
wichtig!!
Bei beiden meiner REHA stand: unverändert..bei der 1. REHA wurde ich Af entlassen - weil ich Af angereist bin...2 Jahre später, wurde ich au entlassen, weil ich au war und au angereist bin..
Lg
Vrori
LG
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Gutachten Zum Thema Kur- und Rehabilitationseinrichtunge

Ungelesener Beitrag von Boo » Fr 10. Sep 2010, 21:48

Mmh... die Ausnahme von der Regel halt, liebe Vrori.... :jaa:

Ich hätte nie eine Reha beantragt, darum auch wohl das jahrelange zögern meinerseits, denn angeraten hat mir meine Rheumatologin das bereits vor längerer Zeit. Für mich hatte ich dann endlich eingesehen, dass ich einfach fertig war auf der Bereifung und ich für mich sehen wollte wo ich " stehe ". :Heiss:

Es war & wird auch meine einzige Reha bleiben .

Schönen Abend

:winke:
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Re: Gutachten Zum Thema Kur- und Rehabilitationseinrichtunge

Ungelesener Beitrag von Dummy » Sa 11. Sep 2010, 06:49

ich bin auch 2008 arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden.
lg Dummy

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